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Eintrag: 27.02.2011

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BPjM-Jahresstatistik 2010
Überblick und interessante Themen in der Rückschau

In der aktuellen Ausabe von BPjM-Aktuell, dem amtlichen Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, blickt die Bundesprüfstelle auf einige wichtige Entscheidungen des vergangenen Jahres zurück.

Übersicht

Im Vergleich zum Vorjahr nahmen vor allem die Indizierungen von Online-Angeboten zu. So wurden u.a. Videos auf YouTube indiziert, die zum Dschihad aufrufen, aber auch ein Forum, welches den Kontakt zwischen Minderjährigen und Erwachsenen fördert und beispielsweise eine Seite, die Magersucht propagiert.

Erwähnung finden auch Nichtindizierungen wie beispielsweise die Schulhof-CD BRD vs. Deutschland der NPD oder auch die CD Sexismus gegen Rechts der Gruppe K.I.Z. (mehr dazu). Die Schulhof-CD Freiheit statt BRD! der NPD dagegen wurde indiziert.

Listenstreichungen wie die von Terminator und Predator werden ebenso erwähnt wie beispeilsweise die nicht erfolgte Streichung von Blade. Während bei den ersten beiden Titeln nach Ansicht der BPjM die Gewaltdarstellungen nicht mehr verrohend wirken, ist das bei Blade noch immer der Fall.

Auch auf den Fall Rammstein, bei denen die Indizierung des letzten Albums Liebe ist für alle da wieder rückgängig gemacht wurde, wird noch einmal eingegangen. (mehr dazu).

Neu in diesem Jahr war, dass sich die USK in Zweifelsfällen an die BPjM wandte, um ein Gutachten einzuholen, ob ein Spiel eine Freigabe erhalten kann oder die BPjM das Spiel für indizierungswürdig hält. Einer dieser Fälle war beispielsweise das Spiel Making History II, welches dann auch trotz der Möglichkeit, im 2. Weltkrieg auch die Wehrmacht spielen zu können, als unproblematisch beurteilt wurde.

Antragssteller

Der größte Teil der Anträge bezüglich Online-Angebote kommt von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) (282 Anträge) und dem Kreisjugendamt Rhein-Neckar (111).

Jugendgefährdende Tonträger dagegen waren 2010 das Metier des BKA (54) und des Landeskriminalamts in Brandenburg (50). Auch sonst ist hier der Osten Deutschlands überproportional stark mit Anträgen vertreten.

Computerspiele dagegen sind offensichtlich ein westliches Problem und Anträge kommen vor allem aus Baden-Württemberg (11), Nordrhein-Westfalen (12) und Bayern (36).

Bei DVDs und Büchern gibt es eine weniger klare Linie, auch, wenn das Kreisjugendamt Würzburg mit 24 Magazinen und Zeitschriften und das Ordnungsamt Wuppertal mit 16 DVDs/Videos Spitzenpositionen einnehmen. Interessanterweise gibt es bei DVDs/Videos auch 23 Anträge, die unter "Urheber/in,Inhaber/in der Nutzungsrechte,Abieter/in" aufgelistet werden. Irgendjemand war vermutlich unglücklich mit der eigenen Ware.

Statistik

Indizierungen 758
DVDs, Videos, LDs 189
Zeitschriften, Bücher, Comics etc. 26
Computerspiele, Videospiele 46
CDs (inkl. Hüllen) etc. 123
Online-Angebote 374
Nichtindizierungen 22
DVDs, Videos, LDs 2
Zeitschriften, Bücher, Comics etc. 5
Computerspiele, Videospiele -
CDs (inkl. Hüllen) etc. 15
Online-Angebote -
Listenstreichungsverfahren 378
Feststellung gegebner bzw. fehlender Inhaltsgleichheit 12
Zweifelsfälle (gutachterliche Stellungnahme) 3
Verfahrenseinstellungen 189
Gesamterledigungen 1362


Übersicht 2009




Kommentare
1. 27.02.2011 16:11 Uhr - SebastianR
Mich würden mal die 189 Verfahrenseinstellungen interessieren :D

2. 27.02.2011 16:44 Uhr - UNcut_Gamer151
http://www.youtube.com/watch?v=lFxx3gRv4l8
Kennt ihr das Lied?
Hirntot 4 Life!

