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OT: Get Carter

Herstellungsland:Großbritannien (1971)
Genre:Drama, Krimi, Thriller


Bewertung unserer Besucher:
Note: 8,28 (5 Stimmen) Details

Herr Kömmlich
Level 11
XP 1.981


Vergleichsfassungen
Deutsche Kinofassung ofdb
Label TNT Film, Pay-TV
Land Deutschland
Freigabe FSK 18
Laufzeit 98:21 Min. (ohne Abspann) PAL
UK Kinofassung ofdb
Label Warner, DVD
Land Großbritannien
Freigabe BBFC 18
Laufzeit 107:01 Min.





Kommentare
1. 29.06.2012 00:01 Uhr - Oberstarzt
Yeah, Michael Caine in einer ultracoolen Rolle ! Schaue den immer wieder gern !

2. 29.06.2012 00:04 Uhr - FuckGermany
1x
über eine bluray würde ich mich sehr freuen

3. 29.06.2012 00:09 Uhr - VINDICATOR

User-Level von VINDICATOR 1
Erfahrungspunkte von VINDICATOR 3
Hab ihn bisher noch nicht gesehen. Werd ich nachholen.

4. 29.06.2012 00:12 Uhr - Punisher77
Mag den Film sehr, vor allem Michael Caine in einer richtig coolen Rolle und die Atmosphäre des Streifens. So sehr ich Sly Stallone, bzw. seine Filme auch mag - das gelackte "Get Carter" - Remake mit ihm in der Rolle kommt bei weitem nicht an das Original heran.

5. 29.06.2012 00:16 Uhr - NoCutsPlease
Kein Wunder, dass der indiziert wurde ;-)
Michael Caines harter Blick ist pure Gewalt!

6. 29.06.2012 00:21 Uhr - mad-max
Das Stallone Remake ist absolut lahm gegen dieses grandiose Original. Eine Schande, dass Warner eine deutsche Veröffentlichung nicht für nötig erachtet; wenigstens die NL DVD hat deutsche Untertitel - wer's braucht. Ansonsten kann ich die qualitativ gleichwertige UK DVD empfehlen, die mittlerweile keine 5 € mehr kostet!

7. 29.06.2012 00:24 Uhr - Oberstarzt
Der Film wurde 1984 indiziert, in einem Jahrzehnt, in dem jeder Action- und Horrorstreifen indiziert wurde. Ich denke, eine Neuprüfung besteht der locker als 16er- oder gar 12er-Version. Eine solche Abstufung hat's ja bereits vor einigen Jahren mit "Brazil" gegeben.

8. 29.06.2012 15:32 Uhr - COOGAN
Der ist kürzlich noch einmal neu für 25 Jahre indiziert worden...

9. 29.06.2012 16:03 Uhr - deNiro

User-Level von deNiro 1
Erfahrungspunkte von deNiro 24
Wo ist der comment das die Schnitte total überflüssig sind?

Ok, dann mach ich das: Die Schnitte sind total übeflüssig!!!

10. 29.06.2012 17:12 Uhr - Oberstarzt
29.06.2012 15:32 Uhr schrieb COOGAN
Der ist kürzlich noch einmal neu für 25 Jahre indiziert worden...

Wo hast Du die Info her? Außerdem beträgt die Karenzzeit bei Indizierungen 10 Jahre und nicht 25. Alleine wegen dieser Unwissenheit setzte ich hinter Deine Info (oder Trolling) mal ein großes Fragezeichen.

11. 29.06.2012 17:56 Uhr - Dissection78
1x

User-Level von Dissection78 9
Erfahrungspunkte von Dissection78 1.034
COOGAN & Oberstarzt:

Indizierungen bestehen gemäß Jugendschutzgesetz für 25 Jahre (Verjährung), dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden.
Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen. Nach 10 Jahren kann eine Streichung beantragt werden.


12. 29.06.2012 21:40 Uhr - Anti-Pirat
Mit Michael Caine müsste das doch eigentlich als Kunst durchgehen. Bin da zuversichtlich für eine Listenstreichung.

13. 29.06.2012 23:33 Uhr - crankster
Wäre mal wieder Zeit für nen schönen Old-School Rache Film.

