SCHNITTBERICHTE | # | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Titel suchen:
Dead Space Remake · der Sci-Fi-Survival-Horrorklassiker · ab 59,99 € bei gameware Diablo 4 · Looten und Leveln · ab 77,99 € bei gameware
Veröffentlicht am von The Undertaker

Dead Rising - Videogame bleibt indiziert

BPjM sieht verrohende Wirkung im ehemals beschlagnahmten Game

Im November 2017 berichteten wir, dass die beiden Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2007 zum Videospiel Dead Rising (2006) im Oktober 2017 aufgehoben wurden und die BPjM die indizierten Fassungen von Listenteil B auf A umgetragen hat.

Einen Tag später meldete Gamestar, dass sie von Capcom über eine weitere Beschlagnahme des Titels in Kenntnis gesetzt wurden. Diese erging bereits im Juni 2017 vom AG Duisburg und wurde bis dahin nicht bekanntgegeben. Erst im Dezember berichtete die BPjM von dem Beschluss und hat die Fassungen daher wieder auf Liste B gesetzt.

Capcoms Anwälte gingen aber auch gegen diesen Beschluss vor und konnten ihn am 14.02.2018 vom AG Duisburg wieder aufheben lassen. Somit war Dead Rising endgültig nicht mehr beschlagnahmt und wurde von der BPjM wieder auf Liste A umgetragen.

Wie foruncut von der BPjM auf Nachfrage erfahren hat, wurde schon im Juli 2018 über einen Antrag auf vorzeitige Listenstreichung entschieden. Da das Game mehr als zehn Jahre indiziert war und daher zuerst das 3er-Gremium keine einstimmige Entscheidung treffen konnte, landete der Antrag also beim 12er-Gremium.

Dort entschied die Mehrheit, dass vom dem Game noch immer eine jugendgefährdende Wirkung ausgehe, da auch gewöhnliche Alltagsgegenstände als Waffen verwendet werden und so eine gewisse Nachahmungsgefahr ausgehe. Auch das lebensnahe Setting im Einkaufscenter wurde erwähnt. Außerdem sei das Spiel selbst für damalige Verhältnisse noch grafisch recht detailliert und man könne am Boden liegende tote Gegner weiter verletzen. Daher bleibt das Spiel erstmal weiterhin auf Liste A indiziert.

Mehr zu: Dead Rising (OT: Dead Rising, 2006)

Schnittbericht:

Meldungen:

Aktuelle Meldungen

Monatsupdate: Neue Index-Dokumente im April 2023
Die Frau mit der 45er Magnum wurde vom Index gestrichen
Infinity Pool in deutschen Kinos mit FSK ab 18 als Uncut-/NC-17-Version (Update)
Indizierungen / Listenstreichungen März 2023
High Tension - Horrorthriller ist nicht mehr indiziert
Resident Evil 4 - Remake kommt unzensiert nach Deutschland (Update)
Alle Neuheiten hier

Kommentare

13.01.2019 00:24 Uhr - meteor83
User-Level von meteor83 1
Erfahrungspunkte von meteor83 13
Diese Entscheidung ist einfach nicht nachvollziehbar! Alltagsgegenstände gibts genauso wie lebensnahe Setting in vielen anderen Spielen. Es ist einfach nur noch lächerlich. Es ist doch nur ein Zombie fantasyspiel. Die Bpjm fällt wieder in alte Muster zurück. Und ich dachte seit der MKX Entscheidung wäre das Thema erledigt. Und was ist Resident evil 2, State of Decay 1+2, DEad rising 4, KF2, F13-The Game, sowie shadow warrior 1+2, gears of war, Bullestorm usw. ? Bei diesen Game könnten die doch auch so argumentieren. Alles Moralpanik. Schade das capcom nicht gegen diese Entscheidung Berufung einlegt.

