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Veröffentlicht am von The Undertaker

Dead Rising bleibt vorerst beschlagnahmt

Beschlagnahme vom AG Duisburg steht Capcom noch im Weg

Im letzten Monat berichteten wir, dass die beiden Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2007 zum Videospiel Dead Rising (2006) im Oktober 2017 aufgehoben wurden und die BPjM die indizierten Fassungen von Listenteil B auf A umgetragen hat.

Einen Tag später meldete Gamestar, dass sie von Capcom über eine weitere Beschlagnahme des Titels in Kenntnis gesetzt wurden. Diese erging bereits im Juni 2017 vom AG Duisburg und wurde bisher nicht bekanntgegeben, auch Teil 2 wurde erneut beschlagnahmt. Erst in diesem Monat berichtet die BPjM von dem Beschluss und hat die Fassungen daher wieder auf Liste B gesetzt. Wie Gamestar weiter berichtete, sind Capcoms Anwälte aber auch an diesem Beschluss dran und wollen ihn schnellstmöglich aufheben lassen.

Mehr zu: Dead Rising (OT: Dead Rising, 2006)

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Kommentare

29.12.2017 12:56 Uhr - Man-Eater 1980
4x
Frage mich nur was das bringt. Brutaler als DR 4, das ab 18 ist oder Mortal Kombat X kann es nicht sein. Ich finde es schade das Spiele und Filme jahrelang Beschlagnahmt werden und erst wenn sie keiner mehr will, werden sie wieder Freigegeben.

Allgemein die FSK und USK sollten ihre Richtlinien mal anpassen.
Mortal Kombat X ab 18, die Teile davor, die heute keiner mehr spielen will, sind überwiegend indiziert oder Beschlagnahmt.
Schneiden Filme und Spiele für Erwachsene??????
Das sind nicht mal Pädagogen. Die FSK handelt aufgrund des Jugendschutzgesetz. Wo sind Ü18-jährige Jugendliche???
Das wohl von Kindern und Jugendlich soll nicht gefährdet werden. Ich bin aber kein Kind und kein Jugendlicher. Bringen aber Schindlers Liste auf Super RTL????
Steht nicht was im Grundgesetz wie "es findet keine Zenur statt"?

29.12.2017 13:00 Uhr - NoCutsPlease
2x
DB-Helfer
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Hatte das AG Duisburg mit dem AG Hamburg noch eine alte Rechnung offen? ;)
Beschlagnahme hin oder her, dieses Game rockt gewaltig!

29.12.2017 13:02 Uhr - DanTheKraut
2x
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Erfahrungspunkte von DanTheKraut 20
Der Richter wird die Beschlagnahmung angeordnet haben, da die Spiele eben schon einmal beschlagnahmt sind. Macht natürlich mehr Arbeit sich Kunst mal anzusehen bevor man sie aus dem Verkehr nimmt, da setzt man doch lieber auf das Know-How der Richterkollegen, die die Spiele als sozialschädlich angesehenen haben. So kommt es dann auch zu solchen absurden Beschlagnahmungen wie beim Original von Night of the living dead.

Einzig gute Sache daran, Capcom kann gleich beide Beschlagnahmungen anfechten und macht dies hoffentlich auch.

29.12.2017 13:27 Uhr - meteor83
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Gute Sache von Capcom, das sie sich um ihre deutsche Kunden kümmern. Wünsche den Anwälten und Capcom viel Glück, dieses absurde Treiben ein Ende zu setzen. Die werden es schon richten.Um Teil 3 könnte man sich auch mal um eine vorzeitige Steichung kümmern.

29.12.2017 14:10 Uhr - fidezi
1x
29.12.2017 12:56 Uhr schrieb Man-Eater 1980
Frage mich nur was das bringt. Brutaler als DR 4, das ab 18 ist oder Mortal Kombat X kann es nicht sein. Ich finde es schade das Spiele und Filme jahrelang Beschlagnahmt werden und erst wenn sie keiner mehr will, werden sie wieder Freigegeben.

Allgemein die FSK und USK sollten ihre Richtlinien mal anpassen.
Mortal Kombat X ab 18, die Teile davor, die heute keiner mehr spielen will, sind überwiegend indiziert oder Beschlagnahmt.
Schneiden Filme und Spiele für Erwachsene??????
Das sind nicht mal Pädagogen. Die FSK handelt aufgrund des Jugendschutzgesetz. Wo sind Ü18-jährige Jugendliche???
Das wohl von Kindern und Jugendlich soll nicht gefährdet werden. Ich bin aber kein Kind und kein Jugendlicher. Bringen aber Schindlers Liste auf Super RTL????
Steht nicht was im Grundgesetz wie "es findet keine Zenur statt"?