14. 30.06.2012 12:03 Uhr - COOGAN
1x
29.06.2012 17:12 Uhr schrieb Oberstarzt
29.06.2012 15:32 Uhr schrieb COOGAN
Der ist kürzlich noch einmal neu für 25 Jahre indiziert worden...

Wo hast Du die Info her? Außerdem beträgt die Karenzzeit bei Indizierungen 10 Jahre und nicht 25. Alleine wegen dieser Unwissenheit setzte ich hinter Deine Info (oder Trolling) mal ein großes Fragezeichen.


Wo ich die Info her habe? Schau einfach im aktuellen BPJM Aktuell nach und Du kannst da lesen, dass dieser Film am 29.05.2009 (okay, ist ein wenig länger her als kürzlich) folgeindiziert wurde. Die Indizierung erfolgte nach § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG. Hier steht es auch noch einmal:

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=1409

15. 30.06.2012 14:10 Uhr - jimihendrix
1x
29.06.2012 00:24 Uhr schrieb Oberstarzt
Der Film wurde 1984 indiziert, in einem Jahrzehnt, in dem jeder Action- und Horrorstreifen indiziert wurde. Ich denke, eine Neuprüfung besteht der locker als 16er- oder gar 12er-Version. Eine solche Abstufung hat's ja bereits vor einigen Jahren mit "Brazil" gegeben.


Nie und nimmer würde "Get Carter" ein FSK12 Siegel erhalten. Die Szenen, in denen Carter seine Widersacher kaltblütig ersticht, erschlägt oder mit Heroin vollpumpt verfehlen auch heute ihre Wirkung nicht. Dafür ist der gesamte Film einfach zu ernst in Szene gesetzt - es gibt weder coole oneliner und over-the-top action noch jegliche Art von Humor. Mit einer FSK16 Einstufung darf sich "Get Carter" imho glücklich schätzen.

16. 30.06.2012 15:01 Uhr - Herr Kömmlich
Mitarbeiter
User-Level von Herr Kömmlich 11
Erfahrungspunkte von Herr Kömmlich 1.981
.. und vom Haus werfen fehlt noch. Da sah das Ergebnis schon sehr heftig aus. Was mich noch interessiert kennt zufällig jemand die Gegen wo Jack am Schluss die Leiche mit dieser Seilbahn "entsorgt" hat? Was ist denn das für eine Konstruktion? Wurde da irgendein Abraum im Meer entsorgt?

17. 30.06.2012 15:45 Uhr - cb21091975
10. 29.06.2012 17:12 Uhr - Oberstarzt


kein schimmer haben,aber sinnlos rumplappern..

18. 30.06.2012 22:36 Uhr - Melvin-Smiley
29.06.2012 17:12 Uhr schrieb Oberstarzt
29.06.2012 15:32 Uhr schrieb COOGAN
Der ist kürzlich noch einmal neu für 25 Jahre indiziert worden...

Wo hast Du die Info her? Außerdem beträgt die Karenzzeit bei Indizierungen 10 Jahre und nicht 25. Alleine wegen dieser Unwissenheit setzte ich hinter Deine Info (oder Trolling) mal ein großes Fragezeichen.


Diesen Schwachsinn verbreitest Du wohl immer wieder gern, oder ? :)
Die zehnjährige Frist gilt für Beschlagnahmen und bei Indizierungen kann das Label nach 10 Jahren optional einen Antrag auf neuprüfung stellen.
Die 25jährige Frist lief vor einiger zeit ab und der Streifen wurde, wie der User, den Du als Troll tituliert hast, richtig sagte, folgeindiziert.
Informieren sollte man sich, bevor man Blödsinn in die Welt trägt.

19. 01.07.2012 02:05 Uhr - Dissection78
1x

User-Level von Dissection78 9
Erfahrungspunkte von Dissection78 1.034
Melvin-Smiley:

Ich muss ergänzend dazu Folgendes anmerken:
Wie gesagt, eine Indizierung verjährt automatisch nach 25 Jahren (nach 10 Jahren kann eine Streichung beantragt werden). Desweiteren wird eine Verjährung monatlich zusammen mit den neuen Indizierungen bekannt gegeben.

