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Veröffentlicht am

Call of Duty: Black Ops blitzindiziert

Black Ops wurde vorläufig auf Liste B indiziert

Da es das Grundgesetz in Deutschland den zuständigen Stellen schwer macht, einen Film oder ein Spiel vor der Veröffentlichung aus dem Verkehr zu ziehen, ist nach dem Release eines unerwünschten Titels Eile geboten. Zum Glück bietet der § 25 Abs. 5 des deutschen Jugendschutzgesetzes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Möglichkeit, durch eine vorläufige Anordnung ein Medium schnell zu indizieren.

So ist es heute mit der deutschprachigen und nicht USK-geprüften XBox 360-Version des Shooters Call of Duty: Black Ops geschehen. Diese Version ist in der Action unzensiert, zeigt aber keine verfassungswidrigen Symbole aus dem dritten Reich. Die vorläufige Indizierung des Titels erfolgte auf Liste B. Das heißt, die BPjM vermutet bei diesem Titel, dass er Inhalte hat, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind (vermutlich § 131 Gewaltdarstellung).

Folge der Indizierung ist, dass diese Version (und inhaltsgleiche - also auch PC und PS3) in Deutschland nicht mehr beworben und öffentlich und für Minderjährige zugänglich ausgestellt werden dürfen. Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BPjM, dass eine strafrechtliche Relevanz vorliegt, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein, bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden. Die B-Indizierung der BPjM ist bei vorläufigen Indizierungen besonders kritisch zu sehen, da hier der Eindruck ensteht, dass man den Vertrieb eines Titels möglichst schnell und umfassend unterbinden möchte und nicht eine faire Beurteilung des Sachverhalts im Vordergrund steht.

Die vorläufige Indizierung wird auch nicht bei besonders "schlimmen" Titeln ausgesprochen, sondern nur bei besonders beliebten Titeln, die schnell viele Käufer finden. Auch, dass sich die BPjM selbst bewusst ist, dass die vorgesehene Frist von einem Monat für ein ordentliches Indizierungsverfahren eigentlich nicht ausreichend ist, sondern sofort eine Fristverlängerung um einen weiteren Monat für die genaue Prüfung des Titels in Anspruch nimmt, spricht dafür, dass man glauben könnte, dass es hauptsächlich darum ging, den Titel einfach aus dem Verkehr zu ziehen.

In der Vergangenheit wurden beispielsweise auch der direkte Vorgänger Call of Duty - Modern Warfare 2 und das Spiel Soldier of Fortune: Payback auf Liste B blitzindiziert. Letzteres ist mittlerweile bundesweit beschlagnahmt. Bei den meisten anderen Titeln, die laut der BPjM strafrechtlich relevant sein könnten, gab es noch keine ordentlichen Gerichtsurteile, die den Händlern Rechtssicherheit geben könnten. Maßgeblich für den Verkauf vieler Titel in Deutschland bleibt weiterhin oft nur, was die BPjM denkt, nicht das Urteil eines Gerichtes.

Der Kauf eines B-indizierten Mediums aus dem Ausland ist für Deutsche aber weiterhin ohne Folgen. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass eine Aktivierung der PC-Version über Steam bald nicht mehr möglich sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, war die vollständig unzensierte englische Version in Deutschland von Anbeginn nicht aktivierbar.

Inhaltsangabe / Synopsis:

Call of Duty®: Black Ops nimmt Sie als Mitglied einer Elite-Spezialeinheit mit in die Welt der abstreitbaren Geheimoperationen tief hinter den feindlichen Linien. Sie werden bei verdeckter Kriegsführung, Geheimoperationen und explosiven Missionen auf der ganzen Welt eingesetzt. Sie haben Zugang zu vielen Spezialwaffen und exklusiver Ausrüstung und Ihre ... [mehr]

Mehr zu: Call of Duty: Black Ops (OT: Call of Duty: Black Ops, 2010)

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Kommentare

24.11.2010 11:15 Uhr - AuD!
tja, das wars dann wohl auch bald mit der AT-version...
finde es langsam echt zum kotzen, dass ein eig. nützliches tool zum zensurwerkzeug missbraucht wird. valve sollte da echt ma einschreiten.

24.11.2010 11:24 Uhr - HiTek
Wieso Valve? Das Spiel ist doch von Treyarch...ich hoffe nur das ich die Updates jetzt auch auf meinen deutschen PS3 Account bekomme...sonst muss ich mir nen Ösi Account machen was nervt...

24.11.2010 11:30 Uhr - AuD!
valve ist aber für STEAM verantwortlich

24.11.2010 11:32 Uhr - HiTek
Ok hatte nur die Konsolen Versionen im Sinn...

24.11.2010 11:39 Uhr - ParamedicGrimey
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Wer das Spiel wollte, hat es doch bereits schon.
Naja, wieder einen Punkt für die Erwachsenenbevormunder - oder kommen Jugendliche an 18er Spiele auf legalem Weg? Ich glaube kaum.
Der deutsche Jugendschutz ist mir zu sehr an totalitären Systemen orientiert.