13.01.2019 00:46 Uhr - moviefan88
Da sollen die ne richtige Stellungnahme abgeben wie die das rechtfertigen wollen. Vor allem wenn man den Vergleich zum 4 Teil zieht. Das gleiche Konzept wie die Vorgänger und grafisch noch besser. Da wird wohl immer auswürfeln entschieden.

13.01.2019 00:57 Uhr - Leon J. Dollowski
5x
Es ist einfach lächerlich! Das typische Problem in Deutschland: man wird nicht wie ein Erwachsener behandelt, sondern wie ein Kind. Wozu gibt es die FSK/USK 18 Freigabe? Ach ja, hab's fast vergessen: Damit Filme und Spiele in dieser Freigabe ZENSIERT erscheinen!

Spaß beiseite. Es ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar! Ich frage mich, wie lange diese Qual mit der BPjM noch dauert. Werden die bei der Prüfstelle irgendwann Mal erwachsen? Wenn Rechtsrock oder NS- Schriften verboten werden, kann ich das ja nachvollziehen, ABER spiele oder filme mit den Themen Zombie, Action oder so zu indizieren geht gar nicht.

Einfach uncut Freigeben und ab 18 einstufen, so sollte es laufen. Mit verboten ist doch nichts geregelt.

13.01.2019 01:22 Uhr - Rigolax
1x
13.01.2019 00:46 Uhr schrieb moviefan88
Da sollen die ne richtige Stellungnahme abgeben wie die das rechtfertigen wollen. Vor allem wenn man den Vergleich zum 4 Teil zieht. Das gleiche Konzept wie die Vorgänger und grafisch noch besser. Da wird wohl immer auswürfeln entschieden.


Ist einfach zu rechtfertigen, wie ich auch in meinem Artikel schreibe. DR4 hat nicht diese Art der postmortalen Gewaltdarstellung. Und nur um die geht es an sich.

13.01.2019 07:42 Uhr - Noxa
1x
Capcom sollte gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Soweit ich weiß gab es solche Fälle schon bei Filmen. Leider weiß ich nicht mehr um welchen es sich dabei gehandelt hat, aber da wurde die Indizierung per Gericht aufgehoben. Gibt es eine Möglichkeit Capcom darauf hinzuweisen? Ich würde mir wünschen das sie es machen, weil die Sache nicht nur eine Farce ist sondern einfach reine Willkür.

13.01.2019 08:08 Uhr - PaulBearer
1x
13.01.2019 00:24 Uhr schrieb meteor83
Und was ist Resident evil 2, State of Decay 1+2, DEad rising 4, KF2, F13-The Game, sowie shadow warrior 1+2, gears of war, Bullestorm usw. ? Bei diesen Game könnten die doch auch so argumentieren.


Nicht, dass ich die BPjM verteidigen will... aber Bulletstorm ist selbstironische Science Fiction, Friday the 13th hat ein komplett klischeehaftes 80er-Slasherfilm-Setting, Gears of War hat außerirdische Monster, bei State of Decay ist der taktische und Survival-Aspekt sehr wichtig usw.

Dauerkillen von Menschen und Ex-Menschen auf lustige/coole Art in einem Setting mit Bezug zur heutigen Realität, da gibt's tatsächlich nicht viele Spiele wie DR. Ob das für eine Indizierung ausreicht, ist natürlich eine andere Frage.

Ich bin mal gespannt, wie das mit dem neuen Resident Evil 2 Remake aussieht. Was man da schon an Szenen gesehen hat, das wäre vor ein paar Jahren eine 100%ige Beschlagnahmung geworden.

13.01.2019 08:22 Uhr - Darth Avasarala
4x
Über solche Einzelfallentscheidungen zu diskutieren ist eigentlich müßig, da es keine objektivierbaren Kriterien in solchen Fragen gibt. Daher empfehle ich der Film- und Videospieleindustrie endlich, mit juristischen Mitteln gegen das zugrunde liegende System vorzugehen. Denn das paranoide und weltfremde Zensursystem ist das eigentliche Problem, nicht diese Einzelfallentscheidung. Deshalb juble ich auch bei positiven Entscheidungen schon lange nicht mehr.

