SCHNITTBERICHTE | # | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Titel suchen:
Dead Space Remake · der Sci-Fi-Survival-Horrorklassiker · ab 59,99 € bei gameware Elden Ring · Erhebt Euch · ab 57,99 € bei gameware
Veröffentlicht am von Mike Lowrey

Crank 2 - SPIO/JK-Fassung wurde indiziert

BPjM setzt Uncut Version auf den Index

Wie uns Universum Film heute auf Anfrage mitteilte, wurde die ungeschnittene Fassung vom Jason Statham-Actioner Crank 2: High Voltage von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert. Dies war möglich, weil die Version lediglich mit dem leichten Juristensiegel "keine schwere Jugendgefährdung" in Deutschland veröffentlicht werden konnte.

Die zusätzlich für den nun eingetretenen Indizierungsfall von Universum Film angefertigten, zensierten FSK-Fassungen mit "keine Jugendfreigabe" und "ab 16 Jahren" sind davon nicht betroffen und werden weiter frei im Handel erhältlich sein.

Inhaltsangabe / Synopsis:

Der coole Gangster und Profikiller Chev Chelios ist zurück. Und er hat plötzlich Herz. Ein falsches! Triadenganove Johnny Vang hat ihm ein Kunstherz eingepflanzt und will mit Chevs Organ seinem schwächelnden Oberboss zu neuer Lebenskraft verhelfen. Chev will sein Herz zurück und begibt sich auf eine wilde Jagd ... [mehr]
Quelle: Universum Film

Mehr zu: Crank 2: High Voltage (OT: Crank: High Voltage, 2009)

Schnittberichte:

Meldungen:

Aktuelle Meldungen

The Sunset Warrior - John Woos Originalfassung kommt auf Blu-ray (exklusiv)
Woodoo - Die Schreckensinsel der Zombies ist vom Index
Im Blutrausch des Satans ist nicht mehr beschlagnahmt
Die Hölle der lebenden Toten - Beschlagnahme aufgehoben
Lebendig gefressen - Eaten Alive ist vom Index
Terrifier 2 uncut im Kino mit FSK-Altersfreigabe ab 18 Jahren im Dezember 2022
Alle Neuheiten hier

Kommentare

09.12.2009 12:21 Uhr - John Wakefield
War klar, wie Kloßbrühe!
JK-Gutachten=Index

09.12.2009 12:27 Uhr - Vittras
Nachdem es ja mittlerweile echt Usus zu sein scheint die SPIO-Fassungen etlicher Filme kurz nach VÖ zu indizieren, stellt sich mir die Frage was das für Individuen sind, die den ganzen Tag anscheinend nix besseres zu tun haben als Anträge einzureichen und anderen Menschen damit versuchen ihr Hobby zu vermiesen....

Die SPIO-Fassung bspw. war zumindest bei mir in Nürnberg in keinem Laden zu finden, nichtmal im Müller oder so. Ich habe fast den Verdacht dass sich diese - nennen wir sie mal so - Menschen ihre Infos auf dieser Seite hier holen ;)

09.12.2009 12:44 Uhr - Mikey
Ich hatte die Uncut-Fassung neulich beim Mueller noch in den Haenden und war kurz davor, die DVD mitzunehmen, hab sie aber erstmal stehen lassen und was mitgenommen, was ich schon laenger im Sinn hatte.
Vielleicht sollte ich mich dann jetzt doch beeilen und mir noch ein Exemplar unter den Nagel reissen....Ich geh mal davon aus, dass der noch erhaeltlich ist.
Mein Bruder hat ihn gesehn und meinte, der waere selbst fuer ihn ne Spur zu schraeg..

Aber eins noch: Es war doch bisher immer so, dass Filme mit "leichter" JK ohne Probleme mit im Handel ausliegen duerfen, oder wurde das nun auch wieder klammheimlich geaendert???
Gut, "Planet Terror" musste gekuerzt werden, um ne leichte JK zu bekommen...Das soll einer durchblicken, eine gekuerzte leichte JK ist ok, aber eine uncut leichte JK wird indiziert...





09.12.2009 12:48 Uhr - BTN
die jk von planet terror ist ungekürzt!
nur die fsk fassung von planet terror ist gekürzt. genau das selbe spiel wie mit crank 2.
dass der film auf den index kommt war vorherzusehen. bei uns hatte der müller die dvd. nur saturn und media markt haben ihn nicht aufgenommen, da sie anscheinend die ware, welche indiziert werden kann nach deren indizierung nicht mehr zurückschicken können/dürfen und deren 'firmenphilosophie' einen verkauf indizierter ware nicht zulässt (der größte unfug überhaupt).

09.12.2009 12:52 Uhr - John Wakefield
@Mikey: Filme mit leichter JK dürfen ausliegen. Nur sobald sie indiziert werden, müssen sie unter dem Ladentisch verschwinden. Bei Planet Terror meinst Du sicherlich gekürzte KJ und nicht JK? Die JK war nämlich uncut!

09.12.2009 12:54 Uhr - Vittras
@ Mikey

''Leichte'' JKs können bis zur Indizierung/Beschlagnahmung im Laden ausliegen, ganz genau wie FSK18er auch. ''Schwere'' JKs können das nicht, daher kürzen einige Labels die Filme auf eine leichte oder gar FSK18er runter. Ich denke aus wirtschaftlichen Gründen werden aber viele Ketten oder auch Märkte erst gar keine leichten JKs ordern, weil sie Gefahr laufen nachher auf einem Stapel nicht mehr verkaufbarer DVDs zu hocken.

09.12.2009 12:57 Uhr - oligiman187
Was für ein Blödsinn, den Film zu indizieren! Den kann man doch beim besten Willen nicht ernst nehmen -_-
Super Film übrigens, hoffentlich kommt noch ein dritter Teil raus!

