SCHNITTBERICHTE | # | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Titel suchen:
Dead Space Remake · der Sci-Fi-Survival-Horrorklassiker · ab 59,99 € bei gameware Diablo 4 · Looten und Leveln · ab 77,99 € bei gameware
Baby Assassins - Ab 29.09.2023 als DVD, Blu-ray und VOD
Veröffentlicht am

Dead Rising nun offiziell beschlagnahmt

Bundesprüfstelle bestätigt Beschlagnahme von Dead Rising

In den letzten Wochen hatten wir bereits darüber berichtet, dass das Zombie-Game Dead Rising kurz vor seiner Beschlagname steht und das auch schon bei einigen Händlern Polizeidurchsuchungen stattgefunden haben. Nun gab die Bundesprüfstelle die endgültige Beschlagnahme des Videospiels bekannt.

Bereits mit der Indizierung von Dead Rising auf Liste B, stellte die BPJM eine strafrechtliche Relevanz des Titels fest. Die Bestätigung des Verstoßes gegen § 131 StGB wurde nun durch eine Beschlagnahme des Titels gegeben. Dies teilte die Vorsitzende der Bundesprüfstelle, Frau Monssen-Engberding, einem User von Blood-is-Red mit. Der Vertrieb von Dead Rising steht in Deutschland somit unter Strafe. Eine offizielle Bekanntmachung der Beschlagnahme soll in den nächsten Tagen durch die BPJM erfolgen.

Inhaltsangabe / Synopsis:

Frank West, ein freischaffender Reporter wittert eine heiße Story in der Kleinstadt Williamette. Er macht sich umgehend mit einem Helikopter auf den Weg und stellt schon bald beunruhigende Vorkommnisse fest und sieht sich gezwungen auf dem Dach des lokalen Einkaufszentrums Zuflucht zu suchen. Frank hat drei Tage Zeit die Hintergründe aufzudecken und möglichst viele Überlebende zu retten... oder zumindest sich selbst. (Inferis)
Quelle: Blood-is-Red

Mehr zu: Dead Rising (OT: Dead Rising, 2006)

Schnittbericht:

Meldungen:

Aktuelle Meldungen

Hurra, die Knochenbrecher sind da! mit drei Fassungen in Mediabooks im September 2023
M3gan: Kinofassung & Unrated Version uncut in 4K-UHD im Oktober 2023
Dämonen 2 (Demons): Aufhebung der Indizierung und Beschlagnahme
Vicious - Nacht der Gewalt uncut in Mediabooks von Eyk & Nameless Media
Indizierungen / Listenstreichungen August 2023
Infinity Pool: NC-17-Version auf Blu-ray- & DVD im Juni 2023 + US-UHD-Premiere (unrated)
Alle Neuheiten hier

Kommentare

25.08.2007 20:39 Uhr - Agent0815
hach ja.. schwarzer humor und zombie schlachten ist natürlich gewaltverherrlichung pur

25.08.2007 20:42 Uhr - stargate1306
Ja und wie ist des jetzt mit import ist des erlaubt.

25.08.2007 20:42 Uhr -
Schade,war ganz unterhaltsam.

25.08.2007 20:51 Uhr -
Vorhersehbar...wie so vieles in der BRD!
@stargate1306: der import ist weiterhin erlaubt (privat) , nur Vermietung, Verkauf etc. in Dtschl. nicht!

25.08.2007 21:25 Uhr - RoNsTaR
Wir leben wirklich in einem sehr, sehr kaputten Land. Zum Erbrechen ist das...

25.08.2007 21:34 Uhr - zombi1978
Sowas war leider schon abzusehen...
Jetzt gibt es nach Manhunt 1 nun zwei beschlagnahmte Spiele in Deutschland(?)

25.08.2007 21:36 Uhr - Skeletor
Realistisch betrachtet tut die Beschlagnahme dem Titel sogar einen Gefallen. Das Interesse daran dürfte wieder anziehen und Bezugsquellen aus ganz Europa gibt es ja genug. Für Capcom und MS ist so ein deutscher Alleingang eigentlich die beste kostenlose Werbung. Auch noch pünktlich zur Preissenkung der Xbox 360;-)
Das einzige, das in Mitleidenschaft gezogen werden dürfte ist die Glaubwürdigkeit der BPjM und Staatsanwaltschaft, den die haben die satirischen Angriffe auf die US Konsum- und Waffengesellschaft im Spiel anscheinend nicht begriffen oder nachvollziehen können. Zu schade;-)

25.08.2007 21:47 Uhr - zombi1978
@Skeletor: Hey, das Selbe war auch damals bei DOOM und Wolfenstein 3D.
id Software gab immer in der amerikanischen Werbung an: Indiziert in Deutschland und das bringte auch so seinen gewissen Reiz, sich das oder die Spiele zu besorgen. ;)

25.08.2007 21:47 Uhr -
@skeletor: die Satire und Allegorie auf Kapitalismus und Konsumgesellschaft haben sie schon beim "Original" von vor 29 Jahren nicht kapiert...
@zombie1978 (Der Name trifft die darüber stehende Anmerkung unglaublich gut ;-)...): Wolfenstein 3D dürfte in Deutschland auch beschlagnahmt sein...

25.08.2007 21:51 Uhr - DrunkenMaster
Ich finds einfach blödsinnig wie das Töten gegenüber Zombies gewaltverherrlichend sein kann. In meinen Augen ist dies einfach nur Notwehr ;-)

25.08.2007 21:52 Uhr - zombi1978
@Skullpounder: Stimmt, da hast Du Recht.
Es gibt also drei beschlagnahmte Spiele schon, oder auch mehr. -.-

25.08.2007 21:53 Uhr -
Ihr habt "Commandos" und die "Mortal Kombat" Reihe vergessen. Es gibt noch einige andere, aber die sind weitgehend unbekannt.

25.08.2007 22:03 Uhr - Skeletor
Stimmt, in den USA gab es eine Auflage von Wolfenstein 3D, auf der mit dem Aufkleber "Banned in Germay!" geworben wurde. Capcom sollte das hier genauso machen:-) Was die Satire und Allegorie angeht...ich hab so langsam das Gefühl, dass sie es vielleicht wie bei Dawn78 durchaus begriffen und DESWEGEN reflexhaft ein Verbot ausgesprochen haben. Man sollte ja nie zu laut die Wahrheit sagen;-)
Schade, dass es keine PC Version gibt. Dann könnte man eine Menge hübscher Mods basteln...
@Hellreaper
So viel ich weiß, ist Commandos nicht beschlagnahmt und bei MK dürfte die Beschlagnahme mittlerweile verjährt sein...

25.08.2007 22:04 Uhr -
WTF, Commandos ist beschlagnahmt? War das nicht sogar ab 16? Ist doch eigendlich eher ein Taktikspiel und meiner meinung nach nicht gewaltverherrlichend.

Wird es eigendlich mal einen SB zur Japanischen version von Dead Rising geben, die ist ja laut OGDB gewaltmäsig zensiert?

25.08.2007 22:08 Uhr -
John Player:

Die englische Fassung ist beschlagnahmt. Der Grund ist glaube ich NS-Symbolik.

Skeletor: MK steht aktuell noch im BPJM Magazin 2/2007.

25.08.2007 22:16 Uhr - Distefano
war ja klar ^^ was soll man dazu noch sagen außer "Hallo liebes ausland" ^^

25.08.2007 22:37 Uhr -
Das " Killerspielverbot" scheint langsam Konturen
zu bekommen, wenn auch indirekt
Keim Spiel mehr kommt unberührt durch unsere Instanzen, selbst Strategiespiele bleiben nicht verschont.

25.08.2007 22:43 Uhr - Distefano
das kein spiel mehr unzensiert erscheint is falsch.. ich würde eher sagen das es nur noch sehr selten vorkommt. aber wenn stört es schon wenn mann es aus ausland bekommt. ist deutschland halt selber schuld

25.08.2007 22:51 Uhr -
Das ist jetzt schon sehr OT, aber ich seh solche Fälle wie "Hellgate" unter Umständen noch als viel problematischer an. Wenn Publisher nicht mal (mehr) versuchen die Spiele in der Originalfassung nach Deutschland zu kriegen, wie sollen sich dann (indirekt) die Toleranzgrenzen der USK erweitern? Wer immer nur vor Konfrontationen zurückweicht, der wird nie als Sieger dastehen.

25.08.2007 23:13 Uhr - zexro
jahrelang wartet man das man endlich 18 wird und dann ist man 18 und älter und wird trotzdem bevormundet ich glaub so wird man nie erwachsen ^^

25.08.2007 23:23 Uhr -
Das beste fuer alle Publisher, keine Spiele mehr fuer Deutschland zu produzieren, waere billiger und somit proplemloser

25.08.2007 23:26 Uhr - KoRn
SB.com-Autor
User-Level von KoRn 15
Erfahrungspunkte von KoRn 3.959
€hellreaper
das glaubst du doch nicht wirklich oder? seid es damals die bpjm bzw. heute fsk/usk gibt werden filme/spiele geschnitten, indiziert oder beschlagnahmt und das schon seid zig jahren. da hat sich in sachen toleranz auch nicht viel geändert.
ich bin dafür spiele gar nicht mehr in D. zu veröffentlichen wenn es geschnitten werden muß. dann gibts kein fassungs wirr warr und wenn man sich ein spiel bestellt ist man auch sicher ne ungeschnittene fassung zu bekommen.

p.s. ihr habt bei beschlagnahmten spielen noch manhunt und sicher auch bald manhunt 2 vergessen! mortal kombat 3 ist für alle systeme beschlagnahmt.
commandos ist nicht beschlagnahmt blödsinn!

25.08.2007 23:34 Uhr - zexro
@KoRn
commandos ist nicht beschlagnahmt blödsinn!

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fr**** halten
commandos 1 behind enemy lines ist beschlagnahmt wegen der ns symbole das kannst du sogar nachsehen auf der offizielen seite der bpjm, wieso infomiert ihr euch nicht vorher bevor man was von sich gibt ist das so schwer -.- *kopfschüttel*

25.08.2007 23:37 Uhr - zexro
@KoRn
mortal kombat 3 ist für alle systeme beschlagnahm

mortal kombat 1-3 ist beschlagnahmt auf alle systemen ausser game boy, also nicht nur teil 3 und bei teil 1 ist es schon verjährt -.-

25.08.2007 23:39 Uhr - Distefano
auf der bpjm seite steht also ein beschlagnahmungsbeschluss weil das game mit SS symbolen mal hier in deutschland verkauft wurde??

25.08.2007 23:41 Uhr -
KoRn: Doch das glaub ich ganz sicher. Wenn die Spieleindustrie nicht aufhört - pardon für die Ausdrucksweise - den Schwanz einzuziehen, dann wird das nie was. Missstände wurden noch überhaupt nie abgeschafft, weil ein Wunder geschehen ist. Die wurden abgeschafft, weil die Leute dagegen gearbeitet haben, wie die Blöden. Bestes Beispiel ist doch Crytek. Anstatt Lobbyismus zu betreiben (in anderen Worten: Geld locker machen) versuchen sie mit Auswanderung zu drohen. Was für ein Schwachsinn. Das können sie machen, wenn "Killerspiele" tatsächlich verboten sind. Aber vorher müssen sie alles tun, damit hier "Killerspiele" anerkannt werden. Lobbyismus betreiben heißt Druck ausüben. Das wird in der Politik ständig gemacht, direkt und indirekt, jeden Tag. Nur die Spieleindustrie versucht der Öffentlichkeit ernsthaft glaubhaft zu machen, dass sie gegen die ach so böse USK nicht ankommen können und dass die Situation hier ja ach so schwierig sei. Die Publisher müssen vorgeben, wie ihre Spiele eingestuft werden, nicht die USK. Natürlich geht das nicht direkt, aber einfach gesagt funktioniert so Lobbyarbeit. Man macht die Leute so lange mürbe, bis sie nachgeben. Wenn die Publisher das hier wirklich mal ernsthaft versuchen würden, wenn sie endlich mal mehr Geld an der Ecke investieren, dann würde sich bald was ändern. Nicht gleich. Aber absehbar.

