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Eintrag: 31.01.2008

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Indizierungen/ Beschlagnahmen Januar 2008
Die ersten Indizierungen des neuen Jahres inkl. Saw III

Hier nun die aktuellen Indizierungen und Beschlagnahmen des Monats Januar 2008.

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden.
Indizierungen

DVD

Altar des Satans
Columbia TriStar (Sony Pictures)
Liste A

SAW III (Kinofassung)
Kinowelt Home Entertainment GmbH
Liste A

SAW III – Limited Collector’s Edition
Kinowelt Home Entertainment GmbH
Liste A


Games

F.E.A.R. Perseus Mandate
PC DVD-ROM, EU-Version
Liste A

Nitro Family
PC DVD-ROM, EU-Version
Liste A

Red Ninja – End of Honour
Xbox, UK-Version
Liste A

Soldier of Fortune: Payback
PC DVD-ROM, US-Version
Liste B

The Shield
PC DVD-ROM, US-Version
Liste A


Folgeindizierungen

Das war unser Rommel
Ufa Werbefilm GmbH + ATB
Liste A

Duell bis zum Verrecken
Kinowelt Home Entertainment
Liste A

Ein Mann sieht rot
VPS Film Entertainment GmbH
Liste A

fliegende Guillotine, Die
VPS Film Entertainment GmbH
Liste A

Rache der Kannibalen, Die
Arcade Video, Anschrift unbekannt
Liste B

Söldner kennen keine Gnade
All Video Medienvertriebs GmbH
Liste A


Listenstreichungen gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG

Astaron, Brut des Schreckens
VPS Video GmbH

Black Love
Toppic Polyband

Blutbad des Schreckens
VMP Video
ITT Schaub-Lorenz

Bruce Lee – Der brüllende Tiger
VDP Video-Disc-Produktion GmbH

Bruce Lee – Der reißende Puma
Bavaria Film Bildprogramm GmbH
VTD Video Tonträger
Dr. Dressler GmbH

Emanuela – Dein wilder Erdbeermund
UFA-Werbefilm GmbH & ATB

flüsternde Tod, Der
ITT Schaub-Lorenz

gelben Augen der Gorillas, Die
ITT Schaub-Lorenz

Heroin Hongkong 707
ITT Schaub-Lorenz

Justine – Lustschreie hinter Klostermauern
VPS Video Programm Service

Kampfkoloß
Constantin Video

Kung Fu – Sturmstaffel der Hölle
UFA Werbefilm GmbH & ATB

Megaforce
Constantin Video

nackte Gräfin, Die
VMP Video

Stone
Comet Video-Service

Time Slip
VPS Video Programm Service

Tochter des Bösen
Silwa-Video

Wong Lee – der Mann mit der Todesfaust
(auch: Der Mann mit der Todesfaust)
ITT Schaub-Lorenz

Zwei stahlharte Fäuste der Rache
Toppic Polyband


Listenstreichungen gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG

Nightmare III – Freddy Krueger lebt
Warner Home Video Germany


Listenstreichungengemäß § 24 Abs. 2 i.V.m § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG

Nightmare on Elm Street, Part 3: Dream Warriors (engl.)
Vertreiber: Parfield Entertainment,

Bruce Lee – der brüllende Tiger
VTD Dr. Dressler

Bruce Lee – Der reißende Puma
VDP (Label: Loyal)
Pront Video
Action Video
IMV
Movie Star

Elm Sokaginda Kabus 3 – Rüja Savascilari (türk.)
Warner Home Video Inc., Istanbul/Türkei

Geschichte der O
VPS Video GmbH


Beschlagnahmen gemäß §131 StGB

-keine-
Quelle: BPJM



Kommentare
1. 31.01.2008 13:11 Uhr - 3vil-Z3ro
Elm Sokaginda Kabus 3 – Rüja Savascilari (türk.)
Warner Home Video Inc., Istanbul/Türkei

das ist wohl nightmare III !? ^^

2. 31.01.2008 13:42 Uhr - Hickhack
Wurde meiner Meinung nach aber auch langsam Zeit, dass sie Saw III einkassiert haben... Hab mich schon extrem gewundert.

@ Wolf: Wohl kaum, wenn der grade erst gestrichen wurde... Freu mich aber auf eine Neuprüfung und VÖ (eventuell)...

3. 31.01.2008 13:51 Uhr - daywalker15
kann man jetzt nicht mehr saw 3 kaufen?

