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18.
30.06.2012 22:36 Uhr -
Melvin-Smiley
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29.06.2012 17:12 Uhr schrieb Oberstarzt
29.06.2012 15:32 Uhr schrieb COOGAN
Der ist kürzlich noch einmal neu für 25 Jahre indiziert worden...
Wo hast Du die Info her? Außerdem beträgt die Karenzzeit bei Indizierungen 10 Jahre und nicht 25. Alleine wegen dieser Unwissenheit setzte ich hinter Deine Info (oder Trolling) mal ein großes Fragezeichen.
Diesen Schwachsinn verbreitest Du wohl immer wieder gern, oder ? :)
Die zehnjährige Frist gilt für Beschlagnahmen und bei Indizierungen kann das Label nach 10 Jahren optional einen Antrag auf neuprüfung stellen.
Die 25jährige Frist lief vor einiger zeit ab und der Streifen wurde, wie der User, den Du als Troll tituliert hast, richtig sagte, folgeindiziert.
Informieren sollte man sich, bevor man Blödsinn in die Welt trägt.
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19.
01.07.2012 02:05 Uhr -
Dissection78
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Melvin-Smiley:
Ich muss ergänzend dazu Folgendes anmerken:
Wie gesagt, eine Indizierung verjährt automatisch nach 25 Jahren (nach 10 Jahren kann eine Streichung beantragt werden). Desweiteren wird eine Verjährung monatlich zusammen mit den neuen Indizierungen bekannt gegeben.
Nun gut, JETZT wird es interessant:
Eine Beschlagnahme verjährt automatisch nach 3 Jahren, eine Einziehung automatisch nach 10 Jahren.
ABER:
(und dies ist wichtig),
im Bezug auf Beschlagnahme und Einziehung muss dabei beachtet werden, dass anders als bei der Indizierung nicht die Beschlagnahme/Einziehung an sich, sondern nur die mögliche Strafverfolgung verjährt!
Das bedeutet Medien welche beschlagnahmt/eingezogen worden sind, werden nach den oben genannten Fristen NICHT von den Listen gestrichen.
Die Verjährung hat dabei nur Auswirkungen für z.B. einen Verkäufer der "illegaler" Weise ein bereits beschlagnahmtes Medium verkauft hat: das heißt, ihm droht eine Strafe.
Wird erst nach 3 (bzw. 10) Jahren bemerkt, dass er ein beschlagnahmtes (bzw. eingezogenes) Medium verkauft hat, so kann er dafür nicht mehr nach dem Strafrecht belangt werden.
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