25.08.2007 23:44 Uhr - zexro
@Distefano
die englische version ist beschlagnahmt.
sogesehen sind alle spiele die was mit dem 2 Weltkrieg zu tun haben zensiert(deutsche version) und die englischen version damit beschlagnahmt wegen den ns symbolen. wolfenstein,mortyr ja sogar silent hunter sind gekürzt

25.08.2007 23:49 Uhr -
Es gibt in Deutschland sehr wenige Beschlagnahmte Titel:
- Wolfenstein 3D
- Mortal Kombat II
- Manhunt
- Dead Rising

Diese Games sind in Deutschland beschlagnahmt und mehr nicht!

Spiele wie die Call of Duty Reihe uncut oder die Medal of Hounor Reihe und alle weitern mit nationalsozialistischem Inhalt sind wegen der Nationalsozialistischen Symbole oder Wörter bei uns vom Grundgesetz her VERBOTEN!

Und ja es ist nur MKII beschlagnahmt die restlichen Teile sind nur Indiziert!

25.08.2007 23:50 Uhr - Distefano
das is kein antwort auf meine frage ^^ das würde ja bedeuten das wer hier in deutschland versucht hat die englische version zu verkaufen.. das ging schief und es wurde gerichtlich beschlossen das es beschlagnahmt wird. was eigendlich noch nicht mal notwendig wäre weil games mit nazi-symbolen generell nicht in deutschland verauft werden dürfen ^^ nicht nur verkauf ist strafbar sondern auch besitz ^^ also muss da ja ein gerichtsbeschluss auf der bpjm seite zufinden sein wenn es denn beschlagnahmt wurde

@ tccflash

du sagst es ^^

25.08.2007 23:53 Uhr - zexro
@quelle bpjm

Commandos behind enemy lines (engl.Fassung) Eidos Interactive LtD.,Birmingham/GB Banz.Nr 118 vom 30.06.1999
bundesweit beschlagnahmt: 24.09.1999

das steht da merh weiss ich auch nicht

25.08.2007 23:54 Uhr - zexro
@tccflash
Und ja es ist nur MKII beschlagnahmt die restlichen Teile sind nur Indiziert!

das stimmt nicht geh mal auf die seite von denen

25.08.2007 23:55 Uhr -
tccflash: Und wie kommt es dann, dass Spiele wie z.B. "KZ-Manager" trotzdem in der Liste der beschlagnahmten Spiele stehen?

25.08.2007 23:55 Uhr - Distefano
die seite kenne ich ^^ ist keine offizielle seite ;)

25.08.2007 23:58 Uhr - zexro

@Hellreaper
KZ-Manager war das überhaupt ne kaufversion ich denke nicht eher so ne mod von hobbyprogrammieren oder???
ist ja ne ding

25.08.2007 23:58 Uhr -
@ Distefano

So ist es! der Perfekte ergänzungskommentar zu dem was ich eben noch sagte!
Für Spiele die das Hakenkreuz oder sonstigen Nationalsozialistischen Kram behinhalten wird keine Beschlagnahme ausgesprochen da die Original Version von Grund auf durch das Grundgesetz Verboten wird!

Post 28+29 beinhaltet alles was man zu dem Thema wissen muss!

Und bitte fangt jetzt nicht mit so alten games an wie mit dem KZ-Manager oder dem Türkentest! denn diesen Schwachsinn will ich nicht als Games zertifiziert haben! ausserdem gilt dort das obige! Vom Grundgesetz wegen volksverhetzung VERBOTEN und für diese Scheiße find ich das sogar wirklich gut!

26.08.2007 00:01 Uhr -
Ja das ist schwachsinn!Das ist eher noch werbung um das intresse für solche games noch etwas hochzuhalten!

Schau einfach mal auf www.ogdb.de das ist eine Datenbank zu allen offiziellen games und dort findet man offiziell bestätigte Beschlagnahmungen und Indizierungen! Ausserdem weis ich das noch gut als ich mir mk2 kurz vor der beschlagnahme geholt hatte! doch mk, mk3, umk3,mk4, mkt... konnte man sich mit dem nötigen wissen natürlich jeder zeit beim fachhändler besorgen!

26.08.2007 00:03 Uhr -
tccflash: Nimms nicht persönlich, aber es interessiert überhaupt niemanden, was du persönlich als Spiel deklarierst. Es behauptet ja niemand, dass NS-Propaganda in Spielform anerkannt oder weit verbreitet war (bzw. ist). Aber es hilft ganz bestimmt nicht, wenn man behauptet, dass diese Arten von Spielen nicht existieren.

26.08.2007 00:06 Uhr -
@Hellreaper

Doch sie existieren nach wie vor, doch warum willst du es nicht kapieren? Diese Spiele sind nicht Beschlagnahmt von der Jugendprüfstelle sondern durch das "Grundgesetz Verboten"

Mann oh Mann ist das so schwer zu kapieren oder was?

26.08.2007 00:07 Uhr - zexro
@tccflash
Spiele wie die Call of Duty Reihe uncut oder die Medal of Hounor Reihe und alle weitern mit nationalsozialistischem Inhalt sind wegen der Nationalsozialistischen Symbole oder Wörter bei uns vom Grundgesetz her VERBOTEN!

und wolfenstein? wieso zählst du das zu den beschlagnahmten titeln es ist doch auch verboten wegen der ns symbolen wie eng. call of duty und medal of honor also nicht von den bpjm sonder wie du sagtest vom grundgesetz

26.08.2007 00:15 Uhr - zexro
das meine ich

Es gibt in Deutschland sehr wenige Beschlagnahmte Titel:
- Wolfenstein 3D
- Mortal Kombat II
- Manhunt
- Dead Rising

Diese Games sind in Deutschland beschlagnahmt und mehr nicht!

26.08.2007 00:15 Uhr -
tccflash: Na schön, versuchen wir es mal anders: Vielleicht unterscheiden wir beide nicht fein genug in unseren Ansichten. Meine ist die, dass wenn ein Spiel in der offiziellen BPJM Liste steht, dass man es dann durchaus als beschlagnahmt bezeichen kann - unabhängig davon, ob es hier sowieso verboten wäre. Deine ist die, dass diese Spiele aufgrund der Gesetzeslage gar nicht existieren dürften. Insofern unterscheidest du wahrscheinlich zwischen Titeln, die erst nach einer Diskussion verboten werden und Titeln, die hier von Anfang an nie erlaubt waren - seh ich das richtig?

26.08.2007 00:28 Uhr -
@zexro
Wolfenstein war das erste Spiel seiner art, also der erste richtige first Person shooter! dort wurde lang über eine indizierung bzw beschlagnahmung besprochen! doch dort gab noch die damalige noch nicht in diesem sinne wie heute die USK bzw. BPJM sondern der Staat selbst die Auflage zur Beschlagnahme! die restlichen Titel wurden alle von der BPJM zur Beschlagnahme vorgeführt und dann durch das dafür zuständige Gericht beschlagnahmt, genau so wie es auch für Wolf 3D der Fall war! dort hat auch ein Gericht die Beschlagnahme ausgesprochen!
Bei titeln wie die Call of Duty reihe usw oder den KZ-Manager wurde dies nicht durch ein Gericht ausgesprochen sondern durch das Grundgesetz von anfangan zwecks der Volksverhetzung usw von Grundaus VERBOTEN!

@Hellreaper
ja wir haben ja in der einen seite beide recht! nur wie du oben lesen kannst wurden von den 4 titeln die ich genannt wurde eine Beschlagnahme durch ein gericht beschlossen! bei den anderen titeln ist das halt durch das grundgesetz beschlagnahmt wenn du das so lieber hörst!?

26.08.2007 00:35 Uhr -
Cheers, dann ist das geklärt. Kein Grund sich zu streiten. :)

Es ist ja auch viel interessanter über Beschlagnahmungen wie die von Dead Rising zu diskutieren.

Schließlich kann man die ablehnen, ohne dass man automatisch dem braunen Sumpf zugeordnet wird. ;)

26.08.2007 00:42 Uhr -
So ist das, aber eine Diskussion ist dieses thema auf alle fall wert!

Naja zu Dead Rising fällt mir nur ein Wort ein:
Deutschland :)

Also ich geh jetzt auch pennen! n8 und noch ne schöne diskusion!

26.08.2007 00:52 Uhr -
Ich geh dann auch. Falls mir noch jemand wegen meinem Lobbyismus-Statement eine vor den Latz knallen will, weil er/sie meint, dass das alles Quatsch ist - dann muss sie/er damit rechnen, dass ich nicht mehr antworte. War in letzter Zeit etwas faul und muss mich jetzt mal wieder auf die Uni konzentrieren. :) Nacht!

26.08.2007 01:07 Uhr - Skeletor
Crytek droht mit Auswanderung, weil (rechtskonservative) Politiker nur eine Sprache verstehen, nämlich "Geld". Wenn man einen Hersteller im Lande hat, der tatsächlich in der Lage ist auf Weltniveau zu produzieren, dann ist das letzte was man machen sollte, ihn zur Auswanderung zu bewegen. Crytek redet nicht lange um den heissen Brei herum und kommt mit der "Drohung" zu Punkt weil sie sichs einfach leisten können. Die deutsche Wirtschaft braucht Entwickler wie Crytek und nicht andersrum! Deswegen die ungewöhnlich deutlichen Worte an die Politik.
Crysis bekommt übrigens uncut eine USK18 - ein deutlicher Kommentar der USK zum Thema "Killerspiele":-)

26.08.2007 01:31 Uhr -
Kz-Manager, ich glaub es hackt O_o. Na egal, zum glück hab ich es mir damals zum release zugelegt... Falls die DVD mal zu Bruch geht, ist die Österreichische Grenze auch nicht weit entfernt. Auch einige Onlineshops verkaufen es noch.


26.08.2007 01:38 Uhr - KoRn
SB.com-Autor
User-Level von KoRn 15
Erfahrungspunkte von KoRn 3.959
@skeletor
ist das spruchreif das crysis uncut kommt?

26.08.2007 01:47 Uhr - zexro
@Gazghkull Mag Uruk Thraka
was hast du zum release zugelegt????

26.08.2007 03:00 Uhr - Phileas
38. 26.08.2007 - 00:06 Uhr schrieb tccflash
@Hellreaper

Doch sie existieren nach wie vor, doch warum willst du es nicht kapieren? Diese Spiele sind nicht Beschlagnahmt von der Jugendprüfstelle sondern durch das "Grundgesetz Verboten"

Mann oh Mann ist das so schwer zu kapieren oder was?


Mann oh Mann. Was für ein Humbug. Keinen Plan haben, aber mit "Weisheiten" um sich werfen...

