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Feast 2 + 3 auf A, Dead Rising 2-Spin off auf B, Ninja wieder runter
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen: Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.
Indizierungen
Vorläufige Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 JuSchG
Dead Rising 2: Off The Record PC-Spiel, EU-Version EC Europe Ltd./Capcom Liste B
Dead Rising 2: Off The Record Playstation 3, EU-Version EC Europe Ltd./Capcom Liste B
Dead Rising 2: Off The Record XBox 360, EU-Version EC Europe Ltd./Capcom Liste B
DVDs
Blood Feast 2 - All u can eat Marketing Film c/o Laser Paradise Liste B
Cut Sunfilm Entertainment GmbH Liste A
Feast 2: Sloppy Seconds Senator Home Entertainment GmbH Liste A
Feast 3: The Happy Finish Senator Home Entertainment GmbH Liste A
Zudem wurden insgesamt 29 Pornotitel indiziert.
Games
Fallout 3 Game of the Year Edition, PC DVD-ROM, EU-Version ZeniMax Europe Ltd. Liste A
Mortal Kombat (2011) XBox 360, EU-Version Warner Bros. Interactive Entertainment Liste B
Splatterhouse Playstation 3, UK-Version Namco Bandai Games Europe S.A.S. Liste A
Splatterhouse Playstation 3, EU-Version Namco Bandai Games Europe S.A.S. Liste A
Splatterhouse XBox 360, EU-Version Namco Bandai Games Europe S.A.S. Liste A
X-Men Origins: Wolverine Playstation 2, EU-Version Activision UK Ltd. Liste B
Tonträger
Awakened by Gore Autopsy Liste A
Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG
American Drive-In CBS/Fox Video, Nachfolger: Twentieth Century Fox of Germany GmbH Liste A
Faust des schwarzen Drachen, Die VPS Film Entertainment GmbH Liste A
Nomad Rider IHV Video Vertriebs GmbH Liste A
Ranger - Einer gegen alle All Video Programm Liste A
Ninja - Revenge Will Rise Uncut, BD Warner Home Video
Vanessa englisch mit japanischen UT, DVD AT Entertainment
Voodoo Passion DVD, GB Anchor Bay
Aufhebung von Beschlagnahmen (§131 StGB)
Ketten-Sägen-Massaker Videofilm Video Programm Service GmbH, München AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. August 2011, Az.: 5/31 Qs 13/11
Kettingzassgmaniak (niederl.) Videofilm Video Movies, Leerdam AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. August 2011, Az.: 5/31 Qs 13/11
The Texas Chainsaw Massacre - Blutgericht in Texas DVD Marketing Film c/o Laser Paradise, Neu Anspach AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. August 2011, Az.: 5/31 Qs 13/11
Die DVD von Laser Pardise, die zuvor wegen der Beschlagnahme auf Liste B indiziert war und die Videokassette von VPS, die ebenfalls auf Liste B war, wurden aufgrund der Aufhebung der Beschlagnahme auf Liste A umgetragen.
Nach der Aufhebung der Beschlagnahme von Texas Chainsaw Massacre wird der Titel nun nur noch auf Liste A geführt. Für Rechteinhaber Turbine Medien bietet sich nun die Möglichkeit, einen Antrag auf Listenstreichung zu stellen, um den Film komplett vom Index zu bekommen. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn die BPjM hatte bereits signalisiert, dass die Voraussetzungen für eine Indizierung des Titels nicht mehr unbedingt gegeben seien. Anschließend wäre eine Neuprüfung durch die FSK möglich.
Indizierungen und Beschlagnahmen von hetzerischen oder rassistischen Medien sowie Pornos, Zeitschriften und Bücher werden hier nicht gelistet.
Mich wundert ja, das Dead Island noch immer nicht auf den Index gewandert ist. Leider ist das Spiel doch eigentlich der Anwärter schlechthin für ne Beschlagnahme.
Also das mit Dead Island ist schon krass.
Ich hoffe, dass es nicht passiert, dass es zu eine Neuprüfung von Texas kommt. Sry, da spiele ich mal den Spielverderber. Der Film ist zwar nicht brutal oder so, spielt aber ziemlich krass mit der psyche des menschen, wenn die kettensäge anspringt und auch die Tischszene, grenzt an der Psyche, wenn sie die ganze Zeit schreit.
