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31.
21.02.2011 01:57 Uhr -
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21.02.2011 - 01:35 Uhr schrieb srgeo
(Ach ja, zu Hause darf man ihn nach EU-Recht uncut haben - solange er in einem Land freigegeben wurde welches zur Europäischen Union zählt und dann importiert wurde)
Wie besoffen warst du, als du dir das ausgedacht hast :-) Völlig absurder Quark was du hier schreibst.
Es ist viel einfacher. §131 StGb verbietet Besitz nämlich gar nicht.
Ein lustiges Kerlchen bist du.
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59.
21.02.2011 12:53 Uhr -
Jabberwocky
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Mittlerweile ist eine Kopie des Films im Umlauf – allerdings ohne Ton und nur als abgefilmte Version eines alten 8mm-Screenings.
Auf YouTube kann man sich den Film ansehen; und zwar MIT TON! ;D
http://www.youtube.com/watch?v=yu78Z-VDVIA
Ansonsten: saugeiler und umfangreicher Bericht! Weiter so!
"Mama, Papa, Zombie" ist natürlich Dreck... aber auch irgendwie schon wieder Kult.^^
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71.
21.02.2011 14:19 Uhr -
mexican man
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"dass der „irre Massenmörder“ Kurt S. den Film „Das Kettensägen-Massaker von Texas“ (gemeint ist wohl „Texas-Chainsaw-Massacre“) im Landeskrankenhaus Süchteln sah"
"fast jeden zweiten Tag wird Psychologe Dieter Speck im rheinischen Viersen mit einem videogeschockten Kind konfrontiert."
Willkommen in Nettetal sag ich da nur...
Wusste garnicht das es hier früher so rund ging was das betrifft.
Hatte mich auf nen guten Bericht über TdT gefreut und bekam dazu noch etwas Heimatkunde vermittelt...danke SB.com ^^
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75.
21.02.2011 14:44 Uhr -
Jabberwocky
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Eine Sache verstehe ich nicht so wirklich:
Der Paragraph 131 StGB (Stand: 1984) sagt(e) folgendes aus:
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder DIE DAS GRAUSAME ODER UNMENSCHLICHE DES VORGANGS darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Soll das bedeuten, dass eine Gewaltdarstellung, die eben diese Gewalt als NICHT GRAUSAM ODER UNMENSCHLICH darstellt, KEINE Verletzung des §131 darstellt? Das wäre in meinen Augen Verharmlosung; was auch in diesem Paragraphen enthalten ist. Aber wo ist denn da der Unterschied? Je unmenschlicher eine Tat dargestellt wird, desto mehr wird doch darauf hingewiesen bzw. wird klargemacht, wie verabscheuungswürdig Gewalt ist?! Eine für mich eindeutig als GRAUSAM und UNMENSCHLICH dargestellte Gewalt ist die im Film "Schindlers Liste" gezeigte - eben weil er auf die grausame Unmenschlichkeit der Nazis hinweisen wollte -; sollte der Film jetzt auch beschlagnahmt werden? Das gilt auch für "Der Soldat James Ryan". Oder haben hier die Gesetzeschreiber einfach nicht nachgedacht bevor sie geschrieben haben; bzw. etwas ganz anderes im Kopf gehabt (die explizite DARSTELLUNG von Gewalt) und sich einfach doof ausgedrückt? So wie es da steht, ergibt es für mich jedenfalls keinen Sinn.
Aber interessanterweise trifft eine solche Zensur mitsamt Beschlagnahmung ausgerechnet solche Filme (TdT oder Braindead), die durch ihre fantasievolle Inszenierung und überspitzten Humor ohnehin schon kaum noch als "brutal" oder "gewalttätig" im Sinne einer Verherrlichung anzusehen sind; zu überspitzt und realitätsfern ist hier die gezeigte Gewalt. Aber Filme wie SAW, in denen explizit Menschen aufs grausamste (realistisch?!) gefoltert werden, bleiben - bis auf einige Schnittauflagen - von der Beschlagnahmung unbehelligt. Verstehe das wer will; ich nicht.
Allerdings sollte ohnehin nichts zensiert werden.
PS.: Irgendwie scheint eine Verherrlichung von Gewalt gegen Tiere keinen Straftatsbestand auszumachen... hmmm... wie "menschlich" ist das denn?
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113.
21.02.2011 21:21 Uhr -
Tweety
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Respekt. Auch von mir ein großes Lob.
