Night of the Living Dead - Film bei Netflix für Deutschland gesperrt (Update)
Tom Savinis Die Rückkehr der Untoten (Original: Night of the Living Dead, 1990) mit Tony Todd und Patricia Tallman ist ein Remake von George A. Romeros Horrorklassiker Die Nacht der lebenden Toten (1968) und erschien in Deutschland ungekürzt auf VHS und Laser-Disc.
Nach der Indizierung 1992 erfolgte vier Jahre später die erste Beschlagnahme des Titels, von der es noch ein paar weitere gab, im Jahr 2000 erging eine mit der Labelangabe "Anchor Bay". Da diese aber nie das Remake veröffentlicht haben, sondern nur das Original, wertete die BPjM auch Romeros Klassiker als beschlagnahmt. 2009 und 2010 wurden zwei DVDs (eine FSK ungeprüfte und eine US-Fassung) daher auf Liste B indiziert. Nachdem die Bundesprüfstelle zuerst von einem Versehen sprach, gaben sie wenige Tage später den oben erwähnten Sachverhalt an und das Original steht weiterhin auch auf dem Index.
Seit einigen Jahren hat die BPjM in ihrem Report bei angesprochener Beschlagnahme den Zusatz "Die Rückkehr der Untoten" ergänzt, gestrichen wurde der 1968er Film aber trotzdem nicht. Nun berichten mehrere Internetseiten, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bereits 2017 den Streamingdienst Netflix schriftlich aufgefordert habe, Night of the living Dead in Deutschland zu sperren, was dann auch geschah. Dabei soll es sich laut den Berichten der Seiten um Romeros Film handeln, dieser war aber wohl nie bei Netflix zu sehen. Das Remake dagegen war tatsächlich bis vor einiger Zeit dort uncut mit einer ab 16-Empfehlung abrufbar. Es wird sich daher eher um das Remake gehandelt haben.
Business Insider berichtet weiter, dass die KJM davon allerdings nichts wisse und außerdem eine Landesmedienanstalt für so eine Sperrung zuständig wäre:
"Business Insider erfuhr aus Kreisen der KJM, dass man in der Behörde den Schriftsatz, den Netflix von den KJM erhalten haben will, nicht auffinden kann. Die Erklärung dafür ist bemerkenswert: Da Netflix seinen Sitz in der EU in Holland hat, wäre ein holländischer Aufseher zuständig, Lösch- oder Sperrersuchen an Netflix heranzutragen. Diese müssen vorab von einer zuständigen deutschen Behörde abgesendet werden – und das wäre nicht die KJM, sondern eine Landesmedienanstalt gewesen. Das alles sorgt bei der Kommission für Jugendmedienschutz für Ratlosigkeit."
Schnittbericht:
Meldungen:
Kommentare
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Meine DVD kann man nicht sperren
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Die uncut FSK 16(!!!) Blu von Splendit auch nicht!!!!
Was soll n der Mist?
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Wird Zeit, dass die Rechteinhaber mal nen Gang zur BPJM machen und denen gewaltig Feuer unterm Arsch!!!
Ne schöne Klage! Nicht wegen Verwechslung. Kann ja mal passieren. Aber anscheinend wissen Verantwortliche von dieser Verwechslung und unternehmen NULL.
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08.02.2020 00:20 Uhr - FdM |
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08.02.2020 00:07 Uhr schrieb Böhser Hosen-Arzt
Meine DVD kann man nicht sperren
...naja,Ländercode...
Ist aber schon richtig,genau deshalb muss man die physischen Medien unterstützen soweit es geht (auch wenn es nur in den Euro Shops ist,sowas zählt auch und wird verbucht).Das Prinzip Streaming Dienste hat für mich auch selten interessantes Material...man muss sich halt was ins Regal stellen...😉
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08.02.2020 00:21 Uhr - TRAXX |
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Medienkompetenz in Reinkultur!
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08.02.2020 00:07 Uhr schrieb Böhser Hosen-Arzt
Meine DVD kann man nicht sperren
Made My Day :D
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Nicht im ernst. Gesichtspalme.
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 DB-Helfer  21  9.387 |
Da merkt man mal wieder, was für eine geballte Medienkompetenz da doch bei unseren "Jugend"schützern bzw. Tugend- und Kulturwächtern vorliegt.
Wie auch Knochentrocken sehr richtig angemerkt hat, ärgert einen nicht nur die permanente Bevormundung und Gängelung, sondern auch, dass es den Herrschaften offenbar am Allerwertesten vorbeigeht, dass man so einen Fehler relativ einfach aus der Welt schaffen könnte. Aber da man sich nicht als Depp outen will, passiert einfach mal...nix.
