 Evil Dead Ungekürzte Version SPIO/JK-Fassung

4 Blu-rays für 30 Euro Amazon muss nur kurz nach dem Ende der letzten 4 Blu-rays für 30 Euro-Aktion schon wieder auf die Konkurrenz reagieren und hat eine neue Aktion gestartet. Dabei sind auch wieder einige neue Titel.
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Indizierungen/ Beschlagnahmen August 2012
Death Race 2, Die Horde, Deadgirl rauf, Phenomena gestrichen
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen: Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.
Indizierungen
Videofilme/DVDs
A Nightmare on Elm Street – Collection (engl.) Blu-ray (wegen Teil 4 und Teil 6) New Line Production, Warner Bros. Entertainment UK Ltd., London/GB Liste A
Deadgirl DVD, Uncut Ascot Elite Home Entertainment GmbH, Stuttgart Liste A
Death Race 2 Blu-ray + DVD Universal Pictures Production GmbH, Hamburg Moonlighting Death Race Films C.C., Anschrift unbekannt Liste A
Feeding Frenzy Special Edition, DVD Red Letter Media LLC., Oak Creek/USA Liste A
Horde, Die Uncut Studiocanal GmbH, Berlin Liste B
The Sleeper DVD und VHS Gamma Knife Films LLC., Columbus/USA Liste B
Computerspiele
Resident Evil: Operation Raccoon City Playstation 3, EU-Version Capcom/CE Europe Ltd., London/GB Liste B
Syndicate Playstation 3, EU-Version Electronic Arts GmbH, Köln Liste A
The Darkness II – Limited Edition Playstation 3, EU-Version Take Two International S.A., Genf/CH Liste A englische Version für China, Xbox 360 2K Games, Novato/USA Liste A Xbox 360, EU-Version Take Two International S.A., Genf/CH Liste A
Folgeindizierungen
Folgeindizierungen gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 3 JuSchG
Videofilme
Faces of Pain – Gesichter des Schreckens (the last savage, Part II, Shocking Africa) Rebell Video Liste A
Hyänen, Die Locus Video Group, Anschrift unbekannt (Label: Vestron Video International) Liste A
Jessi’s Girls Arcade Video GmbH Liste A
Mondo Diavolo VPS Film Entertainment GmbH Liste A
Listenstreichungen
Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
Videofilme / DVDs
Aglamayacaksin (türk.) Arsel-Film
Amazonia – Kopfjagd im Regenwald All Video Programm (Label Hit Film)
Bir Bayram Izni (türk.) Tele Video Star
Drei Dirndl in Paris Sunrise
Dorgarken Öldüm (türk.) Tele Video Star
Hollywood Man UFA-ATB
Incubus IHV
Joy und Joan Marketing Film
Night Hunter VMP
Ölüme Yalniz Gidilir (türk.) Uzelli
Sira Sende - Emerim (türk.) Tele Video Star, Sultan Video
Skandalöse Emanuelle Videoproduktion G. Marx (Label GM Vilm)
Stoßburg, Die Videoanbieter unbekannt
The Peacekillers Gloria
Vergelter, Die VPS
Games
S.D.I. Mindscope, Chicago/USA
Star Soldier D.S. Compware
Listenstreichung gemäß §23 Abs. 4 JuschG (Vorzeitig)
Henry – Portrait of a Serial Killer Vipro Video Produktions- und Vertriebs GmbH
Phenomena Vidimpex, Wil/CH
Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)
Amazonia (amerik.) Avatar Film Corporation
Avenging Force Sony Pictures Home Entertainment
Henry – Portrait of a Serial Killer (Red Edition) Laser Paradise
Vergelter, Die Aventi
Phenomena Dragon Film Entertainment,
Phenomena (amerik.) Anchor Bay Entertainment LLC.
Beschlagnahme gemäß § 131 StGB
Isle of the damned Doppel-DVD ILLUSIONS UNLTD. Films, Herzogsdorf/A AG Fulda, Beschlagnahmebeschluss vom 28.06.2012
Az.: 27 Gs – 51 UJs 53838/12
Indizierungen und Beschlagnahmen von hetzerischen oder rassistischen Medien sowie Pornos, Zeitschriften und Bücher werden hier nicht gelistet.