09.12.2009 13:01 Uhr - BTN
@vittras: dabei könnten die läden die filme weiterhin verkaufen. es gibt genügend publikum, denen man auch indizierte ware verkaufen könnte. manche fragen ja auch danach und bekommen dann eben die antwort 'nein, den verkaufen wir nicht'

09.12.2009 13:03 Uhr -
Nun ja teilweiße war der aber schon zimlich derb.
Z.b.s die Stelle wo der sich Ichi mäsig die eigenen Nippel abschneidet.

09.12.2009 13:05 Uhr - Baschtl1979
Auf was für nen Listenteil wurde er denn gesetzt A oder B?

09.12.2009 13:06 Uhr - Mikey

Ups, da war ich doch fuer einen Moment wirklich falsch gewickelt. Soeben hab ich auf meine PT Tinbox mit der Uncut
geschaut...jo, eine leichte JK....Da war ich mir kurz so sicher, dass da eine "schwere" JK drauf...naja..

Das leichte JKs im Handel ausliegen duerfen, das is klar und das schwere JKs das nicht duerfen, is auch klar...das wurde ja mittlerweile in genuegend Meldungen und Threads besprochen...

Ich verstehe eben nur nicht, dass man leichte JKs indiziert, da kann man ja gleich auf "schwere" JK machen...mit der leichten JK stellt man die Fans zufrieden, aber immer lebt das Label mit der Angst, dass das Teil moeglicherweise eingesackt wird...es ist ein einziger deutscher Wahnsinn!!!

09.12.2009 13:12 Uhr - Baschtl1979
Bei der schweren JK greift das Werbeverbot und das bring den Label nichts wenn sie die Filme nicht öffentlich verkaufen können.Ein Film mit ner leichten JK kann bis zur Indizierung offen in Geschäften ausliegen.

09.12.2009 13:45 Uhr - ~Phil~
User-Level von ~Phil~ 1
Erfahrungspunkte von ~Phil~ 25
Spitzen Arbeit BPjM! Crank ist ein todernster gewaltverherrlichender Film, bei dem man wirklich nicht mehr zwischen Film und Realität unterscheiden kann! Danke! Weiter so!

09.12.2009 14:00 Uhr - metal2811
An alle die sich den film noch uncut holen wollen, hab ihn heute noch in München beim Müller gesehen.
Pflichkauf!:)

09.12.2009 14:06 Uhr - Baschtl1979
Habe bei WoV das Steelbook geordert die Bonusdisc der Kauf DVD brauch ich nicht unbedingt.Mal sehen wann Punisher: Warzone folgt

09.12.2009 14:13 Uhr - Nightstalker
User-Level von Nightstalker 1
Erfahrungspunkte von Nightstalker 17
Kann mir mal jemand erklären warum der Film mitten im Monat auf den Index kommt?

09.12.2009 14:21 Uhr - The Killer
Wrong Turn 3 wurde ebenfalls in der gekürzten Spio/JK strafrechtlich unbedenklich-Fassung indiziert !
Wurde mir mittlerweile dreifach bestätigt, der Film hat es nichtmal in den Handel gebracht, die haben den vor VÖ am 3.12. eingesackt !

09.12.2009 14:26 Uhr - UglyBastard
09.12.2009 - 14:13 Uhr schrieb Nightstalker
Kann mir mal jemand erklären warum der Film mitten im Monat auf den Index kommt?


Vermutlich war die festgestellte Jugendgefährdung so eklatant, dass es an unterlassene Hilfeleistung am Konsumenten grenzen würde, bis Monatsende zu warten.

09.12.2009 14:49 Uhr - Baschtl1979
Wrong Turn 3 Liste A oder B genau so Crank 2 weis da jemand was

09.12.2009 14:54 Uhr - Scat
SB.com-Autor
User-Level von Scat 13
Erfahrungspunkte von Scat 2.986
09.12.2009 - 12:21 Uhr schrieb John Wakefield
War klar, wie Kloßbrühe!
JK-Gutachten=Index


Was sollen die auch machen? KJ's gehen ja nicht mehr. ^^

09.12.2009 14:57 Uhr - Oberstarzt
Das sehe ich auch so: JK=Indiziert

09.12.2009 15:02 Uhr - J.T.
sollse doch einfach alle filme ab 18 mit jk rausbringen dann gibt es kein fsk logo vorne drauf das wäre das beste...

09.12.2009 15:23 Uhr -
War ja klar und nur eine Frage der Zeit, das habe ich schon Wochen vorher gesagt. :-))

Und dieser Film wurde nur indiriert weil er ein Spio/JK Siegel trägt, der Film ansich ist nämlich die reinste Lach Granate :-))

Absolut Geiler FILM !!


09.12.2009 15:27 Uhr - DOTD
DB-Helfer
User-Level von DOTD 10
Erfahrungspunkte von DOTD 1.373
war doch klar, der ist sowieso nicht ernst zu nehmen. Da hätte auch ne KJ für die Uncut gereicht.

09.12.2009 15:53 Uhr - generalcartman
ich finde der film war jetzt aber nicht soo hart. fsk 18 hätte in meinen augen locker greicht.

09.12.2009 16:02 Uhr - Once-Bitten
Absolut grottiger Filme ohne Sinn und verstand war dermaßen enttäuscht von diesem schinken

09.12.2009 16:11 Uhr - Topf
LISTE A ODER B?
das fehlt noch in der info

09.12.2009 16:17 Uhr - Mikey
09.12.2009 - 14:06 Uhr schrieb Baschtl1979
Habe bei WoV das Steelbook geordert die Bonusdisc der Kauf DVD brauch ich nicht unbedingt.Mal sehen wann Punisher: Warzone folgt


Genau das Gleiche hab ich vorhin auch schon gedacht..mir kann`s egal, ich hab ihn im Regal stehen, also die leichte JK.