Das eigentliche Problem ist die Existenz einer Zensurbehörde wie der BPjM und die Möglichkeit der Indizierung an sich. Es kann und darf nicht sein, dass es jenseits einer 18er-Freigabe noch irgendwelche weiteren Zensurmöglichkeiten gibt.

Denn entweder glaubt man an die Wirksamkeit der FSK / USK 18, dann genügt diese auch - oder man zweifelt diese Wirksamkeit an. Dann aber müsste auch das gesamte Freigabesystem an sich in Frage gestellt werden. Klar sind Freigaben nicht flächendeckend wirksam, aber das sind Indizierungen eben auch nicht.
Somit ist alles, was über Elterninformation und Altersempfehlungen hinausgeht, hinfällig. Was nicht wirkt kann nicht verhältnismäßig sein, und was nicht verhältnismäßig ist, ist verfassungswidrig, wenn dabei Grundrechte massiv eingeschränkt werden. So einfach ist das.

Kunstfreiheit, Informationsfreiheit und Zensurverbot können IMO nur dann eingeschränkt werden, wenn sich eine sachgerechte Wirksamkeit der gewählten Maßnahmen ergibt. Da dies ganz offensichtlich nicht der Fall ist sind sowohl FSK-Einstufungen in ihrer heutigen Form (!) als auch der Index eindeutig nicht akzeptabel.

Die bloße Existenz des Index belegt doch, dass der Staat selbst nicht an die Funktionalität der FSK/USK-Vorgaben glaubt. Die Schlange beißt sich in den Schwanz. Und genau dieser SYSTEMISCHE Widerspruch sollte endlich mal vor Gericht aufgearbeitet werden und keinesfalls immer nur Einzelfälle...

Wir drehen uns im Kreis. Wir sind umgeben von Nachbarn, die bei Filmen nicht einmal mehr die 18 als Freigabesstufe haben oder anwenden, sonder 15 und 16! Bei Videospielen ist die 18 als Teil der PEGI zwar vorhanden aber selbst die gilt in diesem Land ja nicht. Damit verstößt der deutsche moralinsaure Tugendschutz nicht nur gegen das eigene GG sondern auch gegen das Prinzip gleichwertiger Lebensbedingungen in der EU.

Das Problem ist nur, dass selbst Labels, Filmfans und Gamer sich so sehr mit diesem unsinnigen System abgefunden haben, dass sie eben diese "Systemfrage" gar nicht mehr stellen. Stattdessen werden Einzelerfolge bejubelt und Fehlschüsse wie hier betrauert. So kommen wir aber nicht weiter!

Für den Filmbereich heißt das: 0-6-10-14-18(Uncut!) - und zwar als reine Elternempfehlung mit uneingeschränktem Elternrecht im Kino!
Für den Videospielebereich heißt das: volle Anerkennung der PEGI

Und ja, für die begangenen Zensurverstöße sollte der deutsche Staat von internationalen Gerichten endlich zur Kasse gebeten werden... Entschädigungszahlungen an die Opfer dieses Zensursystems!

Mit einer einfachen Änderung ist es schon lange nicht mehr getan! Wer sich so lange gegen die mediale Realität stellt und dabei wild fuchtelnd die eigenen Grundrechte mit Füßen tritt, sollte sich nicht wundern, wenn es eines Tages zu spät ist, aufzuwachen...

Die BPjM versucht mit Zuckerbrot und Peitsche durchzuregieren. Mit Listenstreichungen sollen die Film- und Spielefans immer wieder besänftigt werden damit sie sich nicht so sehr aufregen, wenn's dann mal nicht klappt. Dabei ist doch klar: sowohl Zuckerbrot als auch Peitsche sind der BPjM aus der Hand zu nehmen. Eine Zensur jenseits der 18 findet nicht statt. Punkt!