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Kommentare
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29.
30.08.2012 23:24 Uhr -
Schenkel
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30.08.2012 17:39 Uhr schrieb Lamar
Danke Blade41, habe ich dann getan.
THEMA - The Sleeper hat sich erledigt.
Das muß so eine grottenschlechte ICH NEHME JETZT MAL SELBST EINE KAMERA IN DIE HAND und mache mit ein paar Freunden einen MeuchelMetzelFilm Produktion sein. :))
Den will ich dann doch nicht :-))
Wo hast du denn diese schimmelige Info her???
THE SLEEPER it ein herrlicher Oldschool-Slasher, eine wundervolle, blutige Hommage an alte Genreperlen wie BLACK CHRISTMAS (das Original) und HALLOWEEN. Mit viel Liebe zum Genre wurde hier ein Film realisiert, der definitiv unter die Leute gehört! Allein der Prolog ist so herrlich altmodisch gehalten, dass es dem Fan warm ums Herz wird. Die FX alle handmade, der Killer unheimlich, wie's sich gehört. Allein die Werbekampagne mit dem VHS-Cover war genial.
Wenn Eli Roth's THANKSGIVING so daherkommt, dann Danke, Gott!
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30.
30.08.2012 23:42 Uhr -
spobob13
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Ich hab das ganze System immer noch nicht ganz verstanden.
WIe das denn das noch früher? Filme konnten egal ob ungeprüft oder von der FSK abgesegnet indiziert werden.
Wenn so ein Film damals als FSK-18 indiziert wurde, ist der dann nach Listenstreichung wieder als FSK-18 frei erhältlich oder muß er neu vorgelegt werden, um wieder auf dem Index zu landen?
Filme die ungeprüft veröffentlicht werden stehen nicht automatisch auf dem Index. jedoch gelten die gleichen Beschränkungen (kein Versand, doppelter MWSt. Satz). Wo ist denn da der Unterschied?
Bekommt ein Film heute eine FSK-18 Freigabe, kann der nicht mehr auf dem Index landen. Oder gibt es doch eine Hintertür diesen nachträglich zu indizieren/beschlagnahmen?
Bekommt ein Film eine juristische Unbedenklichkeit bescheinigt, kann der Film auch problemlos beworben werden - eine Indizierung ist aber problemlos möglich.
FSK-18 heißt soviel wie, erst für Volljährige, aber wenn ein Kind sowas sieht bekommt es noch keinen Schaden - weil in US meist R-rated oder in Frankreich, Niederlande für Jugendliche ohne Erwachsenenbegleitung.
SPIO ist nur für Erwachsene - mit der staatlichen Lizenz zum Indizieren/Beschlagnahmen.
Ungeprüft ist nur für Erwachsene + Versand, Werbeverbot und doppeltem Mehrwertsteuersatz. Eine Indizierung/beschlagnahme ist fast schon sicher.
Index Liste A, ist eigentlich das gleiche wie Ungeprüft.
Index Liste B ist immer noch das gleiche wie die beiden letzten Kategorien.
Beschlagnahme ist ein Prädikat - nix ist mehr begehrt als wenn es verboten ist - egal wie blöd, pervers, geschmacklos und hirnlos das Machwerk auch ist . Viele sehen dies als sportlichen Wetteifer, den Film zumindest mal übers Internet anzuschauen - leider auch unbeaufsichtigte Kids - die bei Ihren Freunden glänzen wollen.
Das ganze System ist komplett undurchschaubar, kostet Unmengen Geld und bringt Null.
Zu 90% ist der ganze Schrott für die Zielgruppe der Erwachsenen eh kaum zu ertragen - wenn man nicht schon ganz plemm-plemm in der Birne ist.
Würde man diese hirnlosen Einstufungen und Beschlagnahmen sein lassen - es würden eher weniger als mehr sich so einen kranken Schrott ansehen - auch bei den Jugendlichen /Kindern.
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33.
