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15.
21.05.2009 02:04 Uhr -
Splatterseeker
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* eC (= early Childhood; ab 3 Jahren geeignet)
* E (= Everyone; ab 6 Jahren geeignet)
* E10+ (= Everyone 10 and older; ab 10 Jahren geeignet)
* T (= Teen; ab 13 Jahren geeignet)
* M (= Mature; ab 17 Jahren geeignet)
* AO (= Adults Only; ab 18 Jahren geeignet)
* RP (= Rating Pending; bedeutet, dass noch keine Alterseinschränkung beschlossen wurde)
@ Nightstalker & WaldKnurz:
Nein, in den Vereinigten Staaten ist man wie in Deutschland mit 18 volljährig, allerdings gibt es anders als in der Bundesrepublik teils vehemente Einschränkungen selbst für volljährige Heranwachsende (zu Heranwachsenden zählen 18 bis unter 21- Jährige). Der Konsum von alkoholischen Getränken oder Tabakwaren beispielsweise ist erst ab 21 Jahren erlaubt. Andere Dinge wie autofahren kann man jedoch bereits mit 16 bzw. 17 Jahren. Im Betracht auf Videospiele und Filme sind die Gesetze bezüglich des Jugendschutzes milder ausgelegt, da die USA - wie bekannt ist - tolleranter auf elektronische Unterhaltungsmedien eingestellt sind. Bis auf die AO-Freigabe sind alle übrigen Freigaben lediglich unverbindliche Empfehlungen, wie es auch in Österreich und der Schweiz der Fall ist. Die amerikanische Prüfbehörde ESRB ersetzt somit in gewisser Weise die PEGI und erteilt nur Empfehlungen (Obwohl bereits politische Diskussionen - sowohl in den USA als auch in Österreich und der Schweiz - laufen, daraus verbindliche Freigaben zu machen).
Eine AO-Freigabe gleicht prinzipiell einer Indizierung wie in Deutschland, da derartige Produkte nicht öffentlich ausgestellt werden dürfen.
Beispielsweise erhielt damals GTA San Andreas von der ESRB in seiner unzensierten Fassung eine AO-Freigabe, woraufhin sich Take Two gezwungen sah, die betroffenen Stellen (dreimal darf man raten welche) aus dem Spiel zu entfernen um das erhoffte M-Rating zu erhalten. Näheres kann man hier dazu nachlesen:
http://www.golem.de/0507/39377.html
Irgendwie seltsam. Prinzipiell müsste jedes jugendliche Mädchen in den Vereinigten Staaten pro Tag jugendgefährdend leben, wenn sie sich morgens beim Aufstehen im Spiegel sehen.
Nackte Haut, wie sie ausnahmslos jeder Mensch am Körper hat, scheint mir doch eine eher fragwürdige Interpretation von Jugendgefährdung zu sein.
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30.
21.05.2009 12:25 Uhr -
Laughing Vampire
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Naja, Kommentare wie "Lol, die Amis" finde ich jetzt auch nicht angebracht. Man kann das gesamte amerikanische Volk natürlich nicht verallgemeinern, nur weil deren Altersfreigabensystem (welches, wie erwähnt, sowieso unverbindlich ist, hingegen das in Deutschland - an die eigene Nase packen!) ein bisschen Softerotik als "jugendgefährdend" ansieht. Klar ist das krank und dämlich, aber bitte, als ob die USK besser wäre mit ihrem Wahn, überall riesige Symbole auf Spielecover klatschen zu müssen ;)
Was das Spiel betrifft - dürfte in Europa natürlich gute Chancen haben. Ich halte zwar nicht viel von dieser Art Spiele, aber soweit ich weiß, hat die Serie doch auch hier relativ viele Liebhaber?
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35.
21.05.2009 15:15 Uhr -
Jim
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21.05.2009 - 13:47 Uhr schrieb Chaosritter
Ach, die USK tickt auch langsam aus, beim zweiten teil vom Paten mussten u.a. auch sämtliche Brüste verhüllt werden, ironischerweise bekam man in der US version nackte tatsachen zu gesicht.
"Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen?"
Das man das musste ist wohl eher unwahrscheinlich, sondern wohl viel eher das EA es einfach getan hat.
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38.
21.05.2009 15:41 Uhr -
Darksling
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"Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen?"