Weiß noch, wie ich den Film das erste Mal von einer schlechten Kopie meines Onkels gesehen habe (natürlich heimlich). Dann lange Zeit gesucht und endlich nochmal eine (noch schlechtere) Kopie in die Finger bekommen.
21.02.2011 - 05:44 Uhr schrieb DarknessInside
Also ich habe bis jetzt von mehreren Leuten gehört das es eine Original version gibt mit 3 Stunden...
Diese Fassung ist aber ziemlich langatmig. Aber immerhin gibt`s da u.a. die Szene, in der Ash den Karton mit dem Kopf von Sheryl darin öffnet ;-)
21.02.2011 - 03:04 Uhr schrieb DaWuff
Ist die "Ultimate Edition" von 2002 wirklich nicht beschlagnahmt und NUR indiziert?...
An diese Frage schließ ich mal mal an. Das ist doch ein Fehler, oder? Ansonsten gäbe es ja doch eine erhältliche Uncut-Fassung. Lt. Timeline wurden die Astro-SE und die CMV auch "nur" indiziert.
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117.
21.02.2011 23:38 Uhr -
Furious Taz
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21.02.2011 - 16:56 Uhr schrieb Bokusatsu
Den deutschen Titel Tanz der Teufel finde ich schlecht.Schon weil man typisch für Deutschland den Titel vollkommen falsch übersetzt hat.
Falsch übersetzt hast du recht.
Aber dadurch schlechter? NEEEEEE!
Einfach nur geil. Tanz der Teufel :D.
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119.
22.02.2011 00:11 Uhr -
marioT
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21.02.2011 - 21:21 Uhr schrieb Tweety
21.02.2011 - 03:04 Uhr schrieb DaWuff
Ist die "Ultimate Edition" von 2002 wirklich nicht beschlagnahmt und NUR indiziert?...
An diese Frage schließ ich mal mal an. Das ist doch ein Fehler, oder? Ansonsten gäbe es ja doch eine erhältliche Uncut-Fassung. Lt. Timeline wurden die Astro-SE und die CMV auch "nur" indiziert.
Das ist ein allseits beliebter Irrglaube, auf den viele Leute hereinfallen.
Es ist Grundsätzlich strafbar Medien zu vertreiben bzw in Umlauf zu bringen, die gegen §131 verstoßen, ganz unabhängig davon ob dieses Medium beschlagnahmt ist oder nicht.
Soll heißen:
Ein Medium muss NICHT zwangsläufig beschlagnahmt sein, um gegen §131 zu verstoßen.
Und da die Uncut Fassung dieses Filmes nach rechtsgültigem Urteil gegen §131 verstößt, werden sich Händler hüten, diesen Film in einer nicht Beschlagnahmten uncut Fassung zu vertreiben, da sie sonst vorsätzlich - Stichwort: Inhaltsgleichheit - eine Strafbahre Handlung begehen würden.
Erst kommt der Verstoß dann als Folge die Beschlagnahme, welche aber nur für die Explizite Auflage/Veröffentlichung gilt.
Sollte eine nicht beschlagnahmte, aber im wesentlichen zur beschlagnahmten inhaltsgleiche Fassung irgendwo in Deutschland im Handel/Vertrieb entdeckt werden, würde eine Beschlagnahme dieser Fassung nicht lange auf sich warten lassen.
Nach einem gemeldeten (angeblichen) Verstoß dient die Beschlagnahme so gesehen erst mal nur zur Beweissicherung die später (nach Entscheid über die strafrechtliche Relevanz) dann auch Bundesweit ausgedehnt wird.
Nach dem gültigen Entscheid eines Verstoßes gegen §131 folgt dann meist noch die bundesweite Einziehung, bei der alle zur Herstellung und Verbreitung bestimmten Materialien einkassiert werden.
@Video Raider
Klasse Arbeit, danke!
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136.
