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27.
31.08.2010 06:53 Uhr -
oLo
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31.08.2010 - 02:49 Uhr schrieb Dissection78
Rein theoretisch wäre es sogar möglich, dass ein FSK 16-Film wie Night of the living Dead beschlagnahmt werden kann, wenn ein Richter ein Verstoß gegen § 131 festellt und die Beschlagnahme anordnet.
Damit würde der Richter die Kompetenz der zuständigen Behörden in Frage stellen, und das glaubste doch selbst nicht. Davon mal abgesehen das der Film nach 2003 geprüft wurde, und somit nichtmal indiziert werden kann...
Zitat Wiki abs. FSK:
"Filme, die eine „FSK-ab-18“-Kennzeichnung haben, können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht mehr indiziert werden."
Daher glaub ich kaum das man dann eine 16er Fassung beschlagnahmen könnte.
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39.
31.08.2010 09:26 Uhr -
ghostdog
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Manchmal hoffe ich, daß die alten Betonköpfe bei der BpjM endlich in Rente gegangen sind und neuen, jüngeren, frischeren und weniger bornierten Nachfolgern Platz gemacht haben. Ich denke, die Beurteilung eines Filmes hat auch viel mit dem Alter des Prüfers zu tun. Ältere Semester haben evtl. Probleme mit Filmen, die jüngere Baujahre nicht haben.
Daß Filme wie "Terminator" und "Once upon a time in China" von der Index-Liste verschwunden sind, spricht dafür. Die Folgeindizierung von "Videodrome" oder das Theater um Romeros "Night of the living dead" läßt diese Hoffnung allerdings sehr schnell wieder verblassen.
Daß der Martial Arts-Streifen "Once upon a time in China" mit Jet Li endlich von der Index-Liste genommen wurde, ist sehr erfreulich und war überfällig. Inzwischen gibt es wesentlich brutalere Klopper ("Ninja Assassin") die uncut mit FSK 18 freigegeben sind. Dagegen ist "OuatiC", bei dem eh nur in den letzten 20 Minuten so richtig aufgedreht wird, richtig harmlos. Der Blut- und Härtefaktor ist eigentlich nicht der Rede wert.
Zu den Zeiten, in denen "OuatiC" veröffentlicht wurde, ist so gut wie jeder Martial Arts Film nur stark geschnitten auf den Markt gekommen. Man denke nur an die doch eher harmlosen Filme mit Bruce Lee, die ja mit Ausnahme von "Enter the dragon" bis vor kurzem nur cut veröffentlicht wurden. Es wird Zeit, daß vor allem in den Action- u. Martial Arts Regalen der BpjM mal nach dem Rechten geschaut wird. Da gibt`s noch jede Menge Filme, die unbedingt vom Index runter müssen. "Hitcher, der Highway Killer", etliche JCVD-Filme und Klassiker wie "Mad Max" sind nur ein paar Beispiele dafür, wieviel bei der Bundesprüfstelle noch im Unreinen ist.
Daß es geht, hat die BpjM doch erst vor kurzem mit Carpenter`s "Das Ding aus einer anderen Welt", "Buried alive" und "Waxwork" bewiesen, die vom Index genommen wurden und sogar mit FSK 16 freigegeben wurden.
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45.
31.08.2010 10:22 Uhr -
guilstein
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31.08.2010 - 00:34 Uhr schrieb Glock18
Night of the Living Dead is der größte Schwachsinn überhaupt. Der ist doch ab 16 Freigegeben, also der von George A. Romero. Hab den Film als Trilogy of the Dead mit Dawn of the Dead Romero Cut und Day of the Dead als Blu-Ray.
Das mit Terminator ist klasse, da einer Blu-Ray VÖ nix mehr im Wege steht.
Was soll ich mit dem Mittelteil anfangen? Steht der in irgendeinem Zusammenhang, mit deinem vorher (zurecht) angeführten Argument, oder soll ich mich nur einfach mit dir über deine Besitztümer freuen?