Aber sonst ne interessante Liste.
Seit doch froh das Dead Island noch nicht indiziert ist und wenn mal TCM ganz von Index ist wäre das doch was gutes, ich würde mich drüber eher freuen als aufregen. Ihr seit doch gegen den Index und co. oder nicht? Also verteidigt den Unsinn bitte nicht und liefert auch keine Indizierungsvorschläge durch Sätze wie: Warum ist Spiel, Film XYZ denn nicht indiziert, der ist doch so brutal.
28.10.2011 - 20:28 Uhr schrieb MovieFreakz1
Der Film ist zwar nicht brutal oder so, spielt aber ziemlich krass mit der psyche des menschen, wenn die kettensäge anspringt und auch die Tischszene, grenzt an der Psyche, wenn sie die ganze Zeit schreit.
Ich persönlich finde, die finale "Schlachtszene" selbst heute noch ziemlich derbe, auch wenn so gut wie kein Blut zusehen ist. Aber diese irritierende Situation, wie dem Opa der Hammer in die Hand gedrückt wird und er mehrmals versuchen soll dem Mädel auf den Kopf zu schlagen, hat m.M.n. eine äußerst bösartige Stimmung.
Mal einfach so ins blaue geraten würde ich sagen, dass er bei einer Neuprüfung eine FSK 18 verpasst bekommt.
was ich auch geil finde, in deutschland sind ohne ende türkische Filme indziert oder beschlagnahmt. Leute die meisten davon sind recht billig gemacht und können doch niemanden schocken, runter vom Index
Ist mit "CUT" der Slasher mit Molly Ringwald gemeint aus dem Jahr 2000? Wenn ja, ist das doch der Witz des Tages. Könnt ich mir übrigens mal wieder ansehen.
Bei Wolverine für PS2 wird das sich wohl um einen Fehler handeln. Inhaltsgleich mit der PS3-Fassung ist es keinesfalls (geschweige denn, dass es in seinem ungeschnittenen Form bereits USK-geprüft ist).
13. 28.10.2011 - 21:30 Uhr schrieb sterbebegleiter
Ist mit "CUT" der Slasher mit Molly Ringwald gemeint aus dem Jahr 2000?
Bestimmt, aber soweit ich weiß, ist der schon längst indiziert. Das muss 2001 gewesen sein, also vor 10 Jahren. Oder ist er gestrichen worden und der Autor hat sich nur in der Kategorie vertan?
Blood Feast 2, Feast 2 und 3 habe ich gerade letzte Woche gekauft - Glück gehabt.
Blood Feast 2 hat mich echt gewundert, dass der noch erhältlich - der war (trotz Fun Splatter) recht brutal!
Bei DR2: OTR waren sie ja mal von der ganz schnellen Truppe, auch wenn es erst mal nur eine vorläufige Anordnung ist. Bei DR2 ging das - wenn ich mich recht erinnere - damals nicht so schnell. Aber vielleicht haben sie das dieses Mal auch so schnell gemacht, da DR2: OTR im Wesentlichen das gleiche Spiel ist wie das bereits indizierte DR2.
28.10.2011 - 21:19 Uhr schrieb babayarak
wofür wurde Blood Feast 2 indiziert noch dazu auf liste b???????
Der Film ist doch seit 5 Jahren oder so auf dem Markt.
Wieder die FSK-Jungs, ich habe denen doch gesagt die müssen aufhören zu koksen!!!!!!!
...also, ich warte schon einige Zeit auf die Indizierung dieses Filmes; und mich wundert auch nicht, daß er auf Liste B gelandet ist (...ich rechne auch mit einer Beschlagnahme).
Zum Film selbst...kann man anschauen, ist aber nicht der Hit...ich hatte aber auch große Erwartungen an den Film, die wurden enttäuscht; für Gore-Hounds bietet er aber doch den einen und anderen Leckerbissen...;-)
Mir ist gerade klar geworden, dass die Leutchen von der BpjM ALLE Pornos gucken "müssen". Also auch die richtig ekligen Fetisch-Filme à la "Spiel mir am Glied mit Kot" et cetera...