31.08.2012 00:22 Uhr -
Kitamuraaa
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30.08.2012 23:42 Uhr schrieb spobob13
Ich hab das ganze System immer noch nicht ganz verstanden.
ab18neu indizierungssicher, kann aber beschlagnahmt werden
ab18alt kann indiziert und beschlagnahmt werden
gestrichen = ab18alt bis übernhame/vergabe 18neu
ungeprüft = ab18alt
spio-keine-schwere-jugendgefährdung = ab18alt
spio-strafrechtlich-unbedenklich = index liste a
index liste a = keine werbung, verkauf nur unter ladentheke
(listea/b steht aber auch oben erklärt)
kein versand?! ganz normaler 'eigenhändiger'/amazon-fsk18-aufschlag-versand möglich. doppelte mwst?! nie was von gehört
der sinn der spio ist dass der filmvetreiber sagen kann er hätte sich von anwälten absegnen lassen dass er da keinen kranken menschenverachtenen scheiss vertreibt - bei einer komplett ungeprüften veröffentlichung kann einem nämlich genau das vorgeworfen werden. die spiofreigabe ist somit quasi ein präventiv-rechtsschutz für den jeweiligen filmvertrieb, falls der film doch noch nach 131 oder sonstwas beschlagnahmt wird.
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34.
31.08.2012 00:37 Uhr -
Dissection78
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Ich muss Deinem Kommentar zustimmen. Mir kommt es so vor als wäre der Jugendschutz in keinem anderen "liberal-demokratischen" Land der Erde so kompliziert wie in Deutschland. Zu meinen folgenden Ausführungen muss ich sagen, dass ich einiges schon in früheren Kommentaren dazu geschrieben habe.
Z. B.
Wenn so ein Film damals als FSK-18 indiziert wurde, ist der dann nach Listenstreichung wieder als FSK-18 frei erhältlich oder muß er neu vorgelegt werden, um wieder auf dem Index zu landen?
Er muss schon neu vorgelegt werden, um eine FSK-KJ, welche indizierungsfest ist (nach neuen Richtlinien) zu erhalten. Dies dürfte aber auch kein Problem sein, da die BPjM den Film vom Index gestrichen hat und somit keine Jugendgefährdung vorliegt.Doch eine Neuprüfung kostet natürlich Geld.
Übrigens: KJ-Titel dürfen jugendbeeinträchtigend sein, nicht jugendgefährdend.
Und:
Richter könnten auch FSK-freigegebene Titel beschlagnahmen, wenn sie eine Verherrlichung von Gewalt feststellen. Nicht nur von der JK begutachtete Titel.
Eine Indizierung verjährt automatisch nach 25 Jahren. Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
Nach 10 Jahren kann eine Streichung beantragt werden. Eine Verjährung wird monatlich zusammen mit den neuen Indizierungen bekannt gegeben.
Beschlagnahme ist ein Prädikat - nix ist mehr begehrt als wenn es verboten ist - egal wie blöd, pervers, geschmacklos und hirnlos das Machwerk auch ist . Viele sehen dies als sportlichen Wetteifer, den Film zumindest mal übers Internet anzuschauen - leider auch unbeaufsichtigte Kids - die bei Ihren Freunden glänzen wollen.
Wird ein Film beschlagnahmt oder eingezogen, hat dies für den Verleiher bzw. den Produzenten strafrechtliche Konsequenzen, nicht für den, der den Film sein Eigentum nennt.
Eine Beschlagnahme verjährt automatisch nach 3 Jahren, eine Einziehung automatisch nach 10 Jahren. Im Bezug auf Beschlagnahme und Einziehung muss dabei beachtet werden, dass anders als bei der Indizierung nicht die Beschlagnahme/Einziehung an sich, sondern nur die mögliche Strafverfolgung verjährt!
Das bedeutet Medien welche beschlagnahmt/eingezogen worden sind, werden nach den oben genannten Fristen nicht von den Listen gestrichen.
Die Verjährung hat dabei nur Auswirkungen für z.B. einen Verkäufer der illegaler Weise ein bereits beschlagnahmtes Medium verkauft hat: ihm droht eine Strafe.
Wird erst nach 3 (bzw. 10) Jahren bemerkt, dass er ein beschlagnahmtes (bzw. eingezogenes) Medium verkauft hat, so kann er dafür nicht mehr nach dem Strafrecht belangt werden.
SPIO ist nur für Erwachsene - mit der staatlichen Lizenz zum Indizieren/Beschlagnahmen.