Jede Angabe wer, was, wie zu Hause hat ist vollkommen uninteressant, wenn es nichts zum Thema beiträgt:
'Habe ich auch noch zuhause rumstehen, muss ich mir mal wieder anschauen.', hat dabei vielleicht noch eine Existenzberechtigung, alles andere ist Prahlerei!
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53.
31.08.2010 11:32 Uhr -
macadamiaFilm
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31.08.2010 - 02:49 Uhr schrieb Dissection78
Rein theoretisch wäre es sogar möglich, dass ein FSK 16-Film wie Night of the living Dead beschlagnahmt werden kann, wenn ein Richter ein Verstoß gegen § 131 festellt und die Beschlagnahme anordnet.
Damit würde der Richter die Kompetenz der zuständigen Behörden in Frage stellen, und das glaubste doch selbst nicht. Davon mal abgesehen das der Film nach 2003 geprüft wurde, und somit nichtmal indiziert werden kann...
Zitat Wiki abs. FSK:
Filme, die eine „FSK-ab-18“-Kennzeichnung haben, können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht mehr indiziert werden.
Daher glaub ich kaum das man dann eine 16er Fassung beschlagnahmen könnte.
Grundsätzlich ist die Aussage ja völlig richtig. Genauso, wie die Frage nach der Kompetenz jener Behörde, doch hat es solche Fälle in der Vergangenheit schon öfter mal gegeben. So wurde z.B. J. Lee Thompsons "Happy Birthday to Me" trotz einer 16er-Freigabe indiziert, jedoch 2001 wieder gestrichen. Gleiches Spiel mit GTA: Vice City, was einen Monat vor der Reform 2003 indiziert wurde.
Bei einer Beschlagnahme ist es noch einfacher als bei einer Indizierung, da hier verschiedene Paragraphen greifen können und nicht die reine Jugendgefährung eine Rolle spielt.
Davon abgesehen, ist die Aufgabe des Richters nicht die political correctness durch das Wahren der Scheinkompetenz, sondern das richtige Anwenden von Gesetzen. Durch Falschindizierungen, oder Indizierungen, die an den Haaren herbeigezogen sind, wie im aktuellen Beispiel von "Night of the living dead" (1968) schaufeln sich entsprechende Behörden ihr eigenes Grab der Unzurechnungsfähigkeit und des Kontrollwahns.
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62.
31.08.2010 13:37 Uhr -
Roughale
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31.08.2010 - 13:28 Uhr schrieb Glock18
31.08.2010 - 10:22 Uhr schrieb guilstein
Jede Angabe wer, was, wie zu Hause hat ist vollkommen uninteressant, wenn es nichts zum Thema beiträgt:
'Habe ich auch noch zuhause rumstehen, muss ich mir mal wieder anschauen.', hat dabei vielleicht noch eine Existenzberechtigung, alles andere ist Prahlerei!
genial! als ob dein Comment gerade was Konstruktives und Weltbewegendes dazu beigetragen hat. Das war purer Dünnschiss, was du von dir gegeben hast. Bist du mal wieder auf ein Depri-Trip? musst mal wieder Dampf ablassen ne? und das geht am besten im Inet, wo du dich in deinem Keller hinter deinem Rechner versteckst. DEINE *uninteressanten* Beiträge kannst du genauso weglassen, du hast dich soeben selbst in den A.... ge..... mein Junge!
Nur hat er diesmal leider Recht, dein Post ergab kaum Sinn und anstatt hier beleidigt rumzupupsen, solltest du vielleicht eher erklären, was du da sagen wolltest, sonst hängt dir der Prahlerei Vorwurf eventuell zu Unrecht an...
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65.
31.08.2010 14:15 Uhr -
guilstein
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31.08.2010 - 13:28 Uhr schrieb Glock18
31.08.2010 - 10:22 Uhr schrieb guilstein
Jede Angabe wer, was, wie zu Hause hat ist vollkommen uninteressant, wenn es nichts zum Thema beiträgt:
'Habe ich auch noch zuhause rumstehen, muss ich mir mal wieder anschauen.', hat dabei vielleicht noch eine Existenzberechtigung, alles andere ist Prahlerei!
genial! als ob dein Comment gerade was Konstruktives und Weltbewegendes dazu beigetragen hat. Das war purer Dünnschiss, was du von dir gegeben hast. Bist du mal wieder auf ein Depri-Trip? musst mal wieder Dampf ablassen ne? und das geht am besten im Inet, wo du dich in deinem Keller hinter deinem Rechner versteckst. DEINE *uninteressanten* Beiträge kannst du genauso weglassen, du hast dich soeben selbst in den A.... ge..... mein Junge!
