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 Betreff des Beitrags: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 2. Feb 2012, 13:03 
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Ja moin erstmal,

die neue Review-Funktion finde ich schon mal sehr interessant, ich habe auch gleich mal den Autorenstatus aktiviert. Ein paar Fragen hätte ich aber zum Ablauf. Ich habe schon ein paar Reviews für andere Seiten geschrieben (unter anderem für die OFDB). Wie verhält es sich mit denen, besteht Interesse daran, dass die hierher übertragen werden bzw. ist das generell von eurer Seite aus gestattet? Der andere Punkt: ich habe auch ein Blog, in dem ich mir mit Reviews (hier allerdings auch Bücher, Musik, Games) die Zeit vertreibe, was Filme betrifft sind das diejenigen, die auch auf den anderen Plattformen zu finden sind. Ich würde natürlich auch die Reviews, die ich hier veröffentliche, dort verwenden wollen. Wie sieht es da mit der Duldung aus?

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 2. Feb 2012, 17:08 
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Unsere Nutzungsbedingungen lassen es zu, dass du die Reviews, die du bei uns veröffentlichst auch woanders bringen kannst. Das war uns sehr wichtig. Wir wollen niemanden was wegnehmen.

Bei anderen Seiten, z.B. die OFDb, überträgst du die Verwertungsrechte. Lies dir deren AGB noch mal durch. Hier müsstest du es mit den anderen Seiten mal selbst abklären, was du mit deinen eigenen Reviews machen darfst. Wir wissen nicht, wie die das genau handhaben, wenn deine Reviews ja eh schon doppelt sind (dein Blog,fremde Seiten).

ciao

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 2. Feb 2012, 17:16 
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Ich bin auf die OFDB-Regeln leider auch blindlings reingefallen, und war sehr naiv was das anbelangt. Ich weiß zwar nicht, wie die OFDB reagiert, wenn man "deren" Reviews nun auch hier VÖ würde. Ich für meinen Teil lasse es aber bleiben um des Friedens Willen und schreibe lieber neue, für unsere eigene Seite. Hab bei der OFDB ja eh nur 2 Händevoll Reviews eingetragen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 2. Feb 2012, 20:05 
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Besten Dank für die schnellen Antworten.

Ja, die OFDB ist da leider sehr regide, wobei ich gestehen muss, dass mich das zumindest in Bezug auf meinen Blog nicht sonderlich interessiert ;), ich werde aber drauf verzichten, sie hier in der ursprünglichen Form noch mal zu posten. Schön, dass es bei euch anders aussieht. Ich weiß erstmal Bescheid und werd´ mich halt zukünftig auf SB.com beschränken.

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 2. Feb 2012, 20:25 
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Wir sind gespannt :-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 2. Feb 2012, 21:13 
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Ich halte einen neuen Thread für unnötig, daher frage ich hier.

Ich habe einige kuriose Veröffentlichungen aus China (u. a. eine Veröffentlichung von "Das achte Ohr", ein kleines Kuriosum, wenn man das Cover sieht :mrgreen:), die ich eintragen könnte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Veröffentlichung ohne gültige Lizenz erfolgt ist. Wie sieht es also mit Fassungen zu Filmen ohne Lizenz - Bootlegs - aus?

Wird dies ähnlich der ofdb gehandhabt oder sind solche Veröffentlichungen generell ausgeschlossen?

Eine Eintragung solcher Veröffentlichungen dient meiner Meinung nach Informationszwecken und bietet anderen in gewisser Weise Schutz vor Fehlkäufen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 2. Feb 2012, 21:30 
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Doc Idaho hat geschrieben:
Bei anderen Seiten, z.B. die OFDb, überträgst du die Verwertungsrechte. Lies dir deren AGB noch mal durch.


Ehrlich gesagt kann ich die betreffende Stelle nicht finden. :?

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その指ごと 連れてってあげる ひぐらしが鳴く 開かずの森へ 後戻りは もう出来ない


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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 2. Feb 2012, 22:12 
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Nutzungsbedingungen unter Punkt 3.