Keine Ahnung, ob dies "staatlich lizensiert" ist, doch Filme mit JK-Siegel werden leichter beschlagnahmt (s. "Hostel 2", "Blood Feast 2", "Saw 7", "Storm Warning", "Inside"). Doch, wie ich in einem früheren Kommentar schon schrieb:
Im Kino darf ein Film mit leichter Jugendgefährdung auch 'ne 18er-FSK-Freigabe bekommen. Für die DVD-/BD-Auswertung dieser Kinofassung muss dann nochmal zur JK gegangen werden.
Der Gang zur Juristenkommission ist dazu da, um Labels Rechtssicherheit zu gewährleisten, d.h. wird ein Film trotz leichtem oder schwerem JK-Siegel nach § 131 StGb beschlagnahmt, kann das Label z.B. nicht wegen der Verbreitung vongewaltverherrlichendem Material strafrechtlich verfolgt werden, sondern es liegt ein Verbotsirrtum vor. Die JK hat ja eine "strafrechtliche Unbedenklichkeit" festgestellt. Der Film bleibt aber nach wie vor beschlagnahmt.
Mike Lowrey hat dazu angemerkt:
Juristische Gutachten in Form von SPIO/JK oder unabhängigen Juristen schützen die Labels vor Strafverfolgung im Beschlagnahmefall. Bringt man einen Film ungeprüft auf den Markt und er wird beschlagnahmt, gibt das empfindliche Strafen. Und das will kein halbwegs seriöses Label eingehen.
Das gilt aber nicht für ausländische VÖs, wie z.B. in Österreich. Soweit geht die Macht der deutschen Gerichte nun auch nicht. Sie können die auch beschlagnahmen, die Labels aber nicht weiter sanktionieren.
Index Liste B ist immer noch das gleiche wie die beiden letzten Kategorien.
Filme, die auf Liste B sind, erachtet die BPjM als strafrechtlich bedenklich. Filme auf A nicht, obwohl dies Titel auf dieser Liste nicht davor schützt tatsächlich strafrechtlich bedenklich zu sein, denn sie können immer noch nach § 131 StGb beschlagnahmt werden.
Wie ich ebenfalls schon früher schrieb:
Ein Urteil von FSK, BPjM oder Richtern kann man pauschal auch nicht wirklich verstehen.
Wird ein Film ab 16 oder 18 freigegeben, oder wird eine Freigabe verweigert (FSK-Prüfungsgremien)? Wird ein Film indiziert (BPjM-Prüfungsgremien)? Oder wird er beschlagnahmt (von einem Richter)?
Dies liegt bei den einzelnen Gruppen und Personen, die den Film prüfen... und es liegt am Zeitgeist, der in diesem Umfeld gerade herrscht. Und da hat jeder eine andere (natürlich auch persönliche) Auslegung der geltenden Prüfungskriterien/Vorschriften/Gesetze.
Deswegen bekam z.B. "Wrong Turn" oder "Final Destination 2" von der FSK eine 16er-Freigabe und "Hard Candy" eine 18er, deswegen wurde der Extended Cut von "Hostel" mit SPIO/JK-Prüfung von der BPjM NICHT (!) indiziert, und deswegen wurden relativ harmlose Filme wie "Das Böse", "Das Geisterschiff der schwimmenden Leichen", "Halloween II" (1981) und "Voyeur.com" von einem Gericht beschlagnahmt.
Desweiteren kosten FSK- und JK- Prüfungen viel Geld, weshalb viele Labels Filme schon vorher schneiden lassen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Das ganze System ist komplett undurchschaubar, kostet Unmengen Geld und bringt Null.
Kann man so stehen lassen.
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46.
31.08.2012 11:42 Uhr -
Raskir
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31.08.2012 09:42 Uhr schrieb Doktor Trask
In Gamemagazinen (aktuell GameStar + ComputerBildSpiele) steht immer wieder das Games die auf Liste B stehen den selben Verkaufsverboten unterliegen wie richtig beschlagnahmte Titel, stimmt das?
In der GamePro hieß es in einem Interview von einem Anwalt das man sogar als Käufer schon bei der Liste A rechtliche Probleme bekäme wenn man sich Index-Spiele zbsp. aus Österreich kommen läßt, das ist aber Unsinn oder?