Auf den berühmten Satz "Es findet keine Zensur statt." (Art. 5 I S.3 GG) folgt aber noch ein Absatz 2
mit dem Wortlaut "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
(Art. 5 II GG)

29.12.2017 14:16 Uhr - Man-Eater 1980
3x
Ok. Trotzdem bin ich nicht Jugendlich und gehöre nicht bevormundet wenn ich ein Spiel Uncut will.
Ich versteh halt nur die Logik nicht.

Es müssen Filme und Spiele aufgrund von Jugendlichen und Kindern geschnitten werden, die den Film aber nicht mal kaufen dürfen weil er trotzdem ab 18 ist. Das ergibt keinen Sinn. Wäre das gleiche wenn man nur noch Zigaretten ohne Filter verkauft, damit sie Kinder nicht verwenden können. (die sie nicht mal kaufen dürfen) :)

29.12.2017 16:48 Uhr - Psy. Mantis
2x
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29.12.2017 12:56 Uhr schrieb Man-Eater 1980
Frage mich nur was das bringt. Brutaler als DR 4, das ab 18 ist oder Mortal Kombat X kann es nicht sein. Ich finde es schade das Spiele und Filme jahrelang Beschlagnahmt werden und erst wenn sie keiner mehr will, werden sie wieder Freigegeben.

Allgemein die FSK und USK sollten ihre Richtlinien mal anpassen.
Mortal Kombat X ab 18, die Teile davor, die heute keiner mehr spielen will, sind überwiegend indiziert oder Beschlagnahmt.

Mortal Kombat X habe ich aus dem Ausland geholt, da ich davon ausging, dass das Spiel wegen seinem Inhalt eingezogen wird. Umso größer war dann die Überraschung, dass das Spiel doch unzensiert nach Deutschland kam. Wir sprechen hier nicht von irgendeinem USK-18-Spiel, wo hier und da mal geballert wird und Blut fließt, sondern von Mortal Kombat. Und spätestens da hätte man die alten Teile begnadigen können.

Man könnte schon fast von Doppelmoral sprechen, sowohl bei den Amtsgerichten als auch bei der BPjM. Da werden Spiele wie Doom, Duke Nukem 3D und Half-Life vom Index gestrichen, während harmlosere Vertreter wie 'GoldenEye 007' und 'Star Wars: Dark Forces' (der wohl unblutigste Shooter auf dem Index) noch immer auf der Liste verweilen.

Wollen wir mal hoffen, dass Capcom sich durchsetzen kann. In der letzten Zeit hatten wir auch bei so manchen Filmen ein paar Überraschungen erlebt, da wäre sowas bei Spielen ebenfalls wünschenswert.

29.12.2017 17:35 Uhr - fidezi
1x
29.12.2017 16:48 Uhr schrieb Psy. Mantis
Mortal Kombat X habe ich aus dem Ausland geholt, da ich davon ausging, dass das Spiel wegen seinem Inhalt eingezogen wird. Umso größer war dann die Überraschung, dass das Spiel doch unzensiert nach Deutschland kam. Wir sprechen hier nicht von irgendeinem USK-18-Spiel, wo hier und da mal geballert wird und Blut fließt, sondern von Mortal Kombat. Und spätestens da hätte man die alten Teile begnadigen können.

Man könnte schon fast von Doppelmoral sprechen, sowohl bei den Amtsgerichten als auch bei der BPjM. Da werden Spiele wie Doom, Duke Nukem 3D und Half-Life vom Index gestrichen, während harmlosere Vertreter wie 'GoldenEye 007' und 'Star Wars: Dark Forces' (der wohl unblutigste Shooter auf dem Index) noch immer auf der Liste verweilen.

Wollen wir mal hoffen, dass Capcom sich durchsetzen kann. In der letzten Zeit hatten wir auch bei so manchen Filmen ein paar Überraschungen erlebt, da wäre sowas bei Spielen ebenfalls wünschenswert.