Vorhin beim Mueller angerufen und mir noch ne Crank 2 Spio
gesichert. Sie meinte, es waeren auch noch FSK 18 Dinger da (der Vollstaendigkeit halber), aber da lehnte ich entschieden hab.

09.12.2009 16:20 Uhr - oligiman187
Das die gekürzte Fassung von Wrong Turn 3 mit schwerer JK auf den Index kommt, ist gut so, am besten noch beschlagnahmt!
Auf der DVD-Börse musste ich mit ansehen, wie einer sich eben jene Version gekauft hat! Da könnte ich kotzen! Es steht ja nicht Cut drauf und erst kurz vor dem Verkaufsdatum wurde gesagt, dass er geschnitten ist!

09.12.2009 16:35 Uhr - blackbelt
Das war sonnenklar und überrascht mich auch nicht. Mich würde mal interessieren auf welche Liste der Film gesetzt wurde. Wenn es Liste B wäre würde ich nur noch mit dem Kopf schütteln!

09.12.2009 17:19 Uhr -
Somit weiß ich jedenfalls schon mal was ich mir heute Abend zum 4 x angucke :-))

CRANK 2 - in seiner ungeschnittenen Spio/JK geprüften Version, aus meinem Supergeilen gelben Steelbook :-))

09.12.2009 17:30 Uhr - Xaitax
Mir ist es auch egal ob er nun auf dem Index liegt,öffentlich war die SPIO-Version eh nicht zu kriegen!
Genau der selbe Scheiss auch bei Seagal's neuem Film *Ruslan*, von dem liegt auch nur die Cut-KJ-Fassung überall.
Und ich wette der selbe Scheiss wird auch Wrong Turn 3 passieren. (wobei von dem es schon ein deutsches Bootleg uncut gibt,mit english eingefügten Szenen)

...ist doch Kacke alles.

09.12.2009 17:40 Uhr -
@Xaitax
Na klar du Unze war Crank 2 Uncut öffentlich Erhältlich! Informier dich vorher Besser bevor du so ne Gülle Rausknallst!

09.12.2009 18:01 Uhr - BallerSant
das war klar mit dem indizieren
habe meine goldenes DVD Steelbook und das Blu-RaySteelbook, was braucht man mehr :) :) :)

09.12.2009 18:01 Uhr - Bokusatsu
War zu erwarten.

09.12.2009 18:09 Uhr - AsiaFreak
User-Level von AsiaFreak 3
Erfahrungspunkte von AsiaFreak 126
Oh man, das war ja mal sooooooooo was von klar ! Der Film ist zwar recht hart, aber nimmt sich sowieso nicht allzu ernst. Die haben echt den Knall nicht gehört !

09.12.2009 18:15 Uhr - Xaitax
@wazapp,

rein theorietisch, Ja. Praktisch sieht die Sache aber viel komplizierter aus als du denkst.....

09.12.2009 18:19 Uhr - Mikey
@Xaitax

Und wie der oeffentlich ausliegt...Ich sagte ja schon, ich hatte neulich beim Mueller die leichte JK von C2 in den Fingern und heute mittag mir telefonisch ein Exemplar davon gesichert nachdem die Meldung hier raus war.

Und zu Seagal`s Ruslan bzw. Driven to Kill:

Die Uncut gibt`s nicht im Handel zu kaufen, da stimmt.
Aber du bekommst sie als Leih-DVD mit leichter JK...Kostet vielleicht ein bisschen mehr, aber was soll`s, wenn man hierzulande nicht anders rankommt...die Meldung kam hier auch






09.12.2009 18:37 Uhr - JakkieEstakado
Sollen sie doch indizieren was sie wollen....die experten....man weiss ja wo mans uncut kriegt...übrigens:hab mir heute endlich das schöne JK steelbook geholt....absolut kultiger high-speed-comic-action-streifen!!!eindeutig besser als der erste....

09.12.2009 18:56 Uhr - marioT
Frage mich nur warum hier so viele bei einer Indizierung von EINSACKEN schreiben?
Da wird gar nichts eingesackt/einkassiert,er darf halt nur nicht mehr öffentlich ausliegen oder angeboten werden,aber bei manchen Läden auf Nachfrage und in Videotheken ist er doch weiterhin für alle über 18 Jahren verfügbar.

09.12.2009 19:21 Uhr - srgeo
09.12.2009 - 16:11 Uhr schrieb Topf
LISTE A ODER B?
das fehlt noch in der info


Erste Indexierung = Liste A.
Dann muss diese Indexierung binnen 1 Monat bestätigt werden, sonst wird der Film wieder von der Liste gestrichen. Wird er bestätigt kommt er auf Liste B. Die 1 Monats-Frist kann um einen weiteren Monat verlängert werden.
Eine direkte Indexierung auf Liste B ist eher selten. Zuletzt geschah das mit Saw 5 (und der unzensierten Version von Modern Warfare 2). Dies wird nur gemacht, wenn der Film (das Game oder die CD) innerhalb kurzer Zeit eine Große Zahl an Käufern findet. Aber auch diese Filme müssen nochmal innerhalb eines Monats bestätigt werden. (Das ist dann aber eher nur noch eine Formsache)
Crank = Liste A - eine Begründung für Liste B nach Monaten im Handel wäre abwägig. Wrong Turn 3 ist sehr wahrscheinlich direkt auf Liste B gewandert. Habe noch keine Rückmeldung bekommen, aber das dürfte sehr wahrscheinlich sein, da er vor dem Verkaufsstart schon indiziert wurde.