24.11.2010 11:43 Uhr - J.Carter

Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM einer strafrechtlichen Relevanz, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden.


Das ist wohl neu? Bisher hiess es ein auf Liste B indizierter Titel ist "nur" indiziert bis zur Beschlagnahme durch ein Gericht?

Irgendwie finde ich es heftig das man der BPJM derartig viel Kompetenz zumutet. Diese Organisation ist für JUGEDNGEFÄHRDENDE Inhalt zuständig, nicht für STRAFRECHTLICHE inhalte. Jetzt kann die BPJM wohl einfach Filme/Spiele mehr oder weniger komplett aus dem Verkehr ziehen?

24.11.2010 11:48 Uhr - Zappes
Jetzt kann die BPJM wohl einfach Filme/Spiele mehr oder weniger komplett aus dem Verkehr ziehen?

Wieso "jetzt"? Das kann sie immer schon und tut sie immer schon.

24.11.2010 11:51 Uhr - Hakanator
War so klar. naja, wer es wollte, der hat es schon längst. Und Importieren muss man es so oder so.

24.11.2010 11:53 Uhr - DVD Brecher
So richtig wehtun würde es wenn das Online spielen zu diesem Titel jetzt auch gesperrt werden würde
Mal sehen wie weit die Regierung noch gehen wird

24.11.2010 11:57 Uhr - spector73
Ja ja so ist das die BPjM ist schon so ein Verein (Gewaltverherrlichend)das die sowas nicht einmal Erwachsenen zumuten wir sind alle Killer alle Terroristen(Schläfer)wer sowas Spielen will soll es Spielen.
In nicht Dt. Ländern wird es nicht so Schlimm Gehandhabt wie bei uns und dort gibt es bestimmt auch nicht mehr Amokläufer.

Das stimmt das die Puplisher dagegen vorgehen sollten die möglichkeit haben sie ja ich kann mich da noch an das neue Album von Rammstein erinnern wegen dem Titel "Ich tu dir weh" wurde auch nach der Veröffentlichung kurz dabach Indiziert die Gruppe hatte sich gewährt und ging vor Gericht und hat Gewonnen so ist der Titel wieder auf allen Scheiben in den Läden erhätlich.

Man darf sich nur nichts gefallen lassen.
Aber das ist das Problem^^

Mfg

24.11.2010 12:02 Uhr - johnrambo2000
Dass die AT-Version auf Liste B gesetzt wird kann ich genauso wenig verstehen wie schon bei Modern Warfare 2.
Ich hatte fest mit einer Indizierung auf Liste A gerechnet.
So dürfte nun auch die Beschlagnahme durch ein Gericht sicher sein! Armes Deutschland...

Ich habe mir die US-Version für meine PS3 zugelegt. Bei Shootern lege ich Wert auf englische Sprachausgabe, das kommt einfach besser rüber.

Jetzt habe ich aber noch eine Frage: Wie sieht es mit den englischsprachigen Importversionen aus? Diese sind mit der AT-Version schließlich nicht inhaltsgleich. D.h. diese Versionen müssen nochmal extra indiziert werden und können nach wie vor (bis zur Indizierung)frei verkauft werden?

24.11.2010 12:04 Uhr - Deadfirefly
@HiTek: Um deine PS3 Version musst du dir keine Sorgen machen. Lediglich die PC Versionen laufen ja über Steam und unterliegen einer eventuellen IP-Sperre.
Auf Konsole solltest du, egal auf welchem Account, spielen und updaten können. Und auch egal mit welcher Version des Games.
Besitze selbst ne PS3 und bei CoD:MW2 wars ja das selbe...

24.11.2010 12:04 Uhr - Onkelpsycho
Ich dinde intressant das man jetzt den Hinweis auf die PEGI Version und damit nicht geprüfte Variante dahinterschreibt, vorher stand immer nur EU-Version oder sowas dahinter...

Auch wunderlich warum immer erst nur eine Version des Spiels indiziert wird, während andere Versionen unangetastet bleiben...

24.11.2010 12:17 Uhr - Bob
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24.11.2010 - 11:43 Uhr schrieb J.Carter

Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM einer strafrechtlichen Relevanz, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden.


Das ist wohl neu? Bisher hiess es ein auf Liste B indizierter Titel ist "nur" indiziert bis zur Beschlagnahme durch ein Gericht?

