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Stellungnahme der FSK zur 16er Freigabe von Predator Uncut
FÜR MICH IST SIE SEHR WIRR UND NICHT WIRKLICH SCHLÜSSIG :
Ihre Frage nach der Indizierung von Predator kann ich wie folgt beantworten:
Der Film ist nicht von der Liste der indizierten Filme genommen worden,
sondern es sind insgesamt drei Fassungen indiziert, außerdem zwei Fassungen
des Filmes Predator 2.
Die FSK hat eine Fassung mit der Lauflänge von 107 Minuten mit ab 16
Jahren gekennzeichnet, da die Mitglieder des Ausschusses für diese Version
zu der Meinung kamen, dass die Gesamthandlung des Filmes trotz der
Gewaltszenarien eine klare Absagen gegen den massiven Einsatz von Waffen und
Gewalt erteilt. Dazu kam, dass das Alter des Filmes den betreffenden Szenen
ihre Wirkmacht nimmt, da Jugendliche heute über weit größere Seherfahrungen
in diesem Genre verfügen als zur Zeit der Herstellung des Filmes.
Die Beurteilung von Filmen muss immer den Gesamtkontext des Werkes
berücksichtigen. Eine Logik, die heißen könnte, dass vergleichbare
Einzelszenen (
bei Gamer wird ein Fuß weggeschossen, bei Predator ein Arm
abgetrennt
) immer auch zur selben Altersfreigabe führen müssen, kann nicht
greifen, da die betreffenden Szenen im jeweiligen Kontext des Filmes eine
völlig unterschiedliche Wirkung auf den Betrachter haben können. So könnte
bspw. ein und die selbe Erschießungsszene theoretisch in einem
Antikriegsfilm eine gewaltablehnende Wirkung entfalten, in einem Kriegsfilm
mit einem entsprechend unterschiedlichen Kontext aber eine
gewaltbeführwortende Aussage entwickeln.
Hierbei ist allerdings zu sagen, dass die FSK-Kennzeichnungen lediglich
sicherstellen sollen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von
Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt
wird. Die Ausschüsse der FSK, die unter anderem aus Jugendamtsleitern,
Jugendbildungsreferenten, Lehrern, Kinderärzten, Psychologen, die natürlich
auch Eltern sind, bestehen, versuchen mit großer Sorgfalt die mögliche
Wirkung eines jeden Filmes zu beurteilen. Eine letztlich "objektive
richtige" Freigabe kann es nicht geben. Zu unterschiedlich sind die Filme,
zu unterschiedlich sind die Rezeptionsbedingungen und -möglichkeiten von
Kindern und Jugendlichen. Die Prüferinnen und Prüfer versuchen dies zu
berücksichtigen.
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