Edit: Eigentlich ist diese ganze SPIO/JK Geschichte eh ziemlich unsinnig. Fast jeder Film der diese Freigabe trägt, landet früher oder später auf dem Index. Was lohnt es wenn man sich das teure juristen Gutachten holt das besagt: Strafrechtlich unbedenklich, wenn dann die BPjM den trotzdem auf den Index knallt. Aber so kann man den Film dann wenigstens noch für kurze Zeit erwerben.

Ach ja: Beschlagnahmt ist ein Film der auf dem Index liegt nicht. Der Verkauf ist bei Liste A stark eingeschränkt und bei Liste B untersagt. Beschlagnahmt werden kann ein Film auch erst wenn er auf dem Index steht. Vorher ist das praktisch unmöglich.
Aber laut EU-Richtlinie ist es legal sich einen in Deutschland verbotenen Film aus dem Ausland gegen Altersnachweis zu importieren. Er darf nur nicht gegen die EU-Richtlinien verstoßen (Kinderpornos, etc.).

09.12.2009 19:39 Uhr - Mikey
09.12.2009 - 18:56 Uhr schrieb marioT
Frage mich nur warum hier so viele bei einer Indizierung von EINSACKEN schreiben?
Da wird gar nichts eingesackt/einkassiert,er darf halt nur nicht mehr öffentlich ausliegen oder angeboten werden,aber bei manchen Läden auf Nachfrage und in Videotheken ist er doch weiterhin für alle über 18 Jahren verfügbar.


Das sagt man halt so im Volksmund. Ist halt auch so ne Art
Redewendung.
Bei Bad Boys sagt Marcus Burnett z.B. "Die haben vielleicht
mein Nummernschild gesafed"...Es wurde also nicht abmontiert oder so, sondern einfach "gemerkt"...Wenn ein Polizist ne Autonummer notiert, dann kann man auch von "gesafed" oder
"eingecashed" im uebertragenden Sinne reden..
Deswegen kann man es so ausdruecken

09.12.2009 19:40 Uhr - John Wakefield
@ srgeo: Ich sag nur The Dentist Liste B! Und was war mit Storm Warning letztes Jahr? Der war auch schon ein paar Monate draußen und kam auf die Liste B! Und wurde sogar beschlagnahmt! Der BPjM traue ich mittlerweile alles zu!

09.12.2009 19:40 Uhr - WEBOLA
Lächerlich der Film nimmt sich zu keiner Sekunde erst. Die Indizierung ist mehr als nur übertrieben. Crank 2 hätte locker uncut eine KJ-Freigabe erhalten können!

09.12.2009 19:44 Uhr - srgeo
09.12.2009 - 19:40 Uhr schrieb John Wakefield
@ srgeo: Ich sag nur The Dentist Liste B! Und was war mit Storm Warning letztes Jahr? Der war auch schon ein paar Monate draußen und kam auf die Liste B! Und wurde sogar beschlagnahmt! Der BPjM traue ich mittlerweile alles zu!


Die kamen auf Liste B wegen dieser Begründung, die ich eben erwähnte. Die BPjM hat wohl argumentiert, dass dies dringend notwendig sei, da der Film so häufig verkauft wird...
Wie gesagt, das ist aber eher selten. Beschlagnahmt wurden die aber erst nach der Indexierung. Und das beantragt die BPjM - entscheiden muss das immer noch ein Gericht. Aber der BPjM traue ich mittlerweile viel zu. Wundern tut mich hier allerdings nichts mehr, seit die FsK die Freigaben in einer art Lotterie verteilt und die BPjM Filme auf den Index haut bei denen man sagen könnte: Das ist aber blödsinn.

09.12.2009 19:58 Uhr - marioT
@srgeo
So ganz durchschaue ich deine Erläuterung nicht wirklich.
Und ich kann schon behaupten das ich mich gut damit auskenne.
Wenn ein Film auf Liste A Indiziert wird,heißt es doch nicht das er nach einer Bestätigung der Indizierung automatisch auf Liste B landet.
Liste B ist nur der Listenteil auf den Filme gesetzt werden die nach Meinung der BPjM gegen §131 verstoßen,völlig unabhängig von Liste A.
Es ist sogar eher umgekehrt,wenn ein Gericht keine Strafrechtliche Bedenklichkeit bei einer B Indizierung feststellt,wird der betreffende Film auf Liste A umgesetzt.
Außerdem könnte rein Theoretisch jeder Film unabhängig von einer Indizierung Beschlagnahmt werden,selbst ein KJ oder FSK 16 Titel,sollte ein Gericht einen Verstoß gegen §131 für gegeben sehen,spielt es nicht die geringste Rolle für welches alter der Film freigegeben war.Natürlich nur Theoretisch.

09.12.2009 19:59 Uhr - F-Ready
DB-Helfer
User-Level von F-Ready 4
Erfahrungspunkte von F-Ready 239
Und da soll sich mal einer wundern, dass Kinowelt den Extended Director's Cut von Scream 1 überhaupt nicht der SPIO vorgelegt, sondern ihn ungeprüft veröffentlicht hat ! Inzwischen ist tatsächlich SPIO/JK = sichere Indizierung. Hmmm, dass es Martyrs immer noch nich getroffen hat, verwundert mich. Aber Punisher: Warzone sollte man sich trotzdem noch dringend sichern. Mein ich. ;-)

Gruß F-Ready

09.12.2009 20:01 Uhr - John Wakefield
@ srgeo: Crank=Liste A. Vielleicht reden wir aneinander vorbei? Du meinst Teil 2, oder?
Oder blick ich es jetzt nicht mehr?

09.12.2009 20:02 Uhr - F-Ready
DB-Helfer
User-Level von F-Ready 4
Erfahrungspunkte von F-Ready 239
@marioT: Aber wirklich nur theoretisch. Nenn' mir einen FSK-18-Titel aus diesem Jahr, der beschlagnahmt worden wäre ! Ich lass mich gern belehren.