Laienhaft gesprochen:

Nehmen wir an du verkaufst indizierte Spiele der Liste A unter Einhaltung der Gesetze bezüglich Indizierungen. Ein Staatsanwaltschaft denkt aber, dass das Spiel gegen 131 verstößt. Also zerrt er dich und das Spiel selbst vor Gericht. Der Richter ordnet die Beschlagnahme des Titels an. Was passiert jetzt mit dir? Du bist nur Händler, kein Jurist, hast Tausende von Titeln im Angebot und kannst wirklich nicht alle einzeln beurteilen. Dass die BPjM den Titel nur auf Liste A setze, sollte aber bei der Beurteilung der Frage ob du dich wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien schuldig machst, auf jeden Fall positiv auswirken.

Gleiche Situation. Statt A-Titel verkaufst du jetzt auch etliche B-Titel und landest deshalb vor Gericht. Einer dieser B-Titel wird bundesweit beschlagnahmt. Da die BPjM durch die B-Indizierung jetzt für dich als Händler ja zum Audruck brachte, dass der Titel ihrer Meinung nach gegen 131 verstösst, wirkt sich das natürlich negativ auf die Beurteilung des Richter aus, ob du dich wegen Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien schuldig gemacht hast. Die Indizierungen der BPjM stellen für dich als Händler von Spielen eine wichtige Richtlinie dar.

Und für die Händler ist es dann einfach sicherer, den Verkauf des Titels einzustellen. Wieviele Händler verurteilt würden oder welche Auswirkungen das wirklich in einem Gerichtsverfahren hätte ist zweitrangig. Aber die B-Indizierung wird die Händler sicher häufiger davon überzeugen, einen Titel gar nicht mehr zu verkaufen als eine A-Indizierung. Auch ohne Gerichtsurteil.

Während die BPjM natürlich trotzdem gemäß der Rechtslage entscheiden muss, ob A oder B (unabhängig davon was du und ich im Einzelfall machen würden), ist es halt kritisch zu sehen, wenn in einem überhastetem Verfahren das B-Urteil gesprochen wird. Ohne genau Prüfung des Sachverhalts (s.o.)

24.11.2010 12:18 Uhr - Baschtl1979
Mich würde es nicht wundern wenn der Uncut Version von Medal of Honor das gleiche passiert.

24.11.2010 12:22 Uhr - WaldKnurz
Man man man... gestern das Game das erste Mal gezockt. Und heute *BAM!* diese Nachricht.

War aber klar. Bei dem ganzen Hype um die Gewalt in dem Spiel, wundert es mich sogar, dass es bis zur Indizierung zwei Wochen gedauert hat.

Dead Rising 2 ist nach wie vor nicht auf dem Index. Und das, obwohl der Vorgänger beschlagnahmt ist. Nur mal um einen kleinen Vergleich beim Gewaltgehalt zu ziehen.

Die BPjM ist wie ein Rudel Hunde - fangen an zu bellen und wissen gar nicht warum ^^

24.11.2010 12:50 Uhr - benniblanco
die deutsche regierung denkt echt, sie würden einen kindergarten beaufsichtigen

24.11.2010 12:52 Uhr - Chaosritter
http://cristgaming.com/pirate.swf

24.11.2010 12:54 Uhr - Lugge
Was ist mit der US Version ? Die ist ja sozusagen nicht inhaltsgleich...
Was mich am meisten aufregt... dass wir für so eine scheisse steuern zahlen...
so etwas unnötiges und belangloses - wir sind ERWACHSEN !
Spiel uncut ab 18 und fertig...

was hat denn das mit JUGENDschutz zu tun ?

24.11.2010 12:57 Uhr - eXeiZ
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Hab das Spiel einmal für 360 und PC bestellt, ist immer noch nicht da. Wenn durch diesen scheisse langen Versand das Spiel nicht mehr aktivierbar ist; FFFFFFUUUUUUUUUU. Will ich mein Geld wieder.

24.11.2010 12:59 Uhr - Chaosritter
@Lugge

Du musst an all die Kinder denken, die dieses bösartige Killerspiel spielen könnten.

Alkohol, Zigaretten und Handfeuerwaffen in deutschen Haushalten sind eine Sache, aber Ballerspiele?! Denkt hier denn irgendjemand an die Kinder?!

24.11.2010 13:00 Uhr - MissingLink
Ich bin mir sicher es wird beschlagnahmt. Es hat ja NS-Symbole und, wie es ja so schön heißt, es ist gewaltverherrlichend.

24.11.2010 13:08 Uhr - Xavier_Storma
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Dadurch werden die Titel doch nur attraktiver für Kids und Jugendliche.
Ich kann mich selbst noch an meine Jugend erinnern: Alles was auf dem Index stand wurde irgendwie besorgt... war einfach cool.

Dadurch stellt sich der Jugendschutz selbst eine Stolperfalle. So werden die Kids und Jugendlichen noch schärfer gemacht.

Zu blöd, dass die Sesselfurzer das nicht merken.

24.11.2010 13:16 Uhr - eXeiZ
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Wir brauchen einfach auch in Deutschland die PEGI und die USK muss abgeschafft werden! In jedem Land der EU klappt das, wieso also nicht auch bei uns? Nur weil sie "härtere Spiele" (die ja eh für Erwachsene sind) leichter durchwinken?