Nun gut, JETZT wird es interessant:
Eine Beschlagnahme verjährt automatisch nach 3 Jahren, eine Einziehung automatisch nach 10 Jahren.

ABER:
(und dies ist wichtig),

im Bezug auf Beschlagnahme und Einziehung muss dabei beachtet werden, dass anders als bei der Indizierung nicht die Beschlagnahme/Einziehung an sich, sondern nur die mögliche Strafverfolgung verjährt!
Das bedeutet Medien welche beschlagnahmt/eingezogen worden sind, werden nach den oben genannten Fristen NICHT von den Listen gestrichen.
Die Verjährung hat dabei nur Auswirkungen für z.B. einen Verkäufer der "illegaler" Weise ein bereits beschlagnahmtes Medium verkauft hat: das heißt, ihm droht eine Strafe.
Wird erst nach 3 (bzw. 10) Jahren bemerkt, dass er ein beschlagnahmtes (bzw. eingezogenes) Medium verkauft hat, so kann er dafür nicht mehr nach dem Strafrecht belangt werden.

20. 01.07.2012 02:15 Uhr - Dissection78
1x

User-Level von Dissection78 9
Erfahrungspunkte von Dissection78 1.034
Melvin-Smiley:

Ich muss ergänzend dazu Folgendes anmerken:
Wie gesagt, eine Indizierung verjährt automatisch nach 25 Jahren (nach 10 Jahren kann eine Streichung beantragt werden). Desweiteren wird eine Verjährung monatlich zusammen mit den neuen Indizierungen bekannt gegeben.

Nun gut, JETZT wird es interessant:
Eine Beschlagnahme verjährt automatisch nach 3 Jahren, eine Einziehung automatisch nach 10 Jahren.

ABER (und dies ist wichtig):

Im Bezug auf Beschlagnahme und Einziehung muss dabei beachtet werden, dass anders als bei der Indizierung nicht die Beschlagnahme/Einziehung an sich, sondern nur die mögliche Strafverfolgung verjährt.
Das bedeutet Medien welche beschlagnahmt/eingezogen worden sind, werden nach den oben genannten Fristen NICHT von den Listen gestrichen!
Die Verjährung hat dabei nur Auswirkungen für z.B. einen Verkäufer der "illegaler" Weise ein bereits beschlagnahmtes Medium verkauft hat: das heißt, ihm droht eine Strafe.
Wird erst nach 3 (bzw. 10) Jahren bemerkt, dass er ein beschlagnahmtes (bzw. eingezogenes) Medium verkauft hat, so kann er dafür nicht mehr nach dem Strafrecht belangt werden.
Also bleibt ein beschlagnahmtes und/oder eingezogenes Medium nach Ablauf der Verjährungsfrist weiterhin auf der "bösen" Liste bis ein Gericht die Beschlagnahme/Einziehung aufhebt (wie zuletzt im Falle von Turbine und "Texas Chainsaw Massacre").

21. 01.07.2012 02:20 Uhr - Dissection78

User-Level von Dissection78 9
Erfahrungspunkte von Dissection78 1.034
Verzeiht den Doppelpost :)

22. 01.07.2012 03:17 Uhr - Melvin-Smiley
01.07.2012 02:20 Uhr schrieb Dissection78
Verzeiht den Doppelpost :)


Verzeihe ich Dir gern und danke für die fundierten Infos ! :)

23. 21.12.2012 16:01 Uhr - comicfan
29.06.2012 00:24 Uhr schrieb Oberstarzt
Der Film wurde 1984 indiziert, in einem Jahrzehnt, in dem jeder Action- und Horrorstreifen indiziert wurde. Ich denke, eine Neuprüfung besteht der locker als 16er- oder gar 12er-Version. Eine solche Abstufung hat's ja bereits vor einigen Jahren mit "Brazil" gegeben.


Eine solche Abstufung ist aber eher die Ausnahme. Es ist unsinnig, davon auszugehen, dass ein vormals indizierter Film eine 12 er erhalten würde. Irgendetwas denkt sich die FSK ja auch bei der Festlegung der Altersvorschriften. Eine 16er wäre schon gnädig. Übrigens wurde in den 60ern wesentlich mehr indiziert als in den 80ern.

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