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Veröffentlicht am von The Undertaker

Wrong Turn - US-Collection mit den Teilen 1-5 wurde beschlagnahmt

Vor Gericht auch eingezogen, weil Teil 5 gegen §131 StGB verstoße (UPDATE)

Der Horrorfilm Wrong Turn (2003) kam ungeschnitten mit FSK 16-Freigabe in Deutschland heraus und zog fünf Fortsetzungen nach sich. Vier Jahre nach dem Erstling kam Dead End nur um 2,5 Minuten geschnitten bei uns auf dem Markt. Bei Teil 3 - Left for Dead (2009) gab es dann zum ersten und einzigen Mal in der Reihe gleich zwei zensierte Versionen: die um etwa 1,5 Minuten entschärfte SPIO/JK-Fassung und die um sieben Minuten zensierte KJ-Version.

Bei Teil 4 - Bloody Beginnings (2011) fehlten 6,5 Minuten und Teil 5 - Bloodlines (2012) ließ in der KJ-Veröffentlichung dann zwei Minuten vermissen. Erst der sechste und bisher letzte Teil, Last Resort (2014) kam überraschenderweise wieder komplett unzensiert mit FSK-Freigabe heraus.

Während Teil 3 bereits 2013 in der gekürzten SPIO/JK-DVD auf Liste B indiziert wurde, waren die anderen drei Filme lange verschont geblieben. Bis 2016, als die US-Box bei der BPjM landete und wo sie auch beim vierten Film einen möglichen Verstoß gegen §131 StGB sah. Teil 2 und 5 wurden wegen einfacher Jugendgefährdung auf Liste A indiziert.

Erst Nameless Media brachte die Teile 2-5 ungekürzt auf Deutsch im März 2019 heraus (wir berichteten). Im BPjM-Report zum Jahresabschluss wurde jetzt bekannt, dass die US-Box bereits im Juli 2018 vom Landgericht Fulda nach §131 StGB beschlagnahmt wurde. Im Dezember 2018 erfolgte dann sogar beim AG Bad Hersfeld die Einziehung. Auf welche Teile sich diese Beschlüsse genau beziehen ist unklar, die Gerichte könnten auch bei den Teilen 2 und 5, die von der BPjM "nur" auf Liste A indiziert wurden, einen Verstoß gesehen haben. Wir haben dazu bei der BPjM nachgefragt und werden die Antwort dann hier ergänzen.

Update 13.01.2020: nach Rückfrage bei der BPjM wurde uns bestätigt, dass das Gericht den 5. Teil als strafrechtlich relevant nach §131 StGB bewertet hat. Eine Bewertung der anderen Filme hat das Gericht explizit nicht vorgenommen, sondern die Strafrechtsrelevanz offengelassen.

Mehr zu: Wrong Turn 3 - Left for Dead (OT: Wrong Turn 3, 2009)

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Mehr zu: Wrong Turn 4 - Bloody Beginnings (OT: Wrong Turn 4: Bloody Beginnings, 2011)

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Mehr zu: Wrong Turn 5 - Bloodlines (OT: Wrong Turn 5: Bloodlines, 2012)

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Kommentare

29.12.2019 19:00 Uhr - DanTheKraut
7x
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Dann kann man ja jetzt Einspruch gegen diese Witz-Entscheidung einlegen :)

Traurig, dass sich mal wieder ein Richter dazu hinreißen lassen hat, aber wahrscheinlich mangelt es deutschen Richtern wie den Parteien an der nötigen Kompetenz für sowas.

Wahrscheinlich dürfte es hier wie bei der Halloween Collection sein, dort wurde auch nur Halloween 2 beschlagnahmt und der Rest blieb auf Liste A.

29.12.2019 19:20 Uhr - deNiro
7x
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Aus rein nostalgischer Sicht, irgendwie sogar eine witzige Nachricht.

Jeder der die Filme ungeschnitten haben möchte, hat diese ohnehin schon im Regal stehen und kann über diese Entscheidung eh lachen.

29.12.2019 19:22 Uhr - DanTheKraut
3x
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Witzig wäre es ja, wenn der Richter Szenen beanstandet hätte, welche ebenfalls in der FSK geprüften Version vorhanden waren ^^

29.12.2019 19:38 Uhr - BigPokerKing
3x
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Absolut übertrieben...

29.12.2019 19:59 Uhr - 666broly22
1x
Welcome back to the Past!!! Ich dachte zwar wir leben im 21. Jahrhundert oder so, aber anscheinend doch nicht. Es hat eigentlich immer geheißen, Deutschland sei ein freies Land und freies Volk, glaube ich aber weniger, wenn einem hier so stark vorgeschrieben wird, WAS man als ÜBER 30 jähriger gucken, oder spielen darf.
Sowas kotzt einen echt an!!! Armes Deutschland 😡😤😎

29.12.2019 20:00 Uhr - Schwaab96
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Ich wäre mal dafür, das der Film §131 beschlagnahmt wird. Wo kann man sowas beantragen?

