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18.
12.06.2009 13:06 Uhr -
jacky2000
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@ frontier: Wegen der Fantasy Thematik ist der Film ab 12 freigegeben worden. Die FSK selbst sagt ja, dass einzelne Gewaltszenen nicht "sehr" bedeutend sind. Man muss den Film als Kunstwerk als Ganzes sehen. Deswegen war ja die FSK auch strikt gegen die Einführung eines neuen Begriffs der Bundesregierung für eine Indizierung! (alles nachzulesen in den Stellungnahmen der FSK:-))
In der jahrzehntelangen Spruchpraxis der FSK hat sich außerordentlich
bewährt, Filme als integrale Werke in Bezug auf ihre Gesamtwirkung
zu beurteilen. Bei der Beurteilung der Wirkung eines Films finden
Elemente wie Genre, Stil, filmsprachliche Mittel, Gestaltungseigenheiten
und die Gesamtaussage Berücksichtigung. Deshalb halten wir es
in keiner Weise für angemessen, Filme einer quantitativen und
kontextlosen Beurteilung von Gewaltsequenzen zu unterziehen, wie es
der Kabinettsbeschluss beabsichtigt.
Wie viele Minuten eines Film dürften oder müssten Gewalt zeigen,
damit er als „von Gewalt beherrscht“ beurteilt würde? Wie wäre die
Brechung, die kritische Darstellung von Gewalt oder ihre Reflexion
quantitativ zu beurteilen?
Ferner erhebt die Filmwirtschaft verfassungsrechtliche Bedenken, die
bereits seit der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes (JuschG) im
Jahre 2003 bestehen. Diese Bedenken verstärken sich durch die Aufnahme
weiterer Tatbestände in den Katalog der schwer jugendgefährdenden
Medien. Nach dem JuSchG sind Filme, die als schwer jugendgefährdend
zu beurteilen sind, von der öffentlichen Vorführung auch
gegenüber Erwachsenen praktisch ausgeschlossen, da für sie das –
auch gegenstandsneutrale3 - Werbeverbot des § 15 Abs.1 Nr. 6
JuSchG gilt.
Link der vollständigen Stellungnahme der FSK: http://www.spio.de/media_content/856.pdf
lg jacky2000
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