Also zunächst mal kann jeder, auch du (oder ich), hier reinschreiben was er will, solange es mit den Forenregeln konform läuft, keiner kann einem da Vorrschriften machen, und schließlich ist auch keiner gezwungen das zu lesen.
Allerdings finde ich es relativ unproduktiv, wenn jemand nur eine Möglichkeit sucht um eine komplette Liste seiner Medienerrungenschaften zu veröffentlichen.
In deinem Fall hätte es vollkommen gereicht darauf hinzuweisen, dass die Version, die du Zuhause hast ab 16 ist und somit schlecht auf dem Index landen kann. Aber da du die komplette Dead Box angibst kann ich deiner Argumentation nicht folgen, da die beiden anderen Teile ja indiziert sind. Du musstest deine Box also so oder so unter dem Ladentisch kaufen.
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68.
31.08.2010 14:33 Uhr -
Glock18
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31.08.2010 - 14:15 Uhr schrieb guilstein
31.08.2010 - 13:28 Uhr schrieb Glock18
31.08.2010 - 10:22 Uhr schrieb guilstein
Jede Angabe wer, was, wie zu Hause hat ist vollkommen uninteressant, wenn es nichts zum Thema beiträgt:
'Habe ich auch noch zuhause rumstehen, muss ich mir mal wieder anschauen.', hat dabei vielleicht noch eine Existenzberechtigung, alles andere ist Prahlerei!
genial! als ob dein Comment gerade was Konstruktives und Weltbewegendes dazu beigetragen hat. Das war purer Dünnschiss, was du von dir gegeben hast. Bist du mal wieder auf ein Depri-Trip? musst mal wieder Dampf ablassen ne? und das geht am besten im Inet, wo du dich in deinem Keller hinter deinem Rechner versteckst. DEINE *uninteressanten* Beiträge kannst du genauso weglassen, du hast dich soeben selbst in den A.... ge..... mein Junge!
Also zunächst mal kann jeder, auch du (oder ich), hier reinschreiben was er will, solange es mit den Forenregeln konform läuft, keiner kann einem da Vorrschriften machen, und schließlich ist auch keiner gezwungen das zu lesen.
Allerdings finde ich es relativ unproduktiv, wenn jemand nur eine Möglichkeit sucht um eine komplette Liste seiner Medienerrungenschaften zu veröffentlichen.
In deinem Fall hätte es vollkommen gereicht darauf hinzuweisen, dass die Version, die du Zuhause hast ab 16 ist und somit schlecht auf dem Index landen kann. Aber da du die komplette Dead Box angibst kann ich deiner Argumentation nicht folgen, da die beiden anderen Teile ja indiziert sind. Du musstest deine Box also so oder so unter dem Ladentisch kaufen.
Richtig! mir ging es lediglich darum wie du reagiert hast, obwohl du
1. noch nichts geschrieben hast was sich um dieses Thema dreht.
2. mich von der Seite blöd anquatschst weil ich nur meinen Besitztum einer tollen VÖ noch dazugeschrieben hab. (Kann ich dir nur Empfehlen)
3. es nicht nachvollziehen kann, wenn einer behauptet ich schreibe Sachen, die überflüssig sind, jedoch die betroffene Person (indem Falle du) selbst nur auf weitere sinnfreie Diskussionen aus sind.
Anstatt ausfallend zu wirken lieber etwas lockerer die Sache angehen, da ich es nicht besonders gern hab, wenn einer einfach mal rumstänkern muss um sich besser zu fühlen.
Indem Sinne: Friede, Freude, Eierkuchen!
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78.