22.02.2011 17:37 Uhr -
FRAG
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Deutsche Provinz, das ist das ganze Geheimnis hinter diesem Zensur-Wahnsinn. Denn: Ganz Europa = medienkompetent im Umgang mit Film und Gewalt. Deutschland: Was geht uns Europa an? Na - ist das nicht PROVINZ? Erinnert das nicht an Stammtisch-Gewäsch? Und im Endeffekt geht es doch darum, dass die Immunität bestimmter Lager nicht angekratzt wird. Man denke an die Haltung des "katholischen Filmdienstes": Jedem ist mittlerweile bekannt, was so in katholischen Einrichtungen abgezogen wurde und weiterhin wird. Ist es nicht auffällig, dass immer diejenigen am Lautesten gegen solche Filme schreien, die einem Lager angehören, das mit den größten Dreck am Stecken hat? Es soll nicht ans Tageslicht kommen. Punkt. Dann ist in Deutschland schon alles in Ordnung. Es juckt ja niemanden, wenn das Leben tausender Kinder per Vergewaltigung zerstört wird, solange es keiner mitkriegt... Ein weiteres Beispiel: Filbinger. Der Mann wurde breit gewählt, obwohl er öffentlich bekannte, dass in Bezug auf das "Dritte Reich" nichts zu bereuen sei. Also nicht, dass man kaltblütig Kinder ohne Narkose für Forschungszwecke aufschnitt, nicht die bis dato ungekannte Entfesselung der Hölle gegen Frauen und Kinder, nichts! Die Haltung eines Mega-Psychopathen, da hilft auch alle, alles im Nachhinein glattbügeln wollende CDU-Rhetorik nichts. Ein psychopathisches Monster bleibt eben ein psychopathisches Monster, und ein Kinder vergewaltigender Pfarrer bleibt eben einer. So. Und jetzt bedenke man, was wohl ein Filbinger (wenn er noch leben würde) und ein (noch im geheimen, nicht "ge-outeter") Kinder vergewaltigender Pfarrer über unsere schlimmen "Gewaltfilme" zu sagen hat. PROVINZ! Der Faschismus hat dem Horrorfilm in Deutschland den Gar ausgemacht. Und diese, wie soviele Nazi-Erfindungen, hat die CDU/CSU nach dem Krieg beibehalten (z.B. das Kraft durch Freude-Prinzip, man untersuche hier nur die Filme der Nachkriegszeit (mit Ausnahme des Autorenkinos) - Volksverdummung hoch 10). Nicht nur der deutsche Film wurde umgebracht, man sorgt auch dafür, dass man massig Kulturprodukte aus anderen Ländern zerstört. Alles unter dem Vorwand Jugendschutz. Auffällig - die Jugend wird total verarscht, da man sie in keiner Weise in den Zensurprozess mit einbezieht. Würde man das tun, würde man feststellen, dass die Jugend um ein Vielfaches medienkompetenter ist als die Zensoren selbst. Worin primär der Grund zu sehen ist, warum man die Jugend nicht mit einbezieht - außer natürlich im Religionunterricht a la "So, lieber Kinderchen, jetzt kommen wir zu einem ganz unangenehmen Thema, zum Thema "Die fürchterlichen, in jedem Falle von jedem gesunden Menschenverstand abzulehnenden GEWALTFILME!". Gesunder Menschenverstand, wie im Falle von Filbinger und dem erwähnten Pfarrersmann...
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162.
23.02.2011 20:05 Uhr -
Oberstarzt
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158. 23.02.2011 - 19:07 Uhr schrieb Hähnchen
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ach ja, das kenne ich auch noch.. mit Mutter´s Personalausweis in die Videothek gegangen und jeden 18´ner Film bekommen (außer Pornos, das hatte mich auch noch nicht so interessiert). Das war ca 1980-1983, da war ich 8-11 Jahre alt.
häha, haben nicht nur wir diesen 'Trick' angewendet. Vorher noch in der Videothek angerufen und sich als die Mutter von 'nem Kumpel ausgegeben, wir hatten damals noch hohe Stimmen, da nahm man uns die Frauenrolle ab, und dirket mit dem Videothekenausweis der Mutter dahingegangen und ausgeliehen, was es so gab: Freitag der 13. Teil 1-..., Tanz der Teufel (Erstauflage), Nightmare on Elmstreet, Das Ding aus einer anderen Welt, Mad Max, ...
Aber ich glaube, selbst wenn wir uns nicht als 'Mutter' ausgegeben hätten, der Videothekenbesitzerin wär's scheiß egal gewesen :-) Das war so Anfang der 90er - herrliche Zeiten.
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164.
23.02.2011 21:03 Uhr -
Hähnchen
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Aber ich glaube, selbst wenn wir uns nicht als 'Mutter' ausgegeben hätten, der Videothekenbesitzerin wär's scheiß egal gewesen :-) Das war so Anfang der 90er - herrliche Zeiten.
nicht eher Anfang der 80er..? Anfang der 90er und dann noch Tanz der Teufel in der Videothek als ungeschnittene Form?