29.12.2019 20:07 Uhr - cb21091975
Die US-Collection mit allen Teilen war bisher auf Liste B indiziert,wegen dem 3.Teil. Bisher war/ist kein weiterer Teil offiziell indiziert..

29.12.2019 20:12 Uhr - The Undertaker
1x
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Doch! Der BPjM-Report gibt dort seit Jahren die Auskunft, dass die B-Indizierung auch wegen Teil 4 erging und 2&5 auf A indiziert wurden

https://www.directupload.net/file/d/5682/a88raa6q_jpg.htm

29.12.2019 20:27 Uhr - Ludwig
2x
29.12.2019 19:59 Uhr schrieb 666broly22 wenn einem hier so stark vorgeschrieben wird, WAS man als ÜBER 30 jähriger gucken, oder spielen darf.

Weder die Indizierung noch die Beschlagnahme verbieten es Dir, die betroffen Spiele und Filme zu besitzen und zu nutzen. Die Beschaffung wird halt nur schwerer. Und ja, das nervt gewaltig. Trotzdem geht Deine Kritik ein wenig an der Realität vorbei.

29.12.2019 20:35 Uhr - Rigolax
1x
29.12.2019 20:27 Uhr schrieb Ludwig
29.12.2019 19:59 Uhr schrieb 666broly22 wenn einem hier so stark vorgeschrieben wird, WAS man als ÜBER 30 jähriger gucken, oder spielen darf.

Weder die Indizierung noch die Beschlagnahme verbieten es Dir, die betroffen Spiele und Filme zu besitzen und zu nutzen. Die Beschaffung wird halt nur schwerer. Und ja, das nervt gewaltig. Trotzdem geht Deine Kritik ein wenig an der Realität vorbei.


Na ja, also eine Beschlagnahme (nach § 131 StGB) verbietet die Verbreitung und die Produktion zur Verbreitung. Wie sollen denn entsprechende Werke an den Endnutzer/Besitzer kommen, wenn sie nicht verbreitet oder überhaupt produziert werden (können)? Natürlich ist der nun berechtigte Einwand, dass es im Ausland ja nicht derartige Verbote gibt und man sie daher beziehen kann, aber das überzeugt halt nicht, wenn wir Deutschland als Maßstab nehmen; anderes gesagt, muss man dann doch froh sein, dass die hiesige Verbotspolitik nicht Allgemeingültigkeit hat, nicht einmal bezogen auf die Rest-EU. Das ist ja die Realität.

Bei der Indizierung (auf A) ist es abgemildert zumindest vergleichbar, da diese die Wirtschaftlichkeit eines Produkts massiv einschränkt. Wobei das auch daran liegen mag, dass dann doch nie derart massiv viel indiziert wurde (bis in die Gegenwart), so dass sich (genötigter Weise) entsprechende Strukturen gebildet hätten, um eine rechtskonforme reguläre An-Die-Person-Beringung zu gewährleisten (was sicherlich auch zum Teil an dem relativ freien Privatimport aus dem Ausland liegt).

29.12.2019 20:37 Uhr - Intofilms
3x
Ich bin ja Laie. Aber ich habe mich schon oft gefragt, wie es überhaupt sein kann, dass ein so schwerer Eingriff (in die Berufsfreiheit, Kunstfreiheit...?) dann nicht wenigstens ganz genau begründet und vollkommen transparent sein muss. Es kann doch nicht sein, dass bei so einer VÖ (mit mehreren Filmen) am Ende völlig „unklar“ ist, welcher Film nun der wahre Übeltäter ist (bzw. Mehrzahl: welche Filme)...

Edit:
Rigolax, du bist anscheinend rechtskundig. Weißt du vielleicht Genaueres...?

29.12.2019 20:52 Uhr - Alex_Gorbatschow
5x
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Und unsere Medien regen sich über Zensur in anderen Ländern auf, dabei tritt Deutschland die Kunstfreiheit selber mit Füßen...

29.12.2019 20:55 Uhr - Alex_Gorbatschow
5x
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29.12.2019 20:37 Uhr schrieb Intofilms
Ich bin ja Laie. Aber ich habe mich schon oft gefragt, wie es überhaupt sein kann, dass ein so schwerer Eingriff (in die Berufsfreiheit, Kunstfreiheit...?) dann nicht wenigstens ganz genau begründet und vollkommen transparent sein muss. Es kann doch nicht sein, dass bei so einer VÖ (mit mehreren Filmen) am Ende völlig „unklar“ ist, welcher Film nun der wahre Übeltäter ist (bzw. Mehrzahl: welche Filme)...

Edit:
Rigolax, du bist anscheinend rechtskundig. Weißt du vielleicht Genaueres...?


Deutschland begründet solche Schritte mit dem Jugendschutz. Dabei bleibt es faktisch weiterhin Zensur und dieser Jugendschutz ist damit nur eine faule Ausrede, ähnlich wie in Diktaturen, die nach dem Motto: "Wir wissen was gut für euch ist!" handeln!

