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Die ersten Indizierungen des neuen Jahres inkl. Saw III
Hier nun die aktuellen Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats Januar 2008.
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen: Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden. Indizierungen
DVD
Altar des Satans
Columbia TriStar (Sony Pictures)
Liste A
SAW III (Kinofassung)
Kinowelt Home Entertainment GmbH
Liste A
SAW III – Limited Collector’s Edition
Kinowelt Home Entertainment GmbH
Liste A
Games
F.E.A.R. Perseus Mandate
PC DVD-ROM, EU-Version
Liste A
Nitro Family
PC DVD-ROM, EU-Version
Liste A
Red Ninja – End of Honour
Xbox, UK-Version
Liste A
Soldier of Fortune: Payback
PC DVD-ROM, US-Version
Liste B
The Shield
PC DVD-ROM, US-Version
Liste A
Folgeindizierungen
Das war unser Rommel
Ufa Werbefilm GmbH + ATB
Liste A
Duell bis zum Verrecken
Kinowelt Home Entertainment
Liste A
Ein Mann sieht rot
VPS Film Entertainment GmbH
Liste A
fliegende Guillotine, Die
VPS Film Entertainment GmbH
Liste A
Rache der Kannibalen, Die
Arcade Video, Anschrift unbekannt
Liste B
Söldner kennen keine Gnade
All Video Medienvertriebs GmbH
Liste A
Listenstreichungen gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG
Astaron, Brut des Schreckens
VPS Video GmbH
Black Love
Toppic Polyband
Blutbad des Schreckens
VMP Video
ITT Schaub-Lorenz
Bruce Lee – Der brüllende Tiger
VDP Video-Disc-Produktion GmbH
Bruce Lee – Der reißende Puma
Bavaria Film Bildprogramm GmbH
VTD Video Tonträger
Dr. Dressler GmbH
Emanuela – Dein wilder Erdbeermund
UFA-Werbefilm GmbH & ATB
flüsternde Tod, Der
ITT Schaub-Lorenz
gelben Augen der Gorillas, Die
ITT Schaub-Lorenz
Heroin Hongkong 707
ITT Schaub-Lorenz
Justine – Lustschreie hinter Klostermauern
VPS Video Programm Service
Kampfkoloß
Constantin Video
Kung Fu – Sturmstaffel der Hölle
UFA Werbefilm GmbH & ATB
Megaforce
Constantin Video
nackte Gräfin, Die
VMP Video
Stone
Comet Video-Service
Time Slip
VPS Video Programm Service
Tochter des Bösen
Silwa-Video
Wong Lee – der Mann mit der Todesfaust
(auch: Der Mann mit der Todesfaust)
ITT Schaub-Lorenz
Zwei stahlharte Fäuste der Rache
Toppic Polyband
Listenstreichungen gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG
Nightmare III – Freddy Krueger lebt
Warner Home Video Germany
Doch. Er darf aber nicht mehr beworben werden oder offen ausliegen.
Jetzt gibt es also 4 verschiedene Abstufungen des Films hierzulande.
FSK 16 - FSK KJ - Liste A - Liste B
Für jeden was dabei^^
Ich hab dazu mal eine Frage, weil ich das bis heute nicht richtig verstanden habe. Werden Liste A-Titel und Liste B-Titel eigentlich unterschiedlich behandelt? Und bezieht sich die Indizierung von Saw 3 LCE auf R-Rated oder Unrated oder auf beide?
naja, Freunde des Horror Genre hatten ja genug Zeit sich SAW 3 in dieser oder jener Version im Laden zu kaufen.
Aus aller Munde ist der Film ja eh nicht, weil es ja Teil 1 und 2 noch gibt, und bald der ultra starke 4 Teil auf den Markt kommt.
Ich besitze ja eh keine in Deutschland erschienene SAW 3 Fassung, weil die ja beide geschnitten waren. Danke ÖSILAND das von euch die völlig schnippelfreie Version zu uns kam.
So wird es auch mit dem 4 Teil laufen. Ich freue mich schon drauf.