Eines der größten Probleme bei uns in Deutschland sehe ich in der Verunsicherung der Händler.
Fakt ist, dass Spiele / Filme die nicht beschlagnahmt sind verkauft werden dürfen.
Die Frage die sich stellt ist, welche Auflagen dafür erfüllt werden müssen.
Ist das Medium indizert (egal auf welcher Liste) darf es nicht mehr beworben, öffentlich Ausgestellt und minderjährigen in sonstiger Weise zugänglichgemacht werden.
Ein Verkauf kommt demnach in Betracht, wenn ein (volljähriger) Kunde, der sein Alter z.B. durch vorlage des Personalausweises verifiziert, das Spiel / Film beim Verkäufer bestellt.
Wird ein Spiel / Film beschlagnahmt, siehts etwas anders aus. Ab bekanntgabe der Beschlagnahmung haftet der Verkäufer für den unrechtmäßigen verkauf.
Somit ergeben sich folgende Probleme:
1. Verkäufer sind oft nicht über die genauen Definitionen aufgeklärt (Was bedeutet eigendlich indizert genau?)
2. Auch wenn ein Verkäufer bestens Informiert ist über die ganzen Vorschriften, die unser Gesetzgeber bzgl. Jugendschutzmechanismen vorsieht, muss er sich permanet auf dem aktuellen Stand halten, wann ein Spiel / Film beschlagnaht wurde, da er, wie bereits gesagt, ab bekanntgabe haftet.
Daraus folgt, dass viele Händler den Aufwand scheuen und daher lieber direkt nur noch indizerungsfeste, geprüfte Artikel anbieten.
Als Käufer bekommst du übrigens prinzipiell keine Probleme.
Indizierte Ware ist per Definition nicht "verboten".
Der Erwerb von beschlagnahmten Medien nach § 131 StGB auch nicht.
Der Paragraph setzt jegliche Form der Verbreitung unter Strafe, nicht jedoch den Erwerb.
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51.
31.08.2012 17:05 Uhr -
Myah
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30.08.2012 23:24 Uhr schrieb Schenkel
Wo hast du denn diese schimmelige Info her???
THE SLEEPER it ein herrlicher Oldschool-Slasher, eine wundervolle, blutige Hommage an alte Genreperlen wie BLACK CHRISTMAS (das Original) und HALLOWEEN. Mit viel Liebe zum Genre wurde hier ein Film realisiert, der definitiv unter die Leute gehört! Allein der Prolog ist so herrlich altmodisch gehalten, dass es dem Fan warm ums Herz wird. Die FX alle handmade, der Killer unheimlich, wie's sich gehört. Allein die Werbekampagne mit dem VHS-Cover war genial.
Wenn Eli Roth's THANKSGIVING so daherkommt, dann Danke, Gott!
Sehe ich genauso. Ein kleines Paradies für alle, die mit den Slashern der 80er aufgewachsen sind und diese mögen. Der Look, der Ton, die Atmosphäre, die Kills, die Musik... das alles wird gut getroffen und ist ganz toll RETRO. Immerhin hat die Indizierung auch was Gutes: so wird man auf den Film endlich auch bei uns aufmerksam.
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53.
01.09.2012 18:35 Uhr -
Dissection78
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1.034
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jan ullrich:
ist isle of the damned gut? muss den mal schauen...
Kennst Du das "Sabotage"-Video von den "Beastie Boys"?
Weil angeklebte Bärte und groteske Perücken im 70er-Stil auch bei "Isle of the Damned" benutzt werden - und zwar ausnahmslos.
Dazu kommt noch eine gewollt asynchrone Synchronisation (sowohl im Original als auch in der deutschen Fassung), klamaukiger bis kranker Humor, Billigst-Kulissen, bewusst chargierende Darsteller, geschmacklose Gore-Effekte und vorsätzliche Filmverschmutzungen wie in "Grindhouse".
Das Ganze ist ein Fan-Projekt, eine Hommage an die Italo-Kannibalenfilme der späten 70er/frühen 80er und erinnert mich an Troma-Filme wie "Redneck Zombies".
Mir hat er gefallen! Aber - wie gesagt - man braucht zum Genuss einen seeehr speziellen Humor... oder viel Alkohol.
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