24.11.2010 13:16 Uhr - Bob
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@ Chaosritter

Die Editfunktion geht. Aber nur halt beim letzten Posting.

EDIT: Was wichtig ist: BBCode z.b. [i] ist nur in Foren. Hier brauchst du HTML

24.11.2010 13:21 Uhr - Raskir
24.11.2010 - 13:00 Uhr schrieb Mr. Clarke
Ich bin mir sicher es wird beschlagnahmt. Es hat ja NS-Symbole und, wie es ja so schön heißt, es ist gewaltverherrlichend.


Ich dachte bei der AT-Version wären die NS-Symbole entfernt worden. Oder stehe ich jetzt total auf´m Schlauch?

24.11.2010 13:21 Uhr - shimetsu_grind
dann bestell ich´s eben über amazon.co.uk und lass es mir nach luxemburg liefern. praktisch wenn man nur 10km von luxemburg weg wohnt.... *hehe*

24.11.2010 13:31 Uhr - lumi
24.11.2010 - 11:43 Uhr schrieb J.Carter

Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM einer strafrechtlichen Relevanz, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden.


Das ist wohl neu? Bisher hiess es ein auf Liste B indizierter Titel ist "nur" indiziert bis zur Beschlagnahme durch ein Gericht?

Irgendwie finde ich es heftig das man der BPJM derartig viel Kompetenz zumutet. Diese Organisation ist für JUGEDNGEFÄHRDENDE Inhalt zuständig, nicht für STRAFRECHTLICHE inhalte. Jetzt kann die BPJM wohl einfach Filme/Spiele mehr oder weniger komplett aus dem Verkehr ziehen?

Das ist mir auch neu. Es war bisher doch so, dass auf Liste B indizierte Medien nach wie vor als "nur indiziert" gehandhabt werden, sie aber der Gefahr ausgesetzt sind, Beschlagnahmt zu werden.

Alles was auf Liste B liegt, unterliegt noch keinem Verkaufs-/Verbreitungsverbot.
Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen.

24.11.2010 13:32 Uhr - Chaosritter
@Bob, Agent of Hydra

Der Server hat scheinbar gerade gelaggt, meine Edits sind Minuten später aufgetaucht.

24.11.2010 13:43 Uhr - Sir @ndy
@ oder kommen Jugendliche an 18er Spiele auf legalem Weg? Ich glaube kaum.

also ich kenne fast nur kids die das game spielen, die meisten erwachsene habens nicht mal gekauft den mist.
das original cod giebs seit cod 2 nicht mehr cod 4 ging grad so dann gings rapide bergab, nur noch konsolenscheiss mit autoaming, nur camper cheater no fun.

24.11.2010 13:43 Uhr - Bob
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24.11.2010 - 13:31 Uhr schrieb lumi
Alles was auf Liste B liegt, unterliegt noch keinem Verkaufs-/Verbreitungsverbot.

Die Aussage ist falsch.
Schriften, die einen im §131 StGB bezeichneten Inhalt haben, unterliegen einem Verbreitungsverbot. Das kann auf Titel zutreffen die bisher nur a-indiziert oder nur b-indiziert sind, aber auch auf Titel, die noch gar nicht indiziert sind.

24.11.2010 13:52 Uhr - Kitamuraaa
Schlafenden Gegnern heimtückisch und blutig die Kehle deutlich sichtbar durchzuschneiden ist ok, aber mit ner Schrotflinte ein Arm wegzuschiessen geht natürlich zu weit...

24.11.2010 13:56 Uhr - Aero
Was regt ihr euch eigentlich auf? Seit wochen weiss jeder Bescheid was passieren wird und dass es so kommt war doch ehrlich sonnenklar.
Wer es bereits hat, gut, wer nicht, der kauft entweder die deutsche USK oder importiert aus UK / AT oder sonstwoher umgeht die Anmeldung über Steam (jeder halbwegs PC begabte wird das Game, beschlagnahmt oder nicht, zocken können. Alle anderen lassen es sein oder zocken die USK Version.
Indizierung und Beschlagnahme sind seit Jahrzenhnten gängige Praxis, mich regt es viel mehr auf, wenn Filme/Spiele zensiert und trotzdem mit ner 18-er Freigabe erscheinen.

24.11.2010 14:12 Uhr - FreshDudel
SB.com-Autor
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Unnötige Indizierung. Nachdem was noch alles in der dt. Version drinn ist hätte auch die AT-Version ne 18er bekommen können.

24.11.2010 14:18 Uhr - bouncer
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Deutschland, Deutschland über alles......

Was ein Scheiß
da sieht man was wir fur ein kaputtes system habe.

@BOB
Schön geschrieben

24.11.2010 15:18 Uhr - Bokusatsu
War klar.Leider wird es die BPJM noch in 1000 Jahren geben.Aber virtuelle Gewalt ist viel schlimmer als reale.