Gruß F-Ready

09.12.2009 20:17 Uhr - srgeo
09.12.2009 - 19:58 Uhr schrieb marioT
Wenn ein Film auf Liste A Indiziert wird,heißt es doch nicht das er nach einer Bestätigung der Indizierung automatisch auf Liste B landet.
Liste B ist nur der Listenteil auf den Filme gesetzt werden die nach Meinung der BPjM gegen §131 verstoßen,völlig unabhängig von Liste A.
Es ist sogar eher umgekehrt,wenn ein Gericht keine Strafrechtliche Bedenklichkeit bei einer B Indizierung feststellt,wird der betreffende Film auf Liste A umgesetzt.
Außerdem könnte rein Theoretisch jeder Film unabhängig von einer Indizierung Beschlagnahmt werden,selbst ein KJ oder FSK 16 Titel,sollte ein Gericht einen Verstoß gegen §131 für gegeben sehen,spielt es nicht die geringste Rolle für welches alter der Film freigegeben war.Natürlich nur Theoretisch.


Sorry. Meine natürlich Crank 2!

Wenn ein Film bestätigt wird, wird auch festgestellt ob er strafrechtlich bedenklich ist (=Liste B) oder nur unter die Werbeverbote,etc (Liste A) fällt.
Liste B besagt zwar das der Film wohl strafrechtlich bedenklich ist aber er muss deswegen noch nicht beschlagnahmt werden.
Theoretisch ist es so das jeder Film durch ein Gericht beschlagnahmt werden kann, aber dies ist praktisch sehr selten vorgekommen. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem ein Film beschlagnahmt wurde, der nicht auch auf dem Index stand.
Wenn ein Film auf Liste B steht und auf Antrag beschlagnahmt werden soll und das Gericht ablehnt ist dies für den Indexeintrag unerheblich. Eine Ablehnung der Beschlagnahmung heißt noch nicht das der Film von Liste B fliegt. Ein Zurückstufen ist eh nicht vorgesehen. Dann würde der Film vom Index gestrichen und neu geprüft (Listenstreichung - Neuprüfung ist nur nach Listenstreichung möglich) Aber die Prüfung nimmt dann die FSK vor und dabei kann wirklich alles passieren (siehe Freitag der 13te). Wenn die FSK wieder die Freigabe ablehnt, würde die BPjM wieder die Möglichkeit haben den auf den Index zu setzen (unabhängig von einer SPIO/JK-Freigabe).

09.12.2009 20:21 Uhr - Chaosritter
Eine Videothek in meiner Nähe verkauft gerade die Steelbook Edition für 13€ das Stück, sollte ich jetzt noch zugreifen?

09.12.2009 20:24 Uhr - srgeo
Ja, denn wenn die auf Liste A steht bekommst du den nur noch auf Nachfrage. Und bei Liste B ist ein Erwerb fast schon ausgeschlossen.

09.12.2009 20:37 Uhr - ParamedicGrimey
DB-Helfer
User-Level von ParamedicGrimey 4
Erfahrungspunkte von ParamedicGrimey 232
Is doch alles bumsegal. -See no evil- stand auch auf Liste A und wurde beschlagnahmt und im Nachhinein in Liste B gesteckt...

09.12.2009 20:43 Uhr - srgeo
Kleiner Fehler in meiner Erläuterung:

Beschlagnahmen können nur Staatsanwälte. Die BPjM kann dazu ihre Empfehlung abgeben und dann entscheidet das Gericht. Ausschlaggebend sind dabei aber nur die STGBs. Deswegen sind ja auch nur 650 der über 2650 Filme auf dem Index beschlagnahmt worden. Genaue Zahlen gibt es da aber nicht, da die meisten Indexlisten nicht zugänglich sind.

@ ParamedicGrimey:
Ich habe auch nur geschrieben das die meisten Filme indexiert sein müssen. Und es gibt ja noch mehr Listen als nur Liste A und B. Liste A und B sind halt die öffentlich zugänglichen Listen. Ich meinte nur das es selten ist das ein Film beschlagnahmt wird, der nicht auf dem Index ist. Ich kenne da jedenfalls keinen.

09.12.2009 20:50 Uhr - Chrizzee Pfeiffer
Liste B Filme dürfen wie andere indizierte Filme solange verkauft werden wie sie noch nicht beschlagnahmt sind. Sie sind EVENTUELL strafrechtlich relevant, es muss halt noch geprüft werden. Ein gutes Beispiel dafür ist halt See No Evil.

09.12.2009 20:55 Uhr - John Wakefield
@ srgeo: Danke für Deine ausführliche Beschreibung.
Mein Gott, jetzt hab sogar ich das verstanden.
Da Crank 2 eine große Nachfrage hat, wie z.B Saw 5, würde es mich aber auch nicht wundern, wenn die den noch auf die B rüberschubsen!


09.12.2009 20:59 Uhr - srgeo
Richtig.
Wie gesagt die BPjM hat nicht die Aufgabe die strafbarkeit festzustellen. Und solange keine Beschlagnahmung vorliegt kann der erworben werden aber viele Geschäfte verkaufen die dann gar nichtr mehr.

@ marioT:
Filme mit der neuen FSK-Kennzeichnung können nicht indiziert werden. Dort ist nur die direkte Beschlagnahme vorgesehen. Zitat (von der FSK): Diese Filme können nicht indiziert werden ( § 18 Abs. 8 JuSchG).
Allerdings ist dies seit Einfuhr der neuen Kennzeichnungen noch nicht passiert. Wäre auch seltsam, das die BPjM keinen Verstoß sieht aber die Staatsanwaltschaft den Beschlagnahmen lässt. Nach den neuen Jugendschutzgesetzen ist das halt nur noch über die SPIO-Geschichte, bei von der FSK nicht freigegebenen Filmen und über die Index-Liste möglich.