4. 31.01.2008 13:54 Uhr - rammmses
Doch. Er darf aber nicht mehr beworben werden oder offen ausliegen.
Jetzt gibt es also 4 verschiedene Abstufungen des Films hierzulande.
FSK 16 - FSK KJ - Liste A - Liste B
Für jeden was dabei^^

5. 31.01.2008 14:01 Uhr - enemy
Ich hab dazu mal eine Frage, weil ich das bis heute nicht richtig verstanden habe. Werden Liste A-Titel und Liste B-Titel eigentlich unterschiedlich behandelt? Und bezieht sich die Indizierung von Saw 3 LCE auf R-Rated oder Unrated oder auf beide?

6. 31.01.2008 14:16 Uhr - KoRn

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rofl "Die fliegende Guillotine" wie kann man sowas indizieren? ist doch trash unterhaltung pur!

7. 31.01.2008 14:33 Uhr - Beltha
lol, SAW III wurde indiziert. Jugendgefährdete Szenen in einem "Erwachsenenfilm". Deutsche Logik. *roll*

Und warum wurde Nightmare III auf türkisch damals indiziert? Wie wärs noch mit:
SAW 3 <-> Testere III

8. 31.01.2008 14:42 Uhr - Lamar
naja, Freunde des Horror Genre hatten ja genug Zeit sich SAW 3 in dieser oder jener Version im Laden zu kaufen.

Aus aller Munde ist der Film ja eh nicht, weil es ja Teil 1 und 2 noch gibt, und bald der ultra starke 4 Teil auf den Markt kommt.

Ich besitze ja eh keine in Deutschland erschienene SAW 3 Fassung, weil die ja beide geschnitten waren. Danke ÖSILAND das von euch die völlig schnippelfreie Version zu uns kam.

So wird es auch mit dem 4 Teil laufen. Ich freue mich schon drauf.

9. 31.01.2008 14:46 Uhr - Undertaker
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@ Colonel Knilch

Das stimmt nicht ganz so. Frei verkäuflich sind nach wie vor die FSK 16 - Fassung und die "leicht" gekürzte mit "Keine Jugendfreigabe". Die Kinofassung (also die R-Rated) ist jetzt in Liste A gelandet und darf somit nicht mehr beworben oder offen verkauft werden. Die Unrated wurde nie in Deutschland veröffentlicht... Oder habe ich jetzt auch den Überblick verloren?

10. 31.01.2008 14:57 Uhr - David_Lynch
hm...habe mir gerade nochmal den SB zu Nightmare 3 angesehen...doch ganz schön heftig....hätte nicht gedacht das sie den streichen...

ZUM TÜRKISCH...ist doch egal welche sie damals draufgesetzt haben, wegen der "gleichheit" der fassung wurden ja alle deutschen VÖs gleich mit indiziert

@ Undertaker

Nein, du hast recht

11. 31.01.2008 15:00 Uhr - blade41
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3. 31.01.2008 - 13:42 Uhr schrieb Hickhack S | E
@ Wolf: Wohl kaum, wenn der grade erst gestrichen wurde... Freu mich aber auf eine Neuprüfung und VÖ (eventuell)...


"Nightmare 5" war bereits geprüft, bevor die Listenstreichung bekannt gemacht wurde. ;) Neuprüfung sollte also bald sein, wenn sie denn nicht schon gewesen ist.

12. 31.01.2008 15:00 Uhr - Undertaker
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@ David Lynch

Danke!

13. 31.01.2008 15:17 Uhr - blade41
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"Nightmare 3" wurde bereis ungekürzt ab 16 freigeben. ;)

14. 31.01.2008 15:33 Uhr - blade41
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@ Cradle
SOF 3 ist Liste B. Mir ist beim übertragen der Liste ein kleiner Fehler passiert. Habs geändert.

15. 31.01.2008 16:33 Uhr - blade41
Moderator
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"Strafrechtlich bedenklich" heißt, dass ein Verstoß gegen §131 StGB (Gewaltdarstellung) oder ggfs §184 StGB (Pornografie) vorliegt. Bei einer normalen Jugendgefährdung ist das nicht der Fall.