29.12.2019 21:30 Uhr - meteor83
4x
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Absolut lächerlich diese Beschlagnahme, einfach eine FSK 18 uncut und PUNKT
Schafft doch endlich die Bpjm ab, sowas hat Null in unserer Demokratie zu suchen. Steuerverschwendung pur. Außerdem ist Wrong Turn mehr eine Horrorkomödie bzw. Fun Slasher.

Bald haben wir das Jahr 2020 und wir machen uns auf der ganzen Welt immer noch lächerlich. Weg mit dieser Verbotsdiktatur bzw. die Bevormundung von Erwachsenen. Das schränkt die Zugänglichmachung von erwachsenen deutschen Kunden erheblich und vor allem unnötig ein.

Verbote bringen nichts, es wird das Gegenteil davon erzeugt.

29.12.2019 21:37 Uhr - Rigolax
1x
29.12.2019 20:55 Uhr schrieb Alex_Gorbatschow
29.12.2019 20:37 Uhr schrieb Intofilms
Ich bin ja Laie. Aber ich habe mich schon oft gefragt, wie es überhaupt sein kann, dass ein so schwerer Eingriff (in die Berufsfreiheit, Kunstfreiheit...?) dann nicht wenigstens ganz genau begründet und vollkommen transparent sein muss. Es kann doch nicht sein, dass bei so einer VÖ (mit mehreren Filmen) am Ende völlig „unklar“ ist, welcher Film nun der wahre Übeltäter ist (bzw. Mehrzahl: welche Filme)...

Edit:
Rigolax, du bist anscheinend rechtskundig. Weißt du vielleicht Genaueres...?


Deutschland begründet solche Schritte mit dem Jugendschutz. Dabei bleibt es faktisch weiterhin Zensur und dieser Jugendschutz ist damit nur eine faule Ausrede, ähnlich wie in Diktaturen, die nach dem Motto: "Wir wissen was gut für euch ist!" handeln!


Ne, die Beschlagnahme nach § 131 StGB kann nicht (alleine) mit dem Jugendschutz begründet werden. Jugendschutz würde alleine kein Verbreitungsverbot auch an Erwachsene rechtfertigen könne, wäre nicht verfassungskonform; zumindest ist das afaik die herrschende Meinung unter Juristen. Der Schutzzweck des § 131 StGB ist opak die Wahrung des öffentlichen Friedens. Das soll wohl in die Richtung gehen, dass entsprechende Medien Gewalttaten/Täter hervorbringen könnten und der gemeine Bürger nur nachts ruhig schlafen können, wenn Vater Staat entsprechende Darstellungen aus dem Verkehr zieht.

29.12.2019 21:37 Uhr - Rigolax
1x
Nachtrag: zu der Frage, welche Filme genau betroffen sind: Müsste man sich mal den Wortlaut der Entscheidungen/Beschlüsse angucken/besorgen, vielleicht wird's dann klar. IIRC gab's aber auch durchaus Fälle, bei denen Richter in der Hinsicht mehr als schlampig waren...Ob das immer so 100% verfassungskonform bzw. haltbar ist, mag man schon anzweifeln.

29.12.2019 21:43 Uhr - DanTheKraut
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29.12.2019 21:37 Uhr schrieb Rigolax
Nachtrag: zu der Frage, welche Filme genau betroffen sind: Müsste man sich mal den Wortlaut der Entscheidungen/Beschlüsse angucken/besorgen, vielleicht wird's dann klar. IIRC gab's aber auch durchaus Fälle, bei denen Richter in der Hinsicht mehr als schlampig waren...Ob das immer so 100% verfassungskonform bzw. haltbar ist, mag man schon anzweifeln.

Das musst Du nicht einmal. Du kannst einfach bei der BPjM nachfragen, habe ich damals bei der Halloween Collection ebenfalls gemacht.

29.12.2019 21:45 Uhr - The Undertaker
5x
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Die Anfrage läuft schon und werden wir natürlich hier bekannt machen, sobald Antwort da ist :)

29.12.2019 21:45 Uhr - Alex_Gorbatschow
3x
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29.12.2019 21:37 Uhr schrieb Rigolax
29.12.2019 20:55 Uhr schrieb Alex_Gorbatschow
29.12.2019 20:37 Uhr schrieb Intofilms
Ich bin ja Laie. Aber ich habe mich schon oft gefragt, wie es überhaupt sein kann, dass ein so schwerer Eingriff (in die Berufsfreiheit, Kunstfreiheit...?) dann nicht wenigstens ganz genau begründet und vollkommen transparent sein muss. Es kann doch nicht sein, dass bei so einer VÖ (mit mehreren Filmen) am Ende völlig „unklar“ ist, welcher Film nun der wahre Übeltäter ist (bzw. Mehrzahl: welche Filme)...

