28.01.2017 17:23 Uhr schrieb Evil Dawn
"Manhunt"(dt. Menschenjagd) ist ein Videospiel, indem man in die Rolle eines Verbrechers schlüpft, dessen einziges Ziel es ist möglichst viele Menschen auf grausame und sadistische Weise buchstäblich hinzurichten. Die Handlung tritt dabei vollkommen in den Hintergrund. "Manhunt" wurde in etlichen europäischen Ländern verboten, sogar in der Liberalen Schweiz("Manhunt 2"). Du kannst dir ja gerne selbst ein Bild davon auf Youtube machen.
"Postal"(von englisch "going postal" = Amoklaufen) ist ein Videospiel indem der Spieler banale Aufgaben bekommt, wie Milch zu besorgen. Wie er das aber macht ist dabei allerdings völlig egal. Man kann also nach belieben alles über den Haufen schießen um sein Ziel zu erreichen. Dabei wird der Spieler geradezu angestachelt, Gewalt anzuwenden. Von der expliziten Darstellung ganz zu schweigen. "Postal" ist übrigens auch in etlichen Ländern verboten.
Deine Beispiele("Doom"?) sind also garnicht mit diesen beiden Videospielen zu vergleichen, in denen das Ziel des Spieles nahezu rein in der Ausübung brutalster Gewalt besteht. Auf eine Handlung als solche, wird dabei fast vollkommen verzichtet.
Oh man ... na gut, here we go:
Voran sei gesagt, du kannst dir deine Klugscheisserei sparen; ich kenne die Spiele auch aus erster Hand, wenn's auch bereits eine Weile her ist.
»Manhunt«, wie der Joe bereits sagte, ist handlungstechnisch nicht anderes als »Running Man« - und dabei passiert im Spiel auch nichts anderes als in einer Inhalts-Zusammenfassung zu jedem »Freitag der 13.«-Film - ein Mann geht umher und murkst Leute ab. Folglich sind diese Filme (bzw. – in Konsequenz – sämtliche Slasher) deiner Meinung nach also auch (wieder) verbotswürdig?
In »Postal« läßt du dich also zu Gewalt anstacheln, auch wenn es nicht nötig ist? Mit anderen Worten, wenn dir jemand sagt, du sollst Gewalt anwenden, dann machst du das auch, und hinterfragst das nicht? Fällt dir eventuell die (von Entwicklerseite durchaus beabsichtigte) Ironie auf? Naja, scheinbar nicht ...
Und so so, »DOOM« ist also nicht zu vergleichen? Dazu ein Zitat:
„[…] wesentlicher Inhalt des Spiels sei die bedenkenlose, realistisch inszenierte Tötung der Gegner, darunter u.a. menschlich gestaltete Gegner. Ein erfolgreiches Durchspielen werde einzig durch die Liquidation zahlloser Gegner gewährleistet; die Tötungshandlungen würden mit blutig zerfetzten gegnerischen Körpern aufwendig dargestellt und akustisch untermalt (Geräusch der Waffe, Todesschreie). Das Spiel setze mit seiner spekulativen, effektheischenden Aufbereitung blutiger Metzelszenen im Wesentlichen auf ein beim potentiellen Nutzer vermutetes voyeuristisches bzw. sadistisches Interesse. […]“
(Indizierungsentscheidung Nr. 4637 (V) vom 25.5.1994, aus »BPjM Aktuell 2011/03 - Doom«)
Schöner als die BPjS hätte es keiner beschreiben können. Das ist genau das, was du den anderen Games vorwirfst, »DOOM« aber absprichst (von der „Handlung“ brauchen wir auch nicht zu reden, denn die ist keiner Rede wert – wenn du drauf bestehst, tippe ich die 3 Abschnitte aus der Anleitung auch gerne extra für dich ab). Denn scheinbar solltest du dir diese Games nochmals (?) ansehen, da du offensichtlich keine Ahnung hast, wovon du hier redest.
Der eigentlich Kern deiner Aussage (und der deines Vorredners) ist aber, dass ihr Zensur (hier in Form von Verboten) befürwortet, weil euch diese Games persönlich nicht gefallen. Also genau das selbe „denken“ wie bei sämtlichen Maßnahmen in der Geschichte der Zensur. „Wir finden das nicht akzeptabel, also verbieten wir es allen anderen auch.“ Mit genau dieser Haltung reiht ihr euch schön in den ganzen Zensurapparat ein. Vielleicht solltest du also noch einmal darüber nachdenken, was die Konsequenzen solcher Ansichten sind. Oder „Geschichtsbücher“ lesen (fand die Werke von Roland Seim recht gelungen). Hatten wir zur Genüge und haben es ja durchaus immer noch, auch wenn ein Wandel stattzufinden scheint.
Siehe (um mal wieder zum Thema der News zu schwenken) »Dead Rising«, dessen bisherigen Teilen eben auch durch USK-Prüfer (sicher wie üblich in Abstimmung mit der BPjM) die Freigabe verweigert wurde, auf Liste B landete und teilweise eben sogar beschlagnahmt sind. Und dieser 4. Teil hier macht inhaltlich absolut nichts anderes als die 3½ vorherigen.
Denn das ist der Witz an solchem Denken - was du heute als komplett in Ordnung einstufst (wie »DOOM«, was angeblich „nicht mit den anderen Kandidaten zu vergleichen ist“) war 1993 eben so furchtbar, dass es am besten weggeschlossen gehörte. Ansichten wandeln sich.
Und (um meine Meinung ins Spiel zu bringen ... Pun intended) »Manhunt« mag von der Sache her abstoßend sein, da man vom „Director“ aufgefordert wird, Leute umzubringen. Man kann es aber eben auch unter dem Aspekt „Angriff ist die beste Verteidigung“ betrachten, denn man ist mit gedungen Mördern eingeschlossen, die auch nichts anderes als die Absicht haben, die Figur des Spielers auf „sadistische“ Arten zu ermorden. Für mich war Manhunt aber vor allem eins: technisch veraltet und somit häßlich, und für meinen Geschmack einfach zu langweilig (na gut, sind zwei Punkte ;). Da hilft die Kontroverse eben auch nichts.
Und ganz sicher will ich niemandem abstreiten, dieses oder andere Games, Filme, Comics Bücher usw. selbst zu erleben oder gar zu mögen, ob es mich nun persönlich anspricht oder abstößt. Denn alles andere wäre eben … Zensur.