08.02.2020 00:07 Uhr schrieb Böhser Hosen-Arzt
Meine DVD kann man nicht sperren
Treffender hätte man ein weiteres Argument für's physische Medium nicht formulieren können!
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Irgendwie passt der oben beschriebene "Komödien-Stadl" aber insgesamt in den Kontext der bisherigen Veröffentlichungen des Films.
Ein total beeindruckendes Meisterwerk, ja, wirklich hohe Kunst.
Aber was wurde dieser "Horror-Gourmet-Happen" schon verramscht ? Oh Mann; die 100 000 verschiedenen billigen Veröffentlichungen auf DVD oder Blu Ray. Wie oft haben bei dem Film eigentlich schon die Rechte - oder gibt es daran gar keine ? - gewechselt ? Jede Billig-Firma hat diesen schon in irgendeiner mittelmäßigen Qualität veröffentlicht. Dann wurde er nachträglich "eingefärbt", es wurden dümmliche neue Szenen hinzugedreht. Manchmal nicht zu fassen.
Ich verstand noch nie, warum Romero und seine Produzenten das Meisterwerk nicht - vor diesen Verstümmelungen - schützen (konnten ?).
Von dem her passt die obige Nachricht, die aus "Absurdistan" zu kommen scheint, irgendwie zu der Gesamt-Geschichte, die diesen Film schon seit vielen Jahren begleitet.
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 SB.com-Autor  21  9.801 |
"Um welche Version es sich handelt, geht aus dem Schriftstück nicht hervor"
Diese Aussage sollte man ernst nehmen und keine weiteren Gerüchte verbreiten.
Ich persönlich gehe davon aus, dass die Sperrung das Tom-Savini-Remake betrifft und nicht das Original von Romero.
Denn dieser Film lief trotz bundesweiter Beschlagnahmung mit FSK-16-Kennung (also auch ohne weitere Alterssicherung) bei Netflix.
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08.02.2020 08:32 Uhr - deNiro |
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Die KJM scheint den Ruf deutscher Bürokratie gerecht werden zu wollen. Ich schätze um diese Verwechslung aufzuklären (auch rechtlich), bräuchte es wohl ein Label das kommerzielles Interesse an diesem Werk hat. Da er Film aber wohl schon recht inflationär veröffentlicht wurde, scheint sich dieses in Grenzen zu halten.
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08.02.2020 06:08 Uhr schrieb Cinema(rkus)
Aber was wurde dieser "Horror-Gourmet-Happen" schon verramscht ? Oh Mann; die 100 000 verschiedenen billigen Veröffentlichungen auf DVD oder Blu Ray. Wie oft haben bei dem Film eigentlich schon die Rechte - oder gibt es daran gar keine ? - gewechselt ? Jede Billig-Firma hat diesen schon in irgendeiner mittelmäßigen Qualität veröffentlicht. Dann wurde er nachträglich "eingefärbt", es wurden dümmliche neue Szenen hinzugedreht. Manchmal nicht zu fassen.
Ich verstand noch nie, warum Romero und seine Produzenten das Meisterwerk nicht - vor diesen Verstümmelungen - schützen (konnten ?).
Weil "gibt es daran gar keine" zutreffend ist. Der damalige Verleiher hat eine "copyright notice" versäumt und der Film wurde Film nicht geschützt. Deswegen ist die Originalversion "public domain" und die englische Fassung kann jeder vertreiben. Ich glaube erst die veränderten Fassungen oder die 4K-Restauration sind ganz oder zumindest teilweise urheberrechtlich geschützt.
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 DB-Co-Admin  35  55.712 |
08.02.2020 07:17 Uhr schrieb Il Gobbo
"Um welche Version es sich handelt, geht aus dem Schriftstück nicht hervor"
Diese Aussage sollte man ernst nehmen und keine weiteren Gerüchte verbreiten.
Ich persönlich gehe davon aus, dass die Sperrung das Tom-Savini-Remake betrifft und nicht das Original von Romero.
Denn dieser Film lief trotz bundesweiter Beschlagnahmung mit FSK-16-Kennung (also auch ohne weitere Alterssicherung) bei Netflix.
Das war auch mein erster Gedanke mit dem Remake, aber alle Seiten erwähnen "Die Nacht der lebenden Toten", oft mit Bildern aus dem Original in der News und da steht auch:
"Der US-amerikanische Horrorfilm aus dem Jahr 1968 von George A. Romero kursiert in verschiedenen Schnittfassungen. Außerdem wurde der Kultfilm zwei Mal neu verfilmt."