@Chazzer
Ich glaub der Frank West wird bei der BPjM noch weniger gut ankommen mit seinem ganzen Goldketten-Gehabe als der fürsorgliche Vater vor ihm jetzt ;-)
Zudem: "Fallout 3" ist doch ein sehr schönes Beispiel - ich würde sagen, dass dort noch mehr Gewaltdarstellung drin ist als in DR. Dennoch ist es nach einem halben Jahr erstmals nur auf A indiziert worden. Die Anlagen des Genres machen wohl die Musik. Und deshalb wird es "Dead Island" bislang auch nicht getroffen haben, obwohl ich da schon mehr an B denke -
Amazon.de wirds zum Beispiel freuen - die bekommen so keine Post von denen und können "Dead Island" munter weiter verkaufen...
Nachtrag @TCM - das sind doch mal wieder tolle Neuigkeiten!
Kann mir jemand "Vorläufige Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 JuSchG" bitte etwas genauer erklären?
29.10.2011 - 01:01 Uhr schrieb Superstumpf
Mir ist gerade klar geworden, dass die Leutchen von der BpjM ALLE Pornos gucken "müssen".
Müssen sie das?
Recht es nicht festzustellen, dass ein Film ein Hardocreprono ist, und fertig?
Also müsste das erste bischen Hardcoresex doch reichen?
Oder vielelciht reicht es sogar, wenn der Verleih/Vertrieb/Herssteller sagt, es sei ein Porno?
Autopsy mit Awakened by Gore auf dem Index.
Gott wie lachhaft, wann folgt den dann Haemorrhage mit Hospital Carnage oder alte Carcass - Alben.
Kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
X-men origins wolverine für die ps2 muss ein fehler sein,denn die ps2 version hat unzensiert eine usk 18 freigabe erhalten.nur die ps3 und xbox 360 version,diese uncaged edition,kam nicht durch die usk.
28.10.2011 - 20:28 Uhr schrieb MovieFreakz1
Der Film ist zwar nicht brutal oder so, spielt aber ziemlich krass mit der psyche des menschen, wenn die kettensäge anspringt und auch die Tischszene, grenzt an der Psyche, wenn sie die ganze Zeit schreit.
Das könnten Erwachsene natürlich nicht verkraften. Lieber indiziert lassen (=ab 18, Werbeverbot), als eine Neuprüfung, bei der möglicherweise eine 18er-Freigabe rauskommt (hmm... =auch ab ab 18 - wo wäre also das Problem mit einer Neuprüfung!?)
Blood Cult, das böse, gecenin sonu, halloween 2, jungfrau unter kannibalen oder geisterschiff der schwimmenden leichen können die auch von der beschlagnahmungs liste streichen. die filme sind recht harmlos und wäre nicht die beschlagnahme würde blood cult, jungfrau unter kannibalen und das böse uncut eine 16 freigabe bekommen.
Ninja Revenge will rise? Müssen nicht erst 10 jahre vergehen, oder haben die bei der Juristenkommission einen Fehler gemacht? Wenn ja, warum sollten die sich die Mühe machen diesen zu revidieren? Finde ich komisch.
"Jungfrau unter Kannibalen" harmlos, ab 16. Wovon träumst du nachts? Wenn ich solche Verharmlosungen lese, dann ist es richtig, dass solche Filme beschlagnahmt werden.
Irgendwie wird die Liste B bei PC Spielen zu inflationär verwendet.
Dead Island gehört aber definitiv drauf und ist Beschlagnahmungskandidat erster Güte. Denn im Spielverlauf (später in der Stadt und Urwald) trifft man auf etliche Menschen (bewaffnete Söldner und Ganoven), denen man genauso mit der Machete die Körperteile abhacken oder mit der Shotgun wegschießen kann wie bei den Infizierten und Zombies. In der Dead Rising Reihe kann man das bei menschlichen Gegnern (Ladendieben, Überlebende, Psychopathen) nicht.
Müssen sie das?
Recht es nicht festzustellen, dass ein Film ein Hardocreprono ist, und fertig?
Also müsste das erste bischen Hardcoresex doch reichen?
Oder vielelciht reicht es sogar, wenn der Verleih/Vertrieb/Herssteller sagt, es sei ein Porno?
Es kann natürlich sein, dass schon die erste Hardcore-Sexszene reicht und die restlichen 65 Minuten nicht mehr gesichtet werden müssen. Aber anschauen tuen sie sie mindestens bis dahin auch. Ich beziehe mich dabei aber auch nur auf den Spiegel-TV-Beitrag von Anfang der 90er zur (damals noch genannten) BPjS, der auch hier vor einigen Monaten verlinkt wurde.
