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17.
31.07.2012 06:46 Uhr -
Paragraph131
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31.07.2012 00:52 Uhr schrieb executor
...denn was "Great Movies" (man, diese Namensironie ist genauso derb wie bei "Best Entertainment") hier abzieht ist schlicht und ergreifend Käufertäuschung und Etikettenschwindel übelster Art und Weise.
Das Problem ist, dass die FSK-Prüfungen freiwillig sind und die Freigaben nur nach unten hin bindent. Soll heißen, es ist völlig legal, wenn Du zur FSK gehst, dein Film bekommt eine 12er und DU sagst, "Nein, dass ist nicht die Zielgruppe!" oder "Nein, ich will meine Filme nur en Erwachsene verkaufen!"... Daher ist es leider schwierig von Schwindel oder Täuschung zu reden.
Sinnvoller wäre eine Kennzeichnungspflicht was die Fassung des Filme angeht! Ich meine früher hatten zwar so ziehmlich alle Schrott-Tapes von UV den Slogan "Neue überarbeitete Fassung" und man wusste, worauf man sich einließ. Ich finde ein Film sollte gekenntzeichnet sein "Unveränderte Originalfassung" (Uncut, Uncensorded, Unedite), "geänderte Fassung" (Tonzensuren, Blurring, etc) und "gekürzte Fassung" (geschnitten, klar).
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