Mit "Version" verstand ich eher welche Schnittfassung vom Film, das wird da weiter unten im Text noch geschrieben, dass es da mehrere gibt. Gibt ja die S/W, Farb- und 30th Anniversary Edition.
Sobald sich da was neues ergibt, ändere ich die Meldung bzw. mache eine neue. Anscheinend weiß aber auch noch niemand, wer das an Netflix gemeldet hat, die KJM will es ja wohl doch nicht gewesen sein.
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08.02.2020 08:46 Uhr - enemy |
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08.02.2020 06:08 Uhr schrieb Cinema(rkus)
Wie oft haben bei dem Film eigentlich schon die Rechte - oder gibt es daran gar keine ? - gewechselt ?
Genau so ist es. Aufgrund eines Copyright-Fehlers des originalen Kinovertriebs befindet sich der Film im public domain und kann von jedem veröffentlicht und verbreitet werden. Ich hatte mal die BD von splendid im Digibook, aber die Bild- und Tonqualität ließ doch eher zu wünschen übrig. Habe jetzt die Criterion BD, welche um Welten besser aussieht
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08.02.2020 00:19 Uhr schrieb Knochentrocken
Wird Zeit, dass die Rechteinhaber mal nen Gang zur BPJM machen und denen gewaltig Feuer unterm Arsch!!!
Ne schöne Klage! Nicht wegen Verwechslung. Kann ja mal passieren. Aber anscheinend wissen Verantwortliche von dieser Verwechslung und unternehmen NULL.
MIB hatte die Rechte an der 30th Anniversary, die beschlagnahmt wurde. Sind aber nicht mehr existent. Und jetzt sind die Rechte scheinbar bei keinem mehr. Ich stand zu der Verwechslung mehrfach mit der BPjM in Kontakt, aber die können nichts machen. Jemand müsste die Beschlagnahme aufheben lassen.
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 DB-Co-Admin  35  55.712 |
Ok, der Zeitraum 2017 könnte tatsächlich eher mit dem verschwinden des Remakes bei Netflix passen, ob es das Original dort damals auch gab? Das weiß ich nicht. Vllt haben die vorsichtshalber gleich beide Filme gesperrt. News daher lieber erstmal etwas neutraler umgeschrieben, denn wie es aussieht wissen die Nachrichtenseiten da aktuell nicht wirklich was genaues ^^
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Wenn da mal nicht eher ein "besorgter Bürger" hinter steckt - auf keinen Fall irgendwelche Aufregung wert...
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08.02.2020 10:37 Uhr - FdM |
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Wann lief denn dort der Night of the living Dead ?
Wenn das ein "Formfehler" von der FSK ist,kann man da nicht auch so dagegen etwas ändern ?
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08.02.2020 00:20 Uhr schrieb FdM
08.02.2020 00:07 Uhr schrieb Böhser Hosen-Arzt
Meine DVD kann man nicht sperren
...naja,Ländercode...
Ist aber schon richtig,genau deshalb muss man die physischen Medien unterstützen soweit es geht (auch wenn es nur in den Euro Shops ist,sowas zählt auch und wird verbucht).Das Prinzip Streaming Dienste hat für mich auch selten interessantes Material...man muss sich halt was ins Regal stellen...😉
Ha! Laut der OFDB hat meine DVD keine Ländercodebeschränkung! 😁
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=218&vid=401315
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 DB-Co-Admin  35  55.712 |
08.02.2020 10:37 Uhr schrieb FdM
Wann lief denn dort der Night of the living Dead ?
Wenn das ein "Formfehler" von der FSK ist,kann man da nicht auch so dagegen etwas ändern ?
Hat mit der FSK nichts zu tun. Bei Streamingdiensten fand/findet man oft indizierte oder beschlagnahmte Filme uncut.
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Rückkehr der Untoten könnte auch endlich mal rehabilitiert werden. Finde ich persönlich sogar besser als das Original.
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Denke, es ist ziemlich sicher, dass die KJM versucht hat Savinis Remake offline nehmen zu lassen, da das (sinnlos) beschlagnahmte Teil dort nicht nur ab 16, sondern auch komplett uncut gezeigt wurde.
Im übrigen handelt es sich bei den Altersfreigaben bei Netflix oft nicht um FSK Freigaben, sondern um Empfehlungen von Netflix. Die haben bei Rückkehr der Toten einfach die 16 von den Holländern übernommen.
Hoffentlich verlegt Netflix ihre Büros nie nach Deutschland. Der deutsche Jugendschutz ist ein nutzloses Minenfeld.
