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Veröffentlicht am von The Undertaker

Left 4 Dead 2 - Beschlagnahmen aufgehoben

Zombie-Videospiel nach neun Jahren vor Gericht befreit

Das Game Left 4 Dead (2008) kam in Deutschland nur zensiert auf den Markt, sogar das Cover musste angepasst werden. So wurden u.a. Splattereffekte entfernt oder die Möglichkeit, den Gegnern die Gliedmaßen abzuschießen (Schnittbericht). Die unzensierte Fassung wurde auf Liste B indiziert, bis heute aber nicht beschlagnahmt.

Anders sah es bei der Fortsetzung aus. Left 4 Dead 2 (2009) erhielt zwar ebenfalls nur in einer entschärften Version die USK-Freigabe und wurde unzensiert auch auf Liste B indiziert, allerdings erfolgten 2010 und 2013 auch Beschlagnahmen nach §131 StGB.

Wie die BPjM zum Jahresabschluss in ihrem Report berichtet, wurden beide Beschlagnahmebeschlüsse schon im Februar bzw. Mai 2019 aufgehoben. Damit könnte es vielleicht bald sogar vom Index gestrichen werden. Nach Dead Rising und Wolfenstein 3D ist es das dritte Spiel, welches vollständig von der Beschlagnahme befreit wurde.

Mehr zu: Left 4 Dead 2 (OT: Left 4 Dead 2, 2009)

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Kommentare

29.12.2019 19:02 Uhr - The Odd One
Die sollen mal endlich Half-life 2 uncut im deutschen Store veröffentlichen. Das ist längst überfällig.

29.12.2019 19:09 Uhr - Psy. Mantis
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29.12.2019 19:02 Uhr schrieb The Odd One
Die sollen mal endlich Half-life 2 uncut im deutschen Store veröffentlichen. Das ist längst überfällig.

Soweit ich weiß, wurde die Zensur im Januar 2018 entfernt. Falls du das Spiel bereits haben solltest, kannst du ja mal einen Blick hineinwerfen.

29.12.2019 19:17 Uhr - The Odd One
29.12.2019 19:09 Uhr schrieb Psy. Mantis
29.12.2019 19:02 Uhr schrieb The Odd One
Die sollen mal endlich Half-life 2 uncut im deutschen Store veröffentlichen. Das ist längst überfällig.

Soweit ich weiß, wurde die Zensur im Januar 2018 entfernt. Falls du das Spiel bereits haben solltest, kannst du ja mal einen Blick hineinwerfen.


Oh, danke dir. :)

29.12.2019 19:18 Uhr - DanTheKraut
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Damit dürfte ja auch L4D1 umgetragen werden auf A wenn man es genau nimmt. Da sich beide Spiele nicht großartig unterscheiden und L4D1 weniger Gewalt bietet als L4D2.

29.12.2019 19:58 Uhr - Noxa
Also Dead Rising 2.0? 7 Monate seitdem die Beschlagnahmebeschlüsse aufgehoben wurden, und keine Listenstreichung...

29.12.2019 20:01 Uhr - The Undertaker
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Ich denke der Antrag bei der BPjM kommt erst noch. Die BPjM wird erst jetzt davon erfahren haben, sonst hätten die es schon früher aufgeführt und die Umtragung auf Liste A fehlt ja auch noch. Dürfte nächsten Monat kommen, der Antrag auf Streichung sicher auch bald, sonst hätte man sich nicht die Kosten und Mühen vor Gericht gemacht.

29.12.2019 21:28 Uhr - DanTheKraut
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Da wird wohl ein neues L4D Spiel in den Startlöchern stehen.

29.12.2019 21:29 Uhr - DanTheKraut
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29.12.2019 19:58 Uhr schrieb Noxa
Also Dead Rising 2.0? 7 Monate seitdem die Beschlagnahmebeschlüsse aufgehoben wurden, und keine Listenstreichung...

Die Listenstreichung wurde abgelehnt, gab auch News dazu hier.

29.12.2019 22:01 Uhr - Noxa
Ja Dan, genau deswegen. Aber Undertaker hat Recht, ein Funken Hoffnung gibt es noch.

29.12.2019 22:09 Uhr - Rigolax
29.12.2019 21:29 Uhr schrieb DanTheKraut
29.12.2019 19:58 Uhr schrieb Noxa
Also Dead Rising 2.0? 7 Monate seitdem die Beschlagnahmebeschlüsse aufgehoben wurden, und keine Listenstreichung...