Zu aller erst. Die "Jugendprüfstelle" beschlagnahmt gar nix. Das ist nämlich die FSK/USK, wie sie in den Gesetzestexten benannt wird.

Des weiteren. Natürlich verstoßen die gegen das Gesetz. Doch das wird erst durch ein Gerichtsurteil entschieden, welches die Beschlagnahme auslöst. Das gilt für Spiele/Filme gleichermaßen - egal ob nun wegen Volksverhetzung, Menschenverachtung oder Gewaltverherrlichung.

Die beiden Kategorien "Beschlagnahmt" und "verstoßen von vorn herein gegen das Gesetz", die du hier anführst, sind ein und das selbe. Beschlagnahmte Filme/Spiele verstießen auch von vorn herein gegen das Gesetz, in sofern es nicht geändert wurde. Aber erst mit dem Gerichtsurteil/der Beschlagnahme wird das festgestellt.

Oder wie bitte stellst du dir das vor? Etwas wird veröffentlicht und erst mit der Beschlagnahme verstößt es gegen das Gesetz? Und auf der anderen Seite da gibt es Spiele, die verstoßen gegen das Gesetz, das ist von vorn herein klar und jeder weiß es, trotzdem wird es veröffentlicht... Häh?

Außerdem: so etwas wie "automatische" Beschlagnahme, von der du ausgehst, gibt es nicht. Ein Gesetzesverstoß MUSS IMMER von einem Gericht mit einem entsprechenden Urteil festgestellt werden. So etwas nennt sich Rechtsstaat.

Noch etwas. Die OGDb ist genauso wie die OFDb keine offizielle Quelle für Beschlagnahmebeschlüsse und ähnliches, sondern nur eine nützliche Sammlung von Informationen. Die Richtigkeit ist nicht garantiert und die Vollständigkeit schon gar nicht. Nur weil du die die anderen Mortal Kombat Teile kaufen konntest, und es keinen Zusatz-Kommentar in der OGDb gibt, heißt es nicht, dass es keine weiteren beschlagnahmten gab. Zumal diese Zusatz-Kommentare meist nur wenig informativ sind, da nicht mal die Aktenzeichen dabei sind, mit welchen sich die Angabe überprüfen ließe.

Hast du dir alle Versionen aus allen Ländern und für alle Spielkonsolen gekauft??? Das bezweifele ich - zumal es die meisten der beschlagnahmten ja auch vor der Beschlagnahme nur als Import zu haben waren. Fest steht: neben Teil 2 war auf jeden Fall die englische Sega Version des ersten Teils beschlagnahmt.

Weiterhin ist die englische Version von dem ersten "Commandos" Spiel tatsächlich beschlagnahmt worden. Außerdem wurden KZ-Managaer, Hitler-Diktator etc durch ebenso rechtkräftige Urteile beschlagnahmt, wie Wolfenstein da gibt es keinen Unterschied...

Wobei ich beim nächsten Punkt bin.

28. 25.08.2007 - 23:49 Uhr schrieb tccflash
Es gibt in Deutschland sehr wenige Beschlagnahmte Titel:
- Wolfenstein 3D
- Mortal Kombat II
- Manhunt
- Dead Rising

Diese Games sind in Deutschland beschlagnahmt und mehr nicht!

Deine Liste ist fürn Ar***. Sich ein paar rauspicken weil die anderen "unwichtig" sind und dann sagen "mehr gibt es nicht". Was für eine Anmaßung. Des weiteren wundert mich, dass du zum einen sagst, die Spiele mit Volksverhetzung sind nicht beschlagnahmt, weil sie gegen das Grungesetz verstoßen, und auf der anderen Seite führst du Wolfenstein auf, lässt aber alle anderen weg, die aufgrund der gleichen Paragraphen beschlagnahmt wurden wie Wolfenstein. Reine Willkür bzw Unwissen.

§ 131 StGB (Gewaltverherrlichung)
-> Mortal Combat Videospiel, Sega-Mega-Drive, Sega CD, Sega-Master-System, Sega-Game-Gear, Hersteller Sega Enterprises, Japan
AG München I, Beschluß vom 11.11.1994, Az. ERGs465bJs172960/94
-> Mortal Kombat II, Computer- und Videospiel in allen Versionen, Vertrieb Acclaim Entertainment München,
AG München, Beschluß vom 08.02.1995, Az. 465Js160928/95.
Ausnahme: Version für Nintendo Game Boy ist nicht betroffen. (Beschluß AG München vom 24.04.1995, Az. 8340Gs9/95)
-> Mortal Kombat 3, Sega Genesis, Williams, Corsicana/Texas,
AG Berlin Tiergarten, Beschluß vom 12.06.1997, Az. 351Gs2856/97
-> Mortal Kombat 3, Sony Playstation, Wiliams, Corsicana/Texas,
AG Berlin-Tiergarten, Beschluß vom 12.06.1997, Az. 351Gs2856/97
-> Manhunt
AG München, Beschl. v. 19.07.2004, Az. 853Gs261/04 -- Bundesweit eingezogen am 21.07.2004
-> Dead Rising

§§ 86a, 130, 130a StGB (Volksverhetzung)
-> Anti-Neger-Test, Computerspiel, Hersteller unbekannt,
AG Bochum, Beschluß vom 30.06.1989, Az. 37Ds/39Js343/89
-> Anti-Türken-Test, Computerspiel, Hersteller unbekannt,
AG Berlin Tiergarten, Beschlagnahmebeschluß vom 24.11.1987, Az. 352Gs3265/87, Einziehungsbeschluß vom 21.3.1988, Az. 281aDs118/88
-> Ariertest, Computerspiel, Hersteller unbekannt,
AG München, Beschlagnahmebeschluß vom 02.12.1988, Az. IIGs3057/88, Einziehunsbeschluß vom 24.5.1989, Az. 471Ds112UJs211124/88
-> Ariertest II, Computerspiel, Urheberangabe "Der Nazi",
AG Recklinhausen, Einziehungsbeschluß vom 27.08.1991, Az. 25Ds39UJs223/89
-> Commandos behind enemy lines,engl. Fassung, Computerspiel, EIDOS Interactive, London/GB,
AG Kassel, Beschluß vom 24.06.1999, Az. 132Js32822.9/98-201Gs
-> Hitler Diktator, Hersteller unbekannt,
AG Recklinghausen, Einziehungsbeschluß vom 30.01.1989, Az. 25Ds39Js922/88
-> Hitler Show, Die, Hersteller unbekannt,
AG Berlin-Tiergarten, Einziehungsbeschluß vom 16.08.1989, Az. 281aDs333/89
-> KZ-Manager, The Missionaries, Hersteller unbekannt,
AG Neu-Ulm, Einziehungsbeschluß vom 29.10.1990, Az. Gs754/90
-> Mortyr 2093-1944, Mirage Media, Polen,
AG München, Einziehungsbeschluß vom 24.10.2001, Az. 812Gs14/01
-> Wolfenstein 3D, (CD-ROM), Apogee Software Product, Garland USA,
AG München, Beschluß vom 25.01.1994, Az. 2Gs167/94
-> Wolfenstein 3D, (PC), Atari Corporation Sunnywale,
AG Berlin Tiergarten, Einziehungsbeschluß vom 07.12.1994, Az. 351Gs5509/94

Selbst wenn man die nicht-kommerziellen Titel weglässt, bleiben noch mehr als die vier von tccflash genannten übrig.

26.08.2007 03:03 Uhr - peacekeepa

Bei titeln wie die Call of Duty reihe usw oder den KZ-Manager wurde dies nicht durch ein Gericht ausgesprochen sondern durch das Grundgesetz von anfangan zwecks der Volksverhetzung usw von Grundaus VERBOTEN!


So ganz stimmt das nicht. Es gibt den Tatbestand der Volksverhetzung. Der steht aber im StGB und nicht im Grundgesetz ( Im Artikel 1 steht etwas ueber die Menschenwuerde. ). Der "KZ Manager" wurde wegen Volksverhetzung ( Ist schon zu lange her, kann mich nicht mehr genau daran erinnern. ) verboten.

26.08.2007 03:08 Uhr - peacekeepa
@ Phileas


Zu aller erst. Die "Jugendprüfstelle" beschlagnahmt gar nix. Das ist nämlich die FSK/USK, wie sie in den Gesetzestexten benannt wird.


Du glaenzt aber auch mit Halbwissen. Beschlagnahmen tun Gerichte und nicht die FSK / USK.

Link

26.08.2007 03:15 Uhr - Phileas
51. 26.08.2007 - 03:03 Uhr schrieb peacekeepa

So ganz stimmt das nicht. Es gibt den Tatbestand der Volksverhetzung. Der steht aber im StGB und nicht im Grundgesetz ( Im Artikel 1 steht etwas ueber die Menschenwuerde. ). Der "KZ Manager" wurde wegen Volksverhetzung ( Ist schon zu lange her, kann mich nicht mehr genau daran erinnern. ) verboten.

Genau so isses.

Wundert einen doch sehr, dass es ein Gerichtsurteil dazu gibt, mit dazu gehörigen Aktenzeichen. Aber tccflash behauptet, das gäbe es nicht...


52. 26.08.2007 - 03:08 Uhr schrieb peacekeepa
Du glaenzt aber auch mit Halbwissen. Beschlagnahmen tun Gerichte und nicht die FSK / USK.


Bitte nochmal etwas genauer lesen, denn genau ich habe genau das gleiche gesagt wie du.

Er meinte die Jugendprüfstelle tut beschlagnamhen. Ich sage, die Jugendprüfstelle ist die FSK/USK und die beschlagnahmen nix.

Das machen Gerichte, wie man ja auch aus meinem restlichen Kommentar leicht erlesen kann.

;)

26.08.2007 03:22 Uhr - peacekeepa
@ Phileas

Das habe ich nachher auch gesehen, nur spinnt bei mir die Editfunktion. Der von mir zitierte Satz ist von dir nur etwas ungluecklich formuliert worden. :-)

26.08.2007 09:49 Uhr - nytemare
profis unter sich. immer wieder schön.

26.08.2007 10:22 Uhr -
Wird halt immer schlimmer in Deutschland, das Killerspielverbot rückt näher...

Meinungsfreiheit -> nein
Zensur findet nicht statt (von wegen)

26.08.2007 10:36 Uhr - zexro
also hatte ich doch recht mit commandos mein gott wenn einer recht hat dann braucht man nur 2 die nicht recht haben und schon zweifel ich an mir selbst -.-

26.08.2007 10:37 Uhr - zexro
also hatte ich doch recht mit commandos mein gott wenn einer recht hat dann braucht man nur 2 die nicht recht haben und schon zweifel ich an mir selbst -.-

26.08.2007 10:38 Uhr - zexro
bin mal gespannt was @tccflash und Hellreaper dazu sagen werden ^^

26.08.2007 10:45 Uhr -
Gewalt gegen Zombies; man bringt tote seelenlose animierte vermoddernde Monster um und das wird beschlagnahmt?
Weiter so Deutschland!!
Außerdem hat dies nun mein Interesse am Spiel geweckt.
Kennt jemand nen guten Importshop?