24.11.2010 15:40 Uhr - J.Carter

36. 24.11.2010 - 15:18 Uhr schrieb Bokusatsu
War klar.Leider wird es die BPJM noch in 1000 Jahren geben.Aber virtuelle Gewalt ist viel schlimmer als reale.


Die BPJM wird es in 1000 Jahren noch geben und Deutschland wird das einzige Land auf der Erde sein in dem "Das böse 1" und "Halloween 2" und "Texas Chainsaw Massacre" immernoch verboten sind...

24.11.2010 15:58 Uhr - 909
braindead zu black ops: na, weshalb sitzt du ein?

black ops: ich hab jemandem die kehle durchgeschnitten und nen hakenkreuz gekritzelt.

braindead: verscheißer mich nicht. was hast du wirklich angestellt?

black ops: im nachhinein... nicht genug.

and then there was ebay.co.uk

24.11.2010 16:47 Uhr - Zodiac_Killer
@ 909

nice ;)

@ Raskir

In der PEGI 18 Version sind keine Hakenkreuze. Ansonsten ist diese Version allerdings UNCUT.

24.11.2010 16:53 Uhr - WolfLarsen
uh-oh...

hab mir black ops für den PC aus AT bestellt und es sollte so Samstag eintreffen... Das heißt jetzt beten und hoffen, dass ich es noch aktivieren kann? Wenn nicht, gibt es Möglichkeiten, dass ich es doch noch verwenden kann? Echt eine Sch...

24.11.2010 17:22 Uhr - MisterCube
Hab gehört, dass Amazon UK CoD Black Ops nicht nach Deutschland liefert. Kann das jemand bestätigen bzw. verneinen?

24.11.2010 17:31 Uhr - BigKer
Das kann ich bestätigen, machen die nicht.

24.11.2010 17:37 Uhr - Knalltüte
24.11.2010 - 12:04 Uhr schrieb Onkelpsycho
Auch wunderlich warum immer erst nur eine Version des Spiels indiziert wird, während andere Versionen unangetastet bleiben...

Wegen Inhaltsgleichheit sind die anderen Versionen dennoch mitindiziert. Die getestete Version steht dabei nur exemplarisch denke ich, und es werden ja nicht selten hinterher noch weitere Plattformen, Länderversionen usw. in die Liste aufgenommen

24.11.2010 18:22 Uhr - J.T.
lol...auf liste B und wen interessierts???
die machen dass doch nur damit se den verkauf der import unterbinden und stattdessen die drecks deutsche fassung forcieren, die haben politiker haben nur schiss dass denen die steuern durch die lappen geht und activision deutschland ist am jammern dass keiner die tolle deutsche fassung kaufen will...idioten alles

24.11.2010 18:53 Uhr - berber667
User-Level von berber667 1
Erfahrungspunkte von berber667 10
Was das nun wieder soll.
Wer das Spiel haben wollte hat es eh schon am release Tag (oder kurz danach) bekommen.
Da die uncut Version eh nur im Fachhandel zu bekommen ist (versucht mal sowas bei den großen Ketten zu bekommen) sollte es auch weiterhin kein Problem sein, sie zu kriegen. Irgendwie müssen die Privaten Händler ja gegen Media Markt und Co. ankommen.
Solange es "nur" indiziert ist darf es ja schließlich noch verkauft werden.

24.11.2010 19:22 Uhr - bouncer
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es gibt auch leute die immer noch darauf warten dass ihre versand version bei ihnen ankommt...

24.11.2010 19:30 Uhr - 573f4n
Naja, ein Glück dass fast alle Spiele die in Liste B kommen, nicht tatsächlich beschlagnahmt werden. Im Grunde ist die Liste B reines Wunschdenken der BPjM, da sie offensichtlich selber keinen Antrag auf Beschlagnahmung stellen kann und höchstens beratende Funktion hat wenn wirklich extern so ein Antrag gestellt wird.

24.11.2010 19:44 Uhr - langeohren
Kann jemand etwas zur Qualität der Wii-Version des Spiels sagen???

24.11.2010 19:47 Uhr - McLovin.
Word Liste B ô.o

24.11.2010 20:01 Uhr - kabaam
Eine absolute Frechheit das die AT Version nun auch nur mit Hot Spot aktivierbar ist!

24.11.2010 21:11 Uhr - quohelet
Hey Leute, macht euch NICHT INS HEMD!

DAS HAT ABSOLUT NIX ZU BEDEUTET...
Alles nur Blabla... Schein und Wirklichkeit!