Das stimmt nicht ganz so. Frei verkäuflich sind nach wie vor die FSK 16 - Fassung und die "leicht" gekürzte mit "Keine Jugendfreigabe". Die Kinofassung (also die R-Rated) ist jetzt in Liste A gelandet und darf somit nicht mehr beworben oder offen verkauft werden. Die Unrated wurde nie in Deutschland veröffentlicht... Oder habe ich jetzt auch den Überblick verloren?
hm...habe mir gerade nochmal den SB zu Nightmare 3 angesehen...doch ganz schön heftig....hätte nicht gedacht das sie den streichen...
ZUM TÜRKISCH...ist doch egal welche sie damals draufgesetzt haben, wegen der "gleichheit" der fassung wurden ja alle deutschen VÖs gleich mit indiziert
3. 31.01.2008 - 13:42 Uhr schrieb Hickhack S | E
@ Wolf: Wohl kaum, wenn der grade erst gestrichen wurde... Freu mich aber auf eine Neuprüfung und VÖ (eventuell)...
"Nightmare 5" war bereits geprüft, bevor die Listenstreichung bekannt gemacht wurde. ;) Neuprüfung sollte also bald sein, wenn sie denn nicht schon gewesen ist.
"Strafrechtlich bedenklich" heißt, dass ein Verstoß gegen §131 StGB (Gewaltdarstellung) oder ggfs §184 StGB (Pornografie) vorliegt. Bei einer normalen Jugendgefährdung ist das nicht der Fall.
~Final~Fantasy~ hat nach dem Unterschied zwischen strafrechtlich bedenklich und Jugendgefährdend gefragt und den habe ich ihm erklärt. Strafrechtlich bedenklich heißt, dass ein Verstoß gegen das StGB vorliegt. Liste B heißt, dass die BPJM glaubt es würde eine strafrechtliche Relevanz vorliegen.
31.01.2008 - 18:11 Uhr schrieb blade41
Strafrechtlich bedenklich heißt, dass ein Verstoß gegen das StGB vorliegt. Liste B heißt, dass die BPJM glaubt es würde eine strafrechtliche Relevanz vorliegen.
Okay, okay...Verwirrung komplett...mal ganz einfach gefragt:
Ist Liste A jetzt gleich "Medienträger steht auf dem Index, Werbebeschränkungen und keine Ausstellung in Jungendlichen frei zugänglichen Örtlichkeiten" und Liste B gleich "bundesweite Beschlagnahmung, kein Vertrieb/Verkauf/Vermietung"? Oder wie? Ich bräuchte nur mal ne ganz einfache Erklärung :)
Ich schließe mich Lamars Danksagungen ans Ösiland an - unsre Nachbarn habens gut...aber ich als Besitzer der österreichischen Saw III Collectors Edition auch! :-)
@ enemy
Nein, Liste B heißt nicht sofort beschlagnahmt. Nur dass man eben der Ansicht ist das eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Beschlagnahmt ist ein Film erst durch einen Beschluss durch ein Gericht.
Also, ich warte schon ne halbe Ewigkeit das STONE auf DVD rauskommt, da er jetzt von der Liste genommen wurde wär´s doch ne prima Gelegenheit, ein super Bikerfilm.....
Die SPIO/JK ist keine gekürzte Unrated Fassung, sondern die ungeschnittene R-Rated Kinofassung. In der deutschen Buchauflage ist ebenfalls die R-Rated drin.
31.01.2008 - 18:31 Uhr schrieb blade41
@ enemy
Nein, Liste B heißt nicht sofort beschlagnahmt. Nur dass man eben der Ansicht ist das eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Beschlagnahmt ist ein Film erst durch einen Beschluss durch ein Gericht.
Okay, soweit klar. Aber sind dann Liste A- und Liste B-Einträge generell unterschiedlich zu behandeln oder hat das für den Verbraucher keinerlei Auswirkungen? Ich habs auf Wikipedia nachgeschlagen, aber dort konnte ich mir auch nicht wirklich Klarheit verschaffen.
Soldier of Fortune: Payback, US-Version, Liste B
War ja zu erwarten, aber als Erwachsener habe ich doch das Recht sowas spielen zu können ? Im USA-Urlaub sah ich das Spiel für die X-Box oder PS3 bei Walmart im Regal, mit der Kennzeichnung M (17).