Edit:
Rigolax, du bist anscheinend rechtskundig. Weißt du vielleicht Genaueres...?


Deutschland begründet solche Schritte mit dem Jugendschutz. Dabei bleibt es faktisch weiterhin Zensur und dieser Jugendschutz ist damit nur eine faule Ausrede, ähnlich wie in Diktaturen, die nach dem Motto: "Wir wissen was gut für euch ist!" handeln!


Ne, die Beschlagnahme nach § 131 StGB kann nicht (alleine) mit dem Jugendschutz begründet werden. Jugendschutz würde alleine kein Verbreitungsverbot auch an Erwachsene rechtfertigen könne, wäre nicht verfassungskonform; zumindest ist das afaik die herrschende Meinung unter Juristen. Der Schutzzweck des § 131 StGB ist opak die Wahrung des öffentlichen Friedens. Das soll wohl in die Richtung gehen, dass entsprechende Medien Gewalttaten/Täter hervorbringen könnten und der gemeine Bürger nur nachts ruhig schlafen können, wenn Vater Staat entsprechende Darstellungen aus dem Verkehr zieht.


Hört sich aber weiterhin nach klarer Zensur an.

29.12.2019 22:28 Uhr - Bill Williamson
Nur zu Info.
Die UK Fassungen sind alle Uncut, also einfach in UK kaufen und das Problem ist erledigt.
Hab sie mir alle in UK gekauft und bin voll zufrieden.


29.12.2019 22:49 Uhr - Rigolax
29.12.2019 21:45 Uhr schrieb Alex_Gorbatschow
29.12.2019 21:37 Uhr schrieb Rigolax
29.12.2019 20:55 Uhr schrieb Alex_Gorbatschow
Deutschland begründet solche Schritte mit dem Jugendschutz. Dabei bleibt es faktisch weiterhin Zensur und dieser Jugendschutz ist damit nur eine faule Ausrede, ähnlich wie in Diktaturen, die nach dem Motto: "Wir wissen was gut für euch ist!" handeln!


Ne, die Beschlagnahme nach § 131 StGB kann nicht (alleine) mit dem Jugendschutz begründet werden. Jugendschutz würde alleine kein Verbreitungsverbot auch an Erwachsene rechtfertigen könne, wäre nicht verfassungskonform; zumindest ist das afaik die herrschende Meinung unter Juristen. Der Schutzzweck des § 131 StGB ist opak die Wahrung des öffentlichen Friedens. Das soll wohl in die Richtung gehen, dass entsprechende Medien Gewalttaten/Täter hervorbringen könnten und der gemeine Bürger nur nachts ruhig schlafen können, wenn Vater Staat entsprechende Darstellungen aus dem Verkehr zieht.


Hört sich aber weiterhin nach klarer Zensur an.


Ne, weil "Zensur" ja nur Vorzensur, also Vorlagepflicht wäre nach Art. 5 GG. Harharharhar...Kann ja nicht sein, dass es in einer tollen westlichen Demokratie wie Deutschland so etwas wie "Zensur" gibt, wo kämen wir da hin.

Im ernst, in Neuseeland gibt's den "Chief Censor" von deren Office of Film and Literature Classification. Mag auch an leichten Bedeutungsunterschieden in der Sprache liegen, aber das ist wenigstens mal ehrlich.

29.12.2019 21:43 Uhr schrieb DanTheKraut
29.12.2019 21:37 Uhr schrieb Rigolax
Nachtrag: zu der Frage, welche Filme genau betroffen sind: Müsste man sich mal den Wortlaut der Entscheidungen/Beschlüsse angucken/besorgen, vielleicht wird's dann klar. IIRC gab's aber auch durchaus Fälle, bei denen Richter in der Hinsicht mehr als schlampig waren...Ob das immer so 100% verfassungskonform bzw. haltbar ist, mag man schon anzweifeln.

Das musst Du nicht einmal. Du kannst einfach bei der BPjM nachfragen, habe ich damals bei der Halloween Collection ebenfalls gemacht.


Ja, das geht natürlich auch. Wobei man dann der Interpretation der BPjM ausgeliefert ist.

29.12.2019 23:38 Uhr - Tom Öozen
6x
DB-Helfer
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Erfahrungspunkte von Tom Öozen 2.808
Hallelujah,
es geschehen doch noch Zeichen und Wunder zum Ende dieses Jahres und ein gescheiter Richter hat sich erbarmt und nochmal ein gutes Zeichen gesetzt!
Danke, danke, danke!!!
Könnte das wieder der Beginn einer neuen Ära werden?

30.12.2019 00:29 Uhr - BigPokerKing
2x
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Ach Tom, war mir klar, dass du sich daran aufgeilst!

30.12.2019 00:31 Uhr - michael2
2x
"Wrong Turn - US-Collection mit >allen< Teilen wurde beschlagnahmt"
Nein, nur die Teile 1-5 sind enthalten.

