The Watermen in Liste A umgetragen
Staatsanwaltschaft sieht keinen Verstoß gegen §131 StGB
Der Horrorfilm The Watermen (2011) bekam "keine schwere Jugendgefährdung" von der Juristenkommission der SPIO attestiert. Für die Kaufhäuser wurde noch eine um fast zwei Minuten gekürzte Fassung angefertigt, die von der FSK "Keine Jugendfreigabe" bekam.
Die BPjM schaute sich den Film im September 2014 an und entschied sich für eine Indizierung in Listenteil B, weil sie eine schwere Jugendgefährdung sah und einen Verstoß gegen §131 StGB vermutete. Ganze 2,5 Jahre später kam die Staatsanwaltschaft Stuttgart zu dem Entschluss, dass dies nicht der Fall ist und die Bundesprüfstelle gab jetzt die Umtragung in Liste A bekannt.
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The Watermen
(OT: Watermen, The, 2011)
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Kommentare
 DB-Helfer  23  12.137 |
Wenn der Film überhaupt gegen etwas verstößt, dann sind es die qualitativen Mindestansprüche des Genres - mMn eine Kielwassergurke sondergleichen.
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29.03.2017 19:36 Uhr - Lamar |
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Wie das harmlose Filmchen, im Vergleich zu manch anderen Film, überhaupt jemals auf Liste B gelandet ist verstehe wer will.
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Gut! Es wird nicht mehr alles automatisch eingezogen was dem Gericht vorgelegt wird! Ein guter Trend!
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  22  10.436 |
Imho recht unterhaltsamer Horrorstreifen mit handgemachten und teils recht blutigen Goreeffekten sowie einigen ansehnlichen Damen, die mehrfach ihre nackte Oberweite präsentieren dürfen, allerdings wird dies leider durch die größtenteils unsympathischen Charaktere und die etwas nervigen Dialoge ein wenig relativiert. Liste B ist definitiv übertrieben, da trotz den vorhandenen Härten das Gewaltniveau bei weitem nicht an viele auf Liste A indizierte Titel heranreicht.
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