16. 31.01.2008 18:11 Uhr - blade41
Moderator
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~Final~Fantasy~ hat nach dem Unterschied zwischen strafrechtlich bedenklich und Jugendgefährdend gefragt und den habe ich ihm erklärt. Strafrechtlich bedenklich heißt, dass ein Verstoß gegen das StGB vorliegt. Liste B heißt, dass die BPJM glaubt es würde eine strafrechtliche Relevanz vorliegen.

17. 31.01.2008 18:24 Uhr - enemy

31.01.2008 - 18:11 Uhr schrieb blade41
Strafrechtlich bedenklich heißt, dass ein Verstoß gegen das StGB vorliegt. Liste B heißt, dass die BPJM glaubt es würde eine strafrechtliche Relevanz vorliegen.

Okay, okay...Verwirrung komplett...mal ganz einfach gefragt:
Ist Liste A jetzt gleich "Medienträger steht auf dem Index, Werbebeschränkungen und keine Ausstellung in Jungendlichen frei zugänglichen Örtlichkeiten" und Liste B gleich "bundesweite Beschlagnahmung, kein Vertrieb/Verkauf/Vermietung"? Oder wie? Ich bräuchte nur mal ne ganz einfache Erklärung :)

18. 31.01.2008 18:25 Uhr - darkmarc
Ich schließe mich Lamars Danksagungen ans Ösiland an - unsre Nachbarn habens gut...aber ich als Besitzer der österreichischen Saw III Collectors Edition auch! :-)

19. 31.01.2008 18:31 Uhr - blade41
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@ enemy
Nein, Liste B heißt nicht sofort beschlagnahmt. Nur dass man eben der Ansicht ist das eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Beschlagnahmt ist ein Film erst durch einen Beschluss durch ein Gericht.

20. 31.01.2008 19:21 Uhr - Kinta
Endlich hat man Time Slip gestrichen. Hoffentlich kommt noch mal ne gute uncut veröffentlichung, aber ich glaube ja nicht dran.

21. 31.01.2008 19:53 Uhr - Björn Eklund
Also, ich warte schon ne halbe Ewigkeit das STONE auf DVD rauskommt, da er jetzt von der Liste genommen wurde wär´s doch ne prima Gelegenheit, ein super Bikerfilm.....

22. 31.01.2008 21:32 Uhr - blade41
Moderator
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Die SPIO/JK ist keine gekürzte Unrated Fassung, sondern die ungeschnittene R-Rated Kinofassung. In der deutschen Buchauflage ist ebenfalls die R-Rated drin.

23. 31.01.2008 22:04 Uhr - enemy

31.01.2008 - 18:31 Uhr schrieb blade41
@ enemy
Nein, Liste B heißt nicht sofort beschlagnahmt. Nur dass man eben der Ansicht ist das eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Beschlagnahmt ist ein Film erst durch einen Beschluss durch ein Gericht.

Okay, soweit klar. Aber sind dann Liste A- und Liste B-Einträge generell unterschiedlich zu behandeln oder hat das für den Verbraucher keinerlei Auswirkungen? Ich habs auf Wikipedia nachgeschlagen, aber dort konnte ich mir auch nicht wirklich Klarheit verschaffen.

24. 31.01.2008 22:43 Uhr - ethan.edwards
fliegende Guillotine, Die



Warum dieser Film immer noch da steht werde ich niemals Verstehen.

25. 31.01.2008 22:47 Uhr - tbl12
Soldier of Fortune: Payback, US-Version, Liste B
War ja zu erwarten, aber als Erwachsener habe ich doch das Recht sowas spielen zu können ? Im USA-Urlaub sah ich das Spiel für die X-Box oder PS3 bei Walmart im Regal, mit der Kennzeichnung M (17).

26. 01.02.2008 17:04 Uhr - jenzi
@enemy: Du musst bei einem Liste B Titel immer prüfen, ob ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss ergangen ist.

wenn ja -> Medium unterliegt den Beschränkungen die durch eine Beschlagnahme entstehen

wenn nein -> Medium unterliegt nur den normalen Beschränkungen einer Indizierung wie bei Liste A. Allerdings besteht die Gefahr, dass eine Beschlagnahme plötzlich erfolgen könnte.