30.12.2019 01:30 Uhr - Eh Malla
1x
Teil 1 war noch recht gut, danach konnte ich nur noch Teil 4 wegen dem Splatterfaktor was abgewinnen ;)

30.12.2019 05:25 Uhr - Agregator
2x
29.12.2019 22:28 Uhr schrieb Bill Williamson
Nur zu Info.
Die UK Fassungen sind alle Uncut, also einfach in UK kaufen und das Problem ist erledigt.
Hab sie mir alle in UK gekauft und bin voll zufrieden.



Ist für mich immer so ein Thema da ich mir halt keine Filme auf englisch anschaue. Entweder auf deutsch oder gar nicht. Soll jetzt kein Vorwurf an dich sein aber manchmal nervt das eben auch das viele schreiben das viele Filme in den Uk günstiger und uncut sind.

Ansonsten ists schon ein wenig fragwürdig das man die direkt beschlagnahmt (auch wenn die auf B stand) gerade da es in letzter Zeit ja eher besser wurde was neue Indizierungen und Streichungen angeht und sogar ein Maniac mittlerweile frei ist auch wenn 2-4 von Wrong Turn schon ne gewisse Härte haben!

30.12.2019 12:10 Uhr - voorhees70
2x
Und MANIAC kommt (wenn auch die Indizierung weg ist) völlig ungeschnitten ab 23 Uhr dann auf Tele 5....!? Wo ist da die Logik ??!

30.12.2019 13:54 Uhr - Lukas
2x
Interessante und tatsächlich auch ziemlich überraschende Newsmeldung, die der Entwicklung der Spruchpraxis aus den letzten Jahren stark zuwiderläuft. Ist natürlich insofern schon ärgerlich, aber wer uns Deutsche dann direkt wieder jämmerlich im Zensursumpf versinken sieht, sollte vielleicht mal ein paar Jährchen in China oder einem ähnlich liberalen Land verbringen, das könnte beim Geraderücken des Blickes auf das große Ganze evtl. helfen. ;-)

30.12.2019 14:17 Uhr - Sidney
Ich hab mir auf einer der letzten Boersen die England-Vhs Box geholt (Dank Upscaling kein grosses Problem mit der Quali.) Da ist vorne so eine blutige Hand mit nicht allen Fingern drauf.Ist auch Teil 1-5 und duerfte somit auch bald wg. Inhaltsgleichheit weg sein. Hat grad mal 10 Euro gekostet, grins. Kein deutscher Ton, aber sowas ist bei dieser Art Film auszuhalten.

30.12.2019 14:56 Uhr - FdM
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Geht es bei der US Beschlagnahme vielleicht um den einen Teil wo da irgendwas mit Klarnamen oder so war ? Irgendeinen Teil haben se doch da zwischendurch verändert,weil irgendwelche Leute geklagt hatten....ich komm nicht ganz drauf, aber irgendetwas war da doch...

30.12.2019 15:26 Uhr - HATEMONGER
Das überrascht mich jetzt schon... Filme wie Tanz der Teufel, Dawn of the Dead und Maniac, die "bösesten" Filme ever, werden von sämtlichen Listen gestrichen, stehen im Mediamarkt für unter zehn Euro im Regal (ok, Maniac [noch] nicht), und irgend ein Richter (m/w/d) beschlagnahmt eine Wrong Turn Box?
Verleiht der Situation mit Sicherheit etwas groteskes, aber bedenklich ist es schon.

30.12.2019 15:54 Uhr - humptydumpty
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30.12.2019 14:56 Uhr schrieb FdM
Geht es bei der US Beschlagnahme vielleicht um den einen Teil wo da irgendwas mit Klarnamen oder so war ? Irgendeinen Teil haben se doch da zwischendurch verändert,weil irgendwelche Leute geklagt hatten....ich komm nicht ganz drauf, aber irgendetwas war da doch...
Nein, das war der letzte Teil. Außerdem werden Filme wegen so etwas weder indiziert noch nach §131 beschlagnahmt.

30.12.2019 16:05 Uhr - FdM
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30.12.2019 15:54 Uhr schrieb humptydumpty
30.12.2019 14:56 Uhr schrieb FdM
Geht es bei der US Beschlagnahme vielleicht um den einen Teil wo da irgendwas mit Klarnamen oder so war ? Irgendeinen Teil haben se doch da zwischendurch verändert,weil irgendwelche Leute geklagt hatten....ich komm nicht ganz drauf, aber irgendetwas war da doch...
Nein, das war der letzte Teil. Außerdem werden Filme wegen so etwas weder indiziert noch nach §131 beschlagnahmt.


Ob jetzt Filme deshalb beschlagnahmt werden oder nicht,dazu habe ich keine Info....allerdings gab es doch damals so etwas ähnliches mit dem Kannibalen von Rothenburg...da ging es doch auch erstmal um das Persönlichkeitsrecht...
Wenn es hier bei Wrong Turn um einen anderen Teil ging (zumindest war da etwas mit Fassung gegen geblurrte austauschen oder so), ist jenes hier zumindest nicht zutreffend.