Wieso sollte man sowas für Erwachsene beschlagnahmen? Wenn auch evtl. etwas brutaler, ist es dennoch dasselbe Spielprinzip wie in vielen anderen Spielen.
Da dieses Spiel in fast allen Ländern der westlichen Welt für Erwachsene zugelassen ist, dürfte es ein Leichtes sein, zu überprüfen, wie viele Dead-Island-Spieler schon wegen dieses Spiels Amok gelaufen sind.
Wenn das Spiel normale Menschen zu Killer macht, dann beschlagnahmen. Ansonsten ist das nicht gerechtfertigt. Erwachsene sind mündig und sollten selbst entscheiden dürfen, was sie spielen und wenn das Spiel noch so blutig ist.
@Dietmar Schotten reden wir vom selbn Film, den Jess Franco Streifen, ich hatte die uncut DVD von der Blood edition un habe die weggeschmissen weil die mir viel zu billig und gewaltarm war, lustig war der Film aber Gewalt ganz ehrlich, war doch nichts zu sehen. Ich behaupte der Film wurde wegen der Kannibalen Thematik beschlagnahmt.
@Hans-Peter XVII. bravo, ganz ehrlich beschöagnahmen oder indizieren sollte man in ganz seltenen Fällen und wenn man die Filme nicht schneiden würde, wäre schnittberichte.com bald auch bankrott.
So wie ich das seit zwanzig Jahren beobachte ist es generell so dass indizierte oder geschnittene Filme oft mehr beauchtung bekommen als andere
Dass DR2-Spin off so schnell auf dem Index landete überrascht mich herzlich wenig. Der erste Teil wurde ja schon beschlagnahmt, also halten die... äh... aus Ermangelung des richtigen Wortes "Moralwächter" natürlich die Augen auf eventuelle Nachfolger auf. Teil 1 war Deutschland ja schon zu brutal, bzw. zu gewaltverherrlichend, soweit ich weiß sind die Nachfolger nicht viel besser.
Hm... ich muss DR2 irgendwann mal nachholen. Die Überlebenden-KI soll sich ja stark verbessert haben.
Splatterhouse wurde auch erst jetzt indiziert? Das ist doch länger draußen als Dead Island. *shrug*
Na ja, ob früher oder später wichtig ist, ist an der Stelle wohl eh egal.
Hahaha... X-MEN ORIGINS nach 2,5 Jahren auf Liste B zu setzen, und dann in der Harmlosfassung der PS2 ('uncaged' (Ps3, X-Box360 und PC) ist relativ schnell auf dem Index gelandet).
@Dietmar Schotten findest du die szene hart?????
ich finde dass sah so aus als würde der farbige kaugummi kauen, ernsthaftig. Also wenn der film nicht die kannibalen thematik im titel hätte wäre der film bestimmt nicht indiziert/beschlagnahmt
Beim § 131 StGB geht es nicht um Verhinderung von Amokläufen und dergleichen, sondern um menschenverachtenden Gewaltdarstellung an sich, welchen den heutigen Konsens der humanistischen & ethischen Grundprinzipien insb. Menschenwürde und Menschenrechte zuwider läuft. Man sieht ja dass in Länder die sowas laxer handhaben, wie Niederlande, diese Grundrechte auch allgemein weniger verwirklicht und geschützt werden. Stichwort: Starke Entwicklungen dort Richtung Zwangseuthanasierung alter und todkranker Menschen, Zwangsabtreibung potentiell behinderter Kinder usw.
Der Vergleich zwischen fiktiver Gewaltdarstellung in Spielfilmen und Euthanasie und Zwangsabtreibungen hinkt aber gewaltig. Wird denn in allen anderen europäischen Ländern einschl. Amerika und Russland die Menschenwürde weniger geachtet als in Deutschland, dem einzigen demokratischen Land mit solch einer lächerlichen Zensur?
Und wird die Menschenwürde in der arabischen Welt, in China, Nordkorea, Afrika, mehr geachtet als bei uns, da dort eine noch härtere Zensur wütet?