3. 27.02.2011 16:53 Uhr - bouncer
Ohne auf den Link zu klicken denk ich mal es ist Fick die Bpjm^^

Die meisten Indizierungen sind total lächerlich nur bei den NPD CDs kann ichs nachvollziehenb da die ja meistens an Kinder/Jugendliche Verteilt werden.

4. 27.02.2011 17:31 Uhr - zombi1978
Welche Comics wurden eigentlich indiziert?
"Zeitschriften, Bücher, Comics etc. 26" ist eigentlich schon eine hohe Zahl für die Printmedien, aber mich interessieren die Comics sehr gern.

5. 27.02.2011 17:41 Uhr - TheEvilDead
@bouncer: Verständlich vielleicht ja, aber letzendlich hindert es die trotzdem nicht daran diesen blödsinn loszuwerden!

6. 27.02.2011 19:10 Uhr - Gladion

User-Level von Gladion 13
Erfahrungspunkte von Gladion 2.546
Interessanterweise gibt es bei DVDs/Videos auch 23 Anträge, die unter "Urheber/in,Inhaber/in der Nutzungsrechte,Abieter/in" aufgelistet werden. Irgendjemand war vermutlich unglücklich mit der eigenen Ware.


Hochinteressant. Da lässt wohl jemand seine eigenen Filme indizieren um die teuren AT-Releases zu pushen :D

7. 27.02.2011 22:42 Uhr - Roba
"Irgendjemand war vermutlich unglücklich mit der eigenen Ware."
haha, dazu sag ich nichts. Aber es gibt schon einige labels denen ich es zutrauen würde sich für die eigenen veröffentlichen zu schämen! :D

8. 27.02.2011 23:46 Uhr - göschle
Was für ein Aufwand für die Wahrung des Jugendschutzes.
Die Praxis sieht allerdings etwas anders aus, als da wären:
noch immer keine flächendeckende Ganztagsbetreuung für Kleinkinder und kostenlose Mahlzeiten für Schüler sowie die zunehmende Verarmung der Mittelschicht...

9. 28.02.2011 17:26 Uhr - J.Carter
Würde gerne wissen was die beiden Filme waren die nicht indiziert wurden. Der eine war der blutige Pfad Gottes 2 - und der andere?

10. 28.02.2011 21:08 Uhr - Isegrim
^^

11. 28.02.2011 23:35 Uhr - Vicarocha
Interessanterweise gibt es bei DVDs/Videos auch 23 Anträge, die unter "Urheber/in,Inhaber/in der Nutzungsrechte,Abieter/in" aufgelistet werden. Irgendjemand war vermutlich unglücklich mit der eigenen Ware.

... das sind Anträge auf Listenstreichungen nach zehnjähriger Frist! Andere Anträge können die Nutzungsrechteurheber/-inhaber gem. JuSchG gar nicht stellen; s. § 21 Abs. 2 JuSchG.

Die Fehlinformation hat ja jetzt schon zu einer Verschwörungstheorie geführt (s. Beitrag Nr. 8), also bitte die wilde Spekulation... äh... korrigieren.

12. 02.03.2011 08:41 Uhr - benniblanco
zensur gehört abgeschafft. irgendjemand findet immer gründe warum eine zensur in dem einen oder anderen bereich nachvollziehbar sein soll, das ist aber reine geschmackssache. wenn irgendwelche deppen npd-mucke hören wollen, dann sollen sie doch machen. wem es nicht gefällt, der muss es sich ja nicht reinziehen.

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