30.12.2019 16:07 Uhr - joerg6662005
Ich glaube das diese Beschlagnahmung daher rührt, dass es sich bei der Box um eine US Box handelt die keinen Prüfstempel der FSK hat. Alles was nicht geprüft ist gilt laut deutschem Recht als illegal. Deswegen bin ich der Meinung, dass es nicht am Inhalt der Filme liegt, sondern ein juristischer Einzelfall ist.

30.12.2019 16:15 Uhr - humptydumpty
4x
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30.12.2019 16:07 Uhr schrieb joerg6662005
Ich glaube das diese Beschlagnahmung daher rührt, dass es sich bei der Box um eine US Box handelt die keinen Prüfstempel der FSK hat. Alles was nicht geprüft ist gilt laut deutschem Recht als illegal. Deswegen bin ich der Meinung, dass es nicht am Inhalt der Filme liegt, sondern ein juristischer Einzelfall ist.
Das ist völliger Quatsch. Ungeprüft hat nicht das geringste mit "illegal" zu tun. Ungeprüfte Titel unterliegen lediglich gewissen Vertriebsbeschränkungen, die sich aus dem Jugendschutzgesetz ergeben.

30.12.2019 16:30 Uhr - Ludwig
2x
29.12.2019 20:35 Uhr schrieb Rigolax
29.12.2019 20:27 Uhr schrieb Ludwig
29.12.2019 19:59 Uhr schrieb 666broly22 wenn einem hier so stark vorgeschrieben wird, WAS man als ÜBER 30 jähriger gucken, oder spielen darf.

Weder die Indizierung noch die Beschlagnahme verbieten es Dir, die betroffen Spiele und Filme zu besitzen und zu nutzen. Die Beschaffung wird halt nur schwerer. Und ja, das nervt gewaltig. Trotzdem geht Deine Kritik ein wenig an der Realität vorbei.


Na ja, also eine Beschlagnahme (nach § 131 StGB) verbietet die Verbreitung und die Produktion zur Verbreitung. Wie sollen denn entsprechende Werke an den Endnutzer/Besitzer kommen, wenn sie nicht verbreitet oder überhaupt produziert werden (können)? Natürlich ist der nun berechtigte Einwand, dass es im Ausland ja nicht derartige Verbote gibt und man sie daher beziehen kann, aber das überzeugt halt nicht, wenn wir Deutschland als Maßstab nehmen; anderes gesagt, muss man dann doch froh sein, dass die hiesige Verbotspolitik nicht Allgemeingültigkeit hat, nicht einmal bezogen auf die Rest-EU. Das ist ja die Realität.

Also ich konnte mir bisher problemlos alle nach §131 StGB beschlagnahmten Medien aus dem Ausland besorgen. Und ein paar Filme konnte ich sogar in Deutschland erwerben, von Händlern denen die Gesetze offenbar sch...egal waren.

30.12.2019 16:52 Uhr - Rigolax
2x
30.12.2019 16:30 Uhr schrieb Ludwig Also ich konnte mir bisher problemlos alle nach §131 StGB beschlagnahmten Medien aus dem Ausland besorgen. Und ein paar Filme konnte ich sogar in Deutschland erwerben, von Händlern denen die Gesetze offenbar sch...egal waren.


Kann schon rechtmäßig gewesen sein, wenn Händler Trägermedien auf Nachfrage an Einzelpersonen abgeben. Verboten ist eigentlich nur die Verbreitung im leicht engeren, rechtlichen Sinne. Nach dem BGH: "Ein 'Verbreiten' im strafrechtlichen Sinne setzt dann eine körperliche Weitergabe des Mediums voraus, die darauf gerichtet ist, das Medium seiner Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, der nach Zahl und Individualität so groß ist, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist" (12. 7. 2007, Az. I ZR 18/04). Für eine reguläre Distribution ist da jedenfalls kein Platz mehr, davon abgesehen, dass die Rechtslage auch derart abschreckend sein dürfte, dass niemand gewillt sein dürfte, die Grenzen auszutesten.

30.12.2019 17:12 Uhr - FdM
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30.12.2019 16:52 Uhr schrieb Rigolax
30.12.2019 16:30 Uhr schrieb Ludwig Also ich konnte mir bisher problemlos alle nach §131 StGB beschlagnahmten Medien aus dem Ausland besorgen. Und ein paar Filme konnte ich sogar in Deutschland erwerben, von Händlern denen die Gesetze offenbar sch...egal waren.


Kann schon rechtmäßig gewesen sein, wenn Händler Trägermedien auf Nachfrage an Einzelpersonen abgeben. Verboten ist eigentlich nur die Verbreitung im leicht engeren, rechtlichen Sinne. Nach dem BGH: "Ein 'Verbreiten' im strafrechtlichen Sinne setzt dann eine körperliche Weitergabe des Mediums voraus, die darauf gerichtet ist, das Medium seiner Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, der nach Zahl und Individualität so groß ist, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist" (12. 7. 2007, Az. I ZR 18/04). Für eine reguläre Distribution ist da jedenfalls kein Platz mehr, davon abgesehen, dass die Rechtslage auch derart abschreckend sein dürfte, dass niemand gewillt sein dürfte, die Grenzen auszutesten.