@JohnWakefield:
Da hast du recht. Daran habe ich gar nicht gedacht. Wenn die so argumentieren kommt der bestimmt auf Liste B. Echt, diese BPjM sollte man abschaffen. (Übrigens toller Nick.)

09.12.2009 21:32 Uhr - John Wakefield
@ srgeo:
Danke, kann Dir nur zustimmen!

09.12.2009 22:15 Uhr - jamyskis
Auch ich wie anscheinend viele hier war bei Müller und habe ich mich Samstag entschieden, die SPIO-Fassung zu kaufen. 18,- € war schon ein bissel viel für ein DVD, aber jetzt wo es indiziert ist, kann man sich vorstellen dass der Spaß schon etwas teurer jetzt wird.

09.12.2009 22:55 Uhr - meinnachbartotoro
Ich hab mir die posts jetzt mal komplett durchgelesen.
Ich lebe in Österreich und eure Situation ist eigentlich dermassen absurd,dass mir die passenden Worte fehlen.Ich kauf die Filme wo ich will in der ungekürzten Version,egal ob Saturn oder Müller oder wasweissichwo. Mein 6 jähriger Sohn kam mir beim Videohändler meines Vertrauens mit einer Crank 2 Dvd nachgelaufen weil ihm das Cover so gut gefiel.Der Film liegt überall frei auf,keiner denkt drüber nach oder stösst sich daran.Da findet man überall ungehindert Zombies,Monster und diverse Hardcover mit wirklich anstössigen Inhalt.Die Angst vor "jugendgefährdenden Medien"(was ist DAS überhaupt?) ist schlicht nicht vorhanden.
Und ein paar Kilometer nördlich soll ALLES ander sein.Und weiter im Norden in den Niederlanden ist überhaupt ALLES halb so wild? Und im ganzen restlichen Europa das Gleiche? Einzigartig.Und völlig absurd.Da kenn ich mich wirklich nicht mehr aus.

Ihr habt alle wirklich Pech,dass ihr mit solchen Gesetzen geschlagen seid.Und alles ist soo kompliziert ! Liste A, Liste B,Spio/Jk,etc.So verwirrend,wie abstrus kann das Behördenwesen noch werden?
Mitgefühl aus Österreich.

09.12.2009 23:36 Uhr - detschnuerchen
Nachtigal, ick hör dir trapsen.... als ich bei meinen Leuten von der MSH nachgefragt habe, warum sie Crank 2 nicht uncut für die Order freigeben, war die Antwort, man rechne mit einer zügigen Indizierung und Universum hätte in dem Falle kein 100%iges Retourenrecht eingeräumt. Ich frag mich, ob die Jungens in Ingolstadt schon vorher etwas wussten... Aber darauf werd ich von denen vermutlich keine Antwort bekommen.

@Topic - Schade, ich finde, es hätte nicht Not getan. Der Film ist derart überspitzt und crank, dass er schon eher einem irren Comic oder einem etwas über die Stränge schlagenden Arcade-Automaten-Videospiel gleicht... aber vielleicht ist das ja deren Problem gewesen ^^
Wat bin ich froh, dass ich ne gut sortierte Videotheke umme Ecke hab^^ Insofern tangiert mich das JETZT, wo ich ihn bereits habe, nimmer so sehr ;)

09.12.2009 23:38 Uhr - Superstumpf
Die KJ und die 16er Fassung kann man weiterhin im Laden kaufen. Na und?! ^^
Crank MUSS man sich uncut reinziehen, alles andere ist kalter Kaffee.

10.12.2009 01:55 Uhr - marioT
@srgeo
Finde ich gut,dass man mit dir vernünftig diskutieren kann.
Ist hier mit vielen Leuten ja leider oft nicht mehr möglich.
Dass Filme die von der FSK abgesegnet wurden,nicht mehr Indiziert werden können,weiß ich natürlich.
Dahingehend habe ich ja auch nichts anderes behauptet.;)
Es las sich halt in deiner ersten Erklärung so,dass Filme die auf Liste A Landen wenn sie nicht nach einem Monat bestätigt werden komplett vom Index runter sind bzw wenn sie bestätigt werden automatisch auf B landen.
Zumindest habe ich dein Statement so verstanden und das wäre ja nicht korrekt.
Mir ist jetzt auch kein Film bekannt der ohne vorherige Indizierung beschlagnahmt wurde,aber es ist halt Theoretisch nicht an eine Indizierung gebunden.
Es ist ja vielmehr sogar Strafbar überhaupt Medien die gegen &131 verstoßen zu vertreiben egal ob Beschlagnahmt oder nicht.

10.12.2009 04:11 Uhr - cb21091975
53. 09.12.2009 - 20:37 Uhr schrieb ParamedicGrimey

Is doch alles bumsegal. -See no evil- stand auch auf Liste A und wurde beschlagnahmt und im Nachhinein in Liste B gesteckt...


völlig falsch,see no evil stand auf liste (B),wurde in (A)umgetragen und ist NICHT verboten.

10.12.2009 06:40 Uhr - Grosser_Wolf
Aua aua aua... ich dachte mir sowas schon. Da verstehen einige Leute weder schrägen schwarzen Humor noch überzogen-überdrehte Actionfilme. Sicher geht der Film an die Grenzen des guten Geschmacks... aber da können sie auch gleich Monty Python verbie... oh - ich sage besser nichts. Sonst tun sie das noch!

