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41.
24.09.2007 08:00 Uhr -
Phileas
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37. 23.09.2007 - 12:32 Uhr schrieb RiversCuomo
http://dyninet.wdr.de/inetepg/ObjekteZurSendung.asp?Sendung=2586851
ARTE zeigt den Horrorfilm mit Kultstatus in seiner unzensierten Originalversion.
Warum steht in diesem Programmplan hinter allen Sendungen "ARTE", aber hinter DotD "ARTE F"? Sieht aus als ob dies nur auf ARTE Frankreich zutrifft (also diese Beschreibung von wegen Uncut). Also Englisch mit franz. Untertiteln - also wäre das auch für die von uns, die Englisch können (Absicht?). Was allerdings interessant wäre, da es ja eigentlich eine komplette franz. Synchro gibt... ist natürlich nur ne Vermutung.
18er Filme vor 23:00 oder 16er um 20:40 zu zeigen ist die eine Sache, genauso wie vielleicht mal ein indizierter Uncut im Nachtprogramm - was ja bis 2003 mit Ausnahmegenehmigung möglich war. Aber ein 131er - nie im Leben. Das ist weit außerhalb aller Toleranzgrenzen. Dabi ist es auch einer der blutigeren 131er in meinen Augen. Da gibt ein paar iltalienische Klassiker ode vielleicht Blood Feat, die wesentlich harmloser sind. Bei solchen Filmen könnte ich es mir eher vorstellen. Aber DotD? Glaub ich nicht.
Wobei ich beim nächsten bin. "Blood Feast" und "TCM" sind im "Museum of Modern Art" aufgenommen und sind dennoch beschlagnahmt. So viel zum Thema Kunst.
Auf der anderen Seite hat ARTE einen Jahresetat, der inzwischen fast ne halbe Milliarde Euro betragen dürfte. Vielleicht hat man da ja eine saftige Geldstrafe eingeplant. Der Sendetermin liegt ja auch in der Nacht. Und das bestimmt nicht wegen der Franzosen - dort ist der Film bestimmt eh ab 12 oder so. Deutet also zumindest auf eine anschaubare Fassung hin.
46. 23.09.2007 - 17:32 Uhr schrieb Skeletor
Die deutschen Beschlagnahmungen dieser Filme sind europaweit eine Ausnahme. Die problemlose Freigabe von Land of the Dead hat auch gezeigt, dass sogar die FSK diese "alten Verbote" heute ziemlich albern findet.
Der Film wurde auch in anderen euröpäischen Ländern verboten. Norwegen und Finnland zum Beispiel - auch wenn das Verbot inzwischen wieder aufgehoben wurde. Auch andere beschlagnahmte Filme haben in anderen Ländern das gleiche Schicksal erlitten. Deutschland ist zwar extrem, aber eben nicht das einzige Land.
Mit Land of the Dead hast du natürlich recht. Das Dawn of the Dead Remake ebenso. Wobei man sagen muss, dass 1) die alten Filme doch noch etwas extremer sind (zum Beispiel in den Gedärme-raus-reiß und Fress-Szenen) und 2) ich mir nicht sicher bin, aber die neuen Filme heute immer noch durch die FSK kommen würden - bei der aktuellen Situation.
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56.
25.09.2007 22:11 Uhr -
ParamedicGrimey
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Es war auch kein "über den Kamm scheren", sondern ein Vergleich von zwei nunmal beschlagnahmten Filmen, welche bei Arte gezeigt werden sollen. Klar, bei "DotD" kommt §131 StGB zum Zuge, während sich "JS" auf §130 stützt. Ob "DotD" gesellschaftskritisch ist, hat doch garnichts mit der Beschlagnahmung zu tun. Kritikpunkt dafür ist einzig und allein die Gewalt. Lies dir am Besten nochmal § 131 durch. Da steht alles drin, wenn auch schwammig.
Wobei auch "DotD" an Filmhochschulen mit Genehmigungen gezeigt werden darf, aber du scheinst ja dein Studium dort nicht abgeschlossen zu haben, sonst hättest du derlei vielleicht mitbekommen...?
Zudem kann eine Beschlagnahmung nach 50 Jahren beendet werden, also ist das mit der Listenstreichung nicht ganz falsch. Ob da allerdings dutzende Wiederveröffentlichungen durch ASTRO etc. einen Strich durch die Rechnung (Aufgrund der erneuten Beschlagnahmung) gemacht haben, weiß ich nicht. Ich hab dafür zu wenig Jura studiert...
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