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26.
06.02.2013 15:18 Uhr -
Punisher77
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@trustno1
Ich möchte Dich nicht persönlich angreifen, aber wer bestimmt eigentlich, was "widerwärtig und menschenverachtend" und "kein schützenswertes Kulturgut" ist? Du etwa? Oder die von Dir erwähnten Amtsrichter (wobei mich immer schon interessiert hat, was diese Menschen dazu befähigt, volljährigen Konsumenten vorzuschreiben, was sie sehen dürfen und was nicht ...)?
Abgesehen von Kinderpornographie und rechtsextremistischer Propaganda denke ich nicht, dass eine Beschlagnahme irgendwie gerechtfertigt ist. Es gibt `ne Menge Filme, die ich nicht mag, bzw. die mir "too much" sind, aber nur, weil sie mir nicht gefallen, heißt das noch lange nicht, dass sie beschlagnahmt gehören. Stattdessen lasse ich solche Filme einfach links liegen und widme mich stattdessen Filmen, die mir gefallen - wie z.B. "Und Wieder 48 Stunden", von dem ein Kritiker auch mal behauptet hat, dass er gewaltverherrlichend sei und keinen Kunstanspruch erfülle...
Außerdem hat Beschlagnahmung nichts mit Jugendschutz zu tun, da durch eine Beschlagnahmung auch Erwachsenen die Möglichkeit genommen/erschwert wird, einen Film zu sehen oder zu erwerben.
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31.
06.02.2013 16:38 Uhr -
trustno1
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Natürlich bestimme nicht ich, was widerwärtig und menschenverachtend, respektive als nicht schützenswertes Kulturgut zu betrachten ist. Dies steht mir im verallgemeinernden Sinne auch nicht zu. Im Strafgesetzbuch ist aber nun einmal mit dem Paragraphen 131 ganz deutlich festgehalten, dass Gewaltverherrlichung ein Straftatbestand ist und es Filme gibt, die diesen ohne jeden Zweifel erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob mir ein Film persönlich gefällt oder nicht, denn rein subjektives Empfinden in Bezug auf die Schauwerte sind nicht ausschlaggebend.
Dass in Deutschland zuviele und vor allen Dingen auch sehenswerte Filme ungerechtfertigterweise beschlagnahmt sind, steht ausser Frage. Trotzdem liegt die Auslegung des Gesetzes alleinig im Spielraum des richterlichen Ermessens. Und es gibt eben durchaus Filme, die selbst bei einer laxen Interpretation des Gesetzes prädestiniert für eine Beschlagnahme sind. Und obwohl ich die gängige Praxis ablehne, gibt es eben doch auch Beschlüsse, für die ich absolutes Verständnis habe. Es gibt nun einmal Dinge, die nicht gezeigt werden dürfen, auch Erwachsenen nicht. Und die Rede ist jetzt nicht von Kinderpornographie oder Nazi-Propaganda, sondern eben nur von Gewaltverherrlichung der übelsten Art. Filme mit derartigem Inhalt zu beschlagnahmen ist nichts weiteres als die Vollstreckung eines Gesetzes und hat weder mit Bevormundung von Erwachsenen noch mit mutwilliger Zensur zu tun. Die von mir genannten Beispiele verstossen in aller Deutlichkeit gegen geltendes Gesetz und sind somit entweder völlig zurecht beschlagnahmt oder wären es sicherlich bald einmal, würde man sie in Deutschland veröffentlichen. Ein Verbot dieser Filme wäre für niemanden ein Verlust und es gibt nun einmal eine Grenze, wo es durchaus angebracht ist, dass der Staat interveniert. Aber wie gesagt, es liegt nicht in meinem Ermessen, wo genau nun diese Grenze festzulegen ist. Dafür verfüge ich weder über das juristische Wissen noch sonst welche fachliche Kompetenz. Dies liegt ausschliesslich im Entscheidungsbereich der jeweiligen Gerichte. Persönlich kann ich manche Beschlagnahme zwar nicht verstehen und reagiere entsprechend konsterniert, für manch andere aber habe ich vollstes Verständnis.
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