26.08.2007 11:22 Uhr -
www.gamesonly.at

www.dvdfsk18.at


also find die beiden shops nicht so schlecht ;)

26.08.2007 11:32 Uhr - shaun80
Armes,Armes Deutschland sag ich da nur werden da jetze auch Filme wie Shaun of Dead oder so beschlagnahmt *g*nein spass bei seite,aber sein wir doch mal erlich was in Deutschland verboten ist weckt doch gerade das intresse die entsprechenden Medien zu besitzen!
www.okaysoft.de und www.importfun.de sind auch noch zwei gute Händler wo man bestellungen machen kann!!Und das,das Spiel Dead Rising sich gut verkauft sieht man doch schon das es in die classics ist!!!

26.08.2007 11:40 Uhr - Skeletor
@KoRn
Laut Bernd Diemer (Senior Game Designer bei Crytek) schon:

"Besonders erfreulich war, dass es weltweit ein und dieselbe Version für Crysis geben wird. Wir werden in Deutschland also nicht mit einer geschnittenen Variante des Spiels leben müssen. Die deutsche Synchronisation soll sehr gut sein. Es gibt auch Untertitel. Der Shooter wird eine USK 18 erhalten, Crytek möchte ein reines Erwachsenenspiel auf den Markt bringen."

Quelle: http://crysisnews.de/news-artikel,23267,1.html


26.08.2007 13:24 Uhr -
@skeletor

die pseudo-zombie-ausreden ala george romero wie "die haben den satirischen effekt auf die konsum und waffengesellschaft nicht begriffen nerven mich....das ist purer quatsch....es einfach und simple und nur ein gewaltverherrlichendes spiel und mehr nicht....da gibt es keinen tiefe thematik....bloss weil romero das auf seine zombiefilme bezieht verhält sich das nicht auf das ganze zombie genre...also lass mal deine möchtegern analysen

26.08.2007 14:21 Uhr -

20.11.2006 - 18:17 Uhr schrieb zexro
@Gazghkull Mag Uruk Thraka
was hast du zum release zugelegt????


Na Dead Rising

26.08.2007 14:50 Uhr - Evil Wraith
Nuja, zwar birgt die Story von "Dead Rising" sehr wohl bissige Seitenhiebe auf Amiland und seine Politik, aber das Spiel wurde schließlich wegen seiner Spielmechanik beschlagnahmt und nicht wegen der Story. Auch nicht allein wegen der Gewaltdarstellung, die zwar insbesondere in den Cutscenes verdammt drastisch aber ansonsten eher comicmäßig daherkommt. Aber das Punktesammeln via spektakulkärem und dezent sadistisch angehauchtem Entleiben menschenähnlicher Kreaturen war ja schon immer ein Dorn im Auge unserer geschätzten Behörden. Zumal die Zombies in "Dead Rising" schließlich eher Kanonenfutter als eine ernsthafte Bedrohung darstellen. Und das fröhliche und blutige Austoben an den Gammelbrüdern stellt immer noch den primären Spaßfaktor an "D.R." dar, da braucht sich keiner herauszureden. Deswegen habe ich mir das Spiel gekauft und selbiges gilt für die meisten anderen auch. Und deswegen ist das Spiel gewaltverherrlichend und somit jugendgefährdend. Noch Fragen?

26.08.2007 15:15 Uhr - MAJORI
@ nytemare

HAHAHA.... ich bepiss mich grad... schöner Kommentar .... wie geil ;)

26.08.2007 15:15 Uhr -
Ja danke; werd mir die Seiten mal anschauen!!

@Evil Wraith: Wieso ist ein Spiel gewaltverheerlichend wo die Gegner "tote Menschen" sind?
Also ich würd das mal alles nicht so eng sehen.
Außerdem haben Studien bewiesen, das Spiele viel weniger Einfluß auf gewalttätiges Verhalten usw. haben als Videospiele.

26.08.2007 15:25 Uhr - kditd
Mortal Kombat (1) alle sega-konvertierungen
-nach §131 (mittlerweile verjährt)

Mortal Kombat 2 alle versionene bis auf die GB ver.
-nach $131 (mittlerweile verjährt)

Mortal Kombat 3 sega genesis und PSX version
-nach §131 (noch rechtskräftig)

Manhunt (1) PS ver. (sogar eingezogen)
-nach §131

Dead Rising
-nach §131

Wolfenstein 3D PC und Atari ST ver.
-nach §86a (130,130a ???)

Commandos: Behind Enemy Lines (engl. ver.)
-nach §86a

Mortyr 2093-1944
-nach §86a

und desweiteren 7 spiele für C-64 nach §130a und §130

und über diese spiele wurde von der staatsanwaltschaft noch keine entscheidung getroffen

Punisher
Painkiller - Battle Out Of Hell
Postal 2 - Apocalypse Weekend
Zog´s Nightmare
Scarface

(gibt es auf dieser seite auch leute die sich für zensur interresieren? :-)
oder nur film/spiele fans die sich zwangsleufig damit auseinander setzen müssen?)

26.08.2007 15:26 Uhr - kditd
sorry wolfenstein ist auch verjährt und bei manhunt natürlich für PS2

26.08.2007 15:30 Uhr - Skeletor
@freemasonxxx
Baust du in deine Kommentare immer Beleidigungen ein?! Feine Sache so was, scheints ja ein besonders sympathischer Geselle zu sein, was...
Hab nirgendwo geschrieben, dass Romeros politische Kommentare in Night, Dawn, Day und Land automatisch bei jedem Zombiegame/film gelten! Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die satirischen "over-the-top" Seitenhiebe (wie z.B. beim verrückten Supermarktbesitzer) sind in vielen Reviews bestätigt worden, wenn du das anders siehst...deine Sache.
Ob das Spiel tatsächlich "gewaltverherrlichend" ist, darüber wird man sich wahrscheinlich lange streiten können. Im Gegensatz zu den 3 abgestuften Exekutionen in Manhunt, die letztendlich reiner Effekt sind ist die Gewalt in Dead Rising schlichtweg nötig, damit die Spielfigur und ihre Begleiter überleben. Nicht viel anders als in Resident Evil auch. Die Behörden brauchten wohl nach der ganzen Killerspiele-Debatte einfach einen Sündenbock für ihre Machtdemonstration, den sie vorführen können. Frei nach dem Motto: "Schaut mal, wir tun was, böses Dead Rising ist vom Markt, Problem gelöst!". Wenn interessiert es da, ob das Sinn macht...

26.08.2007 15:37 Uhr - kditd
@Skeletor
sinn macht zensur nie.
jedoch war die beschlagnahmung von dead rising schon
am 30.11.2006 bei der staatsanwaltschaft eingereicht worden, 10 tage nach dem amoklauf.
da war die killer-spiel debatte noch nicht präsent.

26.08.2007 16:14 Uhr - Evil Wraith
Ein Spiel ist gewaltverherrlichend, wenn die Gewalt ganz klar den Spaßfaktor des Spiels ausmacht. In "Dead Rising" ist die Gewalt ganz sicher NICHT nötig zum Überleben, weil man sich genausogut vor den, wie schon gesagt, eigentlich ziemlich harmlosen Untoten fernhalten bzw. den Kampf mit ihnen auf ein Minimum beschränken könnte. An sich kann man die vorgegebene Spielzeit auch eingeschlossen auf der Toilette verbringen und die Zombies draußen ihrem Schicksal überlassen. Aber, ich wiederhole mich, das Metzeln der fauligen Zeitgenossen ist nun einmal der Dreh- und Angelpunkt des Spiels. Man hat tausend Möglichkeiten, die Gegner zu filettieren und nutzt diese natürlich auch, zumal es Punkte dafür gibt, welche man wiederum zum Aufleveln der Spielfigur benötigt. Außerdem gibt's Punkteboni für entsprechend spektakuläre Kills und Combos. Du kannst dich noch sehr sehr dagegen sträuben, "Dead Rising" ist in diesem Sinne sogar weitaus gewaltverherrlichender als das ach so schlimme "Manhunt". Und du kannst wohl kaum behaupten, du hast das Spiel nur wegen der tollen Story gekauft. Findet euch damit ab. Es macht nun mal einen Heidenspaß, Zombies zu zerlegen oder auch einfach nur ein Bisschen zu quälen, da braucht niemand eine Ausrede. Und ich werde auch weiterhin mit gutem Gewissen "Dead Rising" spielen. Lieber hier das Arschloch 'raushängen lassen, als anderswo, stimmt's? ;-)

26.08.2007 16:37 Uhr - Stefan84
Es geht doch auch darum, dass "gewaltverherrlichend" so ein typisch deutsches Wort ist.

Klar hat das Spiel nichts in Kinderhänden zu suchen, aber dafür würde eine 18+ Freigabe reichen, die man dann allerdings auch durchsetzen muss. Das wäre ein wesentlich effektiverer Jugendschutz. Aber ein vernünftiger, freiheitlicher Staat darf keine (oder kaum) Rechte haben, Erwachsenen Bürger vorzuschreiben, was sie an Medien zu konsumieren haben.

Das einzige wofür ich Verständnis habe, ist bei Werken die offensichtlich rechtsradikal sind. Aber dafür darf es auch nicht ausreichen wenn nur ein Hakenkreuz irgendwo vorhanden ist. Es muss der Inhalt bewertet werden.


26.08.2007 18:25 Uhr -
@skeletor.....

wollte es nicht auf eine beleidigung auszielen.....

@stefan84

so darfst du das nicht sehen mit der freigabe....
die usk und fsk ist nur zum schutz der jugend da....die zensur liegt nur der jugend zugrunde....wenn es um uns erwachsene geht würden beide zensurbehörden nicht so drastisch vorgehen....aber das ist schon das problem....wir sind die leidtragenden,denn!!!!! fsk, usk wissen auch das medien trotz "frei ab 18" in die hände der jugendlichen gelangt...und nur das ist das problem.....die handeln pre-präventiv......es gibt keinen 100 prozentigen jugendschutz und wir erwachsen werden auch nicht vom staat bevormundet bzgl. der gewalt...wir sind eher die leidtragenden....
warum gibt es denn indizierungen.....es geht nicht darum das einem erwachsenen ein film vorenthalten wird, sondern eher darum das minderjährige es schwerer haben sollen zu erfahren wie z.b bei hostel, das es eine andere version gibt die minimal gewaltätiger ist...der index ist der beste beweis dafür das zensurbehören kein vertrauen in die fürsorge von eltern hat, und selbst die können kids nicht vor altersbeschränkungen schützen---ich selbst muss es ja wissen ;)

26.08.2007 19:16 Uhr - kditd
@freemasonxxx
wenn ein trägermedium indiziert wird gilt es als leicht (a-liste) oder schwer (b-liste) jugendgefährdend.
wenn es jedoch beschlagnahmt wird, ist es nach der deutschen rechtssprechung SOZIAL-SCHÄDLICH, was für alle gilt, das hat nichts mehr mit jugendschutz zu tun.
kannst ja selber mal anfragen ob das nur zum schutz von jugendlichen ist.
BPJM: 0228 - 962 10 30

26.08.2007 20:35 Uhr -
@Phileas

Kannst du dir bitte mal meinen Post nr.42 richtig durchlesen?
Ich habe nie behauptet das die FSK/USK spiele beschlagnahmt!
Natürlich werden solche beschlagnahmungen von einem Gericht ausgesprochen.
doch du findest nicht mal die zeit meine posts durchzulesen, bist nur am meckern.

und dann guck doch bitte mal auf www.ogdb.de (onlinegamesdatenbank) nach, dort werden alle mk titel ausser mk2 nämlich nicht als beschlagnahmt gelistet. ausserdem finde ich auch auf der offiziellen Seite auch keine listung.