@enemy: Du musst bei einem Liste B Titel immer prüfen, ob ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss ergangen ist.
wenn ja -> Medium unterliegt den Beschränkungen die durch eine Beschlagnahme entstehen
wenn nein -> Medium unterliegt nur den normalen Beschränkungen einer Indizierung wie bei Liste A. Allerdings besteht die Gefahr, dass eine Beschlagnahme plötzlich erfolgen könnte.
Wenn die BPjM ein Medium für strafrechtlich relevant hält, indiziert sie es auf Liste B und schaltet die Staatsanwaltschaft ein. (Hierbei schätze ich das die jeweilige Staatsanwaltschaft am Firmensitz oder am Sitz des Jugendamts welches den Indizierungsantrag stellte benachrichtigt wird, und nicht immer das AG Tiergarten) Ein Gericht fällt dann die Entscheidung ob eine Beschlagnahme angeordnet wird.
Wenn das Gericht die Beschlagnahme anordnet wird das der BPjM mitgeteilt, das Medium bleibt auf Liste B und der Beschlagnahmebeschluss kommt in die Liste. Stellt das Gericht keine strafrechtliche Relevanz fest, teilt sie das der BPjM mit und diese trägt das Medium auf Liste A um.
So sollte es zumindest sein, aber komischerweise sind jetzt manche Sachen schon Jahre auf Liste B ohne dass eine Beschlagnahme erging. Vielleicht sind die Gerichte überlastet oder haben keinen Bock.
Ausserdem indiziert die BPjM Medien auf Liste B, für die bereits eine Beschlagnahme ergangen ist (so z. B. bei den Folgeindizierungen alter beschlagnahmter Videos) und zwar auch wenn die BPjM das Medium vielleicht gar nicht als strafrechtlich relevant empfindet, sie ist durch den Beschlagnahmebeschluss gezwungen dass auf Liste B zu indizieren.
Kann man Saw 3 jetzt nicht mehr kaufen oder ausleihen? Also wird Premiere den Film wohl auch nicht zeigen dürfen? Ich hasse Deutschland...Das war doch früher nicht so...
Natürlich kannst du den noch kaufen und leihen. Er darf bloss nicht offen im Geschäft ausliegen. Bei Premiere hätte wegen der SPIO/JK eh nur eine geschnittene Fassung laufen dürfen.
Früher wars noch viel schlimmer in Sachen Zensur, Indizierungen und Beschlagnahmen.
immer wieder lustig als ösi einen blick über die grenze zu werfen und sich das dämiche spiel mit beschlagnahmungen und indizierungen etc. anzusehen... bleibt nur zu hoffen, dass wir euch wenigstens diesen blödsinn nicht nachmachen.
@blade41: Danke mal wieder für die schnelle Antwort, du bist echt ein Schatz!
Na, da bin ich ja beruhigt, eigentlich kann's mir ja auch egal sein denn ich hab die Ösi-Fassung...Übrigens meinte ein Amazon-Rezensent das die Ösi-Fassung auch geschnitten wäre, aber das stimmt doch nicht, oder?
42. 02.02.2008 - 12:20 Uhr schrieb Julia
@blade41: Danke mal wieder für die schnelle Antwort, du bist echt ein Schatz!
Danke *rot werd* ;)
42. 02.02.2008 - 12:20 Uhr schrieb Julia
Übrigens meinte ein Amazon-Rezensent das die Ösi-Fassung auch geschnitten wäre, aber das stimmt doch nicht, oder?
Nein, die Unrated Fassung, welche in Österreich erschienen ist, ist vollkommen ungeschnitten. Allerdings hat Lionsgate in den USA später noch einen Director's Cut veröffentlicht. Zum DC haben wir auch einen Schnittbericht: Klick mich. Schätze mal, dass der Rezensent meint aufgrund dieses DC wäre die Unrated geschnitten. Was aber nicht stimmt. Ist eben nur ein erweiterte/alternative Fassung.
Also IÂch steige da gar nicht mehr durch. Wieso darf die Kinofassung von Teil 3 und die neue Box 1-3 mit eben dieser Kinofassung offen im Laden stehen, wenn sie auf Liste A steht? Gibt es noch eine andere Kinofassung als die 99 minütige?
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