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11.
29.08.2009 00:35 Uhr -
_JasonVoorhees_
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Moin
The Thing ist eine erfreuliche Sache,wurde Zeit!!
Saw V auf B,einfach lächerlich!!Doch wer versteht schon die Deutsche-Justiz....
@bleeding:Das Steel sieht(und gestatte mir bitte den Ausdruck),einfach mies aus!!Da hat sich Universal aber auch gar nichts einfallen lassen:((
J.V.
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17.
29.08.2009 01:01 Uhr -
_JasonVoorhees_
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29.08.2009 - 00:48 Uhr schrieb bleedingoutmysoul
Wie dem auch sei, jedem seine Meinung^^
Sicher,wenn es dir gefällt,warum nicht.Nur,warum ein Steel zu The Thing in schwarz gehalten werden muss,würde mich mal interessieren.Bei Darkman ist es ja noch verständlich,doch bei The Thing???
Wie auch immer,wir haben wenigstens kein Flatschen vorne:))
Gruß nach Österreich!
@Snooper:Imho käme das Cover der Amaray als Steelcover sehr gut,in unserer Videothek war es jedenfalls ein Staubfänger sprich ein Ladenhüter.Dort gefiel es einigen nicht...
J.V.
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20.
29.08.2009 01:17 Uhr -
bleedingoutmysoul
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29.08.2009 - 01:01 Uhr schrieb _JasonVoorhees_
Nur,warum ein Steel zu The Thing in schwarz gehalten werden muss,würde mich mal interessieren.Bei Darkman ist es ja noch verständlich,doch bei The Thing???
Wie auch immer,wir haben wenigstens kein Flatschen vorne:))
Gruß nach Österreich!
Ich weiß nicht wessen Idee das schwarze Cover war, aber schlicht kann man einen Klassiker ja wohl auch anpreisen, finde ich persönlich sogar recht gut.
Das Cover der normalen 'Das Ding'-DvD könnte ich mir auch gut auf einem Steel vorstellen, aber dem ist halt nicht so, was solls ^^
Und noch dazu, dass das Steel ein Ladenhüter war: kann ich teils nachvollziehen,
ich meine wer BORGT sich einen Film der Verpackung willen AUS? Das macht keinen Sinn, ich leihe mir doch kein Steel aus, soetwas ist ein Wertgegenstand, welcher einem halt gefällt( oder nicht), den man besitzen möchte( oder nicht).
Gruß nach Deutschland ^^
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21.
29.08.2009 01:29 Uhr -
_JasonVoorhees_
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@bleedingoutmysoul(jetzt mal ausgeschrieben)
Das Steel stand OVP zum Verkauf.
Ich weiß nicht wessen Idee das schwarze Cover war
Vermute Universal weiss nicht einmal selbst,wer das Steel in Umlauf brachte.Bei der damaligen VÖ wusste dort niemand,welches Universal nun für die VÖ zuständig war.Keiner besaß i-welche Infos,ist ja ein toller Laden^^
@Snooper:Dann sollte jedoch die Qualität stimmen,denn hier hat 84'Entertainment noch eine Menge aufzuholen!
Freitag der 13. Teil 2,wunderbar!!!Vlt erleben wir dies eines Tages,die ganze Reihe vom Index runter zu haben.Dürfte jedoch an 3&4 scheitern....
J.V.
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54.
29.08.2009 19:34 Uhr -
Possessed
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29.08.2009 - 15:17 Uhr schrieb DonCorleone0405
das mit saw 5 finde ich echt scheiße!!!
kein wunder das sich alle die saw teile ausem netz besorgen, da sind sie wenigstens uncut, auch wenn er zum teil in englisch ist. aber das is ja egal hauptsache der is komplett^^ & englisch is er nur an denn stellen die in deutschland geschnitten sind.
Also hier geht es um die Fassung mit komplett deutschen Ton.
Und wenn Du so einer bist der sich die ganzen Sachen ungeschnitten irgendwo illegal unterlädt anstatt sich mal die Mühe zu machen und in einem ordentlichen Web-Shop zu suchen tut es mir Leid für Dich. Die Unrated wird wirklich fast überall angeboten und auch zu einem humanen Preis.
Wegen solchen Leuten wie Dir werden immer weniger hochwertige Filme gedreht sondern immer mehr Billig-Schrott. Solche Leute Wie Dich müßte man eigentlich schon fast hier von dieser Seite verbannen. Das hier ist ein Treffpunkt für Film-, Videospiel- und Serienfans und nicht für Raubkopierer.
Man sollte hier auch mal beachten das das hier vor allem eine INFO-SEITE ist und keine Seite für blöde Kommentare.
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55.