Einer meiner ersten selbst ausgeliehenden war "Lebendig gefressen" und "Ab in die Ewigkeit"
Früher, einfach geil. Heute, geht so..
Eigentlich könnte man für Teil 2 und 3 von Evil Dead, auch so eine Retrospektive machen. Verdient hätten sie es
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167.
23.02.2011 23:48 Uhr -
marioT
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23.02.2011 - 21:03 Uhr schrieb Hähnchen
Aber ich glaube, selbst wenn wir uns nicht als 'Mutter' ausgegeben hätten, der Videothekenbesitzerin wär's scheiß egal gewesen :-) Das war so Anfang der 90er - herrliche Zeiten.
nicht eher Anfang der 80er..? Anfang der 90er und dann noch Tanz der Teufel in der Videothek als ungeschnittene Form?
Ja ne is klar.
Die ungekürzte VCL Fassung, welche 1984 beschlagnahmt und 1985 endgültig eingezogen wurde.
Das wundert mich ebenso wie Herrn Broiler.
Es sei denn Oberstarzt kommt aus Österreich, oder der ehemaligen DDR.
Dort wurden kurz nach dem Mauerfall unzählige Videotheken eröffnet, welche viele der beschlagnahmten Filme (wieder) mit im Programm hatten, da der (west)Deutsche StGB noch keine Gültigkeit/Anwendung fand.
Ansonsten glaube ich dir nicht, dass du in einer westdeutschen Videothek, Anfang der Neunziger die alte VCL Fassung von Tanz der Teufel bekommen hast.
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168.
24.02.2011 09:07 Uhr -
Aero
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Eine Frage, etwas off topic:
Wer geht denn von euch auf Filmbörsen?
Ich war vor 2 Wochen auf einer, dort konnte man so ziemlich alles bekommen, angefangen bei Braindead, Tanz der Teufel, Das Böse, Man-Eater, Vodoo...etcpp, alle filme natürlich uncut, ich war ein wenig überrascht, dass beschlagnahmte Filme verkauft wurden...gelten für Filmbörsen andere Kriterien oder wie? Die Filme wurden ganz öffentlich ausgestellt, keiner hat sich nen Dreck geschert, ob beschlagnahmt oder nicht.
Jedenfalls freut es mich, dass man durchaus die Möglichkeit hat, derartige Filme in BRD zu bekommen, ohne im deutschsprachigen Ausland zu bestellen.
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169.
24.02.2011 19:37 Uhr -
Indexhasser
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24.02.2011 - 09:07 Uhr schrieb Aero
Eine Frage, etwas off topic:
Wer geht denn von euch auf Filmbörsen?
Ich war vor 2 Wochen auf einer, dort konnte man so ziemlich alles bekommen, angefangen bei Braindead, Tanz der Teufel, Das Böse, Man-Eater, Vodoo...etcpp, alle filme natürlich uncut, ich war ein wenig überrascht, dass beschlagnahmte Filme verkauft wurden...gelten für Filmbörsen andere Kriterien oder wie? Die Filme wurden ganz öffentlich ausgestellt, keiner hat sich nen Dreck geschert, ob beschlagnahmt oder nicht.
Jedenfalls freut es mich, dass man durchaus die Möglichkeit hat, derartige Filme in BRD zu bekommen, ohne im deutschsprachigen Ausland zu bestellen.
Also grundsätzlich ist das natürlich ein Verstoß gegen §131 StGB. Das heißt, wenn einer die Polizei rufen würde, würden die natürlich sofort die Börse dicht machen bzw. gegen die Händler, die dort beschlagnahmte Medien, oder mit beschlagnahmten Medien inhaltsgleiche Medien anbieten, des Platzes verweisen, die Waren einkassieren und ein Verfahren gegen sie einleiten. Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Kann natürlich auch sein, dass einige Händler, wenn sie die Polizei anrücken sehen würden ihren Kram packen und abhauen würden, bzw. einer bleibt am Stand mit dem Zeug was nicht beschlagnahmt ist und einer haut mit den beschlagnahmten Medien ab.
Es ist seit längerem bekannt, dass auf vielen Börsen beschlagnahmte Fassungen von Medien und Fassungen die inhaltsgleich sind, mit beschlagnahmten Fassungen, angeboten werden. Manche Videotheken bieten ja auch beschlagnahmte Medien bzw. mit diesen inhaltsgleiche Medien an. Wenn du da die Polizei rufen würdest, wäre der Ärger auch groß, aber manchmal macht sich da auch gar keiner Gedanken drüber. Und in der Regel holt ja auch keiner deswegen die Polizei... Jedenfalls heute nicht mehr.