Wenn die BPjM ein Medium für strafrechtlich relevant hält, indiziert sie es auf Liste B und schaltet die Staatsanwaltschaft ein. (Hierbei schätze ich das die jeweilige Staatsanwaltschaft am Firmensitz oder am Sitz des Jugendamts welches den Indizierungsantrag stellte benachrichtigt wird, und nicht immer das AG Tiergarten) Ein Gericht fällt dann die Entscheidung ob eine Beschlagnahme angeordnet wird.
Wenn das Gericht die Beschlagnahme anordnet wird das der BPjM mitgeteilt, das Medium bleibt auf Liste B und der Beschlagnahmebeschluss kommt in die Liste. Stellt das Gericht keine strafrechtliche Relevanz fest, teilt sie das der BPjM mit und diese trägt das Medium auf Liste A um.
So sollte es zumindest sein, aber komischerweise sind jetzt manche Sachen schon Jahre auf Liste B ohne dass eine Beschlagnahme erging. Vielleicht sind die Gerichte überlastet oder haben keinen Bock.

Ausserdem indiziert die BPjM Medien auf Liste B, für die bereits eine Beschlagnahme ergangen ist (so z. B. bei den Folgeindizierungen alter beschlagnahmter Videos) und zwar auch wenn die BPjM das Medium vielleicht gar nicht als strafrechtlich relevant empfindet, sie ist durch den Beschlagnahmebeschluss gezwungen dass auf Liste B zu indizieren.

27. 01.02.2008 17:33 Uhr - Julia
Kann man Saw 3 jetzt nicht mehr kaufen oder ausleihen? Also wird Premiere den Film wohl auch nicht zeigen dürfen? Ich hasse Deutschland...Das war doch früher nicht so...

28. 01.02.2008 17:47 Uhr - blade41
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Natürlich kannst du den noch kaufen und leihen. Er darf bloss nicht offen im Geschäft ausliegen. Bei Premiere hätte wegen der SPIO/JK eh nur eine geschnittene Fassung laufen dürfen.

Früher wars noch viel schlimmer in Sachen Zensur, Indizierungen und Beschlagnahmen.

29. 01.02.2008 19:39 Uhr - hate tank
immer wieder lustig als ösi einen blick über die grenze zu werfen und sich das dämiche spiel mit beschlagnahmungen und indizierungen etc. anzusehen... bleibt nur zu hoffen, dass wir euch wenigstens diesen blödsinn nicht nachmachen.

30. 02.02.2008 12:20 Uhr - Julia
@blade41: Danke mal wieder für die schnelle Antwort, du bist echt ein Schatz!
Na, da bin ich ja beruhigt, eigentlich kann's mir ja auch egal sein denn ich hab die Ösi-Fassung...Übrigens meinte ein Amazon-Rezensent das die Ösi-Fassung auch geschnitten wäre, aber das stimmt doch nicht, oder?

31. 02.02.2008 15:19 Uhr - blade41
Moderator
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42. 02.02.2008 - 12:20 Uhr schrieb Julia
@blade41: Danke mal wieder für die schnelle Antwort, du bist echt ein Schatz!


Danke *rot werd* ;)

42. 02.02.2008 - 12:20 Uhr schrieb Julia
Übrigens meinte ein Amazon-Rezensent das die Ösi-Fassung auch geschnitten wäre, aber das stimmt doch nicht, oder?


Nein, die Unrated Fassung, welche in Österreich erschienen ist, ist vollkommen ungeschnitten. Allerdings hat Lionsgate in den USA später noch einen Director's Cut veröffentlicht. Zum DC haben wir auch einen Schnittbericht: Klick mich. Schätze mal, dass der Rezensent meint aufgrund dieses DC wäre die Unrated geschnitten. Was aber nicht stimmt. Ist eben nur ein erweiterte/alternative Fassung.

32. 03.02.2008 23:02 Uhr - Julia
Danke, da bin ich ja beruhigt. Hätte mich auch geärgert wenn die aus Österreich nicht uncut wäre...

33. 06.02.2008 13:04 Uhr - Rockstar89
Lol... ich finds irgendwie witzig wegen "Saw III", Indizierter Film auf dem "keine schwere Jügendgefährdung" drauf steht... klasse :-)

Anscheinend animiert der Film Jungendliche zu Folterspielen , wer weiss...

34. 14.02.2008 11:21 Uhr - Locutis_vonBorg
Also I­ch steige da gar nicht mehr durch. Wieso darf die Kinofassung von Teil 3 und die neue Box 1-3 mit eben dieser Kinofassung offen im Laden stehen, wenn sie auf Liste A steht? Gibt es noch eine andere Kinofassung als die 99 minütige?

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