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Es ist 100%ig das Remake! Ich bin seit längerer Zeit Netflix-Kunde und das Original war NIE auf Netflix. Das beschlagnahmte Remake aber schon.
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08.02.2020 15:13 Uhr - FdM |
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08.02.2020 12:12 Uhr schrieb The Undertaker
08.02.2020 10:37 Uhr schrieb FdM
Wann lief denn dort der Night of the living Dead ?
Wenn das ein "Formfehler" von der FSK ist,kann man da nicht auch so dagegen etwas ändern ?
Hat mit der FSK nichts zu tun. Bei Streamingdiensten fand/findet man oft indizierte oder beschlagnahmte Filme uncut.
In deutscher Sprache ?
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Wenn's das Original ist dann müsste Amazon eigentlich das Selbe tun denn dort gibt's den Film auch bei Prime.
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Wer kann mir mal einen Tipp geben, welche deutsche Fassung des Originalfilms von Romero auf Blu-Ray bislang die beste Qualität bietet und natürlich nur die echte Kinosynchro an Bord hat?
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08.02.2020 18:51 Uhr - IH8YH |
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Finde das Remake besser als das Original und hab mir die australische Umbrella Entertainment BluRay zugelegt. Regioncode B und top qualy, gute extras
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08.02.2020 19:11 Uhr - IH8YH |
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REMAKE war auf Netflix war mit nem 16er rating, habe den da einmal geschaut (weil warum nicht) und dann war er wieder weg.
Instagram bild von mir am 17.7.2017 zeigt den preview screeen (und ja mein Netflix is auf english eingestellt)
https://pbs.twimg.com/media/EQRcZv1W4AAZzs7?format=jpg
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Wegen des Zitats von Business Insider und der Frage, ob die KJM die Anfrage tätigte: Meines Wissens ist das immer nur eine der insg. 14 Landesmedienanstalten (LMA) bei solchen Anfragen. Die KJM ist zwar gesetzlich im JMStV durchaus als Organ anerkannt, handelt aber eigentlich fast nur im Auftrag einer spezifisch tätigen LMA. In so einem Fall kann eine LMA dann die KJM zwecks Klärung der Rechtslage (auch wegen bundesweit vereinheitlichter Praxis) um Stellungnahme bitten. Die KJM ist quasi das juristische Gehirn der LMA. Vermutlich war Netflix verwirrt, weil in der Anfrage die KJM durch die LMA erwähnt wurde, also dass die KJM das geprüft hat etc.
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Tja,BRD. Ich habe alles auf Blu Ray,können mir ein kauen die Loser
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Den Film habe ich auf DVD (Grabstein-Cover). In der deutschen Fassung hat der Film eine auf lustig gemachte Synchro, soviel ich weiß.
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 SB.com-Autor  21  9.801 |
Das Update finde ich jetzt richtig Up-to-date :-)
Ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, dass bei der Beanstandung das Remake gemeint war. Würde Netflix vielleicht sogar im Bericht namentlich erwähnen, wenn nicht eine bundesweite Beschlagnahmung des Titels vorläge. So ist es halt nur "dumm gelaufen". Kleine Geldstrafe (also "klein" für Netflix), Lebbe geht weider....
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Maniac (William Lustig) kommt frei und Night of the living Dead (Original & Remake) bleiben ewig beschlagnahmt. Da kann man nur noch den Kopf schütteln.
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10.02.2020 02:08 Uhr schrieb Eliminator
Maniac (William Lustig) kommt frei und Night of the living Dead (Original & Remake) bleiben ewig beschlagnahmt. Da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Das gilt ja für viele, bei weitem harmlosere, Titel. Schau Dir mal "Night Life" an. Aber Gesetz ist nun Mal Gesetz. Solange sich kein Rechteinhaber um die Titel kümmert, bleiben die im Giftschrank. Es sei denn die Gesetze werden dahingehend geändert, dass die 131er nach einer speziellen Zeitdauer wieder geprüft werden dürfen (siehe England). Die sogenannten "Banned Movies" waren dann wieder zugänglich.
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Reden wir hier über das Original oder das Savini-Remake?
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Was für eine lächerliche Farce, BRD Affenhaus!
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Dann diesen Fauxpas am Besten konsequent zu Ende bringen und dafür Savini's Remake in der Unrated frei zur Ausstrahlung bringen!
Ich könnte damit gut leben! ;-)
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Und anscheinend wurden die Beschlagnahmebeschlüsse über das Remake von Night of the living Dead jetzt aufgehoben: https://www.schnittberichte.com/murof/viewtopic.php?f=2&p=1735833#p1735831
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