13.01.2019 11:19 Uhr - FordFairlane
2x
User-Level von FordFairlane 2
Erfahrungspunkte von FordFairlane 35
Dead Rising 4 hat gezeigt, dass selbst ein Game dieser Reihe ungeschnitten veröffentlicht werden kann. In Sachen Gewalt und Co. ist der neuste Teil sowieso derber.

Es ist zwar schade, doch was interessiert einen die Indizierung eines Spieles welches sowieso niemals in Deutschland veröffentlicht wurden ist und seit mehr als einem Jahrzehnt garnicht mehr hergestellt wird.

13.01.2019 13:52 Uhr - Barry Benson
3x
DB-Helfer
User-Level von Barry Benson 9
Erfahrungspunkte von Barry Benson 1.126
Ob eine Indizierung(vielleicht auch eine Beschlagnahmung) generell Sinn macht, kann ich nicht sagen bzw. weiß ich nicht?!
Aber die Indizierung generell, soll ja "jugendliche" schützen, in dem das Spiel nicht so leicht zu bekommen bzw. zu besorgen ist!
Ich persönlich(!!!) finde aber eine Indizierung bei Filmen/Spielen überflüssig! Weil wenn die FSK/USK den Inhalt des Mediums prüft und für das entsprechende Alter ihre Freigabe vergibt, ist denn durch die höchste Freigabe(FSK/USK: 18) nicht "automatisch" der Jugendschutz gegeben?
Da ja das Medium an jugendliche unter 18 Jahren nicht verkauft/verliehen werden darf und somit nur von Erwachsenen ab 18 Jahren zugänglich ist.
Ich meine wenn die FSK/USK einem Medium ihre höchste Freigabe(FSK/USK: 18) vergibt, ist denn der Inhalt nicht automatisch Jugendgefährdend(weil ab 18!)? Sonst hätte das geprüfte Medium doch seine Jugendfreigabe erhalten?!
Allerdings darf bei FSK-/USK-18-Titel keine "Jugendgefährdung" vorliegen (eine "leichte" nur beim Kinostart, bei DVD-/BD-Veröffentlichungen überhaupt nicht), sondern nur eine "Jugendbeeinträchtigung".
Da kommt es mir so vor, als ob man schon davon ausgeht, das das Spiel von Jugendlichen gespielt wird?!
Wenn die "Elektrofachmärkte" wie früher nur auf Anfrage(z.B.: ProMarkt früher) und an der Kasse/Counter besser darauf geachtet/kontrolliert wird, "könnte/müsste" es doch mit dem Jugendschutz klappen!
Klar bilden einzelne Personen wie z.B.: große Brüder(oder andere) in Bezug auf das "besorgen" immer eine Ausnahme, aber das ist ja bei z.B.: Alkohol ja "das selbe".
Wie gesagt nur meine persönlich Meinung und ich lass mich gerne sachlich aufklären!
Schönen Sonntag noch!:-)

13.01.2019 14:22 Uhr - kroenen77
2x
13.01.2019 08:22 Uhr schrieb Darth Avasarala
Über solche Einzelfallentscheidungen zu diskutieren ist eigentlich müßig, da es keine objektivierbaren Kriterien in solchen Fragen gibt. Daher empfehle ich der Film- und Videospieleindustrie endlich, mit juristischen Mitteln gegen das zugrunde liegende System vorzugehen. Denn das paranoide und weltfremde Zensursystem ist das eigentliche Problem, nicht diese Einzelfallentscheidung. Deshalb juble ich auch bei positiven Entscheidungen schon lange nicht mehr.

Das eigentliche Problem ist die Existenz einer Zensurbehörde wie der BPjM und die Möglichkeit der Indizierung an sich. Es kann und darf nicht sein, dass es jenseits einer 18er-Freigabe noch irgendwelche weiteren Zensurmöglichkeiten gibt.