Da war mal irgendwas mit 131er und von Hand zu Hand weitergabe,sprich : Ein beschlagnahmter Film darf weder öffentlich beworben noch (z.b. per Onlineangebot) öffentlich angeboten werden,wenn ich allerdings z.B. dich jetzt kennen würde und in einen Direktverkauf bringen kann,ist der Verkauf dann erlaubt (zumindest mein alter Stand,kann sein,dass sich jenes mittlerweile geändert hat)...

30.12.2019 17:35 Uhr - fidezi
1x
30.12.2019 16:52 Uhr schrieb Rigolax
Kann schon rechtmäßig gewesen sein, wenn Händler Trägermedien auf Nachfrage an Einzelpersonen abgeben. Verboten ist eigentlich nur die Verbreitung im leicht engeren, rechtlichen Sinne. Nach dem BGH: "Ein 'Verbreiten' im strafrechtlichen Sinne setzt dann eine körperliche Weitergabe des Mediums voraus, die darauf gerichtet ist, das Medium seiner Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, der nach Zahl und Individualität so groß ist, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist" (12. 7. 2007, Az. I ZR 18/04). Für eine reguläre Distribution ist da jedenfalls kein Platz mehr, davon abgesehen, dass die Rechtslage auch derart abschreckend sein dürfte, dass niemand gewillt sein dürfte, die Grenzen auszutesten.

Der Begriff des Verbreiten im Rahmen des Strafrechtes ist zwar im einzelnen tatsächlich etwas schwierig zu fassen, wie die von dir genannte zivilrechtliche Entscheidung des BGH zeigt aber auch nicht uferlos.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich im Hinblick auf Art 5 GG zum Begriff des Verbreitens geäußert (vgl. BVerfG NJW 12, 1498, 1499f):

"Das Tatbestandsmerkmal des "Verbreitens" wird jedoch unter Verletzung der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 GG überdehnt, wenn im Einzelfall die Weitergabe eines einzelnen Exemplars einer Schrift zwischen zwei Personen für ausreichend erachtet wird, ohne dass anhand konkreter Tatsachen belegt ist, dass die Schrift weiteren Personen zugänglich gemacht werden sollte."

Ich kenne auch einen (Teil) Nichteröffnungsbeschluss des 4. Strafsenates vom OLG Hamm vom 10.12.2002 in der die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen Videothekenbetreiber abgelehnt wurde dem vorgeworfen wahr in mindestens 110 Fällen Schriften entgegen § 131 StGB an volljährige Personen abgegeben zu haben. Das OLG sah es als erforderlich an das dem Angeschuldigten nur dann ein verbreiten im Sinne des § 131 StGB vorzuwerfen ist wenn er es an die betreffenden Personen in der ABSICHT abgegeben hätte das diese es weiteren Personen in einem unbestimmten Umfang zugänglich machen wollen.
Trotzdem bleibt die Rechtslage heikel andere Gerichte bzw. Richter könnten dies anders sehen insbesondere wenn im größeren Maßstab gehandelt wird.
Außerdem verbleibt es bei möglichen anderen Straftaten z.B. § 27 Absatz 1 Nr.1 JuSchG in Kombination mit Absatz 3 sogar als Fahrlässigkeitsdelikt. Von der tatsächlichen Abschreckungswirkung ganz abgesehen...

30.12.2019 17:39 Uhr - Calahan
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29.12.2019 23:38 Uhr schrieb Tom Öozen
Hallelujah,
es geschehen doch noch Zeichen und Wunder zum Ende dieses Jahres und ein gescheiter Richter hat sich erbarmt und nochmal ein gutes Zeichen gesetzt!
Danke, danke, danke!!!
Könnte das wieder der Beginn einer neuen Ära werden?


Moin Tom, hatte Dich schon vermisst, oller Liquidator.

31.12.2019 09:45 Uhr - Roughale
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Da wollte ein Richter wohl Aufmerksamkeit, die hat er nun bekommen - nur warum regt sich darüber überhaupt noch jemand auf? OK, Minderjährige dürfen das gerne, aber kaufen die noch Filme? Alles heisse Luft mal wieder...

31.12.2019 10:36 Uhr - Boo´ya Man
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Naja nach Teil 2 hätte auch Schluss sein können aber warum ein gut laufendes , angehendes, Franchises bis zum äußersten nicht den Profit heraus melken?

Ob das bevorstehende Reboot (?) was taugt wird sich zeigen.

