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18.
31.03.2011 08:00 Uhr -
peda
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31.03.2011 - 02:39 Uhr schrieb Splatterseeker
Was nicht nachvollziehbar ist, ist, dass die Unrated-Fassung von Saw V auf Liste B indiziert wurde. Der Film erhielt in dieser Fassung von der SPIO/JK immerhin gerade mal eine leichte Jugendgefährdung und selbst eine schwere Jugendgefährdung hält die Juristenkomission immer noch für strafrechtlich unbedenklich. Daher völlig absurd, dass diese Fassung auf Listenteil B gesetzt wurde.
Was ist so absurd und nicht nachvollziehbar daran, dass die BPJM zu einer anderen Einschätzung kommt, als die JK? Soll öfter vorkommen, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, und die BPJM ist wahrlich nicht gebunden daran, ob die JK nun eine leichte oder schwere JK-Freigabe erteilt hat.
31.03.2011 - 02:39 Uhr schrieb Splatterseeker
Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, dass die gekürzte SPIO/JK-Fassung von Hallloween II indiziert wurde. Der Film war ja schon an sich (selbst uncut) absolut harmlos und kein Vergleich mit seinem blutigen Vorgänger. Den hätte man ungeschnitten locker mit einer FSK KJ freigeben können, und erst Recht mit einer JK-Freigabe. Daher macht es überhaupt keinen Sinn, dass diese Schnippel-Schnappel-Murcks-Fassung auf den Index gesetzt wurde.
Schätze mal, dass Deine Einschätzung, Splatterseeker, womöglich nicht die selbe sein wird, wie die der BPJM. Das unterstelle ich einfach mal aus Deinem nickname. Nichts für ungut.
31.03.2011 - 02:39 Uhr schrieb Splatterseeker
Nachvollziehbar und erfreulich jedoch ist, dass Rambo III in seiner ungekürzten Fassung vom Index genommen wurde. Dies war schon lange überfällig. Aber jetzt ist es ja endlich soweit und die ersten drei Teile dürfen frei öffentlich angeboten und verkauft werden. Mein Kompliment. Weiter so!
Das war in der Tat nur folgerichtig nach der Streichung des zweiten Teils. Blöd für Kinowelt, dass sie den Markt nun jahrelang mit geschnittenen Versionen und Boxen überschwemmt haben (zuletzt die KJ-Fassungen von Teil 2 und 3, keine 2 Jahre her), und bei der Masse der Unwissenden nun nicht mehr so viel Absatz zu erwarten ist...
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22.
31.03.2011 10:01 Uhr -
Mikey
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31.03.2011 - 00:17 Uhr schrieb TAPETRVE
@Once-Bitten: Davon ist auszugehen. Der Argento ist es ganz sicher nicht.
Ich war echt kurz am Überlegen, ob es der von Argento
ist. Aber kann ja irgendwo nicht sein, wissen wir doch,
welch dicke Kumpels Argento und die BPJM sind.
Wusste gar nicht, dsss dieses Van Damme-Vehikel auf dem
Index steht / stand...frage mich aber warum, bei den
90 Minuten geballter Langeweile!!
Na mal schauen, wann eine Uncut-3er-Box von Rambo kommt
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25.
31.03.2011 10:45 Uhr -
WaldKnurz
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31.03.2011 - 09:22 Uhr schrieb Matty
31.03.2011 - 02:31 Uhr schrieb WaldKnurz
Meine Güte, Rambo III endlich vom Index runter. Sehr sehr geil!
Ha, da wird dann demnächst die Glotze angemacht und da läuft der dann komplett uncut - total ungewohnter Gedanke :)
Glaub ich nicht. Auch Predator wird im Fernsehen noch immer verstümmelt gezeigt. Hab zumindest noch keine ungeschnittene Fassung im Free TV laufen sehen.
Stimmt, wird wohl noch einige Zeit dauern, bis sie die Uncut-Version senden werden.
Ich glaub bei Das Ding läuft im Fernsehen noch immer die alte, ultrakastrierte, FSK-16 Version.
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28.
31.03.2011 10:54 Uhr -
mad_hatter
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31.03.2011 - 10:49 Uhr schrieb Puke Skystalker
Also habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Rambo 1 hier inzwischen uncut ab 16 erhältlich ist und Teil 2 und 3 ebenfalls bald ungekürzt erworben werden können?
Rambo 1 war schon immer ungeschnitten FSK 16.
Und Teil 2 und 3 konnten hier auch schon immer ungekürzt erworben werden, nur nicht beworben. :P
Neu ist jetzt, dass man den 2. und 3. Teil als 16 Jähriger ungekürzt kaufen kann.
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38.
31.03.2011 12:57 Uhr -
Aero
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31.03.2011 - 12:19 Uhr schrieb LoBo
Hatte Rambo III nicht mal "Prädikat: Wertvoll" gehabt? :)
Ja stimmt, ich erinnere mich auch daran. Solche Prädikatsgeschichten macht doch der katholische Filmdienst oder? *lach*
31.03.2011 - 11:34 Uhr schrieb Kitamuraaa
...(Hat 2 nicht sogar schon ne 16er? Finde hier da zu keine News...