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175.
07.12.2011 01:25 Uhr -
Oliver Lau
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Wenn man hier sieht, dass das Bundesverfassungsgericht den Beschlagnahmebeschluss von "Tanz der Teufel" 1987 und 2002 schon zweimal kassiert hat, dann stellt sich langsam die Frage warum die Gesetzeshüter bei diesem Film ständig versuchen die Verfassung zu umgehen. Selbst nach der neuen Gesetzeslage des $ 131 StGB ist die Beschlagnahme nicht mehr zulässig und stellt außerdem einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Filmwirtschaft dar. Man kann auch nicht etwas im Nachhinein unter Strafen und Beschlagnahme stellen, das gar nicht strafbar ist. Wenn 1987 das Bundesverfassungsgericht die ungeschnittene Version freigegeben hat, kann nicht später eine geschnittene Fassung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Demzufolge dürften die Beschlagnahme der ausländische künstlerische Fassungen natürlich auch verfassungswidrig gewesen sein. Über Jahrzehnte wurde und wird hier Art. 5 Abs. 1 S. 2 u. 3 und Abs. 3 GG verletzt, als ob versucht werden soll dieses Grundgesetz in seinem Bestand außer Kraft zu setzen. Außerdem. greift § 131 StGB hier gar nicht, was das Bundesverfassungsgericht ja nun auch festgestellt hat. Welche Juristen kommen in Deutschland eigentlich immer noch auf die absurde Idee diesen Dämonenfilm bundesweit zu beschlagnahmen, wenn die Beschlagnahme seit 1987 bzw. 2002 verfassungswidrig ist? Mit Artikel 103 Abs. 2 GG scheint die Justiz offenbar auch Probleme zu haben (siehe Chronologie oben). Dadurch wird ständig und künstlich Rechtsunsicherheit geschaffen, in einem Fall, der längst vom obersten deutschen Verfassungsgericht eindeutig geklärt wurde. Wenn man der Ansicht ist, dass man nach der geltenden Rechtslage Tanz der Teufel beschlagnahmen kann, dann kann man nach eben dieser Rechtslage auch Herr der Ringe beschlagnahmen, weil auch hier Gewalt gegen menschenähnliche Wesen und Menschen ausgeübt wird. Und genau das hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzeshütern auch bereits ins Stammbuch geschrieben. Deshalb ist die Beschlagnahme nämlich weiterhin verfassungswidrig, selbst wenn man den Tatbestand auch auf menschenähnliche Wesen ausweiten wollte.
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176.
07.12.2011 02:28 Uhr -
Oliver Lau
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Wenn man hier sieht, dass das Bundesverfassungsgericht den Beschlagnahmebeschluss von "Tanz der Teufel" 1987 und 2002 schon zweimal kassiert hat...
bzw.
...wenn die Beschlagnahme seit 1987 bzw. 2002 verfassungswidrig ist?
Kleine Korrektur. Gemeint war "1992".
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179.
13.02.2012 12:36 Uhr -
Freak
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Klasse Retrospektive (wie auch bei Dawn of the Dead)!
Aber ein kleiner Schnitzer ist mir da doch ins Auge gesprungen:
II. a) Die bundesrepublikanischen 80er...
(...)
In einem anderen Fall berichtet das Magazin, dass ein Horrorvideo-Fan seine Ehefrau zerhackte - und ihre Leichenteile in Plastiktüten versteckte.
Im darunter abgebildeten Artikel steht allerdings, dass es die Frau war, die ihren Mann zersägt hat.
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193.
13.06.2013 22:04 Uhr -
Kartoffelarsch
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Hier steckt jede Menge Herzblut drin und viel Arbeit! Wirklich eine hervorragende Retrospektive! Herzlichen Dank an den Autor! Ich habe mir heute die Zeitschrift: "Der Zombie" bestellt. Die Werbung für das Heft kann man oben links bei Schnittberichte sehen. Ich frage mich ob es dieselbe Retrospektive ist wie diese hier. Was noch wünschenswert ist, sind Retrospektiven von Freddy, Jason, Aliens, Ausserirdische, Massenmörder (wie Ed Gain, John Wayne Gacy etc.), Low Budget Filme (Toxie, usw.), Michael Mayers, usw.. Ich denke da steckt noch viel Potenzial in dem Thema Retrospektive. Ich würde jedes Heft kaufen!
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