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26.
27.04.2010 15:54 Uhr -
mr.6pack93
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Wenn gewalttätig jetzt noch eindeutig definiert währe, könnte ich dem Entwurf sogar fast für gut halten.
Jedoch finde ich es einen Witz, wie wieder mal alle in eine Schublade gepackt werden.
Ich behaupte mal, dass der Großteil der heute 16-Jährigen, die nicht reif genug für z.B. CoD4 sind, es auch mit 24 noch nicht sein werden.
Genauso gibt es aber auch 14-Jährige, denen ich ohne Bedenken ein 18er in die Hand drücken würde.
Einen funktionierenden Jugendschutz gibt es nicht, da man nicht generell sagen kann, dass ein Spiel ab18 auch für jeden >18 geeignet ist.
Dann einfach ne Radikalkur einführen zu wollen, indem man einen ÄUSSERST schwammigen Begriff als Maßstab für geeignet, oder eben nicht geeignet, verwendet ist meiner Meinung nach nichts anderes als geistiger Dünnschi**.
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32.
27.04.2010 16:43 Uhr -
Meh
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Genauso gibt es aber auch 14-Jährige, denen ich ohne Bedenken ein 18er in die Hand drücken würde.
Das geht aber gegen die Erkenntnisse (neuerer?) Hirnforschung.
Auch ist es albern mit hypothetischen (read: ERFUNDENEN) Einzelfällen Altersgrenzen für grundsätzlich ungeeignet zu erklären.
Was passieren KANN (auch ein Einzelfall, deshalb nur bedingt aussagefähig), wenn man Kinder gewisse Medien konsumieren lässt, zeigt ja der Fall des Jungen, der Freitag den 13. nachspielen wollte und dabei fast zwei Leute getötet hätte. Die Wahrscheinlichkeit, dass das die ALLEINIGE Ursache war, ist sehr gering, aber es besteht doch die Möglichkeit, dass das Konsumieren der Filme einen nicht unerheblichen Ausschlag gegeben haben. (Sihe z.B.: http://www.focus.de/kultur/medien/bildschirmgewalt-verhaengnisvolles-vorbild_aid_162570.html)
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47.
28.04.2010 10:05 Uhr -
Meh
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Ich finde eine Diskussion ob es Okay ist mit einer 14-jährigen Sex zu haben vollkommen unnötig bei diesem Thema. Drum hab ich alle Kommentare dazu entfernt bzw. editiert.
Entschuldigung, dass ich Rechtsirrtümer zu beseitigen versucht habe.
Dennoch interresant, wenn und wie eine - generalisierend ausgedrückt - anti-Zensur-Seite Posts "zensiert".
Mal als Denkanstoß.
Aber anscheinend hat nicht jeder hier die gleiche humanistische Denkweise. Ich wollte halt aufzeigen, dass es albern ist, immer nur zu sagen "ja die anderen haben ja viel dümmer Normen", wenn gerügte Norm bei uns inhaltsgleich existiert.
Naja ich vermute mal, dass dieser Post auch nicht lange zu lesen sein wird.
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53.
29.04.2010 15:20 Uhr -
mad_hatter
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29.04.2010 - 15:04 Uhr schrieb BBFC18
Aber auch dass ist total unnötig. Ich verstehe nicht warum der Staat einen 16-jährigen nur aufgrund seines Alters vorenthalten möchte. Das ist auch schon eine Form von Zensur.
Denn nicht der Staat, sondern die Eltern haben die Aufgabe sich darum zu kümmern was die Kinder/Jugendlichen spielen.
Es geht um ein Verkaufsverbot nicht um ein Spielverbot. Wenn Eltern meinen, ihr Kind könne es spielen, kann es das auch tun. Die Eltern müssen es nur kaufen.
29.04.2010 - 15:04 Uhr schrieb BBFC18
Aber allein dass man in Kalifornien mit 18 als uneingeschränkt volljährig gilt, aber trotzdem noch kein Alkohol kaufen darf, das ist schon verrückt.
Nicht verrückt sondern mit bedacht. Der Mensch befindet sich in der Regel bis 21 im Wachstum. Alkohol ist wachstumshemmend.
Ob das der tatsächliche Grund ist weiß ich nicht, hört sich aber logisch an. :D
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54.
30.04.2010 03:35 Uhr -
aspie_87
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Das Problem bei diesem Gesetzesentwurf ist aber der große Spielraum für die Definition eines "gewalttätigen Spieles". Denn es spielt hierbei keine Rolle, welches Rating dem Spiel gegeben wurde.
Somit ist es sehr schwierig für den Handel festzustellen, ob man das Spiel verkaufen darf, da die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Spiel "gewalttätig" ist, bei den Anwälten liegt, die die Eltern vertreten.
Dies geht aus den gulli news hervor, doch leider fehlt diese wichtige Info auf schnittberichte.com und vermittelt somit für viele User den Eindruck, das es Kalifornien um verbindliche Altersfreigaben geht. Meiner Ansicht nach aber handelt es sich um einen unausgereiften Gesetzesentwurf, nach dem auch ein Game mit einem Teen Rating als "gewalttätig" eingestuft werden kann, wenn der Anwalt seine Sache gut macht ...
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