Zitat:
Mit der Einstellung von Inhalten garantieren Sie, dass Sie der Inhaber sämtlicher Rechte an diesen sind und übertragen dem Betreiber unentgeltlich das zeitlich und räumlich unbeschränkte, ausschließliche, auch kommerzielle Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen. Dieses Recht umfaßt insbesondere die Vervielfältigung, die Verbreitung, das Vortrags- und Senderecht sowie das Recht, die Inhalte ohne Einwilligung zu bearbeiten und umzugestalten und ohne Zustimmung einfache Nutzungsrechte einzuräumen; genannt seien beispielhaft die folgenden Nutzungsarten: Online-Nutzung durch Veröffentlichung im Internet, Analyse und Aufbereitung von Inhalten sowie Nutzungsrechtseinräumung hieran, Vervielfältigung und Verarbeitung von Inhalten für Print- und körperliche elektronische Wiedergaben. Soweit die Garantie reicht, stellen Sie den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Betreiber wegen der Verletzung eigener Rechte geltend machen.


Wobei der letzte Satz das Sahnhäubchen ist. Nach dem Motto: "Was Du schreibst gehört uns. Aber wenn Probleme auftreten, bist Du trotzdem schuld."

Edit: So versteh ich das zumindest :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 3. Feb 2012, 08:52 
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Steht zwar drin, aber bei der ofdb wurde (meines Wissens) bisher noch nie jemanden verboten seine Reviews anderswo zu platzieren. Unerwünscht sind allerdings Doppelungen, also das lokale Einstellen plus Verlinkung auf den gleichen Text, das wird gelöscht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 3. Feb 2012, 18:45 
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Hi, hab gestern und heute jeweils ein Review hochgeladen ("I saw the Devil" und "Das Haus mit dem Folterkeller"). Diese erscheinen in der Übersicht, aber weder unter "Beiträge" in "Mein Account" noch unter "Noch gesperrte Reviews" in "In Arbeit" in "Mein Account".
Ist das ein Fehler oder aktualisiert sich das nicht so schnell?

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 3. Feb 2012, 18:54 
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Also ich sehe die Review. Eventuell muss sie noch freigeschaltet werden oder Du hast nicht bis ganz nach unten gescrollt. Siehst Du die hier nicht: Klick?

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"Zu gern würd ich mit Ihnen noch plaudern, aber ich habe ein Festessen mit einem alten Freund."


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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 3. Feb 2012, 18:56 
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Doch doch. Aber nirgendwo in "Mein Account". Die stand sofort online ohne Prüfung. Evtl. ein Fehler?

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 3. Feb 2012, 18:57 
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will-lee hat geschrieben:
Hi, hab gestern und heute jeweils ein Review hochgeladen ("I saw the Devil" und "Das Haus mit dem Folterkeller"). Diese erscheinen in der Übersicht, aber weder unter "Beiträge" in "Mein Account" noch unter "Noch gesperrte Reviews" in "In Arbeit" in "Mein Account".
Ist das ein Fehler oder aktualisiert sich das nicht so schnell?


Hast du mal deinen "Beiträge Counter" aktualisiert?


http://www.schnittberichte.com/svds.php ... il&ID=1769

Auf deiner Profilseite.

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 3. Feb 2012, 19:07 
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Ah danke. Das funzt :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Review-Funktion
BeitragVerfasst: 4. Feb 2012, 16:27 
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toterkenny hat geschrieben:
Nutzungsbedingungen unter Punkt 3.

Zitat:
Mit der Einstellung von Inhalten garantieren Sie, dass Sie der Inhaber sämtlicher Rechte an diesen sind und übertragen dem Betreiber unentgeltlich das zeitlich und räumlich unbeschränkte, ausschließliche, auch kommerzielle Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen. Dieses Recht umfaßt insbesondere die Vervielfältigung, die Verbreitung, das Vortrags- und Senderecht sowie das Recht, die Inhalte ohne Einwilligung zu bearbeiten und umzugestalten und ohne Zustimmung einfache Nutzungsrechte einzuräumen; genannt seien beispielhaft die folgenden Nutzungsarten: Online-Nutzung durch Veröffentlichung im Internet, Analyse und Aufbereitung von Inhalten sowie Nutzungsrechtseinräumung hieran, Vervielfältigung und Verarbeitung von Inhalten für Print- und körperliche elektronische Wiedergaben. Soweit die Garantie reicht, stellen Sie den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Betreiber wegen der Verletzung eigener Rechte geltend machen.


Wobei der letzte Satz das Sahnhäubchen ist. Nach dem Motto: "Was Du schreibst gehört uns. Aber wenn Probleme auftreten, bist Du trotzdem schuld."

Edit: So versteh ich das zumindest :wink:



Mich würde mal interessieren, ob so ein Absatz in den AGBs überhaupt rechtens ist. Das Urheberrecht schützt ja vor so etwas in meinen Augen. Die Frage ist halt, ob ein "ausschließliches Nutzungsrecht" was in den AGBs genannt wird, wirklich rechtswirksam ist.

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