Habe mir erst Ende Oktober 2010 "Call of Duty: Modern Warfare 2"
(für die Xbox 360) [UK-Version & Uncut] bestellt/gekönnt und geliefert bekommen. GRUND: Es kostet jetzt 34,99 € nach einem Jahr (1/2 soviel wie beim Release) und bezogen habe ich es von einem bekannten "Deutschen" Onlinehändler. Und obwohl die Xbox360-Version indiziert ist - BAnz. Nr. 50 vom 31.3.2010 (Liste B). Und das ist auch heute noch jederzeit möglich!

Und die zwei Kartendownloads für den Multiplayer (die unter uns, eine Frechheit sind - weil sie zu teuer sind! - 1200 MS Points!), kann man, problemlos herunterladen und XBox Live aktualisiert, MW2 auch ab und zu. Das sieht eventuell beim PC über Steam anders aus. Ich weiss es nicht, keine Erfahrung damit!

Wenn Black Ops billiger wird, hole ich es mir auch. Bin nicht so eine Person die ständig auf irgendwelche Hypes, aufspringt. Ich habe Geduld!
Und bin schon lange kein Kind mehr. War etwas länger mit Battlefield: BC2 beschäftigt. Das ist richtig Arbeit!
Man braucht ~500 h Spielzeit bzw. über 5 Millionen Punkte um Rang 50 zu erreichen! Freunde von mir haben es so schon geschafft!
Also ich bin noch Rang 48 (ich bin ein Geniesser), mir fehlen noch 444.426 Punkte und persönliche Spielzeit liegt bei: ~724 h,
Kills: 21.440, Verluste: 14.896.

Nächstes Ziel: Alle Waffen auf Platin!

Mit freundlichen Grüssen!
Q.

24.11.2010 22:31 Uhr - göschle
Tja, da mußte mal wieder der bayrische Notarzt anrücken, um die Jugend in Deutschland vor dem Abgrund zu retten.
Da haben wir es wieder, DAS KILLERSPIEL....

24.11.2010 22:31 Uhr - Kaisa81
War klar! Primitivlinge!
habe AT version.

24.11.2010 23:09 Uhr - Subhuman
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

24.11.2010 23:17 Uhr - Kitamuraaa
(1)Gewaltverherrlichung (Ansichtssache^^) und Verbreitung rechten Gedankengutes in z.B. der UK Version (Ansichtssache^^) fallen nicht unter freie Meinungsäußerung.
(3) Videospiele gelten nicht als Kunst

(2)Naja, das ist hier ja der Fall^^

25.11.2010 00:29 Uhr - Once-Bitten
War ja klar das dieses Spiel "Indiziert" wird und das schon in so kürzester Zeit. Aber wie gesagt eine Indizierung bedeutet im Zeitalter des Internets garnichts mehr. Man kommt an alle Medien ran und das die "Indizierung" das alles noch Schmackhafter macht für Jugendliche ist klar! Die Verbotene Frucht schmeckt doppelt so süß!

25.11.2010 00:33 Uhr - StraightEdgeKid
Ich meine mal gesagt zu haben, dass dieses Spiel aufgrund seines mangelhaften Inhalts kein großer Verlust ist.

Das möchte ich hiermit passend zum Thema wiederholen.

25.11.2010 01:10 Uhr - j-d-s
Fehler im Artikel: Die Aktivierung ist in Deutschland wohl möglich (VPN/Proxy), sie geht nur nicht mit deutscher IP.

25.11.2010 08:08 Uhr - guilstein
Schon seltsam, ein Großteil der sich hier Äußernden, von denen die Häfte auch noch mit der deutschen Sprache auf Kriegsfuß zu stehen scheint, zumindestens, was das Schriftliche angeht, meint in solchen Fällen seine RECHTE genau zu kennen, wie sieht es dabei mit den PFLICHTEN aus?

Selbst wenn es was nützen würde, wäre keiner hier bereit auf sein Recht??? auf 'gewaltverherrlichende' Medien zu verzichten!

Am Ende zieht aber tatsächlich nur das Argument, dass das Verbot einer kommerziellen Verbreitung, überhaupt nicht dem eigentlichen Zweck dient, da hier zumindestens die illegalen Verbreitung auf dem PC nicht berücksichtigt wird. Wobei ich mich immer noch frage, wie die Konsolenblagen eigentlich an internationale Versionen herankommen oder anders gefragt wie verhält sich die beschränkte Geschäftsfähigkeit eines unter-18-Jährigen im Verhältnis zu Händlern aus dem Ausland? Vielleicht wird ja irgendwann auch der Erwerb strafbar?

25.11.2010 10:03 Uhr - Aero
Ich war gestern im Saturn, die haben das Spiel (USK-Version PC) jetzt auf 39.99 runtergesetzt.
Habe schon vor 2 Wochen beim Händler meines Vertrauens die Pegi für 49,99 gekauft, jetzt kostet die Pegi bei den meisten 54,- ...

25.11.2010 11:48 Uhr - Baschtl1979
Ich war gestern im Saturn, die haben das Spiel (USK-Version PC) jetzt auf 39.99 runtergesetzt.