26.08.2007 20:51 Uhr -
wenn interessieren (ausßer natürlich den Händlern) denn solche unnötige Beschlagnahmungen? Niemand, die Leuts machen unnötig Arbeit, den Importhändler freuts.

26.08.2007 21:24 Uhr - motoko

26.08.2007 - 20:35 Uhr schrieb tccflash
und dann guck doch bitte mal auf www.ogdb.de (onlinegamesdatenbank) nach, dort werden alle mk titel ausser mk2 nämlich nicht als beschlagnahmt gelistet.


Hier 2 Beispiele von beschlagnahmten MK 1 und MK 3 Versionen in der ogdb:
MK 1:
http://www.onlinegamesdatenbank.de//index.php?section=game&gameid=51

MK 3:
http://www.onlinegamesdatenbank.de//index.php?section=game&gameid=86

26.08.2007 21:39 Uhr - kditd
@tccflash


Beschlagnahmebeschluss: "Mortal Combat 1"



Amtsgericht München 1
Beschlagnahmebeschluss vom 11.11.1994

Az.: ER Gs 456b Js 172960/94



Hinweise
1. Die Beschlagnahme gilt für folgende Versionen:
Sega-Mega Drive, Sega CD, Sega-Master-System, Sega-Game Gear Hersteller: Sega Enterprises, Japan-Vertrieb: Acclaim Entertainment, München.

2. Die Anordnung der Beschlagnahme sämtlicher Exemplare des Computerspieles ist gemäß § 160 GVG im gesamten Geltungsbereich der Strafprozeßordnung (Bundesrepublik) vollstreckbar und zu vollstrecken.

3. Sämtliche bei Verbreitern sichergestellten Exemplare unterliegen der Einziehung (vgl. § 74 d Abs. 2 StGB).


Schreiben der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I vom 22.12.1994, Geschäftsnummer 465 JS 172 960/94.


Gründe
Die Firma AE vertreibt im Bundesgebiet das Computerspiel »Mortal-Combat«. Das Computerspiel hat im wesentlichen folgenden Inhalt:

Die Hintergrundgeschichte des Video-Games »Mortal Combat« suggeriert dem Nutzer die Teilhabe an einem »Shaolin-Wettbewerb der Kampfkunst«. Mit Inbetriebnahme des Spielmodules erscheint im Anschluß an den Mortal Combat-Titelbildschirm ein Options-Menue, welches u.a. die Variation des Schwierigkeitsgrades, der Musik- bzw. Sounduntermalung ermöglicht. Gleichzeitig muß die Anzahl sogenannter »Credits« vorab fixiert werden. Diese bestimmen, wieviele Verlustrunden das Programm in Kauf nimmt, bevor es den Abbruch des Spieles herbeiführt.

Den eigentlichen Einstieg in den Shaolin-Wettbewerb gewährleistet das Aktivieren von »Game-Start«. Hier stehen zunächst, wahlweise einem oder zwei Spielern, sieben potentielle Champion-Anwärter zur Auswahl zur Verfügung. Es sind dies: Liukang, Jonny Cage, Kano, Sonya Blae, Raydon, Scorpion und Subzero. Haben zwei Spieler ihre Auswahl getroffen, so treten die Objekte der Wahl zunächst gegeneinander an. Dem siegreichen Kämpfer obliegt es, den eigentlichen Wettkampf fortzuführen. Dieser kann grob in drei Phasen unterteilt werden:

In der ersten Phase gilt es, sieben Kämpfe, nämlich gegen die sechs konkurrierenden potentiellen Champions sowie gegen die eigene, spiegelbildlich abgebildete Person, erfolgreich durchzustehen. Hierfür stehen jeweils drei Gewinnrunden zur Verfügung, von denen zwei erfolgreich bewältigt werden müssen. Die Kampfrunden vollziehen sich im Vordergrund vierer, sich in stetiger Regelmäßigkeit abwechselnder, optisch ansprechend aufbereiteter Hintergrundszenarien: Eines brückenartigen Betonsteges, einer mit Symbolen des Todes versehenen Gruft, sowie zweier mit mehreren buddhistischen Mönchen bzw. einem buddhistischen Mönch besiedelten Kampfarenen. Am oberen Bildschirmrand werden stets der Punktestand und die zur Verfügung stehende Lebensenergie bzw. der Verletzungsgrad ausgewiesen. Dem durch Spezialtricks aus diversen Software-Fachmagazinen unbelasteten Spieler stehen, unbesehen der gewählten Spielfigur, diverse wuchtige Kopf-, Knie-, Ellenbogenvarianten, Tritte und Hiebe zur Verfügung, deren Einwirkung auf den gegnerischen Körper sowohl akustisch als auch visuell anschaulich simuliert wird. Die computergesteuerte Spielfigur hingegen verfügt neben den soeben beschriebenen Kampftechniken über je nach Charakter variierende Waffen: Bumerange, pfeilbewehrte Lassos, Feuerbälle sowie der Einsatz erheblich beeinträchtigender elektrischer Ströme lassen den siegreichen Ausgang des Kampfes zunächst in weite Ferne rücken und erfordern ein mehrmaliges Antreten gegen die einzelnen Gegenspieler. Erfolgserlebnisse garantieren jedoch besonders wuchtige Attacken der eigenen Spielfigur, die der Computer stets mit einem gesprochenen »Exzellent« honoriert und weiterhinden Gegner in hohem Bogen zu Boden gehen lassen. Der Ausgang der einzelnen Kampfrunden gestaltet sich stets gleich: Der Verlierer sieht sich bereits wehrlos taumelnd einer finalen Attacke des Gegners ausgesetzt. Die auf dem Bildschirm erscheinenden Worte »finish him«, unterstützt durch die Möglichkeit, das ohnmächtig ausgelieferte Gegenüber in der »Brückenversion« mittels des Finalschlages in einen mit Metallspitzen bewehrten Abgrund zu befördern, lassen an der Art des programmimmanent geforderten Sieges keinerlei Zweifel.

Hat man die erste Phase erfolgreich durchschritten, so gilt es innerhalb darauffolgender drei Durchgänge gegen jeweils zwei unmittelbar aufeinanderfolgende, aus der ersten Phase bekannte Gegner, zu kämpfen. Die zur Verfügung stehenden Techniken sind denen der ersten Phase adäquat; einzig der Schwierigkeitsgrad ist durch die Tatsache, daß mit dem gleichen Quantum Lebensenergie nunmehr zwei Gegenüber zu besiegen sind, erheblich gesteigert.

In einer dritten und zugleich finalen Phase sieht man sich in einer ersten Runde dem vierarmigen Hünen Goro gegenüber gestellt. Bezeichnend für Goro ist die Handhabe einer grünen Flamme, welche die eigene Spielfigur sichtlich versengt, sowie die Fähigkeit, den Gegner mit zwei Armen zu umklammern, um ihm mit den zwei verbliebenen pausenlos und mit ungeheurer Wucht ins Gesicht zu schlagen. Endgegner Shan-Tsung, welchen es als letzten siegreich zu liquidieren gilt, verfügt über einen gelben Feuerstrahl nicht minder versehrender Wirkung. Er besitzt weiterhin, als Magier, die Fähigkeit, sich willkürlich in jene aus der ersten Spielphase bekannten Gegenspieler zu verwandeln und, in der Figur derselben, die jeweils effektivste Waffe zum Einsatz zu bringen. Mit zwei siegreichen Runden gegen Shan-Tsung ist das Spielende erreicht.

Durch entsprechende Bedienung des Computers kann das Spiel auch in einer »Blutmodus«-Version gespielt werden. Diese Spielvariante ist dadurch gekennzeichnet, daß die gegenseitigen Schläge der Kampffiguren auf dem Bildschirm mit symbolisierten Blutspritzern untermalt werden.

Es besteht der Verdacht, daß das so beschriebene Computerspiel »Mortal-Combat« den Tatbestand des § 131 StGB erfüllt:

Das Computerspiel hat eine gewaltverherrlichende Wirkung. Ein erfolgreiches Durchspielen des vom Computer zwingend vorgegebenen Programmes erfordert das pausenlose Zufügen schwerster Körperverletzungen. Die vom Spieler erzeugten Kampfattacken seiner Spielfigur werden vom Computer belohnt. So rufen beispielsweise besonders wuchtige Attacken des Gegners und auch die Todesstöße gegen den bereits wehrlos taumelnden gegnerischen Körper das besondere Lob einer digitalisierten Computerstimme hervor. Die Heldenfiguren des Spiels, deren sich der Spieler zum Teil selbst bedient, sind eine Inkorporation von besonders perfektionierter, brutaler und jeglicher sportlicher Fairness zuwiderlaufender Kampfsporthandlungen. Dem Benutzer des Computerspiels wird daher die Gewalt gegen andere Menschen auch unter Inkaufnahme des Todes des Gegners zwingend als etwas positives, großartiges suggeriert.

Das Computerspiel »Mortal Combat« hat auch gewaltverharmlosende Wirkung: Die Kampffiguren verlieren keine Schlagkraft, selbst wenn sie bereits mehrfach und schwer vom Gegner getroffen wurden. Auch sind die Spielfiguren in jeder neuen Spielrunde erneut einsatzfähig, ohne daß die Folgen bereits erlittener Verletzungen sichtbar würden. Das Computerprogramm läßt keine Möglichkeit, den offensichtlich zwischen den Kampffiguren konstruierten Konflikt anders als durch brutale Gewalt zu lösen. Hierin liegt eine Bagatellisierung der Gewalt als eine im menschlichen Leben übliche Form des Verhaltens und als nachahmenswerte Methode zur Lösung von Konflikten.

Das Videospiel »Mortal Combat« schildert grausame Gewalttätigkeit gegen Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise: Das wird besonders deutlich an den Stellen, an denen das Computerprogramm dem Spieler durch Schrift und durch eine digitalisierte Computerstimme mit den Worten »finish him« nahelegt, den bereits wehrlosen Gegner zu töten und ihm hierbei entweder das Herz herauszureißen, sodaß dieses anschließend noch pulsierend und blutend in der gestreckten Hand präsentiert wird oder dem Gegner den Kopf abzureißen, an welchem sich noch die Wirbelsäule befindet oder den Gegner von einer Brücke hinunter zu werfen, sodaß er auf am Boden befestigt Messer fällt und dort aufgespießt liegenbleibt. Insbesondere diese Szenen, jedoch auch das gesamte Computerspiel, setzen bei dem Benutzer eine bejahende Anteilnahme an den auf dem Bildschirm vorgeführten Gewalttätigkeiten gegen Menschen voraus und fördern diese.

Es ist daher gem. den §§ lllb, c, e StPO, 74d Abs. l und 2 StGB die allgemeine Beschlagnahme zur Sicherung einer etwaigen späteren allgemeinen Einziehung anzuordnen.

Auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann eine Abwendungsbefugnis nicht eingeräumt werden. Die Tatbestandmäßigkeit des Computerspieles folgt aus dem grundsätzlichen Spielaufbau und den Spielregeln. Schilderungen von Gewalttätigkeiten im Sinne des § 131 StGB finden sich, wenn nicht in jedem Schlag gegen den Gegner, zumindest in jedem Todesstoß, weil hier die Tötung des Gegners unmittelbar optisch und akustisch wiedergegeben wird.

Die im übrigen angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahme beruht auf den §§ 94 m, 98, 102, 103, 105 StPO, da sie zur Auffindung und Sicherung von Beweismitteln dient.