10.12.2009 07:09 Uhr - diamond
65. 10.12.2009 - 06:40 Uhr schrieb Grosser_Wolf

Aua aua aua... ich dachte mir sowas schon. Da verstehen einige Leute weder schrägen schwarzen Humor noch überzogen-überdrehte Actionfilme. Sicher geht der Film an die Grenzen des guten Geschmacks... aber da können sie auch gleich Monty Python verbie... oh - ich sage besser nichts. Sonst tun sie das noch!


Das sehe ich ähnlich,für mich ist der Film kein Indizierungskandidat.
Und wieder gibt's auch ein schönes Durcheinander das viele Normalkunden nicht mehr überblicken können.Da hört man vielleicht 'Crank 2' sei indiziert und dann liegt der Film im Kaufhaus und ist 'ab 18'.Wie geht das denn?
Früher konnte man sagen Film X ist verboten oder indiziert,heute redet man nur noch von Fassungen.

10.12.2009 07:10 Uhr - srgeo
10.12.2009 - 04:11 Uhr schrieb cb21091975
völlig falsch,see no evil stand auf liste (B),wurde in (A)umgetragen und ist NICHT verboten.


Da hast du recht: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=756
Das ging aber auch nur, weil dies in dem einmonatigen Bestätigungszeitraum lief. So wollte man die Listenstreichung umgehen. Wäre der Bestätigungszeitraum vorbei gewesen, hätte er (auf Antrag) vom Index gestrichen werden können.

@ marioT:
Richtig. Für eine Beschlagnahme muss der Film nicht auf dem Index stehen. In deiner Antwort kam das mit den von der FSK-freigegebenen-Filmen irgendwie anders rüber. Und auch mit §131 hast du zwar recht, aber es muss ein Gutachten (oder Urteil) oder ähnliches bestehen, dass besagt, dass ein solcher Film gegen das Strafgesetz verstößt. Und dann stehen diese Filme meist auf dem nicht öffentlich zugänglichen Index-Listen. D.h., dass der Film unter Strafandrohung nicht beworben oder genannt werden darf und daher bekommt man bei solchen Filmen fast nie einen Indexierungs- oder Beschlagnahmungsgrund.

@ meinnachbartotoro:
Ich beneide euch Österreicher um eure Freigabe. Gibt es überhaupt was das bei euch an Mainstream-Filmen verboten ist?

10.12.2009 07:42 Uhr - marioT
@srgeo
Ja,jetzt geht es in die verzwickten und sehr komplizierten Wortlaute des §131.

§131 StGB[Gewaltdarstellung]
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Das gilt wenn man es genau liest,für Medien im allgemeinen und Grundlegend.
Eine Beschlagnahme (bzw nachfolgend Einziehung) ist also eigentlich nur die logisch weiterführende Konsequenz daraus,um die weitere Verbreitung zu unterbinden und gegebenenfalls (zb bei fehlender SPIO Freigabe)gegen den Vertreiber ein Strafverfahren einleiten zu können.

10.12.2009 07:50 Uhr - srgeo
He he. Jetzt wird es für den Rest hier zu fachlich. aber ich gebe dir Recht.

10.12.2009 08:16 Uhr - meinnachbartotoro


@ meinnachbartotoro:
Ich beneide euch Österreicher um eure Freigabe. Gibt es überhaupt was das bei euch an Mainstream-Filmen verboten ist?


Nein,gar nix.

10.12.2009 08:30 Uhr - marioT
@srgeo
;)

10.12.2009 11:46 Uhr - Kitamuraaa
@srgeo - kann es sein, dass du mit deinem Gerede von dieser 1 - Monatsfrist die Frist für eine Vorläufige Indizierung (auf B) meinst? ...Manche Sachen stehen ewig auf B, bevor ein Gericht über eine Beschlagnahme entscheidet - wenn etwas schon auf B steht (nicht vorläufig), dann wird das nicht einfach gestrichen, sondern ist schon von grundauf-A-indiziert...

Und auf nichtöffentlichen Listen stehen keine Filme (DVD's, VHS etc.) sondern Onlineangebote...

10.12.2009 11:54 Uhr - srgeo
@ Kitamuraaa
Grundsätzlich muss jede Indexierung innerhalb eines Monats bestätigt werden. Bei dem Bestätigungsverfahren kann es nun passieren wie bei See no evil, dass der Film von Liste B wieder auf A geht oder eben für Liste B bestätigt wird. Wird er nicht bestätigt wird er wieder gestrichen. Aber auch ein Liste A Film muss bestätigt werden. Es gilt wirklich grundsätzlich diese Vorgehensweise.

Und deine Aussage zu den nicht öffentlichen Listen ist falsch! Hier mal ein Auszug aus der Beschreibung der Indexlisten für die Indexierungslisten C und D:

Liste C: (Nichtöffentliche Liste der Medien) die jugendgefährdenden Trägermedien, die nur deshalb nicht in Liste A aufzunehmen sind, weil bei ihnen von einer Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 abzusehen ist, sowie alle Telemedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen, soweit sie nicht Liste D zuzuordnen sind

Liste D: (Nichtöffentliche Liste der Medien mit absolutem Verbreitungsverbot) die Trägermedien, die nur deshalb nicht in Liste B aufzunehmen sind, weil bei ihnen von einer Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 abzusehen ist, sowie alle Telemedien, die möglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und für die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM).

Trägermedien sind par Definition: Bücher, CDs, DVDs, BluRays, etc.
Und hier ein Link zu diesem § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrages:
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p4
Dadurch wirddeutlich warum diese Filme in nicht öffentlichen Listen stehen dürfen.

10.12.2009 15:26 Uhr - Alex81104
so eine scheiße

10.12.2009 15:52 Uhr - Chaosritter
Hab mir heute die Steelbook der SPIO/JK Version für 13€ in der Videothek gekauft, die waren auch völlig baff das der jetzt auf dem Index steht.