Und wenn man die ganzen Ahnunglosen sieht wie sie sich die Cut Fassung kaufen und sich dann wundern das das Spiel gar nicht so Brutal ist.

25.11.2010 12:52 Uhr - Raskir
Laut Gameware.at kann man die AT-Version mit einem hot-spot-shield in Deutschland registrieren. Hat irgendjemand erfahrung mit so ´nem Ding? Bis vor 10 Minuten wusste ich noch nicht mal, dass es sowas gibt, aber man lernt ja nie aus^^.

25.11.2010 13:29 Uhr - Aero
@Raskir
bin mir nicht sicher, ob man das hier schreiben darf, da HotSpot nicht legal...Software schon, Nutzung nicht ^^
Google einfach mal, da gibts dutzende Beiträge zu :-)

25.11.2010 13:33 Uhr - Raskir
Dieses hot-spot Dingen kann man sich bei Chip-Online runterladen. Von daher gehe ich mal davon aus, dass das Tool an sich schon legal ist. Mich hat jetzt auch eher interessiert, ob jemand überhaupt Erfahrung damit hat.

25.11.2010 14:35 Uhr - Crota
Warum sollte dieses Programm nicht legal sein?

Die Funktion des Programmes und wie man sie nutzt liegt ja nun nicht beim Hersteller eine Software. Das liegt bei jedem Nutzen selber.

Wenn eine Software in "D" nicht legal ist, wird sie nicht verkauft, nicht von deutschen Sites zum Download angeboten und sonstiges. Siehe Programme von elby und sowas in der richtung.

25.11.2010 14:52 Uhr - Aero
Bitte meinen Comment auch ganz LESEN!!! Ich habe zwar geschrieben, dass die Software nicht legal ist, meinte aber eigentlich die Nutzung...wie e-mule, sharebear, limewire etc....klar, downloaden kann man alles bei Chip.de und Konsorten, aber die NUTZUNG ist in BRD (und nicht nur hier) verboten!

25.11.2010 14:57 Uhr - Raskir
Die Nutzung von Programmen wie e-mule ist in Deutschland nicht verboten. Es kommt nur darauf an wie man es nutzt. Wenn die Nutzung generell verboten wäre, wäre es ziemlich dumm, die Software zum Download anzubieten. Das könnte man dann nämlich recht schnell als Anstiftung auslegen.

25.11.2010 15:25 Uhr - Aero
Jetzt also mal ehrlich, wer nutzt denn bitte e-mule, um im Netz freie und nicht urheberrechtlich geschützte Inhalte zu ziehen?

25.11.2010 16:12 Uhr - Zappes
25.11.2010 - 15:25 Uhr schrieb Aero
Jetzt also mal ehrlich, wer nutzt denn bitte e-mule, um im Netz freie und nicht urheberrechtlich geschützte Inhalte zu ziehen?

Ich. P2P ist immer noch die beste Möglichkeit, um sich solche Dinge wie Linux-Installmedien oder die ganzen Oracle-Installationspakete zu saugen - die Downloadserver von Oracle sind nämlich die allerletzte Zumutung.

25.11.2010 16:36 Uhr - Doktor Trask
25.11.2010 - 14:57 Uhr schrieb Raskir
Die Nutzung von Programmen wie e-mule ist in Deutschland nicht verboten. Es kommt nur darauf an wie man es nutzt. Wenn die Nutzung generell verboten wäre, wäre es ziemlich dumm, die Software zum Download anzubieten. Das könnte man dann nämlich recht schnell als Anstiftung auslegen.

Zumal dieses und andere Progarmmen regelmäßig zig Magazinen bei liegt, zbsp. Chip, PC Games Hardware und Computer Bild.

25.11.2010 18:01 Uhr - KielerKai
LOL. Im Zeitalter des Internet kann man nur sagen: who cares?

25.11.2010 21:57 Uhr - Lugge
24.11.2010 - 17:22 Uhr schrieb MisterCube
Hab gehört, dass Amazon UK CoD Black Ops nicht nach Deutschland liefert. Kann das jemand bestätigen bzw. verneinen?


amazon direkt nicht, aber wenn du rechts in der spalte einen anderen händler auswählst ! die verschicken schon !

26.11.2010 09:08 Uhr - Goregamel
Armes Black ops. Die sollten das wieder freigeben und wie bei Q...e damals "Vorsicht! verschluckbare Kleinteile" auf die Verpackung schreiben.

26.11.2010 10:35 Uhr - Slayer33
Hmm....recht schade...ich finde man sollte einfach mal VALvE, ein Mail schicken wo darum gebeten wird die Alterskontrolle per Perso zu machen....so könnte jeder der älter als 18 locker jedes Game unzensiert per Steam downloaden....hoffe das es nicht bald auch andere Titel trifft....!
Zu Black Ops: Jo...das Game sieht schon gut aus...aber für mich lohnt sich der Kauf aufgrund der bescheuerten Beschränkungen und des hohen Preises nicht

26.11.2010 15:54 Uhr - KEALA
Wieso sieht man denn eigentlich noch werbung im fernsehen für das spiel wenn es blitzindiziert wurde ?

