 Moderator  17  5.212 |
Hi,
einige Kleinigkeiten, die hier und in letzter Zeit häufig durcheinander geworfen werden:
1.) Die "Asienproblematik" wird häufig völlig falsch verstanden und dahingehend beschrieben, dass man in England etwas gegen asiatische Waffen oder gar Filme hat (oder hatte). Das ist nicht korrekt. Es geht nur um den Nachahmffekt durch Minderjährige. Auf diese Wirken eben viele speziell asiatische Kampfmethoden besonders reizvoll. Z.b. das Werfen mit Ninjasternen oder das Herumfuchteln mit einem Nunchaku. Das hat aber nichts mit Asien zu tun. Es ist eben bloß ein kulturelles Phänomen, dass gerade hier diese Techniken häufiger in Filmen gezeigt werden. Sofern diese Sachen in US-Filmen vorkommen wurden sie aber ebenso zensiert. Z.b. fehlte in der alten BBFC 18 VHS Version von Nightmare4 auch die komplette Nunchacku-Szene (1 Min.). In die selbe Kategorie fallen ja auch Kofpnüsse und das Fuchteln mit einem Butterfly. Gerade diese Sachen sind nicht speziell asiatisch.
Merksatz daher: Man hatte in Großbrtiannien noch NIE etwas gegen asiatische Filme. Vielmehr enthalten asiatische Filme häufig Szenen, gegen die man etwas hat (oder hatte).
2.) Zu den Richtlinien der BBFC:
Tatsächlich wurden diese bereits vor Jahren reformiert. Aus diesem Grund kamen in einer Re-Release-Welle nach dem Aufstreben der DVD damals zahlreiche Streifen, die vormals nur gekürzt erhältlich waren erstmals ungekürzt heraus (u.a. alle Bruce Lee-Filme).
Die Neustrukturierung der Richtlinien war aber nur eine Verschiebung der Kriterien. Szenen die für Jugendliche besonders reizvoll sind, werden heute nicht mehr gänzlich verboten sondern führen nun zu höheren Ratings. So kann ein Film wie z.B. Fist of Fury trotz intensiver Nunchacku-Szenen jetzt ungekürzt erscheinen. Freilich nur mit BBFC 18 Siegel. Das war früher nicht möglich. Trotzdem werden diese Szenen nach wie vor streng bewertet. Aus diesem Grund kommt es häufig vor, dass die selben Szenen (z.B. Kopfnüsse) immer noch zensiert werden. Das liegt dann daran, dass das Label eine günstigere Freigabe möchte. Und für eine BBFC 12 oder 15-Freigabe sind solche Szenen häufig unzulässig.
@ Maell / Schnitterklärung
Deine Erklärung ist leider nicht zutreffend. Die Lethal Weaponbox erschien ebenfalls nach der Reformation der Richtlinien.
Wie ich bereits oben Beschrieb bedeutete die Reformation nur eine Verschiebung der Kritierien. Es ist jetzt mehr erlaubt, als noch vor 10 jahren. Mehr, aber eben nicht alles. Auch in Großbritannien gibt es einige Filme, die simpel an Gewalt zensiert wurden, ohne dabei in Kategorien einsortiert werden zu können. Auch dort gibt es eine Grenze. Wird die überschritten, ist die Art von Schnitten notwendig, die wir im deutschen Sprachraum kennen. Das ist in Großbritannien zwar seltener der Fall, keineswegs aber ausgeschlossen.
Den Grund für den ersten Schnitt erkläre ich daher wie John Player bereits weiter oben: Das Würgen mit einer Kette sowie das Zuschlagen mit einer Autotür sind leicht nachzuahmen, da hier vor allem Alltagsgegenstände verwendet werden.
Der zweite Schnitt betrifft die Kategorie, die ich eben beschrieb: Überschreitung der Grenze.
Jetzt können einige kommen und sagen: "Aber in Film X und Y wurde solchen Szenen nicht beanstandet. Das kann nicht sein." Das Argument taugt aber nichts, da es auf das Gesamtbild der Szene ankommt und Schnittauflagen daher stets etwas willkürlich sein können. Es gibt sicherlich tausende Filme mit ähnlichen Szenen wie hier in Schnitt 2, die allesamt nicht zensiert wurden. Genauso gibt es in Deutschland aber auch viele Filme mit enthaltenen Kopfschüssen, obwohl diese anderswo gekürzt wurden. Ein Vergleich ist daher nie ein Arguement.
Gruß
Glogcke
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