29.08.2009 20:00 Uhr -
vhsvertreter
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29.08.2009 - 14:28 Uhr schrieb terence-philip
Mutiert - Vergessen in der Hölle:
Erst §131 und jetzt ganz runter vom Index? Das gibt es auch selten.
so einfach ist das nicht
Mutiert erschien von Starlight/unterlable Vegas Video
und ist inhaltsgleich mit der Beschl.Crying Fields von Starlight nur wurde Mutiert nur Indiziert (so Blöd sind halt unsere FSK und unsere Gerichte!!!
also Mutiert runter von der Liste
Crying Fields -sie wurden zur Bestie weiter Beschlagnahmt!!!
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67.
31.08.2009 00:30 Uhr -
Vicarocha
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30.08.2009 - 11:51 Uhr schrieb Lamar
gestrichen heißt net dat dem Film nix mehr passieren kann.
Gestrichen heißt lediglich vorerst, weil die Zeit abgelaufen war für den INDEX.
Und ihr solltet mal sehen wie schnell die Filme wieder auf dem INDEX landen, wenn die FSK die bei erneuter Prüfung net frei gibt.
Und somit landen Fd13 (2) und wahrscheinlich auch Das Ding........ wieder auf dem Index in ein paar Wochen.
Nein Lamar:
Es ist ein (insb. auch hier) virulenter Irrglaube, dass eine Aufnahme eines Mediums in eine der Listen indizierter Medien der BPjM nach Ablauf von 25 Jahren - gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG - automatisch(!) ihre Wirkung verlieren würde:
>>Medien sind aus der Liste zu streichen, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen. Nach Ablauf von 25 Jahren verliert eine Aufnahme in die Liste ihre Wirkung.<<
Ergo: Die Indizierung wird nicht automatisch wirkungslos, sondern >>wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen<
Der § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG präzisiert diese Reglementierung:
>>Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird auf Veranlassung der oder des Vorsitzenden von Amts wegen tätig, [...] wenn die Aufnahme in die Liste nach § 18 Abs. 7 Satz 2 wirkungslos wird und weiterhin die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste vorliegen.<<
D.h.: Ist ein indiziertes Medium aus Perspektive der BPjM auch nach 25 Jahren noch indizierungswürdig, dann verliert die Aufnahme in eine der Listen indizierter Medien nicht(!) ihre Wirkung!
In praktischer Konsequenz obliegt es der Vorsitzenden der BPjM (Elke Monssen-Engberding) zu entscheiden, ob ein Medium nach 25 Jahren noch indizierungswürdig ist oder nicht, d.h. ob es indiziert bleibt oder die Indizierung ihre Wirkung verliert; letzteres geschieht also nicht automatisch, wie es auch § 21 Abs. 5 JuSchG bestätigt - es ist ein aktiver Akt der Feststellung des Indizierungswirkungsverlustes durch die BPjM selbst.
Außerdem ist die BPjM selbst aktiv zuständig für die Aktualisierung der Indexlisten, ist sich also bewußt, welche Medien nicht mehr indiziert sind und welche indiziert bleiben.
Konsequenz:
Die verjährten Indizierungen werden nicht erneuert! Die Filme werden nicht mehr indiziert! Das hat direkte Konsequenzen für die FSK (resp. die OLJB), denn die einzigen Kriterien zur Verweigerung einer Altersklassifikation (nämlich die potentielle Indizierungswürdigkeit) existiert nicht mehr. Tatsächlich muss die FSK diese Filme jetzt klassifizieren, da das JuSchG und die internen Regularien der FSK eine Nichtkennzeichnung nicht erlauben (sofern die Filme nicht indizierungswürdig sind).
Deine Sorge ist also unbegründet.
Lamar, >>so schwer ist dat doch net ! oder ?<<
>:-D
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71.
31.08.2009 19:25 Uhr -
Vicarocha
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Die C.E. wurde wegen der Inhaltsgleichheit von HL:S zum indizierten HL indiziert. D.h.: In der C.E. ist HL:S indiziert, nicht HL2, aber Indizierungen wirken immer auf komplette Medienprodukte. Wäre "Tetris" mit in der C.E. enthalten, wäre sie auch indiziert worden, aber Tetris würde nicht als indiziert gelten. Das ist das gleiche Prinzip, wie das, dass bei einer Kompilation mehrerer Filme für die gesamte Kompilation die Altersklassifikation des Filmes mit der höchsten Altersklassifikation gilt (bei einer Kompilation von 5 Filmen, von denen 4 mit "FSK ab 0 freigegeben" und einer mit "FSK ab 18" klassifiziert sind, ist auch die gesamte Kompilation mit "FSK ab 18" klassifiziert - ist ein Film indiziert, gilt die Indizierung für die gesamte Kompilation, wobei die einzelnen Filme aber problemlos eine gültige Altersklassifikation haben können; s. Terminator-Box).
Interessant wird so ein Fall, wenn es um den Verkauf dieser C.E. ohne HL:S ginge... ;-)
HL2 ist also nicht indiziert, nur die HL2 C.E. wegen HL:S.
Separate Versionen von HL2, resp. die ohne HL:S, sind nicht indiziert (und auch das HL2 aus dieser C.E. ist, sofern auf einem separaten Datenträger, nicht als indiziert zu werten).
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