26.11.2010 16:42 Uhr - Slayer33
26.11.2010 - 15:54 Uhr schrieb KEALA
Wieso sieht man denn eigentlich noch werbung im fernsehen für das spiel wenn es blitzindiziert wurde ?



Is doch logo....die harmlose DE Version darf weiterhin beworben werden....nur eben nicht jene aus Österreich, da die ja fast Un-Cut kommt!!

PS: Mal ne andere Sache....was passiert wenn ich ein Indiziertes Game bei ebay erwerbe....und der Zoll geht drüber, bekomm ich dann eine Nachricht oder wird das wenn es nicht bei mir landet still und leise zurückgeschikt??

26.11.2010 18:54 Uhr - Midnight Meat Man
Als weg mit diesem überbewertetem Call of Duty Mist !!!!


26.11.2010 19:47 Uhr - Phaethon
Find ich ok. Solch platter und unnötig expliziter amerikanischer Hurra-Patriotismus sollte generell vom Markt verschwinden.

26.11.2010 22:34 Uhr - Zodiac_Killer
@ Phaethon

Nuja...sein wir mal ganz ehrlich: Ich bin auch nicht der Größte Befürworter des Games/der Spielreihe und bin mir auch vollkommen bewusst, dass in dem Spiel mit Patriotismus total übertrieben wird. Aber sollte deshalb gleich ein ganzes Spiel vom Markt genommen werden? Um ehrlich zu sein finde ich sogar, dass an einer Stelle dem Hurra-Patriotismus schwer geschadet wird...siehe Folterszene...ist nicht gerade sehr toll wenn ich mit ansehn/ausführen muss, wie jemand gefoltert wird um Informationen zu erpressen.
Allerdings muss ich dir sonst, was den Verlauf der Story angeht recht geben, dass vielzuviel pro-amerikanisches Denken gelehrt wird. Nun komme ich aber dennoch zu dem Schluss, solche Spiele nicht unbedingt zu verbieten, sondern einfach eine zusätzliche Markierung auf der Packung anzubringen, die aufzeigt, dass es sich bei diesem Spiel (welches auch immer) um Patriotismus gegenüber den USA (bzw. anderes Land) handelt.

26.11.2010 23:54 Uhr - Slayer33
@ Zodiac Killer:
Naja...ich denke die meisten Games wo man einen US-Soldaten spielt haben einen argen Patriotismus-Factor....daran wird sich nix ändern!

27.11.2010 13:10 Uhr - Dead-Rising
zodiac killer hat recht! ich finde es sollte eine "PEGI-WARNUNG" auf solchen spielen geben,welche Patriotismus zeigt! für jeglichn mist gibt es eine. MFG!

27.11.2010 17:29 Uhr - Zodiac_Killer
@ Slayer33

Es ist korrekt, dass eigentlich alle Spiele, in denen man Partei für ein Land ergreift meist recht patriotisch sind und man daran nichts ändern wird. Aber Ich finde zumindest, dass ein Hinweiß auf diesen Spielen stehen sollte, damit nach dem Kauf keiner sagen kann, dass das Spiel schlecht ist nur weil es einen hohen Faktor an Patriotismus vorlebt...zumindest wäre dadurch sichergestellt, dass es dem jeweiligen Käufer/Spieler schon vorher bekannt wäre worum es inhaltlich geht.

27.11.2010 18:40 Uhr - EvilMayne666
gestern beim durchzappen habe ich einen kurzen ausschnitt von einem film gesehen, in dem man hakenkreuz fahnen gesehen hat. wieso darf man sowas im tv sehen, wenn gleichzeitig aus deutschen versionen von shootern, welche man sich ja bewusst kauft, und nicht beim durchschalten dort ungewollt landen kann, ns-symbolik herauszensiert werden muss ? was ergibt das für einen sinn ? ich kann keinen erkennen.

28.11.2010 07:35 Uhr - Phaethon
Weil ein Film als "Kunst" gilt und ein Videospiel eben (noch) nicht. Und in der Kunst ist (fast) alles erlaubt.

28.11.2010 08:35 Uhr - Slayer33
@ Zodiac Killer: Hast ja im prinzip recht....aber selbes müsste dann auch für manch einen Film dann gelten, da rennt ja auch mal eine 1-Man Armee durch die Gegend!

@ Phaethon:
Naja....nicht jede Kunst.....es gibt auch dort hin und wieder eine Zensur.
Und Videospiele sind mehr als nur Kunstwerke......manche sind tolle Timemachines, die es uns ermöglichen die Vergangenheit zu erleben oder eine mögliche Zukunft!
Deshalb Freedom for Games!!!

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