Die Listenstreichung wurde abgelehnt, gab auch News dazu hier.


Das war Dead Rising, nicht Dead Rising 2.

Außerdem wurde afaik bei DR2 nur eine Beschlagnahme eines Packs mitsamt DR1 aufgehoben (aus afaik formellen Gründen).

29.12.2019 22:21 Uhr - The Undertaker
1x
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Noxa meinte sicher mit "Dead Rising 2.0" nicht den zweiten Teil, sondern es erinnerte ihn an den Fall Dead Rising, weil es so lange Zeit nach Aufhebung noch keine Listenstreichung gibt. ;)

Was, wie oben erwähnt, hier sicher andere Gründe hat, nämlich dass die BPjM von der Aufhebung erst jetzt erfahren hat und der Antrag sicher erst noch eingeht.

29.12.2019 22:39 Uhr - Rigolax
Aso, ja so ergibt das Sinn...

29.12.2019 23:09 Uhr - Noxa
Das habe ich mit 2.0 gemeint. ALs ich damals gelesen habe das der Beschluss aufgehoben wurde, konnte ich es nicht glauben.. hatte mich so gefreut weil ich gedacht habe das es den Weg für DR2 off the record ebnet (mein Lieblingsteil).

Aber nein.. diese Entscheidung war doch voller Verfahrensfehler, oder nicht? Z.B. Einkaufszentrum: gab es in DR4 auch- USK18.
Alltagsgegenstände zweckentfremden: konnte man auch in DR4- USK18.
Die postmortale Bearbeitung von Gegner war nur bei Zombies möglich... bei keinem DR Teil kann man menschlichen Gegnern irgendwas abtrennen, weder tot noch lebendig. Das wurmt mich auch heute noch... und die Listenstreichung von Dead Island setzt dem ja noch die Krone auf.

29.12.2019 23:17 Uhr - Teufels-Hofnarr
29.12.2019 21:28 Uhr schrieb DanTheKraut
Da wird wohl ein neues L4D Spiel in den Startlöchern stehen.


Das Gerücht hält sich schon länger, würd mich aber echt freuen, wenn da endlich
mal was kommen würde.

29.12.2019 23:20 Uhr - Rigolax
29.12.2019 23:09 Uhr schrieb Noxa
Das habe ich mit 2.0 gemeint. ALs ich damals gelesen habe das der Beschluss aufgehoben wurde, konnte ich es nicht glauben.. hatte mich so gefreut weil ich gedacht habe das es den Weg für DR2 off the record ebnet (mein Lieblingsteil).

Aber nein.. diese Entscheidung war doch voller Verfahrensfehler, oder nicht? Z.B. Einkaufszentrum: gab es in DR4 auch- USK18.
Alltagsgegenstände zweckentfremden: konnte man auch in DR4- USK18.
Die postmortale Bearbeitung von Gegner war nur bei Zombies möglich... bei keinem DR Teil kann man menschlichen Gegnern irgendwas abtrennen, weder tot noch lebendig. Das wurmt mich auch heute noch... und die Listenstreichung von Dead Island setzt dem ja noch die Krone auf.


Die Begründung ist ziemlich konstruiert, ja. Wirklich fehlerhaft fand ich die damals nicht in dem Sinne, dass die spezifische Kombination aus Elementen, die sie monierten, so noch nicht USK-gekennzeichnet oder nicht-indiziert bzw. listengestrichen wurden.

Hmm, ist es echt so, dass man menschliche Gegner nicht mostmortal zerlegen kann? Dann habe ich damals in meiner News vielleicht deren mutmaßliche Falschdarstellung übernommen.

In der BPjM-Entscheidung Nr. 6237, vom 05.07.2018, steht:

"Auch nach heutigen Maßstäben geht von der im Spiel enthaltenen Möglichkeit, nach dem Eliminieren von Figuren im Spiel (insbesondere der eindeutig menschlichen Überlebenden) an deren am Boden liegenden Körpern weiter Gewalthandlungen vorzunehmen, ohne dass dem Spieler dadurch ein ernsthafter Nachteil entsteht, eine erhebliche Gefahr einer sozialethischen Desorientierung für Kinder und Jugendliche aus. Hierbei muss insbesondere einbezogen werden, dass das Spiel durch die differenzierte Visualisierung und Animation derartiger Gewalteinwirkung auf die Körper (v.a. Visualisierung des Zucken der Körper mittels Ragdoll-Engine, Darstellung von Blut und das Zerbersten von Köpfen bei Einsatz des Vorschlaghammers) und das Bereitstellen einer Vielzahl von (Alltags-)Gegenständen den Spielenden zur Vornahme solcher Gewalthandlungen ermutigt."

