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13.
17.02.2011 20:44 Uhr -
JazzRogers
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Sieh es mal von der anderen Seite. Ein Täter darf nicht nachträglich in Sicherheitsverwahrung genommen werden, selbst wenn eine Rückfallquote als wahrscheinlich erachtet wird. Der Täter darf nicht öffentlich benannt oder gezeigt werden. Jugendämter greifen auch nur sporadisch ein (und das weiß ich aus Erfahrung!) Zu der Sache mit dem Strafmaß, ein Ersttäter kann durchaus bei guter Führung nach 3-5 Jahren wieder an der frischen Luft sitzen. Das Opfer hingegen ist ein Leben lang geschädigt und nichtmal recht auf eine ordentliche Entschädigung. Das ist beängstigend und ungerecht. Zudem Gefängniss in DE ja eher nem Ferienheim für Verhaltensauffällige ist. Sorry aber es ist so...
17.02.2011 - 18:26 Uhr schrieb Gladion
17.02.2011 - 16:22 Uhr schrieb JazzRogers Wenn sie die Kinder vor Missbrauch schützen wollen, sollen sie härtere Strafen für Pederasten, Vergewaltiger und ähnliches Gesocks einführen.
Härtere Strafen sind nämlich schon seit Menschengedenken die Lösung solcher Probleme und haben sich bewährt.
17.02.2011 - 16:22 Uhr schrieb JazzRogers Aber in Deutschland hat ein Täter mehr Rechte als das Opfer.
Das ist natürlich Unfug, schau nicht so viele Rachefilme :D
@Topic: Ich denke schon, dass die Leute da gute Absichten haben mit Internetsperren. Ich wäre nicht so voreilig, denen irgendwelche Böswilligkeit zu unterstellen. Ich glaube nur, dass die einfach keine Ahnung haben wie Computer funktionieren. 'Sperren' klingt viel endgültiger als es letztendlich ist, das sollten diese Leute mal begreifen. Geholfen wird damit sicherlich niemandem.
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