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BeitragVerfasst: 19. Mär 2012, 15:15 
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wollte mal fragen wie es bei solchen games eigentlich ist. gehen wir mal von aus ich kaufe mir eine importversion die auch die hakenkreuze enthalten:

1. darf man das kaufen?
2. macht man sich strafbar?
3. wie ist es wenn man solch ein spiel dann nach dem spielen verkaufen möchte? geht das überhaupt noch oder dann vergammeln lassen oder wegschmeissen?
4. sind alle spiele mit hakenkreuze automatisch verboten/beschlagnahmt?

blöd gefragt aber komme da nicht klar ;), p.s. wie sieht es mit beschlagnahmten titeln aus ohne hakenkreuze wie ein silent hill titel den ich nicht mehr mag, kann ich den verkaufen oder nicht mehr?


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BeitragVerfasst: 19. Mär 2012, 15:31 
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Caine123 hat geschrieben:
wollte mal fragen wie es bei solchen games eigentlich ist. gehen wir mal von aus ich kaufe mir eine importversion die auch die hakenkreuze enthalten:

1. darf man das kaufen?
2. macht man sich strafbar?
3. wie ist es wenn man solch ein spiel dann nach dem spielen verkaufen möchte? geht das überhaupt noch oder dann vergammeln lassen oder wegschmeissen?
4. sind alle spiele mit hakenkreuze automatisch verboten/beschlagnahmt?

blöd gefragt aber komme da nicht klar ;), p.s. wie sieht es mit beschlagnahmten titeln aus ohne hakenkreuze wie ein silent hill titel den ich nicht mehr mag, kann ich den verkaufen oder nicht mehr?


Ich bin mir nicht 100% sicher das voll koprrekt zu wissen, ich versuche es aber mal:

1. Meines Wissens schon, denn nur der Verkauf, die Verbreitung etc. ist verboten.
2. Ich glaube nicht (siehe 1)
3. Der Verkauf eines beschlagnahmten Spiels ist gesetzlich verboten.
4. Nein, dazu benötigt es erst einmal eines Beschlagnahmungsurteils - im Übrigen ist beschlagnahmt nicht gleich verboten...

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Bitte verzeiht mir, wenn ich mich wiederhole, mein Kurzzeitgedächtnis ist einfach katastrophal...


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BeitragVerfasst: 19. Mär 2012, 17:15 
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Beiträge: 4276
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Geistert hier nicht irgendwo das Urteil eines Filmundo-users rum?
Wonach man jetzt mit einzelnen beschlagnahmten Titeln handeln darf oder so?

Ich suche mal..... /EDIT Bitteschön: viewtopic.php?f=2&t=29074
Hab das Thema nur überflogen. Evt. steht was interessantes drin!

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BeitragVerfasst: 20. Mär 2012, 00:36 
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hmmmm scheint nicht immer erlaubt zu sein, je nachdem wer da entscheidet :(

mist, dann werd ich wohl 2 mal überlegen solch ein spiel zu holen da man es dann behalten muss, hab kein bock drauf sowas dann versauben zu lassen. grml, werd da mal einer schlau...


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BeitragVerfasst: 20. Mär 2012, 09:22 
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Beiträge: 4276
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Wo kein Kläger, da kein Richter!
Ich will Dich ja nicht ermutigen, weiss ja nicht mal wie alt Du bist,
aber lies mal ein wenig hier im Forum mit.
Viele Sachen werden sich im Laufe der Zeit für Dich klären!!!!

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BeitragVerfasst: 20. Mär 2012, 10:12 
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Call of Duty(1-7) sind gar nicht beschlagnahmt sondern lediglich indiziert.

Verfassungsfeindliche Symbole müssen einen Grund der Glorifizierung o.Ä. als Grund haben, damit §130 angewendet werden kann.
Historisch, künstlerisch stellen sie kein Problem da.

Lediglich Wolfenstein wurde in den letzten Jahren noch mit §130 neben §131 beschlagnahmt.

Generell liegt bei beschlagnahmten Titeln ein Verbreitungsverbot vor.
Bei Kinderpornographie auch ein Besitzverbot.

Jedoch gibt es Einzelurteile die Privatverkäufe nicht unter das STGB fallen lassen andere widerrum schon.
Also im Endeffekt bist du so oder so Geld los, wenn es mal zum Verfahren kommt.


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BeitragVerfasst: 20. Mär 2012, 22:11 
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Beiträge: 24
Str1k3 hat geschrieben:
Call of Duty(1-7) sind gar nicht beschlagnahmt sondern lediglich indiziert.

Verfassungsfeindliche Symbole müssen einen Grund der Glorifizierung o.Ä. als Grund haben, damit §130 angewendet werden kann.
Historisch, künstlerisch stellen sie kein Problem da.

Lediglich Wolfenstein wurde in den letzten Jahren noch mit §130 neben §131 beschlagnahmt.

Generell liegt bei beschlagnahmten Titeln ein Verbreitungsverbot vor.
Bei Kinderpornographie auch ein Besitzverbot.

Jedoch gibt es Einzelurteile die Privatverkäufe nicht unter das STGB fallen lassen andere widerrum schon.
Also im Endeffekt bist du so oder so Geld los, wenn es mal zum Verfahren kommt.


ch dachte da in 1 und 2 hakenkreuze vorkommen das sie automatisch verboten sind?

hab da noch paar games die unter schnittberichte als beschlagnahmt markiert sind aber loswerden will :(


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BeitragVerfasst: 21. Mär 2012, 11:16 
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