Denn entweder glaubt man an die Wirksamkeit der FSK / USK 18, dann genügt diese auch - oder man zweifelt diese Wirksamkeit an. Dann aber müsste auch das gesamte Freigabesystem an sich in Frage gestellt werden. Klar sind Freigaben nicht flächendeckend wirksam, aber das sind Indizierungen eben auch nicht.
Somit ist alles, was über Elterninformation und Altersempfehlungen hinausgeht, hinfällig. Was nicht wirkt kann nicht verhältnismäßig sein, und was nicht verhältnismäßig ist, ist verfassungswidrig, wenn dabei Grundrechte massiv eingeschränkt werden. So einfach ist das.

Kunstfreiheit, Informationsfreiheit und Zensurverbot können IMO nur dann eingeschränkt werden, wenn sich eine sachgerechte Wirksamkeit der gewählten Maßnahmen ergibt. Da dies ganz offensichtlich nicht der Fall ist sind sowohl FSK-Einstufungen in ihrer heutigen Form (!) als auch der Index eindeutig nicht akzeptabel.

Die bloße Existenz des Index belegt doch, dass der Staat selbst nicht an die Funktionalität der FSK/USK-Vorgaben glaubt. Die Schlange beißt sich in den Schwanz. Und genau dieser SYSTEMISCHE Widerspruch sollte endlich mal vor Gericht aufgearbeitet werden und keinesfalls immer nur Einzelfälle...

Wir drehen uns im Kreis. Wir sind umgeben von Nachbarn, die bei Filmen nicht einmal mehr die 18 als Freigabesstufe haben oder anwenden, sonder 15 und 16! Bei Videospielen ist die 18 als Teil der PEGI zwar vorhanden aber selbst die gilt in diesem Land ja nicht. Damit verstößt der deutsche moralinsaure Tugendschutz nicht nur gegen das eigene GG sondern auch gegen das Prinzip gleichwertiger Lebensbedingungen in der EU.

Das Problem ist nur, dass selbst Labels, Filmfans und Gamer sich so sehr mit diesem unsinnigen System abgefunden haben, dass sie eben diese "Systemfrage" gar nicht mehr stellen. Stattdessen werden Einzelerfolge bejubelt und Fehlschüsse wie hier betrauert. So kommen wir aber nicht weiter!

Für den Filmbereich heißt das: 0-6-10-14-18(Uncut!) - und zwar als reine Elternempfehlung mit uneingeschränktem Elternrecht im Kino!
Für den Videospielebereich heißt das: volle Anerkennung der PEGI

Und ja, für die begangenen Zensurverstöße sollte der deutsche Staat von internationalen Gerichten endlich zur Kasse gebeten werden... Entschädigungszahlungen an die Opfer dieses Zensursystems!

Mit einer einfachen Änderung ist es schon lange nicht mehr getan! Wer sich so lange gegen die mediale Realität stellt und dabei wild fuchtelnd die eigenen Grundrechte mit Füßen tritt, sollte sich nicht wundern, wenn es eines Tages zu spät ist, aufzuwachen...

Die BPjM versucht mit Zuckerbrot und Peitsche durchzuregieren. Mit Listenstreichungen sollen die Film- und Spielefans immer wieder besänftigt werden damit sie sich nicht so sehr aufregen, wenn's dann mal nicht klappt. Dabei ist doch klar: sowohl Zuckerbrot als auch Peitsche sind der BPjM aus der Hand zu nehmen. Eine Zensur jenseits der 18 findet nicht statt. Punkt!