Filme sind nichts als Fiktion. Die Schauspieler, die im Film zerstückelt und verspeist werden, gehen nach den Dreharbeiten zufrieden nach Hause und freuen sich über ihre Gage. Das ist Fakt. Daher ist jede Form von Zensur, auch wenn man diesen Begriff hierzulande verschämt ummanteln will, reine Bevormundung.
Achja, noch eines: Euthanasie alter und todkranker Menschen ist in der Schweiz erlaubt. Und die hat bekanntlich ein noch idiotischeres Zensursystem als wir.
Zur Beschlagnahmung: Dein "Konsens", Filme und Spiele wegen "Menschenrechtsverletzungen" zu verbieten ist eine ziemlich schwammige Angelegenheit, denn wo soll die Grenze zwischen normaler Brutalität und "menschenverachtender" Brutalität sein? Und in der Masse, in der in Deutschland Medien verboten werden, ist das europaweit eine ziemlich einmalige Sache. Diesen deutschen Sonderweg kann man nicht als Konsens bezeichnen. Das ist noch nicht mal in diesem Land Konsens. Frag mal die Betroffenen, also die Erwachsenen, die solche Medien gerne hätten, einfach weil sie ein bisschen Unterhaltung wollen, inwiefern das Verbot ein "Konsens" ist...
Solange man mit dem Verbot keine Dritten schützt, sollte das Medium gar nicht verboten werden. Nur das wäre - wenn überhaupt - eine ausreichende Legitimation, das Medium Millionen Erwachsenen (egal ob 18 oder 80) zu verbieten, während es in den Nachbarländern problemlos von 18-Jährigen gekauft werden kann.
Beim Spielen eines auch noch so brutalen Spieles und beim Schauen eines auch noch so brutalen Filmes werden erst mal gar keine Menschenrechte verletzt! Da werden keine echten Menschen abgeschlachtet, sondern das sind Pixel oder Effekte.
Was ich verstehen kann ist der Jugendschutzgedanke, aber das erreicht man auch mit dem ganz normalen "ab 18" wunderbar.
Noch mal eine Nummer schlimmer als die Beschlagnahmung ist die deutsche Indizierung, weil hier sehr viele Medien indiziert werden, die absoluter Mainstream sind und für die ein einfaches "ab 18" auch völlig ausreichen würde. Indizierung ist ausgearteter Jugendschutz. Es sollten exakt 0,0 (Null Komma Null) Spiele und Filme indiziert sein, denn wir haben bereits die Einstufung "ab 18", die den Jugendschutz gewährleistet. Es braucht keine Indizierung.
Selbst unser normales "ab 18" ist im internationalen Vergleich ziemlich streng. Es ist verpflichtend und in jedem Fall wird das Alter kontrolliert, was den innerdeutschen Versand teuer und aufwändig macht. Das "ab 18" könnte bedenkenlos einen Großteil der Beschlagnahmungen und Indizierungen von Spielen und Filmen ersetzen. Der Jugendschutz wäre immer noch gewahrt, so wie vorher. Und einen "Erwachsenenschutz" sollte es nicht geben.
Wenn etwas in absoluten Ausnahmefällen verboten wird, z.B. weil das Medium unzweifelhaft menschenverachtend oder hetzerisch ist, dann wäre das okay. Aber leider verbietet man hier lieber zu viel als zu wenig... Bei uns sind normale Erwachsenen-Filme und -Spiele indiziert und beschlagnahmt, das kann einfach nicht wahr sein und das muss so schnell wie möglich geändert werden.
Solche allgemeinen Korrelationen, gar Kausalitäten kann man natürlich nicht aufstellen, weil noch viele andere politische, religöse, gesellschaftliche, kulturelle Faktoren mit hineinspielen.
@Hans-Peter XVII
Ich kann das Argument dass es ja nur fiktiv ist, schon nachvollziehen, aber wenn man es mal weiterdenkt müssten fiktive Kindsvergewaltigungen auch erlaubt werden, per Computer heute sicher problemlos möglich, da kommt auch keiner zu Schaden. Es muss also folglich einen Konsens geben was menschenverachtend ist und folglich verboten gehört egal ob real oder "nur" eine Realität glaubwürdig nachstellend.
P.S. Ich möchte hier nicht als Zensur oder § 131 Fan darstehen, ich sehe es heute halt differenzierten als noch in meinen Jugend- und jugen Erwachsenentagen, wo alles Verbotene, Harte halt cool und "in" war und die "bösen" Authoritäten halt die sinnlosen Spielverderber.
