28.10.2022 22:35 Uhr schrieb Smiling Man
Es gibt Filme (Ichi - the Killer), die so hart sind, dass sie nicht frei verkäuflich sein sollten.
Für solche Filme sollte es einen gesonderten Raum geben, in denen Liste A- und B- Filme erwerben kann. C- und D- Spiele natürlich auch, sowie pornographische Filme.
Wer sich an die Videotheken erinnern kann, der wird wissen, worauf Ich hinaus will.
Was in den '80ger Jahren und im Besonderen in den '90ger Jahren indiziert worden ist, war zu einem sehr großen Teil lächerlich. Da wurde Indiziert um zu indizieren und Gekürzt um zu kürzen.
Wie sieht es mit Computer-Spielen aus? Was vor 30 Jahren brutal war, wäre Heute mit den technischen Mitteln lächerlich.
Hoffen wir auf viele Listenstreichungen im Jahre 2023!
Ja, die guten alten Videotheken mit dem Shop im Shop, die dann später einen separaten Laden für Erwachsene einrichten mussten.
Das gibt es nun mal alles nicht mehr. Wer als Jugendlicher den Ichi sehen möchte, kann dies mit ein paar Mausklicks tun. Erst recht, wenn es um Pornos geht. Der Versuch der Regierung, Betreiber ausländischer Webseiten zu einem Altersverifikationssystem zu zwingen, ist (gottseidank) gründlich gescheitert.
In Geschäften oder Internetcafés (gibts die noch?) müssen die Betreiber die Jugendschutzgesetze einhalten. In den privaten eigenen vier Wänden allerdings hat sich der Staat rauszuhalten. Da ist Jugendschutz ausschließlich Sache der Erziehungsberechtigten. So sollte es jedenfalls sein.
Natürlich gibt es auch Eltern, die unverantwortlich handeln. Aber das ist nicht die Regel und da schaltet sich ohnehin irgendwann das Jugendamt ein.