31.08.2010 17:34 Uhr -
Puke Skystalker
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31.08.2010 - 12:15 Uhr schrieb jonsí
31.08.2010 - 11:28 Uhr schrieb Puke Skystalker
Videodrome wurde jetzt indiziert?! Wirklich der von Cronenberg?
Der wurde bereits 1985 indiziert, nun nach 25 Jahren folgeindiziert.
Ich hab mich schon gewundert. ^^ Trotzdem kann ich auch das nicht sonderlich nachvollziehen. Was rechtfertigt denn bei dem Film eine Folgeindizierung? Mir fällt auf Anhieb nichts ein (ist auch schon ein Weilchen her, seit ich Videodrome gesehen habe).
Jedenfalls danke, für die Info. :)
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87.
31.08.2010 21:15 Uhr -
ichmir
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31.08.2010 - 19:23 Uhr schrieb theNEWguy
31.08.2010 - 14:59 Uhr schrieb Doktor Trask
Des Staates Zensurmaschine die es eigentlich nicht gibt ( Zensur findet nicht statt, sagt das jemanden was? ;o) )hat mal wieder einmal mehr *zugeschlagen.
Du solltest Artikel 5 GG nochmal genau lesen.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Aber auch weils halt gar nicht mehr anders geht, aber was nicht ist kann ja noch werden, denn
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Das kann man immer als Vorwand nutzen und schließlich,
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Was für eine Verfassung überhaupt, der Amerikanischen ?
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90.
31.08.2010 22:38 Uhr -
Nemesis
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31.08.2010 - 21:15 Uhr schrieb ichmir
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Das kann man immer als Vorwand nutzen
Sei froh dass es diesen Absatz gibt sonst könnte jeder Idiot Sachen über dich behaupten und veröffentlichen die nicht der Wahrheit entsprechen.
31.08.2010 - 21:15 Uhr schrieb ichmir
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Was für eine Verfassung überhaupt, der Amerikanischen ?
Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung.
Meine Güte, so etwas gibt einen echt den Rest...
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91.
31.08.2010 23:32 Uhr -
ichmir
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Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung.
Meine Güte, so etwas gibt einen echt den Rest...
@Nemesis
Das Grundgesetz für die BRD ist genau genommen das Grundgesetz für die BRD und vielleicht mag es sich so
eingebürgert haben dass, das GG als Verfassung betrachtet werden soll, aber es ist keine...
Das wird Dir den Rest geben...
http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr-standpunkte/02-13-maer-gesamtdeutsche-verfassung.html
http://www.bwl-bote.de/20031030.htm
http://forum.golem.de/read.php?27175,1422130,1422470
Dir ist schon klar das wir hier in der BRD GmbH leben ?
Er informiere sich...
Sei froh dass es diesen Absatz gibt sonst könnte jeder Idiot Sachen über dich behaupten und veröffentlichen die nicht der Wahrheit entsprechen.
XD Na das geht so auch mitsamt diesem Absatz.
Wenn ich jetz öffentlich z.B. in einem Forum behaupte, dass der Nemesis...
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92.
31.08.2010 23:59 Uhr -
macadamiaFilm
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Mensch muss halt erstmal die Begrifflichkeiten verstehen um sinnvoll diskutieren zu können. Das wichtigste hier ist: Die FSK ist keine Behörde!
@Bob: 1. danke für den hinweis. ich bin mir über die begrifflichkeiten sehr wohl bewusst. hab den begriff behörde beim zitieren ohne nachzudenken übernommen
2. hapern schreibt man nur mit einem p, bob
3. ich glaube der kleine faux pas das ich den begriff behörde beim zitieren von Dissection78 blind übernommen habe (oh ich komm in die hölle) ändert ja nichts an der grundaussage.
4. wichtig war lediglich die tatsache, dass vorausgehende kompetenzen durch abweichende richterliche beschlüsse infrage gestellt werden könnten.
5. wer prüft die autoren und den wahrheitsgehalt der faq-seite? gibts da eine kontrollierende allmacht? und wichtig: werden literaturbelege geführt? sonst verschwinden halbweisheiten nie ganz aus foren und blogs.