"aber wenn man es mal weiterdenkt müssten fiktive Kindsvergewaltigungen auch erlaubt werden"
Quasi als "Spiel"? Ich sage nein, denn das verstößt meiner Meinung nach unzweifelhaft gegen die Menschenwürde (das wird zumindest Konsens unter 99,9% der Menschen sein) und das ist auch bestimmt in den allermeisten anderen Ländern verboten. Abgesehen davon sind allein schon die Kipo-Bilder in diesem "Spiel" verboten und daher wäre auch das ganze "Spiel" von vornherein verboten.
Mir geht es eher darum: Sachen wie Gears of War 1+2 (gefeierte Welterfolge) sind indiziert, Sachen wie Braindead (lustiger Kultfilm) sind beschlagnahmt und noch vieles vieles mehr, obwohl diese Sachen mMn eindeutig keine Menschenwürde verletzen.
Du kannst gerne Beschlagnahmungen verteidigen, aber doch nur dort, wo sie in Ausnahmefällen angebracht sind. Wenn du Beschlagnahmungen verteidigst, musst du imho im gleichen Atemzug die Indizierung und die unnötigen Beschlagnahmungen kritisieren.
Man kann das Thema ruhig differenziert betrachten, aber man muss trotzdem nicht alles hinnehmen.
Das gegenwärtige System ist anormal und verstößt in der Praxis mMn zu oft gegen den gesunden Menschenverstand.
Liste bitte, ich möchte mal wieder was zum Lachen haben ;)
Zu Lachen gibts einiges. Hab gerade die komplette Liste hereinbekommen:
Reihe PUAKA:
Analer Erst-Orgasmus
Best of Anal
Best of Lesben
Best of Natursekt 2
Best of Reife Damen, junge Männer 4
Extreme GB-Lust
Klinik der Fantasie
Mollige Stückchen
- durchgefickte Mast-Säue
- durchgefickte Rollmöpse
- Fett und tierisch geil
- Speck und dicke Eier
Nachtschwester
Omas Orgien sind die Besten! Hier lernt die Jugend, wie's richtig geht!
Parkplatz Treff
- Treffpunkt Bumsparkplatz
- Deutsches Fick-Mobil
- Die Nutten vom Brummi-Strich
- Parkplatz Sex-Pervers
Privat - Sind das etwa ihre Nachbarn?
Transen
BB-Video:
Hausfrauen Over 40 Report
Over 40
Over 40 - Alte geile Sperma-Säue
Over 40 - Extreme Alt-Fotzen
Over 40 - In den Arsch gefickt
Over 40 - Wilde Hausfrauen- Muttis von nebenan
Animes:
Anime Club: Girl next Door
Anime Club: Sex Demon Queen
Anime Club: Star Ballz - The Movie
Japan Another DVD: Haitoku no Shout Yo - Family of Debauchery
Japan another DVD: The Desert Island Story XX 03-04
Japan another DVD: Pure Mail Episodes 1 & 2
Japan another DVD: Teacher's Pet
Manga Animation: La Blue Girl Returns: Shikima Lust
sonstige:
Porn Duckies: Feel my wet Pussy
Hersteller unbekannt: Night Shift Nurses RN's Revenge
Folgeindiziert wurde "Erotik Trickfilm-Festival Nr. 1-3.
Dabei wurden die Trickfilmtitel wieder einzeln neu aufgeführt:
Bumssafari in Tangaficka
Don Quichote de la Mancia
Fick und Fack: Orgasmus im Weltall
Die Fickinger
Max und Moritz und ihre erotischen Streiche
Muschi und die lüsternen Schwänze
Odysseus und die Königin der Pornos
Opimpische Spiele
Pimmel-Kreuzer XX6 auf Mösenkurs
Die Porno-Party
Prinz Eisenschwanz
Prinz Eisenschwanz - Das Schloß der geilen Jungfern
Puffalo Bill: Schwänze, Mösen, blaue Bohnen
Robin Futt im Mösenwald
Scheich El Öli und die geilen Haremsmiezen
Schneeflittchen hinter den sieben Bergen
Stoß mich, Schwester
Zur Wirtin an der Lahn
Ich stell mir Elke Monssen-Engerling vor beim Betrachten von "Alte geile Sperma-Säue". ;)
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