© by www.bpjm.com

26.08.2007 21:41 Uhr -
ok, ich gebe zu bin immer von der SNES fassung ausgegangen! Auch ich kann mich mal Irren! :)

Hier die SNES einträge:
MK3: http://www.onlinegamesdatenbank.de/index.php?section=game&gameid=272

MK2: http://www.onlinegamesdatenbank.de/index.php?section=game&gameid=1071

MK1: http://www.onlinegamesdatenbank.de/index.php?section=game&gameid=48

Ich denke das es bei MK1 der Unterschied war, das es bei der Mega Drive Version ja den Uncut cheat gab. Doch warum MK3 auf der PSX beschlagnahmt wurde und auf dem SNES nicht, das ist mir ein rätsel!

Wenn mir das noch einer sagen kann wäre ich sehr dankbar. Man darf ja nie aufhören zu lernen! :)

26.08.2007 21:43 Uhr - kditd
@tccflash

Beschlagnahmebeschluss: "Mortal Kombat 2"



Amtsgericht München 1
Beschlagnahmebeschluss vom 08.02.1995

Az.: 8340 Gs 9/95

Beschluß
1. Die allgemeine Beschlagnahme des Computerspiels »Mortal Kombat II«, Vertrieb: Acclaim Entertainment, München, wird angeordnet.

2. ...

Gründe
a) Die Firma Acclaim Entertainment GmbH vertreibt im Bundesgebiet das Computerspiel »Mortal Kombat II«. Das Computerspiel hat im wesentlichen folgenden Inhalt:

Nach Erscheinen des Titelbildes »Mortal Kombat II« kann der Spieler zunächst den Schwierigkeitsgrad bestimmen. Es stehen zur Verfügung die Spielmodi: very easy, easy, medium, hard und very hard. Auch kann der Spieler das Control-Pad mit verschiedenen Schlagvariationen belegen. Sodann kann entschieden werden, ob das Spiel im One-Player- oder Two-Player-Modus gespielt werden soll. Wenn der Spieler sowohl den One-Player- als auch den Two-Player-Modus wählt, erscheinen auf dem Bildschirm zwölf Kämpfer. Von diesen Kämpfern kann sich der Spieler eine Figur aussuchen, mit der er kämpfen möchte. Im Two-Player-Modus hat sein Gegenspieler ebenfalls die Möglichkeit, sich für eine Spielfigur zu entscheiden.

Folgende zwölf Kämpfer stehen zur Verfügung: Kung Lao, Liu Kang, Reptile, Mileena, Johnny Gage, Jax, Kitana, Sub-Zero, Shang-Tsung, Scorpion, Baraka, Rayden.

Der Zwei-Spieler-Modus stellt eine Art Übungsmodus dar, nämlich die Chance herauszufinden, mit welchem der Spieler man am liebsten kämpfen möchte, um im One-Player-Modus das Endziel zu erreichen.

Die Spieler treten einander vor verschiedenen Kulissen gegenüber.

Sobald sich die beiden Spieler vor der entsprechenden Kulisse befinden, fordert eine Stimme sie auf, gegeneinander zu kämpfen (Fight). Jeder Spieler muß zwei Spielrunden siegreich überstehen, um aus dem Kampf als Gewinner hervorzugehen. Insgesamt werden drei Spielrunden angeboten.

Der Kampf kann durch den Einsatz von Fäusten und Fußtritten, bestimmten »Kicks« und Drehungen durchgeführt werden. Sobald einer der Kämpfer seinen Gegenpart trifft, spritzt das Blut. Darüberhinaus werden die Szenen mit Schmerzlauten geräuschvoll untermalt.

Gelingt es dem Spieler nicht, sein Gegenüber zu Boden zu schlagen, wird das Spiel nach 99 Sekunden beendet. Gewinner ist derjenige, der seinem Gegenüber die meisten Verletzungen zugefügt hat. Ist der Spieler so erfolgreich, daß er aus zwei Runden als Sieger hervorgeht, wird er im zweiten siegreich beendeten Kampf aufgefordert, seinen Gegner zu töten (finish him).

Neben der Möglichkeit, den Gegner mit Fäusten, Fußtritten, »Kicks« und Drehungen zu erschlagen, stehen jedem der zwölf Kämpfer besondere kämpferspezifische Waffen zur Verfügung.

Darüber hinaus verfügen alle Spieler über besondere Karatetechniken, Sprünge, Dreh-, Hoch- und Kugelbewegungen, die ihnen besondere Schnelligkeit und Kampfkraft verleihen.

Wählt der Spieler den One-Player-Mo-dus, muß er sich zunächst für einen Kämpfer entscheiden, um dann in das Spielgeschehen einzutreten. Dem Spieler wird im folgenden eine Leiste präsentiert, auf der sich zwölf Kämpfer, ein Fragezeichen sowie die beiden Endgegner befinden. Die Endgegner sind Kinta-ro, ein Koloß mit vier Armen, der seine Gegner zu Tode trampeln kann und Shao Kahn, der über Speere verfügt.

Die Reihenfolge der Gegner kann der Spieler nun nicht mehr bestimmen, sondern er muß mit dem Spieler am unteren Ende der Leiste beginnen. Der Einzelkämpfer hat die Aufgabe, nun jeden der ihm präsentierten Spieler zu besiegen. Dazu stehen ihm in der Super-Nin-tendo-Version fünf Credits, in der Sega-Mega-Drive-Version bis zu 30 Credits zur Verfügung, so daß er die Möglichkeit hat, bei nicht erfolgreich durchgeführtem Kampf noch einmal gegen diesen Gegner anzutreten. Der Spieler hat gewonnen, wenn er Shao Kahn besiegt hat.

Immer dann, wenn der Spieler eine erfolgreiche Verletzungsaktion gegen den Gegner gestartet hat, erhält er von einer unsichtbaren Stimme in der SNES-Version das Lob »Exzellent« oder »Super« bzw. von der Sega-Mega-Drive-Version das »Outstanding«.

Jeder Spieler hat darüberhinaus die Möglichkeit, seinen Gegner durch eine besondere Tötungsart hinzurichten.

Die Tötungsakte und ihre Folgen werden weitgehend realistisch in Szene gesetzt. Der Tod des Gegners wird auf extrem blutige Art und Weise dargestellt und durch eine entsprechende akustische Untermalung der Schläge und Todesschreie zusätzlich verdeutlicht. Sowohl in der Normalversion des Spieles als auch in der Blutversion wird hinreichend deutlich, daß der Spieler seinen Gegner vernichten muß. Dies ergibt sich zum einen aus dem eingeblendeten Schriftzug »finish him«, zum anderen aus dem Geschehen auf dem Bildschirm. Wenn einer der Kämpfer getroffen wird, spritzt das Blut fontänenartig aus dem Mund.

Die besonderen Hinrichtungsaktionen (»Fatalities«) sind zum einen abhängig von der Kulisse, vor der sich die Spieler gerade befinden, zum anderen beziehen sie sich auf die Fähigkeit des einzelnen Spielers.

Vor der Kulisse »The Dead Pool« kann der Sieger den Verlierer in den Pool werfen. Da es sich um ein Säurebad handelt, taucht der Gegner an der Oberfläche skelettiert auf.

Vor der Kulisse »The Pit II« kann der Sieger den Verlierer von einer Brücke in den Abgrund werfen. Dieser wird auf dem felsigen Boden zerschmettert.

Vor der Kulisse »Kombat Tomb« kann der Sieger den Gegner in die Luft werfen, worauf dieser von den an der Decke befestigten Spießen durchbohrt wird.

Darüberhinaus verfügt jeder der Spieler über folgende besondere Tötungsmechanismen:

- Kung Lao setzt seinen Hut als Kreissäge ein und köpft seinen Gegner. Auch kann er seinen Gegner mit der Säge senkrecht halbieren.

- Liu Kang verwandelt sich in einen grünen Drachen, beißt seinem Gegner den Körper bis zur Hälfte ab, so daß der Unterkörper als blutender Stumpf stehen bleibt. Weiterhin kann er sich in Kintaro verwandeln, der den Körper des Verlierers mit den Fäusten auseinanderspaltet.

- Reptile kann seinen Gegner in der Körpermitte halbieren, so daß der Rumpf abgetrennt wird und blutspritzend auseinandergerissen wird. (In der SNES-Version fährt Reptile seine Zunge aus und reißt seinem Gegner den Kopf ab.)

- Mileena verfügt über Messer, um den Gegenspieler zu zerschnippeln. Sie kann die gegnerische Figur auch einsaugen und anschließend die Knochen wieder ausspeien.

- Johnny Gage schlägt seinem Gegner den Kopf mit beiden Fäusten ab bzw. kann er dem Unterlegenen den Oberkörper vom Rumpf reißen.

- Jax zertrümmert seinem Gegner den Kopf. Wahlweise kann er seinem Gegner beide Arme ausreißen.

- Kitana kann mit ihren Fächern den Gegner enthaupten, so daß der Kopf vom Rumpf fliegt. Gibt sie ihm den »Todeskuß«, bläht sich sein Körper auf, bis er platzt.

- Sub-Zero spaltet den Körper des Gegners, indem er den Rumpf abtrennt. Der Rumpf zersplittert in Knochenteile, während der Unterkörper stehenbleibt.

- Shang-Tsung schlüpft in seinen Gegner, sprengt ihn auf diese Weise auseinander, so daß die Knochen auseinanderfliegen. Wahlweise kann er den Verlierer verglühen lassen.

- Scorpion schleudert ein Messer und halbiert den Körper des Gegners.

- Baraka kann mit seinen Klingen, die sich an seinen Händen befinden, den Gegenspieler köpfen. Auch hat er die Möglichkeit, diesen in der Luft zu durchbohren.

- Rayden setzt den Gegner unter Strom, bis die Knochen auseinanderplatzen.

Das bedeutet, daß das beschriebene Computerspiel »Mortal Kombat II« den Tatbestand des § 131 StGB erfüllt:

Das Computerspiel hat eine gewaltverherrlichende Wirkung. Ein erfolgreiches Durchspielen des vom Computer zwingend vorgegebenen Programmes erfordert das pausenlose Zufügen schwerster Körperverletzungen. Die vom Spieler erzeugten Kampfattacken seiner Spielfigur werden vom Computer belohnt. So rufen beispielsweise besonders wuchtige Attacken des Gegners und auch die Todesstöße gegen den bereits wehrlos taumelnden gegnerischen Körper das besondere Lob einer digitalisierten Computerstimme hervor. Die Spielfiguren sind eine Inkorporation von besonders perfektionierter, brutaler und jeglicher sportlicher Fairneß zuwiderlaufenden Kampfsporthandlungen. Dem Benutzer des Computerspiels wird daher die Gewalt gegen andere Menschen auch unter Inkaufnahme des Todes des Gegners zwingend als etwas positives, großartiges suggeriert. Ein besonderes Ausmaß an Brutalität nehmen die Szenen ein, in denen der Computer die verschiedenen Blutversionen präsentiert. In diesen Szenen wird der Tod des Gegners geradezu zelebriert. Es ist dabei eine besondere Sorgfalt zu beobachten, die es möglich macht, die verschiedensten Mordvarianten darzustellen.

Das Computerspiel »Mortal Kombat II« hat auch gewaltverharmlosende Wirkung:

Da sich der Spieler im stetigen Kampf um das eigene Überleben befindet, wird er gefühlsmäßig intensiv in das Spielgeschehen einbezogen.

