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81.
02.06.2008 11:56 Uhr -
ToaStarr
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Also, die "Einsicht" sieht regelmäßig - insbesondere bei Urteilen - so aus:
Da Urteile - zumindest zivilrechtliche - öffentlich sind hat man grundsätzlich einen Anspruch darauf dieses auch lesen zu können. Man darf allerdings nicht die Gerichtsakte einsehen und die Urteile werden - so zumindest immer bei mir - anonymisiert, sprich die Parteien werden unkenntlich gemacht.
Den "Antrag" kann man in der Regel auch nur schriftlich per Brief und/oder eMail stellen. Selbstverständlich ist die Übersendung auch nicht kostenlos. Regelmäßig berechnen Gerichte für diesen Dienst zwischen 10,oo € und 15,oo €. Bei vielen Gerichten findet ein Versand auch nur per Post statt.
Wie bereits erwähnt weiss ich allerdings nicht, ob Beschlagnahmebeschlüsse überhaupt Gründe enthalten. Denn nur diese wären ja interessant. Dass das Spiel, der Film, etc. beschlagnahmt wurde wissen wir ja...
Über die juristischen Datenbanken von Juris und Beck-Online konnte ich keinen entsprechenden Beschluss finden. Ich habe beim Amtsgericht Neuburg a.d. Donau mal eine Anfrage bzgl. des o.g. Beschlusses gemacht.
Ich würde es auch interessant finden, wenn auf www.Schnittberichte.com evtl. eine Rubrick entstehen würde, die sich mit rechtlichen Aspekten zu diesem Thema auseinandersetzt. Zu diesem Themenbereich gibt es einige gute Aufsätze, interessante Urteile und auch höchstrichterliche Rechtsprechung. Man denke nur an den "Tanz der Teufel" Beschluss des BVerfG(!) aus dem Jahre 1992 (Az.1 BvR 698/89, vgl. u.a. NJW 1993, 1457 ff.)...
Im Internet sind bei vielen gerichten (BVerfG, BGH, BAG, div. LGe und AGe) auch Datenbanken vorhanden, in denen jedermann recherchieren kann. Darüber hinaus bieten auch div. Justiz Seiten (z.B. das JM NRW) entsprechende Datenbanken...
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102.
02.06.2008 18:19 Uhr -
David_Lynch
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@Rob Lucci
achso, dachte das er "keine schwere Jugendgefährdung" besitzt spielt da irgendwie auch noch mit rein und er könnte somit "nur" indiziert werden, was natürlich bereits eine schande wäre -.-
dieses Land pisst mich wirklich an, aber wenigstens bin ich in nichtmal einer woche 18, was mir die Beschaffung solcher filmchen doch extrem erleichtern wird...und genau dazu habe ich noch eine frage, die ich zwar schon irgendwo anders mal gestellt habe, aber hier passt sie auch indirekt rein [über den konkreten inhalt hat sich eh schon jeder hier mindestens einmal ausgelassen^^]:
Wenn ich jetzt theoretisch schon eine Menge beschlagnahmter Filme [indizierte sowieso] besitzen würde, mir sie aber aus dem Ausland besorgt hätte, wo sie ab 16, oder teilweise sogar 14 Jahren freigegeben sind, wie sieht es denn dann aus ??? Freue mich auf jeden Fall über Antworten auf diese Hypothese [!!!] ;-)
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103.
02.06.2008 18:27 Uhr -
Rob Lucci
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@David_Lynch:
Also soweit ich weis, dient das JK Siegel nur dazu, dass die Filme legal im Geschäft im Regal stehen dürfen. Könnte mich jetzt auch irren, aber ich bin mir da ziemlich sicher.
Also du kannst in deiner Sammlung alle je beschlagnahmten Filme besitzen, solange du nicht gegen §131 verstöst
§131:
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Es sei denn, du lebst in der Schweiz, dann bist du als Sammler so richtig im Arsch.^^
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105.
02.06.2008 19:12 Uhr -
Rob Lucci
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@Entertain Us:
Das Kunst im Auge des Betrachters liegt ist wahr. Ich habe aber nie gesagt, dass die Gewalt in Filmen etwas für jeden geeignet ist. Nur das Beispiel mit Fun-Splatter hinkt etwas, da ich keine Kinderzeichnungen kenne, die beschlagnahmt wurden.^^
Ich hätte gerne mal ein Zitat von mir, in welchem ich die Hörer von Hip Hop in irgendeiner Weise beleidige! Denn sowas hab ich nie geschrieben ich schreibe über die 'Musikrichtung' selbst, die Hörer hab ich mit keinen Wort erwähnt!
Und der Vergleich mit Braindead-Fans ist wohl das dümmste was ich je gehört habe (sorry, das kann man aber anders nicht sagen). Willst du etwa behaupten, das Hip Hop keine Schimpfwort benutzt? Wenn JA, hast du nie Hip Hop gehört!!! Ich kann aber sehr wohl behaupten, das es keinen Menschen gibt der durch Braindead zum Verbrecher wurde.
@EasternCondor:
Du solltest mal richtiges lesen lernen. -.-
Wo werde ich bitte kinderfeindlich? Ich bin kein Freund von Kinder und? Das ist meine Meinung. Was ist daran kinderfeindlich? Darf ich keine eigene Meinung haben? -.-
Und solltest du das nicht verstehen, Jugendschutz = Schutz von Kindern vor für sie ungeeignete Medien. Und das es Jugendschutz nur dort geben kann, wo es 'Jugend' gibt, ist eine Tatsache und keine Klischee oder irgendetwas derartiges!
Eigentlich würde ich jetzt sagen: "Deine Eltern hätten dir bessere Manieren beibringen sollen, angefangen damit, das man andere nicht verleumdet.", aber ich hab keine Lust mich auf dein Niveau herabzubegeben!!!
Aber ich würde jetzt mal sagen 'Back to Topic' Das Ganze hat jawohl kaum noch etwas mit dem Thema zu tun.
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116.
03.06.2008 04:10 Uhr -
ChesneyLittle
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freunde der nacht, es wird dunkel über unserem mitteleuropäischen zensurstaat und man könnte meinen, dass einige hier selbst mitglied der maschinerie sind, die UNS vorschreiben, welche kunst wir uns ansehen und welche lieber nicht...
intoleranz ist der beginn von zensur freunde, ich muss doch nicht alles mögen, was andere mögen, aber es ist egoistisch, ignorant und zeugt nicht von sonderlicher intelligenz sätze rauszuhauen, wie "ja von mir aus den ganzen hopper kram indizieren"...
ich finde verbote und zensur sind dinge die man als mündiger bürger nicht mit sich machen lassen darf, daher möchte ich den post mit den juristischen verweisen an dieser stelle sehr loben...
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