WIR sind der Westen ;)
Ein Hoch auf den Terror der Tugend.
Lieber Tugend, als asiatische Verhältnisse.
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42.
21.05.2009 16:19 Uhr -
Chaosritter
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WIR sind der Westen ;)
Ich hock im ehemaligen Osten :P
Ich meinte eigentlich eher das früher oder später jeder dreck aus Amerika kopiert oder übernommen wird, zum beispiel Musik, Fernsehsendungen, Livestyle und dieser "Killerspiele" wahnsinn.
Wenn die USK Spaten jetzt auch noch anfangen am Rad zu drehen wenn ZOMG BRÜSTE! zu sehen sind wars das. Naja, den Softporno DoAX 2 hat man immerhin mit nem 12er rating durchgewunken, daher hoffe ich das wir uns noch etwas länger an der holden Weiblichkeit erfreuen können.;)
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48.
21.05.2009 21:00 Uhr -
Gladion
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21.05.2009 - 16:17 Uhr schrieb Jim
21.05.2009 - 15:58 Uhr schrieb kratos2
21.05.2009 - 13:12 Uhr schrieb Jim
>hingegen das in Deutschland
Also das USK und FSK rechtlich verbindlich sind wäre mir mir spontan doch neu.
wieso sollten sie nicht rechtlich verbindlich sein? spiele oder games die zb ab 16 freigegeben werden dürfen nur an personen ab 16 jahren verkauft werden welche die ab 18 freigegeben wurden nur an personen ab 18 und älter. wieso sollte das nicht rechtliche verbundenheit darstellen?
FSK und USK sind Empfehlungen (an die sich ja bekanntermaßen viele Händler nicht halten - wenn sich die Händler daran halten würden, hätte man einen wesentlich besseren Stand gegen diese Killerspiel/-film Hetze). Ansonsten lade ich dich ein mir einfach den entsprechenden § zu zitieren welche die Verbindlichkeit von FSK/USK festlegt (und im gleichen Zuge der welcher z.B. die Strafe dafür festlegt, wenn Eltern ihrem Kind z.B. Filme ab 18 zeigen).
Ich kann dir leider keinen Paragraphen zitieren, aber im Zuge der Jugenschutzreform vom 01.04.03 wurde die USK-Plakette für verbindlich erklärt. Das gilt Gott sei dank aber nur (noch) für den Verkauf - Eltern dürfen ihren Kindern alles zeigen, was nicht beschlagnahmt ist.
Bei Gelegenheit und Lust suche ich dir das entsprechende Zitat aber gerne auch heraus :>
Ich sehe Ausdrucke davon aber auch an vielen Läden, in denen digitale Medien verkauft werden, an der Kasse hängen.
In der Theorie sind die Plaketten wirklich verbindlich.
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50.
22.05.2009 10:56 Uhr -
UglyBastard
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21.05.2009 - 16:17 Uhr schrieb Jim
FSK und USK sind Empfehlungen (an die sich ja bekanntermaßen viele Händler nicht halten - wenn sich die Händler daran halten würden, hätte man einen wesentlich besseren Stand gegen diese Killerspiel/-film Hetze). Ansonsten lade ich dich ein mir einfach den entsprechenden § zu zitieren welche die Verbindlichkeit von FSK/USK festlegt (und im gleichen Zuge der welcher z.B. die Strafe dafür festlegt, wenn Eltern ihrem Kind z.B. Filme ab 18 zeigen).
§12 JuSchG
"Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.
(3) Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen
1.einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden"
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Händler haben übrigens mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen, wenn sie Jugendlichen ungeeignete Medien trotz gegenteiliger Kennzeichnung verkaufen, siehe:
§ 28 JuSchG Bußgeldvorschriften
"(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
17.entgegen § 12 Abs. 4 oder § 13 Abs. 2 einen Automaten oder ein Bildschirmspielgerät aufstellt,
18.entgegen § 12 Abs. 5 Satz 1 einen Bildträger vertreibt"
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/juschg/index.html
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Jetzt frage ich mich natürlich:
1. Wo genau das ganze NICHT rechtlich bindend geregelt sein soll?
2. Inwiefern man, wenn man keine Ahnung hat, lautstark und unbelehrbar mit falschen Tatsachen hausieren gehen muss...
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