Kann es sein das die Steelbook Version Videothek-exklusiv ist? Abgesehen von dem Audiokommentar gibt es keinerlei Bonusmaterial...

10.12.2009 16:19 Uhr - srgeo
Ja, denn die echte Limited Edition Steelbox mit SPIO hat folgendes Bonusmaterial:

Ausstattung
Trailer
Kapitel- / Szenenanwahl
Animiertes Menü
Menü mit Soundeffekten
Audio Commentary with Cast and Crew
Tits on the Glass: Making Of
Crank @ the Cut! Film Festival
The Movie Could Have REALLY Sucked!
Poster Concept Montage
Gag Reel
Wrap Party
ComicCons Promo



10.12.2009 16:50 Uhr - bigosik
1x
und in Polen ab 12

10.12.2009 16:58 Uhr - Chaosritter
Na super, welcher Depp kommt bitte auf die Idee eine Verleih-Version in ein Steelbook zu stecken?!

Egal, nu hab ich es und gut ist.

10.12.2009 18:06 Uhr - Xaitax
Ach sieht es doch positiv; Immerhin ist der Film durch die Indizierung mehr wert als davor. So braucht ihr keine Angst mehr zu haben für den sinnlos Geld auszugeben,denn so kommt er nun nicht mehr ins TV.

Zumindest nicht in den nächsten 25 Jahren,bis zur nächsten Rehabilation halt!

10.12.2009 18:22 Uhr - ihatecuts
1x
Vielleicht verkauft der sich jetzt sogar besser. Ich hab noch genug zum Verkauf in der Videothek stehen. Wundert mich, daß die Uncut keiner haben will.

Nur ärgerlich, daß ich mitten im Monat nicht damit gerechnet hätte und ne Lücke im Actionregal hab.

Die reichen doch von der FSK selbst die Anträge ein, damit sie ihre Arbeit rechtfertigen. Wann kapiert man das endlich?

Daß die nicht mehr zurchnungsfähig sind ist seit gestern Gewissheit. 12 Runden mit John Cena hat tatsächlich in der Extended Cut Version ein FSK 12er Siegel drauf und die Kinoversion war noch ab 16 freigegeben.
Zum Vergleich: Crank 2 lief mit FSK 18 uncut im Kino, auf DVD nur mit SPIO und jetzt indiziert.

Noch Fragen??? Viel Spaß weiterhin beim würfeln und Drogen konsumieren liebe FSK!!!!!

10.12.2009 18:58 Uhr - henry hill
1x
war ja klar!die bpjm hat halt mal wieder langeweile,und setzt crank 2 auf`n index.was soll man dazu noch sagen.?

10.12.2009 22:47 Uhr - Nebel
Habe mir heute die UNCUT DVD für 12,99 bei Müller in Essen geholt. Lag ganz normal im Verkauf & ist def. die 2-Disc UNCUT mit dem SPIO Siegel.

Prost.

13.12.2009 11:40 Uhr - Xaitax
Ich hoffe auch noch so ein Glück zu haben wie du.
Ich will mir auch gerne die 2 Disc-Steelbook holen,sonst muss ich die mir bestellen.

14.12.2009 11:37 Uhr - Once-Bitten
Die liegt doch in jedem saturn für apfel und ein ei!!

15.12.2009 15:22 Uhr - Softie
Wenn der Film indiziert ist, warum ist der dann überall inklusive bei Amazon.de noch frei verkäuflich? Da stimmt doch was nicht..

29.12.2009 01:40 Uhr - Ingo
Dann habe ich ja Glück gehabt, konnte ihn für 12,99 gestern noch bei Müller kaufen, ist da wohl übersehen worden...
Saturn und MM haben in meiner Gegend gar keine SPIO/JK Fassungen mehr.

29.12.2009 15:14 Uhr - Nebel
15.12.2009 - 15:22 Uhr schrieb Softie
Wenn der Film indiziert ist, warum ist der dann überall inklusive bei Amazon.de noch frei verkäuflich? Da stimmt doch was nicht..


Laut DMM (DerMedienMarkt) wurde am 8.12.09 lediglich ein Indizierungsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis steht - laut Universum - bisher noch gar nicht fest -> die Uncut Fassung von Crank 2 kaspert noch im freien Verkauf herum.

Die woll(t)en sich das ganz bestimmt für '10 aufsparen, so als Opener... o.O

31.12.2009 21:56 Uhr - Alex81104
Ingo@

Saturn und MM hatten nie die SPIO/JK Fassung . Ich hab selber dort nachgefragt

01.01.2010 12:38 Uhr - Nebel
31.12.2009 - 21:56 Uhr schrieb Alex81104
Ingo@

Saturn und MM hatten nie die SPIO/JK Fassung . Ich hab selber dort nachgefragt


So ist es!

Seit geraumer Zeit dürfen diese Pappnasen nicht einmal mehr solche Sachen auf Anfrage bestellen. Aber warum auch? Wozu gibt es Müller... Kann MM und Saturn eh nicht ab, von wegen Geiz...Apothekerpreise!

12.01.2010 23:34 Uhr - Ingo
Hatte mich unklar ausgedrückt: Saturn und MM haben generell keine SPIO/JK Fassungen mehr.
Bei Müller war Crank 2 aber auch die einzige SPIO/JK Fassung, die mir aufgefallen ist, die gab es auch als BD.

30.07.2011 09:00 Uhr - Domi6576
also ich find es nen hamma den film zu indiezieren ich die 16er und die 18er sind verstümmelt,hab ihn uncut im steelbook

kommentar schreiben

Um Kommentare auf Schnittberichte.com veröffentlichen zu können, müssen Sie sich bei uns registrieren.

Registrieren (wenn Sie noch keinen Account hier haben)
Login (wenn Sie bereits einen Account haben)