31.12.2019 14:12 Uhr - redvega389
Was für ein Witz,dieser Richter gehört sich selbst beschlagnahmt und nicht diese Box,was für ein lächerlicher Erbsenzähler,immer wenn es bei uns einen Schritt vorwärts mit de indizierungen und Entschlagnahmungen geht Folgen drei Schritte Rückwärts,armes Deutschland.

31.12.2019 14:14 Uhr - redvega389
Ich hoffe das sich ein Label findet das die Reihe von der Beschlagnahmung hollt.

31.12.2019 17:12 Uhr - Ragory
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29.12.2019 23:38 Uhr schrieb Tom Öozen
Hallelujah,
es geschehen doch noch Zeichen und Wunder zum Ende dieses Jahres und ein gescheiter Richter hat sich erbarmt und nochmal ein gutes Zeichen gesetzt!
Danke, danke, danke!!!
Könnte das wieder der Beginn einer neuen Ära werden?


Gib's zu, Tom. Du warst in Fulda und hast den Richter bestochen. ;-)

31.12.2019 22:18 Uhr - jimmymadrid
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ich hab noch nicht alle da entweder nur als mediabook in einer unglaublich überteuerten box oder als bootlegs zu bekommen... und die ausländischen blurays werde ich mir nicht zulegen da ich auch wenn die dialoge der jeweiligen filme alles andere als oscarreif sind dann doch die deutschen auflagen bevorzuge... daher hoffe ich auf alsbaldige V. Ö. s in amarays... einen guten rutsch an alle mitglieder des schnittberichteteams allen helfern und usern dieser tollen seite(ja auch an unsere geliebten trolle) und allen die diese seite noch entdecken mögen... in diesem sinne bis zu nächsten jahr...

01.01.2020 21:01 Uhr - sagota
warum machen sich hier so viele verrückt? die filme sind mist!(außer teil 1) daher gibts doch nix was schlimm daran is. ...und wir habens nun 2020 und weiterhin heulen alle rum wegen beschlagnahmt , indizierung etc... man kann fast alles importieren. jeder hat die wahl ins ausland geld zu lassen. irgendwann merken es die politiker und ändern die gesetze da "wo das geld ist, da gehen wir"

06.01.2020 21:35 Uhr - Seán
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Auf welche Teile sich diese Beschlüsse genau beziehen ist unklar, die Gerichte könnten auch bei den Teilen 2 und 5, die von der BPjM "nur" auf Liste A indiziert wurden, einen Verstoß gesehen haben.

Könnte nicht auch theoretisch Teil 1 betroffen sein? Eine FSK-Freigabe schützt vor einer Beschlagnahme nicht oder?

10.01.2020 18:40 Uhr - BedtimeStory
Fand nur Teil 1 sehenswert. Dieser befindet sich auch in meiner Sammlung.

Teil 2 wirkte schon etwas billig, ging uncut aber richtig zur Sache... danach wurde es von Teil zu Teil immer trashiger, benötige daher evtl. noch WT2 uncut in der Amaray, mal abwarten was das Jahr noch so bringt...

13.01.2020 12:06 Uhr - Eliminator
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Ich habe Teil 1-6 alle als uncut Bluray (Amaray / deutschsprachig) seit Jahren im Regal stehen. Und ja, Teil 2+5 sind Börsenware. Leider. Filme sind ok, aber nichts besonderes. Teil 1 der Beste. Beschlagnahme diverser Teile völlig übertrieben. Spio/JK alle uncut - und raus damit! Wenn diese Fun-Splatter Streifen es nicht schaffen, wie soll es dann Peter Jacksons "Brain Dead" jemals schaffen? Echt traurig das Ganze.

13.01.2020 20:15 Uhr - RetterDesUniversums
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Ich habe die auch alle Uncut 2-4 Blu-ray (Börse) und den 5 sogar im Mediabook.
Der 5te ist aber schon ein klitzlel kleiner Fieser Streifen! Habe ich schon immer gesagt:-) Ich finde den sogar ein wenig besser als den 2 Teil.
Den Porno Teil 6 kannste gepflegt in die Tonne Kloppen! Ich hoffe Teil 7 wird wieder mehr Fieser Splatter werden :-))

13.01.2020 23:09 Uhr - Splatterking
Hab die UK Box mit Teil 1-5, sind alle uncut. Ich finde alle recht unterhaltsam, mit teilweise heftigen Kills.

14.01.2020 03:57 Uhr - Eh Malla
13.01.2020 20:15 Uhr schrieb RetterDesUniversums
Ich habe die auch alle Uncut 2-4 Blu-ray (Börse) und den 5 sogar im Mediabook.
Der 5te ist aber schon ein klitzlel kleiner Fieser Streifen! Habe ich schon immer gesagt:-) Ich finde den sogar ein wenig besser als den 2 Teil.
Den Porno Teil 6 kannste gepflegt in die Tonne Kloppen! Ich hoffe Teil 7 wird wieder mehr Fieser Splatter werden :-))


Empfand Teil 5 auch als den Fiesesten :D Teil 6 war tatsächlich echt noch mieser als 2 und 3!

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