Also ich kann mich erinnern, dass der damals im Kino uncut ab 16 war, kam dann auch auf Video uncut ab 16 raus und wurde später indiziert, das Cover bekam den 18´er Flatschen nachträglich verpasst.
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42.
31.03.2011 13:38 Uhr -
chrisp2
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31.03.2011 - 12:57 Uhr schrieb Aero
31.03.2011 - 12:19 Uhr schrieb LoBo
Hatte Rambo III nicht mal "Prädikat: Wertvoll" gehabt? :)
Ja stimmt, ich erinnere mich auch daran. Solche Prädikatsgeschichten macht doch der katholische Filmdienst oder? *lach*
Nene, das ist die Filmbewertungsstelle in Wiesbaden
www.fbw-filmbewertung.com
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47.
31.03.2011 14:16 Uhr -
jamyskis
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Was ist so absurd und nicht nachvollziehbar daran, dass die BPJM zu einer anderen Einschätzung kommt, als die JK? Soll öfter vorkommen, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, und die BPJM ist wahrlich nicht gebunden daran, ob die JK nun eine leichte oder schwere JK-Freigabe erteilt hat.
So oft kommt es nicht vor, und ich glaube, dass du die schwerwiegende Natur dieses Unterschieds gewaltig unterschätzt hast. Ein Attest der Juristenkommission gilt als rechtlich gültiger Nachweis, dass das geprüfte Werk NICHT gegen anwendbares Recht verstoßt. Die JK sind keine Hobbyjuristen, sondern vollqualifizierte Anwälte und Sachverständigern.
Dass die BPJM oft völlig inkonsequent und unberechenbar handelt, und dass die Urteilsbegründungen der Beschlagnahmen sprachlich sehr beladen und keineswegs objektiv sind, muss ich nicht sagen. Aber letztendlich haben die Urteile der Amtsgerichte die überragende Gültigkeit, und das könnte Rechtsfolgen für die JK haben. Ein Werk, das als rechtswidrig erklärt wird, macht der Schöpfer auch strafbar. Da die JK als rechtlich kompetente Stelle die Veröffentlichung dieses Werkes "geduldet" hat, macht sie sich auch damit strafbar (obwohl natürlich kommt es nur selten zu einer Strafanzeige).
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51.
31.03.2011 15:09 Uhr -
peda
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31.03.2011 - 14:16 Uhr schrieb jamyskis
Was ist so absurd und nicht nachvollziehbar daran, dass die BPJM zu einer anderen Einschätzung kommt, als die JK? Soll öfter vorkommen, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, und die BPJM ist wahrlich nicht gebunden daran, ob die JK nun eine leichte oder schwere JK-Freigabe erteilt hat.
So oft kommt es nicht vor, und ich glaube, dass du die schwerwiegende Natur dieses Unterschieds gewaltig unterschätzt hast. Ein Attest der Juristenkommission gilt als rechtlich gültiger Nachweis, dass das geprüfte Werk NICHT gegen anwendbares Recht verstoßt. Die JK sind keine Hobbyjuristen, sondern vollqualifizierte Anwälte und Sachverständigern.
Mir ist vollkommen klar, was es impliziert, wenn leichte JK-Filme auf Liste B landen. Gut finde ich das auch nicht, nebenbei bemerkt, so wird die ohnehin nur vage vorhandene Rechtssicherheit in diesem Freigabesegment weiter verwässert. Dennoch muss man als Vertrieb in diesem Fall schlucken, dass die BPJM nicht die Meinung der Juristen teilt, und dies auch gar nicht muss.
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53.
31.03.2011 16:03 Uhr -
Kerry
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31.03.2011 - 14:57 Uhr schrieb Once-Bitten
Dann würde ich "John Rambo" der vor einer Weile auf dem Index gelandet ist auch vom Index nehmen, dieser ist zwar der brutalste aber denke eher aufgrund der großen Promotion als brutalster Film mit den meisten toten usw. können wir uns das wohl abschminken.
Zu traveller kann man nur sagen, das ist ja wohl ein witzxDDD
Tja, würde Rambo heute wieder nach Afghanistan gehen, so müsste er dort gegen seine alten Waffenbrüder kämpfen...
Insofern ist Rambo III ein wunderbares Beispiel, um die ganze Verlogenheit der diesbezüglichen Propaganda / Politik herauszustellen. Schon fast eine Art Lehrfilm sozusagen.
Bin übrigens nicht der Meinung, dass Rambo II und III so schrecklich "harmlos" sind. Nicht wegen der grafischen Gewalt, sondern vielmehr auf Grund der hier vermittelten Ideologie: simpelste Gut/Böse Charakterisierung, hier die "bösen" Russen / Kommunisten; dort die "guten" Amerikaner / Widerstandskämpfer.