Dead Island war überraschend, ja. Die BPjM scheint da auch eine Supersonderversion gehabt zu haben, in der keine menschlichen Gegner vorkommen (Entscheidung Nr. 6254 vom 10.01.2019).

EDIT: Hab das Zitat der BPjM etwas ergänzt, sonst fehlt Kontext.

29.12.2019 23:32 Uhr - Noxa
Bah wenn ich das lese, könnte ich schon wieder ko.... (BPjM- Entscheidung, nicht was du geschrieben hast Rigolax).

Das war nie möglich. Soweit ich das weiß ging sowas bei Dying Light.
Frage mich warum keine Sau sowas der BPjM sagt. Capcoms Anwälte waren doch dort...
Müssen doch wissen was im Spiel geht und was nicht.

Was meinst du mit nicht gekennzeichnet war? DR4 hatte zu dem Zeitpunkt schon eine USK Freigabe.

29.12.2019 23:45 Uhr - Rigolax
Bezogen auf DR4 meine ich, dass zwar Einkaufszentrum und Alltagsgegenstände als Waffen vorhanden waren, aber keine postmortale Gewalt/Splatter/Ragdoll (gegen Zombies). Zudem sind da ja offenbar (weitgehend/komplett?) menschliche Überlebende komplett immun gegen Spielergewalt. Außerdem kann man weniger Gegenstände in der Spielwelt auflesen und zu Waffen umfunktionieren.

Ich vermute ja immer noch, dass DR4 bewusst so designt wurde, dass es nicht indizierungsfähig wäre, also quasi vorab zensiert. So was hat Techland übrigens anscheinend schon bei Dying Light 2 in Aussicht gestellt, sollte die USK-Kennzeichnung Probleme machen; gibt da ein Video von GAMEZ.de offenbar mit Entwickler-Statement, das aber so einen derben Clickbait-Titel hat, dass ich es nicht verlinken werde. ;)

30.12.2019 02:24 Uhr - Noxa
Mit dieser Vermutung liegst du wohl richtig. Bezüglich DL2.. da hab ich vor einer Weile ein Interview gelesen mit dem Entwickler. Der meinte das er ziemlich sicher ist dass das hier erscheint, also kann man davon ausgehen das es Unterschiede zum 1. Teil geben wird.

Was DR4 angeht... ich weiß es nicht. Ich habe das Gefühl als ob die BPjM Zombies keinen Freifahrtsschein geben will. Irgendwas ist da seltsam. Was es auch ist, es nervt einfach nur. Und bezüglich L4D2 bin ich skeptisch was die Listenstreichung angeht, selbst wenn Gerichte Zombies freisprechen die BPjM fungiert als letzte Schranke.

Würde auch gern wissen warum die Indizierung nicht per Gericht aufgehoben wird, wenn die doch eh schon dort sind. Und niemand steht über dem Gericht, auch nicht die BPjM.


30.12.2019 03:37 Uhr - Horstferatu
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29.12.2019 21:28 Uhr schrieb DanTheKraut
Da wird wohl ein neues L4D Spiel in den Startlöchern stehen.

Ja, nennt sich Back for Blood. Kommt im laufe des jahres 2020

30.12.2019 10:45 Uhr - fidezi
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30.12.2019 02:24 Uhr schrieb Noxa
Und bezüglich L4D2 bin ich skeptisch was die Listenstreichung angeht, selbst wenn Gerichte Zombies freisprechen die BPjM fungiert als letzte Schranke.

Würde auch gern wissen warum die Indizierung nicht per Gericht aufgehoben wird, wenn die doch eh schon dort sind. Und niemand steht über dem Gericht, auch nicht die BPjM.

Für die Aufhebung einer Beschlagnahmung bzw. den Ausschluss des objektiven Tatbestandes des § 131 StGB und der Aufhebung einer Indizierung bestehen unterschiedliche Rechtliche Anforderungen.
Auch sind unterschiedliche Gerichte für die entsprechenden Verfahren zuständig.
Die § 131 StGB Frage wird, da es um die Vorrausetzung von Strafrechtsnormen sowie um Beschlüsse von Strafgerichten geht auch vor den Strafgerichten verhandelt (es ist also der ordentliche Rechtsweg gegeben).
Wer gegen die BpJM bzw. ihre Entscheidungen gerichtlich vorgehen will muss dies vor den Verwaltungsgerichten tun siehe auch § 25 JUSchG.