Diese Situation entsteht dadurch das die BPJM in der Regel, ( § 21 I JuSchG) und die Amtsgerichte in jedem Fall nur auf Antrag tätig werden. GoldenEye 007 oder Star Wars: Dark Forces würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Index gestrichen werden wenn eine Vorzeitige Streichung beantragt werden würde.
An diesen Beispielen kann man einfach sehen das die Wirkungsdauer einer Indizierungsentscheidung, gerade bei Computerspielen mit 25 Jahren zu lang gerate ist.
Die durchaus interressante Rechtsfrage ob und in welchem Umfang aus der, wenig angewendeten Vorschrift, des § 21 Absatz 5 Nr.2 i.V.m. § 18 Absatz 7 Satz 1 JuSchG eine Nachforschungspflicht der BPjM folgt ist leider gerichtlich auch nicht umfassend geklärt. Würde man diesen Normen vielleicht in Verbindung mit Art. 5 GG eine umfassende behördliche Nachforschungspflicht entnehmen wäre dies eine gute Möglichkeit um Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Bei Medien die ein § 131 StGB Problem haben ist das ganze noch schwieriger warum man die Norm, wenn man sie für nötig hält, nicht verwaltungsakts-akzessorisch geregelt hat und dazu noch im Kernstrafrecht ( in § 27 JuschG wäre bestimmt noch Platz gewesen) wird wohl ein Geheimnis des Gesetzgebers bleiben.

29.12.2017 17:46 Uhr - Dandom
2x
Die BPjM hatte übrigens bereits einen Tag nach Bekanntwerden der fälschlichen Umtragung einen Hinweis dazu veröffentlicht: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/service,did=229350.html

EDIT:

29.12.2017 16:48 Uhr schrieb Psy. Mantis
Man könnte schon fast von Doppelmoral sprechen, sowohl bei den Amtsgerichten als auch bei der BPjM. Da werden Spiele wie Doom, Duke Nukem 3D und Half-Life vom Index gestrichen, während harmlosere Vertreter wie 'GoldenEye 007' und 'Star Wars: Dark Forces' (der wohl unblutigste Shooter auf dem Index) noch immer auf der Liste verweilen.


Das ist im Grunde keine Doppelmoral, sondern nur Bürokratie. Die BPjM könnte -- und müsste eigentlich -- selbstständig von Amts wegen tätig werden und Medien streichen, bei denen die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen (vgl. Sebastian Schwiddessen: "Mortal Kombat - kein jugendgefährdendes Medium (mehr)", MMR 2016 Heft 3, 161 - 166.). EDIT2: Ich seh grad, fidezi hat genau das schon geschrieben.

29.12.2017 21:54 Uhr - CrazySpaniokel79
🙄 das ist ja nicht deren 😳 ernst!! Tja außer 🖕🏻 fällt mir da nicht mehr ein!!

01.01.2018 12:43 Uhr - alraune666
29.12.2017 14:16 Uhr schrieb Man-Eater 1980
Ok. Trotzdem bin ich nicht Jugendlich und gehöre nicht bevormundet wenn ich ein Spiel Uncut will.
Ich versteh halt nur die Logik nicht.

Es müssen Filme und Spiele aufgrund von Jugendlichen und Kindern geschnitten werden, die den Film aber nicht mal kaufen dürfen weil er trotzdem ab 18 ist. Das ergibt keinen Sinn. Wäre das gleiche wenn man nur noch Zigaretten ohne Filter verkauft, damit sie Kinder nicht verwenden können. (die sie nicht mal kaufen dürfen) :)


Dein Kommentar insbesondere der hinkende Vergleich machen keinen Sinn! Filme und Games fuer Erwachsene werden zensiert, damit die Teile nicht indiziert werden. Die duerfen dann nicht mehr beworben, verschickt und oeffentlich verkauft werden. Das es das gro der Erwachsenen scheissegal ist ob ein bisserl fehlt sind sie schnell dabei aus kommerziellen Gruenden was rauszunehmen. Und um ein Verbot zu verhindern. Was unter 131 faellt hat null mit Jugendschutz zu tun, das ist strafrechtlich relevant und darfst Du somit auch nicht sehen! Das es keine Zensur gibt heisst nicht, dass strafrechtlich bedenkliches gesagt oder gezeigt werden darf!

Und ... es ist ja nicht die FSK die schneidet, schneiden tun die Hersteller! Und ... Ü-18 jaehrige sind bis 21 keine Erwachsenen, sondern Heranwachsende!

14.01.2018 18:30 Uhr - undergod
29.12.2017 14:16 Uhr schrieb Man-Eater 1980
Ok. Trotzdem bin ich nicht Jugendlich und gehöre nicht bevormundet wenn ich ein Spiel Uncut will.
Ich versteh halt nur die Logik nicht.

Es müssen Filme und Spiele aufgrund von Jugendlichen und Kindern geschnitten werden, die den Film aber nicht mal kaufen dürfen weil er trotzdem ab 18 ist. Das ergibt keinen Sinn. Wäre das gleiche wenn man nur noch Zigaretten ohne Filter verkauft, damit sie Kinder nicht verwenden können. (die sie nicht mal kaufen dürfen) :)


Absolute Zustimmung, obwohl ich Österreicher bin und mir eure FSK am A.... vorbeigeht. :-)

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