Besser kann man es nicht sagen.Daumen hoch.
Wenn denen die Freigabe ab 18 zu niedrig ist,weil ja in dem Alter auch die meisten Straftäter noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden,sollen sie die Freigabe halt auf 21 Jahre hochschrauben.Aber dann darf auch NICHTS mehr zensiert werden.Denn das würde ja bedeuten,dass erwachsene Deutsche gegenüber anderen EU-Bürgern benachteiligt würden.
Es muss endlich eine feste Grenze geben für Medien,wo eben nicht mehr das Jugendrecht greift,sondern der Erwachsene ohne Probleme komplett unsensierte Filme und Spiele erwerben kann.Ev.wird es bald einen "Medienführerschein"geben...ähnlich wie bei Waffen...da wird dann überprüft ob man die geistige Reife für solche grausigen Medien hat.Haha..denen fällt schon irgend ein Unsinn ein,damit wieder sinnlos Milliarden versemmelt werden.;)

13.01.2019 17:12 Uhr - Critic
Nun, wer unter 18 ist und sich das Spiel nicht importieren kann, hat natürlich verloren. Ich hoffe mal, ihr seid alle 18 oder drüber. ODER!?

13.01.2019 17:48 Uhr - redvega389
3x
Die Deppen von der BPjM scheinen immer noch nicht begriffen zu haben das das Spiel reine Fiktion ist die weiter Indizierung zeigt mal wieder wie schlecht der Ruf der BPjM ist.Armes Spießiges Deutschland.

13.01.2019 17:52 Uhr - redvega389
3x
Ich frage mich wann dieser Verein endgültig abgeschafft wird?????

13.01.2019 19:43 Uhr - Yanko
13.01.2019 00:46 Uhr schrieb moviefan88
Da sollen die ne richtige Stellungnahme abgeben wie die das rechtfertigen wollen. Vor allem wenn man den Vergleich zum 4 Teil zieht. Das gleiche Konzept wie die Vorgänger und grafisch noch besser. Da wird wohl immer auswürfeln entschieden.



da muss ich dir wiedersprechen DR sieht sehr viel besser aus als DR4

13.01.2019 20:10 Uhr - Ludwig
2x
13.01.2019 08:08 Uhr schrieb PaulBearer
Dauerkillen von Menschen und Ex-Menschen auf lustige/coole Art in einem Setting mit Bezug zur heutigen Realität, da gibt's tatsächlich nicht viele Spiele wie DR. Ob das für eine Indizierung ausreicht, ist natürlich eine andere Frage.

In der Sniper Elite -Reihe killt man auch am Fliessband Menschen, und kann sich mit dem untracoolen, aber für den Spielablauf eigentlich total überflüssigen Slow-Motion-Röntgen-Feature die fatalen Auswirkungen seiner Taten ganz genüsslich ansehen. Absolut gewaltverrherrlichend, in einem realistischen Szenario, und dennoch hatte die USK damit kein Problem.

13.01.2019 20:15 Uhr - Ludwig
3x
13.01.2019 17:12 Uhr schrieb Critic
Nun, wer unter 18 ist und sich das Spiel nicht importieren kann, hat natürlich verloren. Ich hoffe mal, ihr seid alle 18 oder drüber. ODER!?

Importieren kann man es aber nur, weil andere Länder nicht solche bekloppten Regularien hat wie Deutschland. Merkste selbst, oder?

Es ist einfach legitim dass man sich wünscht, dass es in Deutschland genauso vernünftig und liberal zugeht wie in weiten Teilen der westlich-demokratischen Welt.

13.01.2019 20:26 Uhr - meteor83
User-Level von meteor83 1
Erfahrungspunkte von meteor83 13
Wenn man sich die ganze Reihe CoD Black Ops den Zombie Modus anschaut: da erschiesst du ja auch (alleine oder in Coop) massenhaft Ex-Menschen. Und dafür wirst du sogar zwangsläufig belohnt um weiterzukommen Welle für Welle. Also gibts da schon sehr viele Spiele dieser Art.

13.01.2019 22:33 Uhr - Performer
13.01.2019 08:08 Uhr schrieb PaulBearer
Dauerkillen von Menschen ... auf lustige/coole Art ...

meinst du jetzt Dead Pool 2 mit Altersfreigabe ab 16 ?