Natürlich dürfen "die Bösen" vorbehaltlos niedergemetzelt werden. Um dies noch weiter zu legitimieren, werden noch hübsch ein paar Folterszenen eingebaut damit dann nachher beim darauffolgenden Massaker so richtig schön gejubelt werden kann.
Ich weiß, so sollte man nicht an diese Filme herangehen; ja nicht Ernst nehmen, Hirn ausschalten und die wirklich gut gemachte Action genießen. Ein fader Beigeschmack - zumindest einmal bei mir - bleibt dennoch.
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64.
01.04.2011 00:25 Uhr -
Jimmy Conway
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31.03.2011 - 10:45 Uhr schrieb WaldKnurz
31.03.2011 - 09:22 Uhr schrieb Matty
31.03.2011 - 02:31 Uhr schrieb WaldKnurz
Meine Güte, Rambo III endlich vom Index runter. Sehr sehr geil!
Ha, da wird dann demnächst die Glotze angemacht und da läuft der dann komplett uncut - total ungewohnter Gedanke :)
Glaub ich nicht. Auch Predator wird im Fernsehen noch immer verstümmelt gezeigt. Hab zumindest noch keine ungeschnittene Fassung im Free TV laufen sehen.
Stimmt, wird wohl noch einige Zeit dauern, bis sie die Uncut-Version senden werden.
Ich glaub bei Das Ding läuft im Fernsehen noch immer die alte, ultrakastrierte, FSK-16 Version.
Meine Güte! Lesen! Verstehen!
Wie hier schon angedeutet wurde, während Predator eine FSK 16 hat, ist Rambo II ohne Jugendfreigabe und so wird es sicherlich auch mit Teil 3, der noch eine Schippe drauflegt, was Opferzahlen angeht, nicht anders sein.
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66.
01.04.2011 10:24 Uhr -
WaldKnurz
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01.04.2011 - 00:25 Uhr schrieb Jimmy Conway
31.03.2011 - 10:45 Uhr schrieb WaldKnurz
31.03.2011 - 09:22 Uhr schrieb Matty
31.03.2011 - 02:31 Uhr schrieb WaldKnurz
Meine Güte, Rambo III endlich vom Index runter. Sehr sehr geil!
Ha, da wird dann demnächst die Glotze angemacht und da läuft der dann komplett uncut - total ungewohnter Gedanke :)
Glaub ich nicht. Auch Predator wird im Fernsehen noch immer verstümmelt gezeigt. Hab zumindest noch keine ungeschnittene Fassung im Free TV laufen sehen.
Stimmt, wird wohl noch einige Zeit dauern, bis sie die Uncut-Version senden werden.
Ich glaub bei Das Ding läuft im Fernsehen noch immer die alte, ultrakastrierte, FSK-16 Version.
Meine Güte! Lesen! Verstehen!
Wie hier schon angedeutet wurde, während Predator eine FSK 16 hat, ist Rambo II ohne Jugendfreigabe und so wird es sicherlich auch mit Teil 3, der noch eine Schippe drauflegt, was Opferzahlen angeht, nicht anders sein.
Kann ich gleich an dich zurückgeben. Erstmal lesen Junge, bevor du hier so ein Aufriss machst! Um die Freigabe gehts doch gar nicht. Teil III kriegt mit Sicherheit eine KJ-Freigabe und keine 16er. Und trotzdem kann der dann uncut im Free-Tv laufen.
Es sind genau solche Leute wie du, die Postings nicht komplett lesen und dann den Lehrer spielen müssen. Hast offensichtlich den Informationsaustauch nicht kapiert.
Meine Güte! Lesen! Verstehen! Oh man...
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69.
02.04.2011 04:18 Uhr -
Cheezburger
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Ich weiß ja auch nicht. Es wäre die einzige wirklich logische erklärung. In der unzensierten wird explizit gezeigt wie Hundeorgane gegessen werden. Den ersten habe ich Effekttechnisch dagegen alles andere als besonders martialisch in Erinnerung. Für den H2 (Folgefilm des Remakes, gibts dafür einen Fachbegriff) wäre eine 16 total abwegig.
Der Original wär ab 16 schon sinnvoll, ich würde ihn meinem 16 jährigen Sohn zugänglich machen (wenn der meine Gene hat, hat er den dann eh schon vor 3 Jahren gesehen *g*), aber bei der FSK würde wie schon gesagt mit sehr hoher wahrscheinlichkeit tatsächlich eine FSK18 Wertung rauskommen, esseiden der Film würde einer der wenigen werden, bei denen die FSK erstaunen will.
Auf jedenfall soll mal die Indizierung aufgehoben werden, dass der Film folgeindiziert wurde war ein weiteres Zeugnis neben TMC, dass die Richter gezwungen werden sollten, sie mit dem Film auseinander zu setzen, bevor sie auf der Grundlage des alten Indizierungsbeschluss einfach aus bequemlichkeit eine Folgeindizierung zaubern.
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