Auf Liste B indizierte, aber noch nicht beschlagnahmte Filme - Teil 2
Wird ein Film oder ein Computerspiel von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Deutschland auf Liste B indiziert, bedeutet das für den deutschen Rechteinhaber meist schon gleich das K.O. des Titels. Denn die BPjM vermutet bei der Liste B eine mögliche strafrechtliche Relevanz des Titels, z.B. nach §131 StGb (Gewaltverherrlichung). Es liegt also an der Staatswanwaltschaft oder einem deutschen Gericht über das weitere Schicksal zu entscheiden.
Bis man sich da aber mit dem Titel beschäftigt und es zu einem möglichen Beschlagnahme oder Rehabilitierung kommt (u.a. geschehen bei Saw 3, Saw 5 und My bloody Valentine), vergehen oft viele Jahre. Ein langer Zeitraum, in dem der Titel praktisch nicht verkauft werden kann und der Verleih im Dunkeln tappt.
Hier nun der 2. Teil der Filme, deren Schicksal in Deutschland noch unklar ist.
Wer erst noch Nachholbedarf hat:
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