30.12.2019 13:10 Uhr - Rigolax
1x
Außerdem sind die Indizierungen doch unanfechtbar geworden, oder nicht? Man müsste wohl zunächst eine reguläre Listenstreichung bei der Behörde bemühen und wenn diese abgelehnt werden würde, stünde dagegen der Rechtsbehelf auf dem Verwaltungsrechtsweg offen.

30.12.2019 13:29 Uhr - Baysongor
29.12.2019 23:17 Uhr schrieb Teufels-Hofnarr
29.12.2019 21:28 Uhr schrieb DanTheKraut
Da wird wohl ein neues L4D Spiel in den Startlöchern stehen.


Das Gerücht hält sich schon länger, würd mich aber echt freuen, wenn da endlich
mal was kommen würde.


wie Horstferatu schon geschrieben hat, haben turtle rock studios, die entwickler von L4D, bereits im märz ein spin-off(?) mit dem titel back 4 blood angekündigt. es gibt allerdigns noch keine weiteren infos.

30.12.2019 13:45 Uhr - kuhpunkt
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30.12.2019 13:29 Uhr schrieb Baysongor
29.12.2019 23:17 Uhr schrieb Teufels-Hofnarr
29.12.2019 21:28 Uhr schrieb DanTheKraut
Da wird wohl ein neues L4D Spiel in den Startlöchern stehen.


Das Gerücht hält sich schon länger, würd mich aber echt freuen, wenn da endlich
mal was kommen würde.


wie Horstferatu schon geschrieben hat, haben turtle rock studios, die entwickler von L4D, bereits im märz ein spin-off(?) mit dem titel back 4 blood angekündigt. es gibt allerdigns noch keine weiteren infos.


Das ist kein Spin-Off und hat mit Left 4 Dead (bis auf die Spielmechanik) nichts zu tun. L4D gehört Valve und nach der Trennung von Valve machen die Turtle Rock Studios ihr eigenes Ding.

30.12.2019 13:47 Uhr - kuhpunkt
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30.12.2019 13:52 Uhr - Noxa
Ziemlich kompliziert... aber danke fidezi, wieder was gelernt. Eine wirklich informative Seite :)

Edit: und auch Rigolax natürlich. Du könntest ja nächstes Jahr wieder mal bei der BPjM fragen was da mit L4D2 los ist, falls man wieder nichts hört. Und auch freundlich auf diese DR Menschenssache bzw Fakt hinweisen.

30.12.2019 14:06 Uhr - fidezi
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30.12.2019 13:10 Uhr schrieb Rigolax
Außerdem sind die Indizierungen doch unanfechtbar geworden, oder nicht? Man müsste wohl zunächst eine reguläre Listenstreichung bei der Behörde bemühen und wenn diese abgelehnt werden würde, stünde dagegen der Rechtsbehelf auf dem Verwaltungsrechtsweg offen.


Die damaligen Indizierungen dürften in der Tat bestandskräftig sein. Gegen die Entscheidungen (zumindest denen im Regelverfahren) ist spätestens 1 Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung durch die BPJM (Anfechtungs-)Klage einzureichen, vergleiche § 74 Absatz 1 Satz 2 VwGO. Ein vorheriges Widerspruchsverfahren ist aufgrund der Sonderregelung des § 25 Absatz 4 JuSchG entgegen von § 68 VwGO nicht erforderlich. (Die BPjM ist zwar eine selbstständige Bundesoberbehörde aber gerade keine oberste Bundesbehörde im Sinne von § 68 Absatz 1 Nr.1 VwGO, so dass diese Sonderregelung erforderlich war.)
Man müsste einen Streichungsantrag stellen und würde dann gemäß § 25 JuSchG gegen die Ablehnung der Streichung vorgehen. Statthafte Klageart wäre wohl die Verpflichtungsklage ( § 42 Absatz 1 VwGO), Klagegegner der Bund vertreten durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vgl. § 25 Absatz 3 JuSchG und das zuständiges Gericht das Verwaltungsgericht Köln.

30.12.2019 14:19 Uhr - Noxa
ok fidezi... ich hab hier noch was: Warum wurde bei den Titeln die Beschlagnahme nur formell aufgehoben? Hier hätte man es doch gleich "richtig" machen können.