@Kitamuraaa: stimmt. aber das andere beispiel gilt noch ;)
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93.
01.09.2010 00:38 Uhr -
Bob
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Mitarbeiter
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3.288
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31.08.2010 - 23:59 Uhr schrieb macadamiaFilm
Mensch muss halt erstmal die Begrifflichkeiten verstehen um sinnvoll diskutieren zu können. Das wichtigste hier ist: Die FSK ist keine Behörde!
@Bob: 1. danke für den hinweis. ich bin mir über die begrifflichkeiten sehr wohl bewusst. hab den begriff behörde beim zitieren ohne nachzudenken übernommen
2. hapern schreibt man nur mit einem p, bob
3. ich glaube der kleine faux pas das ich den begriff behörde beim zitieren von Dissection78 blind übernommen habe (oh ich komm in die hölle) ändert ja nichts an der grundaussage.
4. wichtig war lediglich die tatsache, dass vorausgehende kompetenzen durch abweichende richterliche beschlüsse infrage gestellt werden könnten.
5. wer prüft die autoren und den wahrheitsgehalt der faq-seite? gibts da eine kontrollierende allmacht? und wichtig: werden literaturbelege geführt? sonst verschwinden halbweisheiten nie ganz aus foren und blogs.
Overkill
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95.
01.09.2010 00:56 Uhr -
Nemesis
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31.08.2010 - 23:32 Uhr schrieb ichmir
Das Grundgesetz für die BRD ist genau genommen das Grundgesetz für die BRD und vielleicht mag es sich so
eingebürgert haben dass, das GG als Verfassung betrachtet werden soll, aber es ist keine...
Oh je, langsam wirds peinlich. Nett von dir dass du Links postest die von irgendwelchen Hobbyverfassungsrichtern aus Spass an der Freude geschrieben worden.
Um dem eine Ende zu setzen:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
bitte Absatz 218 durchlesen
Leider lässt deine restliche Argumentation schwer zu wünschen übrig.
Ist das wirklich so schwer zu akzeptieren? Ich kann dir noch etliche andere seriöse Quellen nennen, könnte dir auch erklären warum es immer noch Grundgesetz heisst und nicht Verfassung.
Belassen wir es dabei, die Diskussion geht sowieso am Thema vorbei.
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97.
01.09.2010 01:29 Uhr -
ichmir
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Oh je, langsam wirds peinlich. Nett von dir dass du Links postest die von irgendwelchen Hobbyverfassungsrichtern aus Spass an der Freude geschrieben worden.
Na wennn Du das sagst...
Gut Absatz 218 macht schon Sinn.
Leider lässt deine restliche Argumentation schwer zu wünschen übrig.
Ach komm, Deine ist auch nicht der Renner.
Ist das wirklich so schwer zu akzeptieren?
Ja.
Ich kann dir noch etliche andere seriöse Quellen nennen,
Mach halt hätte ich nichts dagegen.
Belassen wir es dabei, die Diskussion geht sowieso am Thema vorbei.
Yep...
BTT
Hast Du schon gewusst die FSK ist keine Behörde !...
Ja und dass es wieder Night Of The Living Dead erwischt hat ist schon auch schlimm...
XDD
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98.
01.09.2010 11:34 Uhr -
Onkelpsycho
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Deiner vieleicht?
ES gibt eine ofizielle VÖ von Warner ab 18 (kein Bootleg) und die Fassung ist meiner Meinung nach immer noch ab 18, bzw. jetzt wohl wieder indiziert.....^^
Ich weiss das es eine offizielle VÖ gibt, aber sobald ein Film eine neue Freigabe erwirkt hat, sind doch alle anderen Versionen davon mitbetroffen, die inhaltsgleich sind, oder?!?
Und falls es hier nur um das Bootleg geht, ist das eher ne Sache für den Anwant als für die BPjM.
Ich kenne das Bootleg nicht, einzig vielleicht Bonusmaterial oder Trailer zu den anderen Fridays könnten hier vielleicht einen Grund geben...
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