14.01.2019 10:35 Uhr - Roughale
2x
Ich verstehe die Aufregung nicht, kann es sein, das Jungvolk anwesend ist? Denn allen, die alt genug sind, sollte das doch am Popo vorbeigehen... Das Geilste ist immer, wenn die Abschaffung des Vereins verlangt wird, zum Kringeln!

14.01.2019 12:12 Uhr - Hashi
1x
Ich v erstehe die Entscheidung- im Ansatz zumindest. Gerade wer DR4 gespielt hat erkennt die Unterschiede. Gerade menschliche -also nicht infizierte Gegner- können in DR 4 nicht auf die selbe Art getötet werden wie die Zombies. Und da Dead rising 4 einen sehr starken Drang zur Überzeichnung hat, kann dies mit der Realität nicht wirklich in Verbindung gebracht werden. Auch das Ende hat einen kleinen Fingerzeig hinterlassen, der einiges in Frage stellt. Des weiteren war DR 1 zwar zuweilen slapstick mäßig umgesetzt, das Grundthema jedoch immer in einem "realistischen" Rahmen gepackt. Und die Freaks wie der Clown mit den zwei Kettensägen konnte man ja auch zerlegen.
Was es mit den Alltagsgegenständen auf sich hat verstehe ich wiederum gar nicht. Danach gehend wären die aktuellen Hitman Spiele allesamt beschlagnahmungswürdig. Natürlich gibt es heutzutage Spiele die explizitere Gewalt darstellen- hier ist es wohl immer noch der fehlende Beweggrund der Charaktere und die verrohende nicht Gerechtfertigte Gewaltdarstellung.

14.01.2019 12:42 Uhr - filmcollector
1x
ja ja, die "Nachahmungsgefahr", man sollte endlich mal Tom und Jerry beschlagnahmen!

14.01.2019 13:04 Uhr - filmcollector
3x
14.01.2019 10:35 Uhr schrieb Roughale
Ich verstehe die Aufregung nicht, kann es sein, das Jungvolk anwesend ist? Denn allen, die alt genug sind, sollte das doch am Popo vorbeigehen... Das Geilste ist immer, wenn die Abschaffung des Vereins verlangt wird, zum Kringeln!


Als Pampersträger würdest du dich schon auch gut eignen! Was man bei dem Game mal wieder für ein erbärmliches "Hin-und-her-Theater" abzieht, sollte in jedem Erwachsenen einen Brechreiz auslösen und jawohl, dieses ganze System gehört endlich abgeschafft, denn es ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten, da wirklicher Nutzen gleich 0

14.01.2019 18:30 Uhr - Ludwig
1x
14.01.2019 10:35 Uhr schrieb Roughale
Ich verstehe die Aufregung nicht, kann es sein, das Jungvolk anwesend ist? Denn allen, die alt genug sind, sollte das doch am Popo vorbeigehen... Das Geilste ist immer, wenn die Abschaffung des Vereins verlangt wird, zum Kringeln!

Mangelndes Verständnis war noch nie ein gutes Argument.;)

Wenn du Ü40 noch für jung hältst, dann gehöre ich auch zum "Jungvolk" das unser Mistsystem abgeschafft sehen will.

15.01.2019 14:17 Uhr - filosofisch
wenn ich mich recht erinnere waren 3 und 4 comichaft überzogen, wärend 1 relativ realistisch aussah (mal abgesehen von den bossen)...zumindest was das bluten der gegner etc. betraf. ich bin zwar nicht der meinung dass das spiel indiziert bleiben muss, kann aber den kriterien der usk entsptrechend die argumentation nachvolliehen.

kommentar schreiben

Um Kommentare auf Schnittberichte.com veröffentlichen zu können, müssen Sie sich bei uns registrieren.

Registrieren (wenn Sie noch keinen Account hier haben)
Login (wenn Sie bereits einen Account haben)