Die Art der Steuerung verlangt stetige Konzentration, schnelle und zuverlässige Reizaufnahme sowie mittelmäßige bis hohe Leistungen im Bereich der Feinmotorik. Eine kritische kognitive Bewertung des aggressiven Spielinhaltes bzw. des Kontextes ist dem Spieler aufgrund einer derartig psychophysi-schen Beanspruchung nicht möglich. Das Töten wird auf diese Weise spielerisch eingeübt und zum sportlichen Vergnügen verniedlicht. Da das Computerprogramm keine Möglichkeit läßt, den offensichtlich zwischen den Kampffiguren konstruierten Konfliktanlaß anders als durch brutale Gewalt zu lösen, geht mit dem Computerspiel eine Bagatellisierung der Gewalt als einer im menschlichen Leben üblichen Form des Verhaltens und als nachahmenswerter Methode zur Lösung von Konflikten einher.

Es ist daher gemäß §§ 111 b, c, e StPO, 74 d Abs. l u. 2 StGB die allgemeine Beschlagnahme zur Sicherung einer etwaigen späteren allgemeinen Einziehung anzuordnen.

Auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann eine Abwendungsbefugnis nicht eingeräumt werden. Die Tatbestandsmäßigkeit des Computerspieles folgt aus dem grundsätzlichen Spielaufbau und den Spielregeln. Schilderungen von Gewalttätigkeiten im Sinne des § 131 StGB finden sich, wenn nicht in jedem Schlag gegen den Gegner, zumindest in jedem Todesstoß, weil hier die Tötung des Gegners unmittelbar optisch und akustisch wiedergegeben wird.

26.08.2007 21:44 Uhr - kditd
@tccflash

reicht das eine version beschlagnahmt ist, wegen inhaltsgleichheit

26.08.2007 21:46 Uhr - kditd
Beschlagnahmebeschluss: "Mortal Kombat 3"



Amtsgericht München
Beschlagnahmebeschluss vom 12.06.1997

- Spielversionen für "Sony Playstation" und "Sega Genesis" -

Az.: 351 Gs 2856/97



Tenor
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin vom 28. Mai 1997 gemäß § 74 d StGB und §§ 111 b Abs. l, 111 m 111 n StPO wird die allgemeine Beschlagnahme des Videospiels »Mortal Kombat 3« in den Spielversionen für die Spielsysteme »Sony Playstation« und »Sega Genesis« angeordnet.

Die Beschlagnahme erstreckt sich auf alle Exemplare, die sich im Besitz der bei ihrer Verbreitung oder deren Vorbereitung mitwirkenden Personen befinden, sowie auf die öffentlich ausgelegten oder beim Verbreiten durch Versenden noch nicht an den Empfänger ausgehändigten Exemplare.
Zugleich wird die Beschlagnahme der zur Herstellung der Videospiele erforderlichen Vorrichtung angeordnet.

Gründe
Es liegen Gründe für die Annahme vor, daß die vorgenannten Videospiele eingezogen und die Unbrauchbarmachung der zur Herstellung verwendeten Gegenstände angeordnet wird, da die Spiele einen solchen Inhalt haben, daß jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis ihres Inhaltes den Tatbestand eines Strafgesetzes (§ 131 StGB) verwirklichen würde (§ 74 d StGB).

Das Videospiel »Mortal Kombat 3« wurde am 29.11.1996 für das Spielsystem »Sega Genesis« und am 9.2.1996 für das Spielsystem »Sony Playstation« indiziert.

Das Spiel hat im wesentlichen folgenden Inhalt:

Bereits die vorangegangenen Spielversionen »Mortal Kombat« und »Mortal Kombat 2« waren Gegenstand von Indi-zierungsentscheidungen der Bundesprüf-stelle für jugendgefährdende Schriften sowie der bundesweiten Beschlagnahme. Inhaltlich knüpft das Spiel »Mortal Kombat 3« an die vorherigen Spielversionen an.

Nach der das nachfolgende Kampfgeschehen legitimierenden Rahmenhandlung ist es die Aufgabe des Spielers, das Böse in Form des Shao Khans zu vernichten und die Menschheit zu retten, nachdem bereits ein Großteil der Menschheit versklavt wurde und die endgültige Machtübernahme des Außenweltlers Shao Khan bevorsteht.

Mit Inbetriebnahme des Spieles erscheint ein Options-Menü, welches unterschiedliche Schwierigkeitsgrade und Musik- bzw. Sounduntermalung zuläßt. Über das Options-Menü-Item »Violence Control« können die Unterpunkte »Fatalities«, »Extreme Violence« und »Blood« deaktiviert werden. Geschieht dies nicht und wird der Menüpunkt übersprungen, sind diese Unterpunkte aktiviert, so daß von vornherein die gewalttätigere Spielvariante vorgegeben ist.

Bei Spielstart stehen dem Spieler insgesamt vierzehn verschiedene Charaktere zur Verfügung, die über unterschiedliche Fähigkeiten verfügen. Teilweise wurde dabei auf Charaktere der »Mortal Kombat« und »Mortal Kombat 2« Versionen zurückgegriffen.

Neben den Spielfiguren Sonya (Lt. Sonya Blade, US Army Special Forces) und Kano (beide bereits »Mortal Kombat«), den Shao Lin Mönchen Kung Lao und Liu Kang, Jax (Major Jackson Briggs US Army Special Forces), Sub-Zero (Lin-Kuei Ninja), dem Zauberer Tschang Tsung (sämtliche bereits »Mortal Kombat 2«) stehen nunmehr der Nomadenkrieger Kabal, die Cyber-Ninjas Cyrax und Sektor, der Indianer Nightwolf, die vierarmige Sheeva, Sindel und Stryker (Curtis Stryke SWAT Offizier) zur Auswahl.

Im Verlauf des Spieles wird dem Spieler die Möglichkeit eröffnet, eine weitere (geheime) Spielfigur, den Cyber-Ninja Smoke, auszuwählen.

Haben zwei Spieler ihre Auswahl getroffen (2-Spieler-Modus) treten diese mit den ausgewählten Spielfiguren gegeneinander an. Dem siegreichen Kämpfer obliegt es, den eigentlichen Kampf fortzuführen bzw. in den l-Spieler-Modus einzusteigen. Dort gilt es, eine festgelegte Abfolge von Gegnern siegreich zu überwältigen. Beibehalten wurde das Prinzip der drei Gewinnrunden. Hat man zwei Runden siegreich überstanden, schreitet man zum nächsten Gegner fort.

Die Gegner kämpfen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, wobei Unfair-neß und alle erdenklichen Gemeinheiten dazugehören.

Dem Spieler stehen, wie bereits bei den vorherigen Spielvarianten, diverse wuchtige Hieb- und Trittvarianten zur Verfügung (»Kombas« oder »Moves«).

Neu hinzugekommen ist eine Art Uppercut, der es ermöglicht, den Gegner z.B. durch die Decke eines U-Bahnschachtes nach oben zu prügeln, um den Kampf auf höherer Ebene fortzusetzen.

Neben verschiedenfarbigen Flammen- und Feuerbällen, Axt, Pfeil und Bogen, Missiles und Messern, stehen den Spielfiguren weitere innovative Waffen wie grüne Drahtkäfige, die sich um den Körper des Gegners wickeln, metallene Degen und lähmende Wirbel zur Verfügung.

Die Bewegungen der Spielfiguren sind flüssig und eindrucksvoll gestaltet, die Hintergründe der zehn unterschiedlichen »Kombat-Zonen«, in welchen die Spielfiguren kämpfen, besitzen teilweise eine hohe Affinität zur heutigen Lebenswelt, wie z.B. ein U-Bahn Szenario.

Anhand einer Lebensenergieleiste am Bildschirmrand werden Treffer mit jedem Einwirken auf den Gegner hochgerechnet, wobei Blut über den Bildschirm spritzt.

Martialische Kampfgeräusche wie Schreie und akustische Simulationen von Schlag-, Tritt- und Aufprallgeräuschen werden durch gesprochene Kommentare wie: »Finish him«, »flawless victory«, »... wins« sowie Gelächter ergänzt.

Nicht in dem Gewinnen der Zweikämpfe liegt der Höhepunkt des Spiels. Vielmehr hat jeder Spieler, aufgefordert durch die Worte »finish him« die Möglichkeit, seinen bereits besiegten, wehrlosen Gegner durch zwei den Fähigkeiten der gewählten Spielfigur entsprechende Tötungsarten (Fatalities) effektvoll und brutal hinzurichten. Der Tod des Gegnerswird auf extrem blutige Art und Weise dargestellt und durch Schläge und Todesschreie akustisch verdeutlicht.

Sonya haucht ihren Gegner an, der in Flammen aufgeht (Fatality 1) oder hüllt ihren Gegner in einen Plasma-Ball, der explodiert, Knochen und Blut fliegen herum (Fatality 2).

Kano schaut u.a. seinen Gegner mit Laserblick an, so daß er explodiert: Knochen und Blut fliegen durch die Luft (Fatality 2).

Kung Lao setzt seinen Hut als Kreissäge ein und »püriert« seinen Gegner, das Blut spritzt dabei in alle Richtungen (Fatality 1) oder er köpft damit seinen Gegner (Fatality 2).

Liu Kang zündet seinen Gegner an, so daß dieser bis auf das Skelett verbrennt (Fatality 1) oder er läßt eine riesige Musikbox auf den Gegner fallen (Fatality 2).

Jax' Arme verwandeln sich in Klingen und zerschneiden Gegner (Fatality 1) oder er wächst sehr schnell und wird immer größer, der Bildschirm blendet dann das Opfer ein, welches durch einen großen Stiefel zermatscht wird (Fatality 2).

Sub-Zero friert seinen Gegner ein, hebt ihn über den Kopf und zerbricht ihn in zwei Teile (Fatality 1) oder er bläst seinen Gegner an, der zur Eissäule erstarrt, die umfällt und in unzählige Teile zerbricht (Fatality 2).

Shang Tsung schlüpft in seinen Gegner und sprengt ihn auseinander, so daß die Knochen fliegen (Fatality 1) oder er schleudert seinen Gegner auf ein Nagelbrett (Fatality 2).

Kabal erschreckt den Gegner zu Tode (Fatality 1) oder pumpt ihn voll Luft, bis er explodiert (Fatality 2).

Sektor röstet den Gegner mit einem Flammenwerfer (Fatality 1) oder zerquetscht ihn mit einer Gerätschaft (Fatality 2).

Sheeva rammt den Gegner mit wuchtigen Schlägen der bloßen Faust in den Boden (Fatality 1) oder reißt dem Gegner Haut und Fleisch bis auf die Knochen in Fetzen vom Körper (Fatality 2).

Stryker bindet Sprengstoff an seinen Gegner, dieser explodiert, so daß Knochen herumfliegen und Blut spritzt (Fatality 1) oder er schießt mit einem Taser auf seinen Gegner und frittiert ihn (Fatality 2).

Cyrax fliegt u.a. über seinen Gegner und stößt blitzartig auf den Gegner herunter, der durch Rotorblätter zerstückelt wird.

In Ergänzung zu den oben genannten »Fatalities« werden »Animalities« zur Verfügung gestellt. Der siegreiche Kämpfer verwandelt sich in ein Tier (Hai, Löwe, Eisbär, Dinosaurier, etc.) und reißt den Körper des unterlegenen Gegners in blutige Fetzen, beißt ihm z.B. »lediglich« den Kopf ab oder frißt ihn gänzlich.