Edit: Dead Rising/Wolfenstein 3D. Bei L4D2 vermutlich auch.

30.12.2019 14:35 Uhr - CrazySpaniokel79
https://youtu.be/OEvawe0fjpQ
LFD3

30.12.2019 15:38 Uhr - Rigolax
1x
30.12.2019 14:19 Uhr schrieb Noxa
ok fidezi... ich hab hier noch was: Warum wurde bei den Titeln die Beschlagnahme nur formell aufgehoben? Hier hätte man es doch gleich "richtig" machen können.

Edit: Dead Rising/Wolfenstein 3D. Bei L4D2 vermutlich auch.


Ggf. äußert sich fidezi nochmal, da er offenbar juristische Vorbildung hat. Aber jedenfalls ist das, glaub ich, kein Pick-and-Choose bei den Gerichten. AFAIK prüfen die zunächst auf formelle Fehler bzw. Aspekte und wenn sie da bereits die Notwendigkeit der Aufhebung des Beschlusses feststellen, dann geht's gar nicht mehr um den eigentlichen Tatbestand; ggf. äußern sie sich dann aber noch nebenbei dazu (sog. Obiter dictum).

30.12.2019 16:00 Uhr - Noxa
Wirklich interessant wie das so abläuft. Eine Sache fällt mir noch ein dann war es das.. Das Bundesverfassungsgericht ist doch die höhste Instanz. Warum gehen die Publisher etc. nicht einfach dorthin. Wenn das quasi die Chefetage ist könnte dort doch alles entschieden werden.

30.12.2019 16:33 Uhr - fidezi
2x
30.12.2019 16:00 Uhr schrieb Noxa
Wirklich interessant wie das so abläuft. Eine Sache fällt mir noch ein dann war es das.. Das Bundesverfassungsgericht ist doch die höhste Instanz. Warum gehen die Publisher etc. nicht einfach dorthin. Wenn das quasi die Chefetage ist könnte dort doch alles entschieden werden.

Weil sie es nicht können, die Verfassungsbeschwerde ist ein sogenannter außerordentlicher Rechtsbehelf und damit von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Eine (Urteils-) Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 90 Absatz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz erst zulässig wenn der statthafte Rechtsweg erschöpft wurde.
Mann muss also gegen einen Verwaltungsakt unter umständen erst beim Verwaltungsgericht klagen, dann weiter zum Oberverwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht und erst gegen dessen letztinstanzlichen Urteil ist dann unter umständen einer Verfassungsbeschwerde zulässig. Auch prüft das Bundesverfassungsgericht nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrecht primär die Grundrechte und Grundrechts gleichen Rechte (vgl. Art. 93 Nr.4a GG). Das Bundesverfassungsgericht fragt sich "nur" ob z.B. Art 5 Absatz 3 GG (Die Kunstfreiheit) nicht ausreichend von den Fachgerichten bei der Auslegung bzw. Anwendung des § 131 StGB berücksichtigt wurde. Wie die einzelnen Tatbestandsmerkmale im § 131 StGB auszulegen sind ist Sache der Fachgerichte, hier konkret der Strafgerichte.
Um vielleicht im Bild zu bleiben es kann nicht jeder wegen jeder Sache gleich den Chef sprechen wollen. Außerdem kennt sich die Chefetage mit bestimmten Spezialmaterien nicht so gut aus wie der Leiter der entsprechenden Fachabteilung (hier das Strafrecht) sondern überwacht ob die grobe Richtung und Grundwerte des Unternehmen gewahrt bleiben.(hier die Wertungen des Grundgesetzes als Grundlage der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland).

30.12.2019 16:55 Uhr - Noxa
Das war wirklich informativ. Danke Euch für die ganzen Infos, klasse.

30.12.2019 17:39 Uhr - Noxa
Moment, mir wird gerade klar dass das Bundesverfassungsgericht so jegliche Verantwortung von sich weist?

Ein Beispiel: 131er landet dort. Die sagen ja, Kunstfreiheit wurde nicht berücksichtigt.

Dann bestätigt das Verwaltungsgericht die Entscheidung Titel bleibt indiziert- und fertig. Das ist doch schrecklich, oder nicht? Vermutlich versteh ich da irgendwas nicht.

30.12.2019 18:11 Uhr - fidezi
2x
30.12.2019 17:39 Uhr schrieb Noxa
Moment, mir wird gerade klar dass das Bundesverfassungsgericht so jegliche Verantwortung von sich weist?