Bereits die Verpackungen der Spiele sind mit den Hinweisen »Realistic violen-ce«, »Realistic blood and gore« versehen. Die Verpackung der Sony-Playstation-Version verspricht ein Blutbad (A fully digiti-zed bloodbath of magical realism).

Ein erfolgreiches Durchspielen des spieltechnisch zwingend vorgegebenen Programms erfordert es, dem Gegner pausenlos schwerste Körperverletzungen zuzufügen. Siegreiche Kampfattacken des Spielers werden durch lobende Kommentare und Eröffnung der Wahl zwischen unterschiedlichen brutalen Hinrichtungsarten belohnt. Der Tod des Gegners wird in diesen »Fatalitysequenzen« geradezu zelebriert und mit besonderer Sorgfalt realitätsnah dargestellt.

Weder akustische noch graphische Animationen sind geeignet, das Geschehen als ein realitätsfernes auszuweisen, wenn auch einige Spielfiguren eher im Bereich der Fabel- oder Comicwesen als im richtigen Leben anzusiedeln sind. Dem Gros der Charaktere ist ein menschliches Äußeres gegeben, deren Kampfrepertoire real existierenden Kampftechniken entstammt. Der Einsatz voluminöser Waffen, über den Bildschirm schwappendes Blut in Verbindung mit markerschütternden Schreien, die Aufforderung »finish him« führen dazu, daß, dem Titel »Mortal Kombat« entsprechend, der Tod des Gegners zumindest billigend in Kauf genommen werden muß.

Der Spieler befindet sich, wie bereits in den vorherigen Spielversionen, im permanenten Kampf um das eigene Leben und wird gefühlsmäßig besonders intensiv in das Spielgeschehen einbezogen. Eine kritische Bewertung des Spielinhaltes ist dem Spieler während des Spiels nicht möglich, da stetige Konzentration auf die zur Überwältigung des Gegners erforderlichen »Kombas« oder »Moves« in Form von Tastenkombinationen erforderlich ist.

Dem Benutzer des Spiels wird daher die Gewalt gegen andere Menschen unter Inkaufnahme des Todes des Gegners zwingend als etwas Positives suggeriert, spielerisch eingeübt und zum sportlichen Vergnügen. Gewalt wird bagatellisiert als eine im menschlichen Leben übliche Form des Verhaltens und als nachahmenswerte Methode zur Konfliktlösung empfohlen.

Der gewaltverherrlichende Charakter des Spiels entfällt auch nicht unter Berücksichtigung des Umstandes, daß über die Menüoption »Violence Control« die »Fatalities« und der »Blood Modus« deaktiviert werden können, er entfiele auch nicht, wenn einige Szenen aus dem Programm genommen würden.

26.08.2007 21:53 Uhr -
Gab es denn einen Unterschied von der Genesis und der PSX version von MK3 gegenüber der SNES version?

26.08.2007 22:00 Uhr - kditd
nö, mk2 und mk3 sind auf allen systemen gleich erschienen, bis auf die gameboy fassung

26.08.2007 22:02 Uhr -
und warum ist dann die PSX und die Genesis fassung beschlagnahmt und die SNES nicht? Hat da jemand eine idee oder jemand plan davon?

26.08.2007 22:13 Uhr - kditd
die polizei hat ja auch noch andere dinge zu tun als spiele sicherzustellen :-).
um etwas bundesweit beschlagnahmen zu können muss erst was sichergestellt werden, anscheinend waren nur die genesis und psx version sichergestellt worden, was ja vollkommen ausreicht, durch die inhaltsgleichheit zu den anderen versionen.

26.08.2007 22:27 Uhr - Skeletor
Wenn ich ein paar Runden MK 1-3 in Mame zocke und mir dannn diese Beschlagnahmebeschlüsse durchlese, fällt mir vor allem eins auf - die Einschätzungen in diesen Beschlüssen sind geradezu hysterisch und hoffnungslos übertrieben! Wahrscheinlich wird man über Dead Rising in 10 Jahren genauso denken;-)

26.08.2007 22:31 Uhr - kditd
dito

26.08.2007 23:58 Uhr - zexro
irgendwie kommt mir das so vor als würde hier keiner ein plan davon haben aber alle wollen ihren senf dazu geben wenn der andere angeblich was falsches sagt obwohl derjenige genauso wenig ahnung hat oh man hoffe das diese disskusion mit über 90 posts langsam zu ende ist

27.08.2007 00:16 Uhr - kditd
@zexro

dann korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege!

27.08.2007 13:35 Uhr - zexro
für alle die gerne 100% sichersein wollen was beschlagnahmt ist und was nicht hier ne link dazu
www.gidf.de

27.08.2007 14:10 Uhr - peda
Da kann man sagen, was man will, aber dieser Beschlagnahmungsbeschluss klingt, als hätten sich die Prüfer vom Amtsgericht intensiv mit dem Spiel auseinandergesetzt. Ich hätte nicht erwartet, dass die sogar auf die Rahmenhandlung und die einzelnen Charaktere eingehen. Klingt insgesamt recht plausibel.

27.08.2007 16:45 Uhr -
hey leute...hab mal ne frage:kann es sein das die pegi 18+ fassung von dead rising gekürzt ist?weil es gibt ja auch ne m-fassung in amerika

thx

27.08.2007 17:41 Uhr -
@ mantElmax: ja ist sie, aber nur wegen sexueller inhalte und nicht wegen der gewalt.

27.08.2007 18:22 Uhr - EXLADYSHAVE
in der pegi-18 version fehlt wohl nur ´nen t-shirt mit ´ner nackten dame drauf!

27.08.2007 18:52 Uhr - kditd
@zexro
komiker
hab die aktuelle liste im JMS-Report druckfrisch da,
ist bestimmt einer genauere quelle als das bekackte google!!!
und lustig das leute fragen ob das spiel geschnitten ist, wo doch der schnittbericht auf dieser seite einsehbar ist.

27.08.2007 18:56 Uhr -
@mantElmax: Dazu gibts ja schließlich Seiten wie diese, gell ;-): http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=3633 ...da gibts das, was Raoul Duke und EXLADYSHAVE schon richtig gesagt haben, zum besseren Verständnis nochmal visuell zu begutachten.

27.08.2007 19:08 Uhr -
@ Skeletor
Man braucht sich nur Klassiker wie Splatterhouse Teile 1-3 auf dem Mega Drive anzusehen, damals wurde es indiziert und jetz isses ab 12 Jahren im WII-Download Portal zu bekommen LOL

27.08.2007 19:11 Uhr - kditd
muss mal klugscheißern - war nie indiziert nur zensiert

27.08.2007 19:28 Uhr - zexro
@kditd
hab die aktuelle liste im JMS-Report druckfrisch da,
ist bestimmt einer genauere quelle als das bekackte google!!!

schön für dich das ist deine meinung über google das interresiert hier aber keinen. fakt ist das google nicht umsonst einer der besten suchmaschinen ist, nur weil es bestimmte leute es nicht richtg benutzen können ist es nicht bekackt. sonst könnte man ja auch sagen jeder ist schlau weil er ein gehirn hat oder :-P.

27.08.2007 19:39 Uhr - kditd
@zexro
verstehe nicht wo dein problem ist.
nicht nicht benutzen können sondern nicht gebrauchen können.
und ausserdem, was passt dir denn nicht an den geposteten informationen, stimmen sie etwa nicht überein mit deinen, von privatleuten reingestelten informationen bei google.

und anstatt dich zu beschweren, berichtige lieber!

27.08.2007 20:01 Uhr - zexro
@kditd
ich habe ja nicht gesagt das deine information nicht stimmt lies bitte erst mal genau durch was ich da schreib. durch dich haben vielleicht jetzt einige die richtige information bekommen wonach sie suchen aber genau das meine ich ja. wieso suchen die nicht selber nach der antowort dafür ist doch das internet da. Wollen oder können die das nicht -.-

27.08.2007 20:08 Uhr - kditd
@zexro
deswegen mußt du ja nicht beleidigend werden, was ja besonders in meine richtung ging.
und gerade bei zensur ist es schwer genaue informationen zu bekommen, was ja der sinn einer solchen ist.
im netz findet man außer auf der private seite bpjm.com die pw-geschütz ist keine genau geführte liste.
und das kannst du mir glauben, beschäftige mich seit 10 jahren mit diesem thema.

telefoniere auch regelmäßig mit der bundesprüfstelle

27.08.2007 20:15 Uhr - zexro
@kditd
beleidigend werden ? ich hab keinen beleidigt nur auf dein kommentar das google kacke ist passte mir halt nicht aber wie gesagt ist deine meinung. das du dich damit seit 10 jahren beschäftigst und regelmäßig mit der bundesprüfstelle telefonierst tja was soll ich dazu noch sagen lieber nichts sonst beleidige ich wieder jemanden. nur ich prahle auch nicht das ich seit wolfenstein 3d alle original spiele habe die indiziert oder beschlagnahmt sind. übrigens wer bilder von meiner sammlung haben will einfach email angeben ;-)

27.08.2007 20:19 Uhr - kditd
komm mal in den irc

27.08.2007 20:28 Uhr -
@ kditd und zexro!

könntet ihr eueren kinderhickhack bitte wirklich unter euch austragen? danke!

27.08.2007 21:50 Uhr - zexro
@MirkMeister

ja papa

27.08.2007 21:56 Uhr - kditd
versprochen - letzter kommentar

schade
hätte gerne mal mit nem angeblich gleichgesinnten gequatscht

kditd@gmx.net

28.08.2007 08:51 Uhr -
ihr beiden, keiner will euch die kommunikation untereinander verbieten, dafür gibt´s das forum, etc., aber hier haben wir es mit einer newsmeldung über dead rising zu tun und darum sollte es hier auch gehen und nicht darum, wer google schei*** findet, ok?! nichts für ungut!

28.08.2007 14:55 Uhr -
Was mich bei mir am meisten gewundert hatt,ist dass ich es mir in unserem nahegelegenen AV-Markt damals gekauft hab..........
EDIT:In Deustchland

28.08.2007 17:25 Uhr - EXLADYSHAVE
was ist denn AV-markt ?

28.08.2007 20:25 Uhr -
Leute, ihr müsst doch jetz nicht jeden Beschluss reinsetzen! Ein Link hätts doch auch getan...

09.09.2007 11:31 Uhr - jenzi
User-Level von jenzi 1
Erfahrungspunkte von jenzi 14
Es heißt Bundesprüfstelle (für jugendgefährdende Medien) und nicht Jugendprüfstelle.

Die offizielle Seite der Bundesprüfstelle ist www.bundespruefstelle.de und diese bietet keinerlei interessante Informationen außer den Telefonnummern und einem Email-Kontaktformular.
Die Seite www.bpjm.com wird von einem Privatmann betrieben.
Andere Möglichkeiten über die Indizierungen und Beschlagnahmen informiert zu sein, sind kostenpflichtige Abonnements der Zeitschrift BPjM Aktuell (offizielle Zeitschrift der BPjM), JMS-Report oder dem Bundesanzeiger.

kommentar schreiben

Um Kommentare auf Schnittberichte.com veröffentlichen zu können, müssen Sie sich bei uns registrieren.

Registrieren (wenn Sie noch keinen Account hier haben)
Login (wenn Sie bereits einen Account haben)