Ein Beispiel: 131er landet dort. Die sagen ja, Kunstfreiheit wurde nicht berücksichtigt.

Dann bestätigt das Verwaltungsgericht die Entscheidung Titel bleibt indiziert- und fertig. Das ist doch schrecklich, oder nicht? Vermutlich versteh ich da irgendwas nicht.

Die Grund Folgen einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde sind auch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt dort heißt es in § 95 BVerfGG:

(1) Wird der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Vorschrift des Grundgesetzes und durch welche Handlung oder Unterlassung sie verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht kann zugleich aussprechen, daß auch jede Wiederholung der beanstandeten Maßnahme das Grundgesetz verletzt.
(2) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung stattgegeben, so hebt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung auf, in den Fällen des § 90 Abs. 2 Satz 1 verweist es die Sache an ein zuständiges Gericht zurück.
(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären.[…]

Das Bundesverfassungsgericht hebt im Falle einer erfolgreichen Urteilsverfassungsbeschwerde das Angefochtene Urteil auf und verweist die Rechtssache an eine andere Kammer des zuständigen Gerichts, welches die Sache unter strikter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu zu beurteilen hat. Das sagt also nichts zwangsläufig darüber aus ob der Kläger nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde im Endergebnis Erfolg hat, das hängt stark vom Einzelfall ab. Das Gericht könnte unter umständen auch das alte Ergebnis aufrechterhalten wenn es eine neue (verfassungsrechtlich) Tragfähige Begründung findet. Dieses Neue Urteil kann dann natürlich wieder Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein. Dies kann zuweilen zu einem juristischen "Kleinkrieg" zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten führen. Fragt mal einen Strafverteidiger zu Sitzblockaden bei Demonstrationen und deren Strafrechtlichen und Verfassungsrechtlichen Implikation und der sogenannten Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH (wichtige Normen wahre § 240 StGB und Art.8 sowie Art.103 Absatz 2 GG)...

30.12.2019 18:39 Uhr - Noxa
Ah ok hatte da was falsch verstanden. Nochmals danke fidezi.

30.12.2019 18:49 Uhr - Noxa
So. wenn mir jemand meine letzte Frage beantworten könnte dann wäre ich glücklich. Mir ist aufgefallen das wenn ein Antrag auf vorzeitige Listenstreichung abgelehnt wird, es die Publisher auch Jahre danach einfach dabei belassen. Hier stelle ich mir die Frage warum?

Beispiel Quake 3 Arena. 2012 wurde der Antrag abgelehnt. Paar Jahre später hätten die doch einen neuen stellen können warum macht man sowas nicht?

Ich habe die Befürchtung dass das auch bei Dead Rising der Fall sein wird, und das Spiel ewig auf dieser Liste bleibt.

30.12.2019 18:59 Uhr - The Undertaker
3x
User-Level von The Undertaker 35
Erfahrungspunkte von The Undertaker 56.303
Weil ein Antrag Geld kostet (glaube ca. 1500 €) und man neue Argumente finden muss, um die BPjM zu überzeugen. So schnell ändert sich ihre Meinung ja nicht

30.12.2019 19:14 Uhr - Noxa
Das ist bitter. Aber jetzt seid ihr erlöst von meiner Fragerei. Danke an alle für die Antworten.

30.12.2019 19:16 Uhr - fidezi
Bezüglich der Kosten für Amtshandlungen der BPJM, die auf Antrag ergehen gilt die auf Grundlage des § 21 Absatz 10 Satz 2 JuSchG erlassene Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kurz GebO-BPjM in deren Anlage Blatt sind die Gebührenrahmen enthalten.
Da kommt es dann darauf an was der Antragsteller beantragt hat (Vorzeitige Listenstreichung oder Feststellung mangelnder Inhaltsgleichheit), ob eine Stattgebende oder Ablehnende Entscheidung ergeht und in welcher Besetzung die BPjM entscheidet. In großer Besetzung (12er Gremium) kostet eine Listenstreichung z.B. 1.500 € bis 2.600 € bei Widersprüchen können sich die Kosten noch erhöhen vgl. Anlage zu § 3 GebO-BPjM auf bis zu 3.700 €. Die Gebühren sind natürlich im Voraus zu Zahlen sonst bearbeitet die BPJM den Antrag womöglich nicht § 2 GebO-BPjM.

31.12.2019 03:44 Uhr - Horstferatu
User-Level von Horstferatu 2
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bin gespannt, ab wann L4D2 uncut auf steam erscheint

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